— 65 — Staat zwingen denselben sogar mit eigenem, materiellem Schaden zu kultivieren und zu pflegen. Salzwerke dagegen, die eines reinen Einkommens sicher seien und daher ver pachtungsfähig, gehören nicht zur Staatsregie. 1 ) Doch werden in der »Ökonomie« Salzwerke zum Staatsmonopol gezählt, welche den Privaten zum Betriebe nur unter einer starken staatlichen Kontrolle überlassen werden können. 2 ) Neben den hier angeführten Momenten in der Regie frage, namentlich dem des höchsten Gewinnes, sowie der Unabhängigkeit und Sicherheit, kommen auch andere Mo mente und zwar »vormundschaftliche Rücksichten« in Be tracht. Dazu gehören die Regeln über den Fischfang und die Jagd, insbesondere die staatliche Fürsorge beim Forstwesen. 3 ) Bezüglich desjenigen Teiles der Staatseinnahmen, der aus den staatlichen Erwerbsquellen fließt, müssen wir be merken, daß von den staatlichen Erwerbsanstalten nur im »Weltreichtum« die Rede ist. In der »Ökonomie« kennt Kankrin dieselben als besondere Quelle der Staatseinnahmen nicht mehr. Zu diesen staatlichen Erwerbsanstalten rechnet Kankrin im »Weltreichtum«: Monopole, staatliche Fabriken, staatliche Handelsunternehmungen, Lotterien etc. und endlich die Staatsbanken. Was Kankrin über Monopole, staatliche Fabriken, Handelsunternehmungen und Banken als Quellen der Staats einnahmen sagt, ist kurz zusammengefaßt folgendes: Monopole sind nur als Notbehelf wegen vorhandener allgemeiner Unkultur (»Mittel der Unkultur«) zu betrachten, und »im ganzen sollte es Haupttendenz sein, von allen eigentlichen Monopolen immer mehr zurückzukommen«. 4 ) Wegen der Mangelhaftigkeit der Abgabensysteme aber sei es »nicht immer leicht und bald zu tun«: jeder Staat habe »in jeder Epoche seines Lebens immer irgend eine Finanz krankheit«. 4 ) In solchen Monopolen, die beseitigt werden müßten, rechnet Kankrin unter anderm, z. B.: das Monopol i) i) Weltr. 164. — 2 ) Ök. 254. — ») Weltr. 167. — •*) Weltr. 171.