90 Die Erziehung seiner Söhne brachte Paumgartner in der Folge noch in Verbindung mit verschiedenen anderen Gelehrten, so mit Alciatus, Viglius von Zwichem u. a. Für sie alle stand sein gastliches Haus, wenn sie nach Augsburg kamen, offen, und keiner verliess es, der nicht dort reich bewirtet und be schenkt worden wäre. f) Hans Paumgartners Anteil an der hohen Politik 1 ). Das Jahrzehnt von 1530 bis 1540 hatte unserer Familie eine Reihe glänzender Erfolge gebracht. Eine stattliche Anzahl von Gütern nannte sie jetzt ihr eigen, unter denen Hohen schwangau als besonderes Kleinod glänzte. Die Reihe wich tiger Privilegien, die sie nacheinander vom Kaiser erlangt hatte, fand ihren krönenden Abschluss im Jahre 1543 durch die Erhebung in den Freiherrnstand. Die Geldgeschäfte, die Hans Paumgartner mit den Habsburgern abschloss, führten ihn häufig an den Wiener Hof, wo er auch Gelegenheit hatte, die Bekanntschaft der staatsmännischen Persönlichkeiten seiner Zeit zu machen. Die kaufmännische Tätigkeit zwang ihn, der Entwicklung der politischen Verhältnisse Europas sein Augen merk zuzuwenden. Seine Vertreter an allen bedeutenderen Plätzen hielten ihn stets über die wichtigeren Vorgänge auf dem lau fenden, so dass er oft rascher mit den Ereignissen bekannt wurde als selbst die leitenden Staatsmänner. Kein Wunder, wenn er daher jetzt, nachdem er die Zukunft seiner Familie gesichert sah, seine einflussreiche Stellung dazu benützte, um mithandelnd in die Politik einzugreifen und auf den Gang der Ereignisse in seinem Sinne einzuwirken. Die nähere Veran lassung dazu gaben ihm die Vorgänge in seiner Vaterstadt Augsburg. Wie Hans Paumgartner d. Ae., hatte sich auch sein Sohn gemäss der Augsburger Verfassung an die Kaufleutezunft an- schliessen müssen, in der er von 1520 bis 1536 als Zwölfer tätig war 2 ). Höhere Aemter bekleidete er niemals, um nicht in l ) Die Grundlage für die folgende Darstellung bildet Friedrich Roths ausgezeichnetes vierbändiges Werk: Augsburgs Reformations- geschichte. München 1901 ff. a ) Augsburg, Stadtarchiv: Zunftbuch der Kaufleute.