2 vom Wasserrecht«) machen eine kleine Bibliothek aus und waren damals sehr gut bekannt. Deshalb ist es kein Wunder, daß er in Petersburg, wo er schon am 28. Februar 1784 hinkam, gut aufgenommen wurde. 1 ) Von der Gunst, die er von Anfang an bei der russischen Regierung genoß, zeugt auch die Tatsache, daß ihm von 1786 bis 1794 gestattet wurde, zur Kräftigung seiner Gesundheit und zur Heraus gabe verschiedener Schriften in Gießen zu leben. Während dessen, nämlich 1793, wurde er zum Staatsrat ernannt. Nach Ablauf des Urlaubs kehrte Fr. L. Kankrin wieder nach Ruß land zurück und verblieb bis 1813 in Staraja Russa, wo ihm seit 1784 die Oberleitung der Salinen anvertraut war, um dann bis zu seinem 1816 erfolgten Tode als Mitglied des Rats fürs Bergwesen zu wirken. Beim Wegzuge aus Deutschland hatte Fr. L. Kankrin seinen Sohn Georg zurückgelassen, doch ist nicht ganz sicher, an welchem Orte. Soviel steht jedoch fest, daß Georg bis zu seinem 8. Jahre in Hanau lebte und dann als dreizehn jähriger Knabe mit seine,n Eltern 1786 in Gießen zusammen traf und 8 Jahre lang zuerst in Gießen, dann in Marburg mit ihnen lebte, ln Gießen hat Georg Kankrin vermutlich das klassische Gymnasium absolviert und im Jahre 1790 die Universität bezogen. Er widmete sich daselbst juristischen und staatswissenschaftlichen Studien, die er (gegen 1792) »durch die Franzosen aus Gießen verscheucht«, wie er sich selbst ausdrückt 2 ), in Marburg 1794 beendet hat. ') Auf Befehl der Kaiserin Katharina II. wurde sein Werk über das Berg- und Salzwesen ins Russische übersetzt und erschien 1785—1791 in 6 Teilen mit einer Dedikation des Autors an die Kaiserin. Hier sei noch gleich bemerkt, daß die deutsche Ausgabe desselben Werkes von 1773, sowie eine noch frühere Schrift (»Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke in Hessen«) von 1767 bereits der Kaiserin Katharina II. dediziert war. Daraus ergibt sich, daß die Beziehungen Fr. L. Kankrins zu Rußland schon zur Zeit seiner Hessischen Dienste bestanden haben müssen. Vgl. Boscherjanow, 5—8. 2 ) Rtgb. II. 28.