— 74 Für die Produktion sei die Staatsverfassung stets vortrefflich, welche Form sie auch immer habe: »die väterliche oder recht liche«, allein »die militärisch-hausherrliche« ausgenommen, wenn nur »Freiheit der Gewerbe, gute Gerechtigkeitspflege« gewährleistet sei, nicht zu viel, nicht zu wenig regiert werde, persönliche Freiheit, ein den Verhältnissen entsprechendes stehendes Fleer, ein »passendes Geld- und ein erträgliches Finanzsystem« vorhanden seien. 1 ) Aus dem letzten Zitat ist wohl zu ersehen, daß Kankrin von der politischen Freiheit als einer der notwendigsten Bedingungen der Produktionsentwicklung kaum eine Ahnung hat. Er ist auch wirklich der Meinung, daß nicht die po litische Freiheit, sondern »die individuelle, seine Kräfte zu entwickeln, zu brauchen und ihre Früchte zu genießen« eben das sei, was die Produktion fördere, und diese Freiheit, — bemerkt er mit Nachdruck — kann auch bei der Alleinherrschaft so gut bestehen wie in der Republik.« i) 2 ) Daß Kankrin Geschworenengerichte nicht dulden konnte, 3 ) daß er nichts von der Preßfreiheit 4 ) wissen und die Körperstrafe in gewissen Fällen beibehalten 5 ) wollte u. a. m., — all das sind nur sehr charakteristische Momente für seinen politischen Standpunkt. Demgegenüber muß allerdings konstatiert werden, daß Kankrin ein entschiedener Gegner der Leibeigenschaft ist, was ja seiner Forderung- persönlicher Freiheit vollkommen entspricht. Auch ist er dafür, daß der Bauer bei der Emanzipation eigenes Land oder wenigstens Land zu erblichem Nießbrauch bekomme, denn die Erfahrung habe gelehrt, daß die Emanzipation ohne Besitz mit dem Recht auf nur kurze Zeitpacht schlimmer sei als die Leibeigenschaft. 6 ) Daß er aber bei der Auf hebung der Leibeigenschaft nur ein langsames Tempo für ratsam hält, ist für Kankrin wohl selbstverständlich. So hat i) Weltr. 16. - 2 ) Ök. 15. — 3) Rtgb. II. 161/2. — 4 ) Rtgb. I, 235/6. - 5 ) Rtgb. 11. 88. — ») Ök. 75/6.