— 47 — der einer Nation, ist folgender: 1) der angelegte Reichtum an Land, Gebäuden etc.; 2) der Geldreichtum, zu dem »kursierende einen inneren Wert habende (besitzende) Wertzeichen« gehören; 3) der schwebende Reichtum, welcher »alle verzehrbaren Dinge« in sich schließt, und der wieder: a) der selbsterworbene eines Volkes und b) der »des Raubes und der Vervorteilung« (Übervorteilung) ist, — nur von diesem schwebenden Reichtum rühre das Nationaleinkommen her; 4) der tote Reichtum: Kostbar keiten etc. 1 ) Der ganz primitive Charakter des Begriffes vom Kapital, wie auch seine verschiedenartigen und verworrenen Ein teilungen, bei denen der nationalökonomische Gesichtspunkt fast völlig außer acht gelassen ist, sind bei Kankrin desto merkwürdiger, als er in dieser Hinsicht einen so vortrefflichen Vorläufer in A. Smith gehabt hatte. Viel einheitlicher und konsequenter, als die Lehre vom Kapital, hat Kankrin die Lehre vom Gelde dargelegt, welche wir jedoch, wie schon einleitend gesagt wurde, in einem besonderen Kapitel ausführlicher behandeln. Im nahen Zusammenhang mit der Geldlehre steht Q- Kankrins Wert- und Preislehre, die er an jene anschließt. Wir geben die Wert- und Preislehre im folgenden kurz wieder. Im Naturzustand gab es nur Gebrauchswerte. Im Laufe der Zeit, mit dem Fortschreiten der Kultur, sind dann Tauschwerte entstanden, zuletzt aber auch Geldwerte. 2 ) Der Wert der Dinge wird von Kankrin in den Grund wert, in den Konsumtibilienwert und in den Wert der Arbeit eingeteilt. Unter Grundwert versteht Kankrin den Wert der un beweglichen »natürlichen Gegenstände, die die Basis der Produktion« bilden, wie Land und Wasser. Dieser Wert wird durch den Preis der Arbeit bestimmt, die »zur Urbar- ') Ök. 20. - 2 ) Weltr. 79.