— 62 — zli raten, zu Papiergeld zu schreiten, als einem Jüngling, ins Spielhaus zu gehen.« 1 ) Wenn man sich an damalige russische Finanzverhältnisse erinnert, in denen es Kankrin zu wirken beschieden war, wird man diesen Ausspruch wohl verstehen. Indessen sind die Schäden, welche die Papiergeldkrisen angerichtet haben, nicht derart, daß man nicht wieder in der |^Jot zu diesem Zirkulationsmittel greifen dürfte. Nur müsse man mit größter Vorsicht dazu schreiten und bestimmte Regeln beobachten. Vor allem müsse die Einführung des Papiergeldes nur allmählich geschehen, es solle nur »eine Succursale für das Metallgeld sein« und durch einen Aus wechslungsfonds gesichert sein«. 2 ) Eine verantwortliche Landesstelle müsse das Papiergeld verwalten und keine ge heimen »Emanationen« zulassen. Neue Ausgaben (»Ema nationen«) müßten unter »genauer Beobachtung ihrer Wirkung geschehen, damit man bei Zeiten einhalten könne«. 8 ) Auch sollten neue Ausgaben nicht »zur Deckung eines Defizits in den gewöhnlichen Staatsausgaben, sondern zu öffentlichen Unternehmungen« verwendet werden, welche den National reichtum vermehren. 3 ) In einem Kriegsfälle müsse man sich zuerst durch Anleihen, Schatzkammerscheine und Kriegs steuern helfen und dann erst zum Papiergelde greifen. Und zwar müsse man in diesem Falle öffentlich, durch einen Aufruf an die Nation, Vorgehen. 4 ) Ist nun aber durch Überfüllung des Papiergeldes eine Krise eingetreten, müsse man vorerst zu der Fixierung und dann auch zu der Vernichtung des Papiers schreiten. Die Vernichtung oder Verminderung der Papiermassen aber können nur mit Hilfe von Ersparnissen oder besonderen Auflagen, nicht aber durch Anleihen geschehen. 5 ) Neben den hier besprochenen Momenten, welche beim Papiergeld in Frage kommen, will Kankrin auch andere 1) Weltr. 62. - 2 ) Ök. 130. — «) Ök. 131. — *) Ök. 132. — 5 1 Weltr. 64—65.