i) Ök. 285 - -) Rtgb. 1. 51. — 8 ) Ök. 303. - «) Weltr. 196. - 5 ) Weltr. 197. — 71 valent«. 1 ) Die Schulden sind — sagt Kankrin an einem anderen Orte noch — ein Unglück, wenn wirkliche Not sie fordert ohne daß Aussicht vorhanden ist, »das Kapital oder wenigstens die Zinsen durch eine kräftige Erhöhung der Produktion zu decken,« und — »eine Narrheit und (ein) Verbrechen, wenn man sie ohne Not und gar ohne obige Aussichten macht.« 2 ) Trotzdem sei die Unvermeidlichkeit der Schulden für das Staatsleben nicht zu verkennen, doch müsse der Kredit des Staates »auf das sorgfältigste erhalten werden, und zwar durch regelmäßige Auszahlung der Zinsen in Frieden und Krieg und durch eine nicht billige Behandlung der Gläubiger, wenn man zu den Reduktionen schreitet.« 3 ) Im »Weltreichtum« finden wir Kankrin zwei Systeme des Schuldenmachens seitens des Staates unterscheiden: das sog. Papiersystem, das im Papiergeld seinen Ausdruck findet, und das Schuldensystem. Das erstere gleiche »dem Überfall eines Räubers,« das letztere — »einem schleichenden Gift.« 4 ) Im ganzen und großen findet dort Kankrin, daß das Schuldensystem mit den Tilgungsfonds nur scheinbar, aber nicht wirklich besser sei, als das Papiersystem, denn es führe »zu nicht minder schweren Katastrophen.« Es könne nur gerechtfertigt sein, wo »schon große Schulden da sind,« doch sollte alles »dahin arbeiten, sich davon zu befreien.« Es sei übrigens »ein gewöhnlich angenommener Grundsatz, daß ein festes Schuldensystem nur in konstitutionel len Reichen bei ständischen Verfassungen fußen könne.« 4 ) Und in dieser Hinsicht muß unser Autor trotz seiner mo narchistischen Überzeugung das Ständewesen als ein »in gewissen Lagen notwendiges Übel« anerkennen. 5 ) In der »Ökonomie« finden wir Kankrin nur noch von dem Schuldensystem mit dem Tilgungsfonds reden. Die beste Form der Tilgung von Schulden sieht er dort in den Tilgungszinsen, die »an die Gläubiger selbst mit den ge-