— 26 es sich im ersten Teile um eine »allgemeine Entwicklung«, in welcher der Verfasser »die Hauptgrundsätze der Wissen schaft« darlegen will, und im zweiten Teile um »spezielle Erläuterungen«, wo der Verfasser eine »weitere Entwicklung« zur Ausführung zu bringen verspricht. Doch scheint der Verfasser hier gegenüber dem »Weltreichtum« nicht mehr im klaren gewesen zu sein, was durch diese Zweiteilung in »allgemeine Entwickelung« und »spezielle Erläuterungen« bezweckt werden soll. Denn wenn es die Absicht des Verfassers war, im ersten Teile die allgemeinen national ökonomischen Begriffe zu erörtern, so ist es auffallend, daß erst im zweiten Teile vom Kapital, vom Preise, vom Rein erträge, und im dritten Teile, wo die Finanzlehre behandelt wird, von der Handelsbilanz die Rede ist. Überhaupt ist die Systematik bei Kankrin eine sehr mangelhafte. Er ist, wie Hanssen treffend bemerkt, »fast immer cursorisch und rhapsodisch, und doch daneben bei dem Mangel einer geordneten Handhabung des Stoffes oft sich wiederholend«. 1 ) Die Finanzlehre wird in den beiden Hauptwerken, und zwar jeweils im dritten Teile, ziemlich ausführlich behandelt. Nach diesen kurzen einleitenden Bemerkungen gehen wir nun zur eigentlichen Darstellung der Lehre Kankrins selber über. Und zwar wollen wir zuerst sein Verhältnis zu den nationalökonomischen Systemen, sowie seinen eigenen Standpunkt kennen lernen, um weiter die Grund züge seiner Lehre darzustellen. Dabei werden wir den Stoff so zergliedern, daß wir zunächst in einem Kapitel die Hauptpunkte seiner Lehre kurz besprechen, um in drei folgenden die Geldlehre, sowie die Finanzlehre und Volks wirtschaftspolitik ausführlicher zu behandeln, da diese Teile seiner Lehre hinsichtlich seiner finanzwirtschaftlichen Tätig keit besonderes Interesse beanspruchen. b »Archiv der pol. Ök.« N. F. Bd. IV. S. 100. —