21 Frevel selbst zu richten 1 ). Als Gossembrot die Freilassung Nagels auf diesem Wege nicht erreichen konnte, rief er und seine Partei den Herzog Albrecht III. von Bayern-München um Schutz an 2 ). Hans Arzt seinerseits wandte sich hierauf an Herzog Ludwig den Reichen von Bayern-Landshut, um die Bestrafung Nagels durchzusetzen. Damit war aus dem privaten Streit ein politischer Handel von folgenschwerer Bedeutung geworden. Die um Beistand angerufenen Fürsten übten nämlich jetzt im Namen ihrer Schutzbefohlenen auf Nürnberg einen Druck aus und griffen zu dem alterprobten Mittel, den Nürnberger Kaufleuten in ihren Ländern die Handelschaft zu verbieten und ihnen ihre Warenzüge aufzuhalten. Die Stadt war damit an ihrem wun desten Punkte getroffen und musste danach trachten, eine Einigung herbeizuführen. Im Jahre 1453 begaben sich zu diesem Zweck im Auftrag der Nürnberger Konrad von Heideck, Werner von Parsberg und Gregor Heimburg an den Hof Lud wig des Reichen. Nach langen Verhandlungen brachten sie eine Aussöhnung zustande — die sogenannte Landshuter Richtung. Danach sollte Anna Arzt — die Witwe des in zwischen verstorbenen Hans Arzt — als Entschädigung für den ihrem Mann zugefügten Schaden 28 700 fl erhalten, für deren richtige Bezahlung sich die Stadt Nürnberg verbürgte 3 ). Nach der Rückkehr der Gesandten — die Landshuter Richtung kam am 15. April 1453 zustande — wandte sich der Rat an Anton Paumgartner und seinen Vater, um von ihnen die Be zahlung zu erlangen, da die anderen ehemaligen Teilhaber der Gesellschaft nicht mehr in Nürnberg weilten. Anton Paum gartner erklärte nun zwar, dass er mit der ganzen Angelegen heit nichts zu tun habe, da nur seine Frau ihr Heiratgut in *) Kreisarchiv Nürnberg: D 1773. a ) Chroniken der deutschen Städte X S. 197 mit Anm. 3 ) Die Landshuter Richtung, die sich im Wortlaut in dem oben erwähnten Aschaffenburger Kodex erhalten hat, bestimmte, dass diese Summe an Anna Arzt bezahlt werden sollte, wenn sich ihre Prozessgegner weigerten, die Bücher und Rechnungen der Gesellschaft in Landshut zur Einsicht vorzulegen. Als Revisoren dieser Geschäftsbücher wurden aufgestellt: Ludwig Meuting und Klaus Grander von Augsburg, Heinrich Müllner von Nördlingen, Erhärt Vehlin von Memmingen und Jobst * Humpis von Ravensburg, also die Hauptvertreter des oberdeutschen Handels in damaliger Zeit.