— 46 — seinen Äußerungen über das Eigentum und zu seiner Lehre vom Kapital. Neben der Ruhe und Ordnung im Staate fordert Kankrin als zweite Bedingung für die Produktion die Erblichkeit des Eigentums. Diese Erblichkeit des Eigen tums könne zwar weder aus dem Naturrecht noch aus einem positiven Rechte deduziert werden, denn im letzteren Falle »müßte man es ändern können«, sie sei jedoch »eine unvermeidliche, naturnotwendige Folge der Gesellschaft, der sich der Mensch unterwerfen muß, besitze er oder nicht«. 1 ) Im »Weltreichtum« wie auch in der »Ökonomie« tritt Kankrin auch den kommunistischen Ideen vom Gemeineigentum entgegen und bestreitet die Nützlichkeit und die Möglichkeit ihrer Durchführung. 2 ) Das Kapital ist nach der Kankrinschen Definition schlechtweg »der Vorrat an Hilfsmitteln und Bedürfnissen.« 8 ) Die Entstehung des Kapitals sei »aus einem ursprünglichen Naturreichtum, einer Ersparung und einem Plus der Pro duktion herzuleiten«. 4 ) Das Kapital bestehe ursprünglich aus den Produkten oder Sachen als Sachkapital, um dann erst durch Entwickelung des Tausches zum Geld- kapital zu werden. 5 ) Was nun die nähere Einteilung des Kapitals betrifft, so ist sie nicht nur in beiden Werken verschieden, sondern auch in der »Ökonomie« allein. Hier wird diese Eintei lung an zwei Stellen vorgenommen, und jedes Mal in anderer Weise. Aus den verschiedenen Einteilungen des Kapitals 6 ) ist zu ersehen, daß bei Kankrin der Begriff des Kapitals mit demjenigen des Reichtums schlechthin zu sammenfällt. Das zeigt sich auch deutlich aus seiner »all gemeinen Einteilung des Reichtums überhaupt«, die er im Anschluß an seine Kapitalslehre in der »Ökonomie« gibt. Der ganze Reichtum, sowohl derjenige der Welt, als auch V V Ök 15 - 2 ) Ök. 16; Weltr. 8/9; Rtgb. II. 167/8. - 3 ) Weltr. 18; Ök. 17. - 4 ) Weltr. 20; Ök. 97. - Weltr. 19, 20; Ök. 18,98-101-