79 offenbar den Haller nur vorgeschoben, denn letzterer bat Karl V., alle seine Rechte an Hohenschwangau auf Paumgartner über tragen zu dürfen. Der Kaiser war in Anbetracht der vielen Verdienste um das Reich, die sich Hans Paumgartner erworben, damit einverstanden und erlaubte die Uebertragung (Neapel, i. Dezember 1535) 1 ). Inzwischen hatte sich Paumgartner mit den Schwangauern selbst wegen des Verkaufs ihrer Lehengüter und Allodien ins Benehmen gesetzt, und am 3. Juli 1535 kam dann der denkwürdige Kauf zum Abschluss. Um den Preis von 31 000 fl gingen sämtliche Besitzungen der Schwangauer an Hans Paumgartner über. Zu den Lehen gehörte ausser einem Wildpann, „die Vischenz von Füssen in dem Lech gen Schwangau wärts und das Gericht zu Waltenhofen“, zu den Allodien „das Schloss Hohenschwangau mitsamt den andern zugehörigen Schlössern, Dörfern, Weilern und dem See“. Der Kauf sollte unwiderruflich sein 2 ). Am 16. Januar 1536 fand die Einantwortung und die Huldigung der Untertanen statt. Georg von Schwangau war inzwischen schon gestorben, sein Bruder folgte ihm bald darauf. Während die Verhandlungen wegen Hohenschwangau noch schwebten, hatte Hans Paumgartner, der damals förmlich Jagd auf erledigte Güter machte, eine andere grosse Herrschaft in seinen Besitz gebracht — das im Donautal süd westlich von Ulm gelegene Erbach, ein vorderösterreichisches Lehen 3 ). Ferdinand hatte den stattlichen, von einem Schloss gekrönten Ort im Jahre 1526 an Ulrich von Habsberg ver pfändet. Nach dessen Tod suchten die Erben die Herrschaft zu verkaufen. Sie unterhandelten mit Hans Paumgartner, der den hohen Pfandschilling an sie hinauszahlte, worauf sie das Lehen an Ferdinand Zurückgaben. Am 12. März 1535 verkaufte dann der König dasselbe um 40 000 fl an Hans *) Familienkodex fol. 161 a—162 b. s ) Ebenda: fol. 164 a, b. Hormayr und Muifat haben den Erwerb der Herrschaft durch Paumgartner bereits ausführlich behandelt, so dass wegen Einzelheiten auf ihre Darstellung verwiesen werden kann. 3 ) Ueber Erb(b)ach, auch Ellerbach genannt, vgl. Beschreibung des Oberamts Ehingen (Oberamtsbeschreibung von Württemberg 2), Stutt gart 1893 2. Teil S. 93 ff., ferner: Die Kunst- u. Altertumsdenkmale im Königreich Württemberg, hrsg. v. Eugen Gradmann. Inventar 45.—48. Lieferung: Donaukreis Oberamt Ehingen bearb. v. Hans K 1 a i - ber, Esslingen 1912 S. 66 ff.