91 selbe ist aber auch für die reinen Walzwerke gültig. So war der Wert der Anlagen und Maschinen bei „Hartmann-Maschinenfabrik A.-G/‘ im Jahre 1907/8 10893339,5 Rubel bei einer Gesamtbilanz von 17 216905,21 Rubel. Er bildete also etwa 63% der Gesamtbilanz. Die Abnutzung des Anlagekapitals vollzieht sich im allgemeinen im Laufe von längeren Wirtschaftsperioden schrittweise jahraus jahrein, während das Betriebskapital im Laufe eines Jahres sich manchmal einigemal umsetzt, und wir werden ein ganz anderes Bild bekommen, wenn wir die Quoten der verschiedenen Produktions elemente in dem hergestellten Produkte feststellen. Nach den An gaben des Jahresberichtes der Russo-Belge A.-G. von 1906/7 waren folgende Ausgaben bei der Gesamtproduktion in diesem Jahre gemacht worden: Rubriken Rubel °/o 1 Roh- und Hilfsstoffe 3872388 40,3 2 Arbeitslöhne 1 3181752 33,1 3 Verwaltung 530805 5,5 4 Amortisation der Maschinen und Gebäude' 1 2 675187 7,0 5 Anleihezinsen usw 326 356 3,4 6 Kaufmännischer Betrieb u. andere Ausgaben 600824 6,3 7 Staats- u. Gemeindesteuer 411409 4,2 Zusammen 9601691 100 Die Prozentquote des Anlagekapitals bildete somit in der jähr lichen Produktion unmittelbar nur 7% (Rubrik Nr. 4) der Gesamt kosten; oder sie macht, wenn wir auch einen Teil von Rubrik Nr. 5 hinzurechnen 3 , kaum mehr als 10% der Gesamtkosten aus. Das sind die Unkosten einer der am besten organisierten Unternehmungen Südrußlands, selbstverständlich hängen sie bei den verschiedenen einzelnen Unternehmungen von der jeweiligen Gestaltung der wirklichen Verhältnisse ab. So vergrößern sich bedeutend die Unkosten für die Rohstoffe, wenn die Gesellschaft nicht eigene, sondern gekaufte Rohstoffe verarbeitet. Besonders verschieden er scheint Rubrik 5 (Verzinsungsfuß), was hauptsächlich von der Schulden masse der Gesellschaft abhängt. So betrug diese Position bei der Nikopol-Mariupol A.-G. im Jahre 1906/7 13,5% der Gesamtunkosten, während sie bei den anderen kaum 2—3% ausmachte. 1 Einschließlich Unfallversicherungsbeiträge. 2 Die Amortisation der Gebäude vollzieht sich den Gründungsstatuten gemäß gewöhnlich nach der folgenden Berechnung: die Abschreibung der steinernen Gebäude sind auf 5°/ 0 des Gesamtwertes gesetzt, Maschinen und hölzerne auf 10°/ 0 . 3 Da ein großer Teil der angeliehenen Summen für die Errichtung der Gebäude und die Anschaffung von Maschinen verwendet wurde. — Eisenindustrie in Südrußland, 1909, S. 78 u. 79.