24 ihn zu verbessern, wurde auch dieses Werk still gelegt 1 . Nachdem im Jahre 1866 ein Zaren-Ukas den Weiterbau der staatlichen Eisenindustrie in Südrußland befohlen hatte, wurde noch ein Ver such gemacht und 1870 nicht weit von Lissitschansk ein Werk er baut. Da aber hier kein Eisenerz und nur schlechtbackende Kohle vorhanden war, konnte die Sache nicht vorwärts gehen 1 2 . Damit endete die lange Reihe der staatlichen Mißerfolge, in Südrußland eine Eisenindustrie zu gründen. Als die Hauptursachen dieser etwa 70 Jahre dauernden Mißerfolge können wir zwei nennen. Das sind erstens die technische Schwierigkeit, die man im damaligen Südruß land zu überwinden hatte, und zweitens die ungeschickte staatliche Gründungstätigkeit und die schlechte Leitung der erbauten Werke. Obwohl die Steinkohle in Südrußland von vorzüglicher Qualität war, so spielte hier der Mangel au guten Eisenerzen immer die ausschlaggebende Rolle. Die reichen und reinen Eisenerze in Krivoj- Rog waren noch nicht entdeckt, die gefundenen dagegen minder wertig und boten wegen ihres großen Phosphorgehaltes für die da malige Verhüttungstechnik zu viel Schwierigkeiten. Außerdem waren die im Donezbassin vorhandenen Ablagerungen zu mangelhaft, um allein zu genügen. Dazu kam noch der schlechte Zustand der Wege. Die Eisenbahnlinien erschienen hier erst am Ende der 60er Jahre. „Der ärgste Feind jeder, auch der besten Unter nehmung ist in unserer Gegend“, sagt Felkner in seinem Buche, „der Gütertransport 3 .“ Als zweite Ursache der Mißerfolge spielte danu, wie erwähnt, die schlechte und ungeschickte staatliche Gründung der Eisenwerke mit. Die Bureaukratie, welche schon im Uralgebirge völlig versagt hatte, war selbstverständlich nicht fähig, neue Wege im fast unbe kannten „Neu-Rußland“ zu bahnen. Die Geschichte der bureau- kratischen Griinduug in Südrußland zeigt Tausende von Beispielen der Nachlässigkeit und Ungeschicklichkeit. Die Werke waren schlecht gebaut, die Gegenden nicht genügend untersucht, und es gab nur Leibeigenenkräfte und Zwangsarbeit. Privatgründungen dagegen waren damals völlig ausgeschlossen. Man mußte zuerst alle hier existierenden lokalen bergrechtlichen Be stimmungen abschaffen. Nach diesen Bestimmungen waren alle unterirdischen Schätze im Donischen Kosakengebiet das Gesamt eigentum des Kosakeustandes. Im Falle der Entdeckung mußten die früheren Besitzer des Grundstückes es verlassen und be kamen ein anderes ebenso großes, während das Grundstück mit Mineralien in den Besitz der Kosakenverwaltung überging. Selbstverständlich hielten es die Bewohner für ein großes Unglück, 1 Ragosin, a. a. O., S. 6. 2 Brandt, a. a. O., S. 45. 3 Belkner, a. a. 0., S. 78.