- 58 — nicht zum »Normalwertzeichen« geeignet, obschon es als Geld sehr bequem und deshalb auch notwendig sei. 1 ) Was die Prägung anbelangt, so sei es notwendig, »das Geld nach richtigen Grundsätzen zu prägen und seine Existenz durch einen verhältnismäßigen Schlagschatz zu sichern«. a ) Neben dem Metallgelde will Kankrin noch das sogen. Kreditgeld wissen, welches als Repräsentant des Metall geldes zu betrachten sei, ebenso wie das letztere die Sachen repräsentieren solle. Die Klassifizierung dieses Kreditgeldes ist in beiden Hauptwerken Kankrins verschieden. Während wir im »Weltreichtum« drei Arten desselben vorfinden: das Cessions- oder Obligationsgeld, welches aus ver schiedenen verzinslichen Schuldverschreibungen, mancherlei Aktien etc. besteht, dann eigentliches Kreditgeld, zu dem insbesondere Wechsel und Bankobligationen zugezählt werden, und, drittens, Papiergeld 3 ), so werden in der »Öko nomie« neben dem Papiergelde nur noch Effekten- und Obligationswerte genannt. Zu den Effekten gehören die Staats- oder Städteanleihen, Aktien, Billete öffentlicher Depositenbanken, landwirtschaftlicher Vereine u. s. w. Obli gationswerte werden solche Werte genannt, welche bloß auf Privatkredit beruhen, wie z. B. Wechsel, Schuldver schreibungen u. s. w. 4 ) Alle diese Wertpapiere ersetzen nach Kankrin zuweilen das Geld, eine eigentliche »Geldnatur« hätten sie aber nicht. Diese wäre nur dem Metall- und Papiergeld eigen. 5 ) Was speziell das Papiergeld anbelangt, so hat dasselbe nach Kankrin, soweit es auf bestimmte Hypotheken (z. B. die Lawschen Noten!) gegründet wird, auch noch nicht die volle Eigenschaft des Geldes, es ist vielmehr nur Cessions- oder Kreditgeld. »Die wahre Geldnatur ist bloß den eigent lichen Banknoten Vorbehalten, deren Kennzeichen Unver- 1) Ök. 108. — 2 ) Weltr. 43; Ök. 108. — 3 ) Weltr. 45—49. - 4 ) Ök. 113-124. — 5 ) Ök. 122.