II. Abschnitt. Finanzwirtschaftl. Tätigkeit G. Kankrins. I. Kapitel. Rußland am Anfang des XIX .Jahrhunderts. j^evor wir auf die Tätigkeit Kankrins im Amte eines russischen Finanzministers, das er volle 21 Jahre (vom 22. April 1823 bis zum 1. Mai 1844) inne hatte, zu sprechen kommen, wollen wir zuerst einen wenn auch flüchtigen Blick werfen auf die damals herrschenden politischen und öko nomischen Zustände Rußlands, deren Kenntnis wir zum besseren Verständnis der Kankrinschen Tätigkeit für durch aus notwendig halten. Nach der Ermordung des Kaisers Paul I. begann mit der Thronbesteigung Kaiser Alexanders I. in Rußland zu nächst eine liberale Ära. Alexander I. war unter dem Ein fluß seines Erziehers A. E. Laharpe, eines jakobinistisch gesinnten Schweizers, selbst freiheitlich gestimmt und hat gleich nach seinem Regierungsantritt ein geheimes »Comite du salut public« eingesetzt, welches aus seinen Vertrauens männern bestand und welches über die in Rußland einzu führende Verfassungsform, wie auch über die Abschaffung der Leibeigenschaft zu beraten hatte.