Paumgartner auch schon weitere Darlehen aufgenommen worden, so am 5. April 3600 fl auf Klausner Erz verschrieben, und am 20. August zusammen mit den Fuggern 9000 fl, wofür ihnen 10 000 M Silber verkauft wurden. Das Hilfsgeld der Lausitz, auf das Paumgartner im Vorjahr für 9000 fl eine Anweisung erhalten hatte, ging sehr langsam ein, weshalb diese Anweisung jetzt zurückgenommen und dem Kaufmann dafür 7000 M Silber gewährt wurden. Doch sollte er diese erst 1534 empfangen. Am 10. Oktober 1527 wurden der Tiroler Kanzler Dr. Hieronymus Baidung und Hans Auslasser mit einer Instruktion zu den Fuggern, Paumgartner, Herwart-Bimmel und Manlich nach Augsburg geschickt 1 ). Die Finanznot der Kammer war so gross, dass sie mit Müh’ und Not einen Botenlohn aufbrachte. Doch die Kaufleute halfen immer wieder. Fugger und Paum gartner zahlten für Unterhaltung der Landsknechte 2600 fl, Paumgartner allein ausserdem noch 8000 fl, wofür ihm die Einkünfte aus dem Zoll am Lueg und bei Rattenberg ver schrieben wurden, und er ferner noch 5333% M Silber erhielt 2 ). Paumgartner wollte in den Vertrag die Bedingung aufgenommen wissen, dass er in Jahresfrist um weitere Darlehen nicht an gegangen würde. Die Regierung liess ihm hierauf erklären, dass, wenn man kein Geld brauche, man ihn nicht belästigen würde, wenn es aber nötig sein sollte, so würden sich Wege finden, die ihm vielleicht nützlich sein könnten 3 ). Und in der Tat konnte den Kaufleuten kein grösserer Ge fallen erwiesen werden, als dass sie um Geld angesprochen wurden. Mochte ihnen auch momentan einmal die Geduld reissen ob den ewigen Forderungen, so war doch Tirol für sie die beste Quelle des Gewinns. Nicht nur alles Silber gehörte immer aut Jahre hinaus ihnen, auch die anderen Einnahmen des Landes, das Pfannhaus, Zölle und Aemter waren ihnen zeitweise verschrieben. Gelegentlich kam es auch zwischen den Empfängern des Silbers zu Streitigkeiten, da bei der Menge gleichzeitig laufender Verträge Versehen nicht zu vermeiden waren. Besonders misslich war, dass Ferdinand selbst in Wien mit den Kaufleuten Geschäfte abschloss, wovon dann die Re- 1 ) Gemain Missiven (1527) fol. 504. 2 ) Entbieten u. Befehl (1527) fol. 66. 3 ) Gemain Missiven (1527) fol. 504.