II. Abschnitt. 
Finanzwirtschaftl. Tätigkeit 
G. Kankrins. 
I. Kapitel. 
Rußland am Anfang des XIX .Jahrhunderts. 
j^evor wir auf die Tätigkeit Kankrins im Amte eines 
russischen Finanzministers, das er volle 21 Jahre (vom 22. 
April 1823 bis zum 1. Mai 1844) inne hatte, zu sprechen 
kommen, wollen wir zuerst einen wenn auch flüchtigen Blick 
werfen auf die damals herrschenden politischen und öko 
nomischen Zustände Rußlands, deren Kenntnis wir zum 
besseren Verständnis der Kankrinschen Tätigkeit für durch 
aus notwendig halten. 
Nach der Ermordung des Kaisers Paul I. begann mit 
der Thronbesteigung Kaiser Alexanders I. in Rußland zu 
nächst eine liberale Ära. Alexander I. war unter dem Ein 
fluß seines Erziehers A. E. Laharpe, eines jakobinistisch 
gesinnten Schweizers, selbst freiheitlich gestimmt und hat 
gleich nach seinem Regierungsantritt ein geheimes »Comite 
du salut public« eingesetzt, welches aus seinen Vertrauens 
männern bestand und welches über die in Rußland einzu 
führende Verfassungsform, wie auch über die Abschaffung 
der Leibeigenschaft zu beraten hatte.