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        <title>Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung</title>
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            <forname>Georg</forname>
            <surname>Schaulis</surname>
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        </author>
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            <idno>897653432</idno>
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        ﻿AUS DER BIBLIOTHEK VON

JULIUS

LAN DMAN N

6. VIII. 1877 — 8. XI. 1931

PROFESSOR DER
STAATSWISSENSCHAFTEN

BASEL 1 9 1 0‘— 1927
KIEL 1 927—1931
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        ﻿Graf Georg Kankrin

in nationalökonomischer und linanzwirtschaftlicher

Beziehung.

Ein Beitrag zur Geschichte der N.-Ökonomie
und der Finanzwissenschaft.

Inaugurai - Dissertation

der philosophischen Fakultät der Universität Bern
zur Erlangung der Doktorwürde vorgelegt

von

Georg Schaulis

aus Bolsian}'- (Russisch-Litauen).

Von der philosophischen Fakultät auf
Antrag des Herrn Prof. Dr. Reichesberg
angenommen.

Bern, den 19. Januar 1912.

Der Dekan:
Prof. Dr. K. Marti.

Tilsit 1914.

Buchdruckerei »Lituania«, Hohe Straße 78.
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        ﻿Graf Georg Kankrin

in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher

Beziehung.

Ein Beitrag zur Geschichte der N.-Ökonomie
und der Finanzwissenschaft.

Inaugural - Dissertation

der philosophischen Fakultät der Universität Bern
zur Erlangung der Doktorwürde vorgelegt

von

Georg ^chaulis

aus Bolsiany (Russisch-Litauen).

Von der philosophischen Fakultät auf
Antrag des Herrn Prof. Dr. Reichesberg
angenommen.

Bern, den 19. Januar 1912.

Der Dekan:
Prof. Dr. K. Marti.

Tilsit 1914.

Buchdruckerei »Lituania«, Hohe Straße 78.
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        ﻿
        <pb n="5" />
        ﻿Inhalt

Seite

Verzeichnis der Schriften von O. Kankrin . . . V—VI
Verzeichnis der benutzten Literatur..................VII—X

Vorwort.......................................XI—XII

Biographische Skizze G. Kankrins.............. 1—21

I.	Abschnitt. Die Lehre G. Kankrins.

Einleitendes . . ...............................23—26

I.	Kapitel. Kankrins Verhältnis zu den national-

ökonomischen Systemen .... 27—33

II.	„	Kankrins	eigener Standpunkt .	.	.	33—40

III.	„	Hauptpunkte der n.-ökonomischen

Lehre von Kankrin..................40—54

IV.	„	Kankrins	Geldlehre.............54—63

V.	„	Kankrins	Finanzlehre...........63—72

VI.	„	Kankrins	Volkswirtschaftspolitik	.	.	72—80

II.	Abschnitt. Finanzwirtschaftliche Tätigkeit G. Kankrins.

I.	Kapitel. Rußland am Anfang des XIX. Jahr-
hunderts .....................................81—92

II.	„ Kankrins Wirken.........................92—111

Schlußwort......................................112—114
        <pb n="6" />
        ﻿Im Text

Verzeichnis der Schriften von G. Kankrin.

1.	Dagobert, eine Geschichte aus dem jetzigen Freiheits-
kriege. 2 Teile. Altona, 1797 und 1798. (Anonym er-
schienen. Vgl. S. 3 dieser Arbeit.)

2.	Fragmente über die Kriegskunst nach Gesichtspunkten
der Militärischen Philosophie. St.-Petersburg, 1809.

3.	Weltreichthum, Nationalreichthum und Staatswirth-
schaft. — Oder Versuch neuer Ansichten der politischen
Oekonomie. - München, bey Karl Thienemann. 1821.

4.	Über die Militärökonomie im Frieden und Krieg und ihr
Wechselverhältniß zu den Operationen. 3 Bde. St.-Peters-
burg 1820—1823.

5.	Die Elemente des Schönen in der Baukunst. St.-Peters-
burg, 1836.

6.	Phantasiebilder eines Blinden. Berlin, 1845.

7.	Die Oekonomie der menschlichen Gesellschaften und das
Finanzwesen. — Von einem ehemaligen Finanzminister.
Stuttgart. E. Schweizerbart’sche Verlagshandlung. 1845.

8.	Aus den Reisetagebüchern des Grafen Georg Kankrin,
ehemaligen Kaiserlich Russischen Finanzministers, aus
den Jahren 1840—1845. — Mit einer Lebensskizze
Kankrin’s nebst zwei Beilagen herausgegeben von
Alexander Graf Keyserling. In 2 Teilen. Braunschweig.
Verlag der Flofbuchhandlung von Eduard Leibrock. 1865.

Enthält außer den Reisetagebüchern, der
Lebensskizze Kankrins von A. Keyserling und dem
»Auszug aus der Dienstliste des Grafen Kankrin«
(Beilage 1 zu der Lebensskizze) noch:

ge-

brauchte

Abkür-

zungen.

Weltr.

Ök.

Rtgb.
        <pb n="7" />
        ﻿Übers.

Briefw.

Kurze

Übers.

Uebersicht der bemerkenswertesten Operationen
im Finanzwesen während der letzten zwanzig Jahre,
von 1823 an. (Beilage II zu der Lebensskizze.)

Russisch verfaßt von G. Kankrin, ins Deutsche
übersetzt von Al. Keyserling.

9.	Im Ural und Altai. Briefwechsel zwischen Alexander
von Humboldt und Graf Georg von Cancrin aus den
Jahren 1827 bis 1832. Leipzig. F. A. Brockhaus 1869.

10.	Recherches sur l’origine et l’abolition du vasselage
ou de la feodalite des cultivateurs, surtout en Russie.
(Russische Übersetzung aus dem Original mitgeteilt
von S. A. Sobolewsky und abgedruckt in »PyccKiM
ApxiiB'B«, 1865.)

11.	KpaTKoe o6o;:sprfmie PocciiicrcTix'b (JjHHaHCOBTb (Kurze
Übersicht der russischen Finanzen). CßopnirK'B Hiuiie-
paTOpcKaro PyccKaro HcTopuBecKaro OSipecTBa-, Tomt^
Tpn^paTb nepBbiH. C.-IIeTep6yprrb, 1881.

(Und mehrere andere Denkschriften und Zeitungs-
artikel.)
        <pb n="8" />
        ﻿Verzeichnis der benutzten, bezw.
berücksichtigten Literatur.

1.	Alexander Graf Keyserling. Lebensskizze
Kankrin’s. Im 1. Teile der Kankrinschen Reisetage-
bücher (s. oben »Aus den Reisetagebüchern des Grafen
Georg Kankrin«),

2.	I’. II C e m e h t k o b c k i M E &lt;3&gt;. KariKpiurb. Ero
5KH3HB h rocy,n,apcTBeinia&gt;i flliHTeJibHOCTb Biorpacjm-
aecKiü oaepivb C.-IleTep6yprfi&gt;, 1893.

3.	H. H BoatepaHOB’i Tpatjrb Eroprb ®paHireBiia7:&gt;
KaHKpHH'b Ero 5kh3hje&gt;, jiHTepaTypribie Tpyflbi h a;Ba-
An;aTHJi,hTHa}ia;rbaTejibHOCTbynpaBJieHiaMiiHHCTepcTBOM'i&gt;

oEHancoBm Il3a;aide rpatjra II. B. KaiiKpniia. C -IleTep-
6yprrb 1897.

4.	Dr. August Oncken. Geschichte der National-
ökonomie. Erster Teil. Die Zeit vor Adam Smith.
Leipzig, 1902.

5.	J. K a u t z. Die geschichtliche Entwicklung der National-
ökonomik und ihrer Literatur. Wien, 1860.

6.	Wilhelm Roscher. Geschichte der National-
Oekonomik in Deutschland. München, 1874.

7.	Jan Bloch. Finanse Rosji w XIX wieku na tle
ogölnych dziejöw Paüstwa. 3 tomy. Warßawa, 1883
— 1884.

8.	H. B y h r e. Mi.io.'ii rpa&lt;t&gt;a KamcpnHa o SyMaacHHX'B
fleHbraxTb (Py ock iM BioTHiK'b. ToMrb miTb,necHTrrt.
xieTBepTLiii. CTp. 361 -386 MocKBa, 1861)

lm Text
ge-
brauchte
Abkür-
zungen.

KeySi

Semtk.

Boscher-

janow.

Onck.

Kautz.

Roscher.

BI.

Bunge.
        <pb n="9" />
        ﻿VIII

Semevsky
u. Sem.

A. Sm.

List.

Dr. Schm.

T.-Bar.

Gegen-

wart.

Archiv
d. pol. Ök.
N. F.

R. u. Geg.

9. B. H. 0 e m e b c k i h. KpecTBHHCKm Bonpoca. bt. Poc-
ciii bo BTopon iTOJLOBirirh XVIII-ro h riepiioir nojioBHHi&gt;
XIX ßllKa. (KpeCTBHHCKiä CTpoi CSopHHICB
CTaTeü. T. I. Ha^anie kh. II. ,1^. p0,ojiropyKOBa b rp.
C. A. ToncToro. — CTp. 157—295. — C.-neTepöyprB.
KHiiroHS^aTejiLCTBo „Eecißa“. 1905.)

10.	Adam Smith. Untersuchung über das Wesen und
die Ursachen des Volkswohlstandes. Aus dem Eng-
lischen übertragen von F. Stöpel. Zweite durchge-
sehene und verbesserte Auflage von Robert Prager.
4 Bde. Berlin, 1905-1907.

11.	Fr. List. Das nationale System der politischen Oeko-
nomie. »Sammlung socialwissenschaftlicher Meister«.

III.	Bd. Jena, 1904.

12.	Dr. Alfred Schmidt. Das russische Geldwesen
während der Finanzverwaltung des Grafen Cancrin
(1823 — 1844). Eine finanzhistorische Studie. (Rus-
sische Revue. Monatsschrift für die Kunde Russ-
lands. VII. Band. S.*37—66; 97 bis 138; 215 — 240. —
St.-Petersburg, 1875.

13.	M. T yraHi-BapaHOBCKÜ — PyccKaa &lt;j&gt;a6-
pnrca Bt rrponinoMt n nacToain,e\rr&gt;. Tomb I. Hcto-
pri'iecKoe paaBuxie pyccKOH a&gt;a6pnKn bb XIX B'hrds.
TpeTte KSAarrie. C. IleTepöyprB, 1907.

14.	(Anonym.) Nikolaus I. Pawlowitsch, Kaiser von
Russland. (Die Gegenwart, Zweiter Bd. S. 287 bis
321. Leipzig, 1849.)

15.	Hanssens Rezension über Kankrins »Die Oekonomie
der menschlichen Gesellschaften«. (Archiv der poli-
tischen Oekonomie und Polizeiwissenschaft. Neue
Folge. Vierter Band. Heidelberg, 1846).

16.	Russland und die Gegenwart. 2 B. Leipzig, 1851.

17.	W. B e s o b r a s o f f. De l’influence de la Science eco-
nomique sur la vie de l’Europe moderne. St.-Peters-
        <pb n="10" />
        ﻿IX

bourg, 1867. (Memoires de l’Academie Imperiale des
Sciences de St.-Petersbourg, VII. Serie. Tome XI, N. 10.)

18.	B ji. By paeßi. 3a cto jiTt'b (1800-1896) C6op-
heckij no ncTopia nojim’iniecKHX'B n o6in,ecTBeHHBix,B
flBHSKeHÜi bte&gt; Pocciii. Brjb ^Byx'B^acTax'B. JIohaoh'Bj 1897.

19.	A. TyHi&gt;. Hcropia peBonioidormaro ^BHaceHia bi.
Poccüh. IlepeBO^'B ca. H'hMerpjaro. IIcwb peflaKn,ieii h
crB npHMiaamaMH JI. 9. IIIhiixko. — 1903.

20.	A 1 f r e d K i r m i s. A. Fr. W. Crome. Dissertation.
Bern, 1908.

21.	Heinrich Storch. Handbuch der National-Wirth-
schaftslehre. Aus dem Französischen, mit Zusätzen,
von D. Karl Heinrich Rau. 3 Bde. Hamburg, 1819—1820.

22.	H e i n r i c h S t o r c h. Betrachtungen über die Natur
des Nationaleinkommens. Nach der französischen Ur-
schrift vom Verfasser selbst übertragen. Halle. 1825.

23.	Johann Heinrich Jung. Lehrbuch der Finanz-
Wissenschaft. Leipzig. 1789.

24.	Sonnenfels, Joseph v. Sätze aus der Polizey,
Handlungs- und Finanz-Wissenschaft. Wien. 1. Teil
1765, 2. Teil 1769, 3. Teil unter dem Titel: »Grund-
sätze der Polizey, Handlung und Finanzwissenschaft«.
Wien, 1776.

25.	—„— Grundsätze der Polizey, Handlung und Finanz.
Siebente verbesserte Auflage. Wien 1804.

26.	Johann Heinrich Gottlob von Justi. Grund-
sätze der Policeywissenschaft. Dritte Ausgabe mit
Verbesserungen und Anmerkungen von Johann Beck-
mann. Göttingen. 1782.

27.	Johann —„•— Staatswirthschaft oder Systematische Ab-
handlung aller Oekonomischen und Cameral-Wissen-
schaften. Zweite stark vermehrte Auflage. 2 Bde.
Leipzig 1758.

Burz.

Storch

Hdb.
        <pb n="11" />
        ﻿X

28.	Dr. Friedrich List. Das nationale System der
politischen Oekonomie. Erster Band: Der internationale
Handel, die Handelspolitik und der Deutsche Zollverein.
2. Aufl. Stuttgart und Tübingen 1842.

29.	H. H. K a y m a h i KpeflHTHBie ÖHJieTH, hx£ ynHflOK£
h B03CTaH0BJieHie. C. II. B. 1888 r.

30.	H. H. Kay^MaH £. H3£ HCTopiii 6yMaHCHHX£ flenerc
Bii-Pocciii. CIIB. 1909

31.	B. P o 3i b ^ m a h's. PyccKia SyMaacHBia fleHBrii. On-
irahcobo-Hcti&gt;piitieckiii oaepicb. CIIB. 1866 r.

32.	3. H. II e h e p ii h £. IIcTopiiaecKiii oÖ3opr£ pocnaceM
rocyflapcTBeHHHXTb ,ii;oxoaob£ n pacxoflOB£ c£ 1803 no
1843 rofl£ BKJiioanTejiBHO. CIIB 1896 r.

33.	II. II. M h r y ji ii h £ Pyccmfi rocyflapcTBeHHirM: Kpe-
flHT£ (1769—1899). Ohbht£ HCTopiiKO-KpiiTiiaecKaro
oöaopa. Tom£ I. XapBKOB£ 1899 r.
        <pb n="12" />
        ﻿Vorwort.

Jn der Geschichte der Nationalökonomie ist G. Kankrin
nur als eine Größe untergeordneten Ranges bekannt. Er ist
auch ohne jede Bedeutung für die weitere Entwickelung der
nationalökonomischen Theorie geblieben. — Und sein Name
wäre vielleicht von der Nachwelt ganz vergessen worden,
wenn er nicht die Finanzen des größten Reiches in Europa
während 21 Jahre geleitet hätte und infolgedessen öfter
genannt worden wäre. Seine finanzwirtschaftliche Tätigkeit
ist es denn auch gewesen, die seinen Schriften Interesse
und Beachtung verschafft hat.

Die Schriften G. Kankrins, und zwar insbesondere seine
nationalökonomischen und finanzwissenschaftlichen Arbeiten,
einer Untersuchung zu unterziehen, um die Stellung unseres
Autors in der Geschichte der Nationalökonomie und der
Finanzwissenschaft näher zu bestimmen, ist die Aufgabe der
vorliegenden Dissertation. Daß ich dabei, um ein möglichst
klares Bild von G. Kankrin im ganzen zu erhalten, auch seine
finanzwirtschaftliche Tätigkeit im II. Abschnitt kurz behandle,
ist selbstverständlich. In derselben Absicht ist der Arbeit
auch eine biographische Skizze G. Kankrins vorausgeschickt.

Indem ich nun die vorliegende Arbeit der Öffentlich-
keit übergebe, kann ich nicht umhin, des weiland Prof.
Dr. A. Oncken mit inniger Dankbarkeit zu gedenken. Ihm
bin ich als sein ehemaliger Schüler vielen Dank schuldig.
Auf seine Anregung hin ist vorliegende Arbeit auch ent-
standen. Leider konnte sie nicht zu seinen Lebzeiten bis
zu Ende geführt werden.
        <pb n="13" />
        ﻿XII

Sie ist dann unter der Leitung des Herrn Professors
Dr. N. Reichesberg vollendet worden. Diesem meinem ver-
ehrten Lehrer erlaube ich mir auch an dieser Stelle für seine
wertvollen Winke und Ratschläge zu der Arbeit meinen
besonderen und herzlichsten Dank auszusprechen. Ich er-
fülle damit nicht nur eine angenehme Pflicht, sondern ent-
spreche auch meinem tief empfundenen Herzensbedürfnis.

Der Verfasser.
        <pb n="14" />
        ﻿Biographische Skizze G. Kankrins.

^eorg Kankrin wurde geboren am 16. November 1774 in
Hanau als Sohn des Oberkammerrats Franz Ludwig Kankrin.
Seine Mutter war eine Tochter des Bergrats Körber aus
Zweibrücken.

Der Vater des Neugeborenen stand in Diensten des
Erbprinzen von Hessen, späteren Kurfürsten Wilhelm I., und
hatte bis dahin zur großen Zufriedenheit seines Flerrn die
Geschäfte des Berg- und Salzwesens nebst dem Zivilbau-
wesen des Landes geleitet, wobei dann auch die Spezial-
direktion des Miinzwesens hinzukam. Aber im Jahre 1782
mußte Fr. L. Kankrin die Hessische Stellung wegen Zwistig-
keiten zwischen seiner Frau und einer anderen Dame am
Hofe, die bei dem Landesherrn in Gunsten stand, aufgeben.
Er bot nun seine Dienste dem Markgrafen zu Anspach an.
Von diesem wurde er auch zum wirklichen Kanzlei-Direktor
zu Altenkirchen in der Grafschaft Sayn mit einem ansehn-
lichen Gehalt ernannt. Doch schon im Dezember des fol-
genden Jahres wurde ihm seitens der russischen Regierung
ein glänzender Antrag gemacht, den er auch annahm. Ein
Gehalt von 2000 Rb.1) nebst einer Pension von 1000 Rb.
für die Witwe, 3000 Rb. zur Deckung der Übersiedelungs-
kosten und der Rang eines Kollegienrats wurden ihm zu-
gesichert.

Bekanntlich genoss Fr. L. Kankrin seiner Zeit bei seinen
Fachgenossen ein großes Ansehen. Seine zahlreichen Schriften
aus dem Gebiete der Technologie, der Architektur und des
Bergbaus, sowie juristische Arbeiten (z. B. die »Abhandlung

0 Um 1814 betrug das Gehalt schon 3465 Rb. Boscherjanow, 11,
        <pb n="15" />
        ﻿2

vom Wasserrecht«) machen eine kleine Bibliothek aus und
waren damals sehr gut bekannt. Deshalb ist es kein Wunder,
daß er in Petersburg, wo er schon am 28. Februar 1784
hinkam, gut aufgenommen wurde.1) Von der Gunst, die er
von Anfang an bei der russischen Regierung genoß, zeugt
auch die Tatsache, daß ihm von 1786 bis 1794 gestattet
wurde, zur Kräftigung seiner Gesundheit und zur Heraus-
gabe verschiedener Schriften in Gießen zu leben. Während-
dessen, nämlich 1793, wurde er zum Staatsrat ernannt. Nach
Ablauf des Urlaubs kehrte Fr. L. Kankrin wieder nach Ruß-
land zurück und verblieb bis 1813 in Staraja Russa, wo ihm
seit 1784 die Oberleitung der Salinen anvertraut war, um dann
bis zu seinem 1816 erfolgten Tode als Mitglied des Rats
fürs Bergwesen zu wirken.

Beim Wegzuge aus Deutschland hatte Fr. L. Kankrin
seinen Sohn Georg zurückgelassen, doch ist nicht ganz sicher,
an welchem Orte. Soviel steht jedoch fest, daß Georg bis
zu seinem 8. Jahre in Hanau lebte und dann als dreizehn-
jähriger Knabe mit seine,n Eltern 1786 in Gießen zusammen-
traf und 8 Jahre lang zuerst in Gießen, dann in Marburg
mit ihnen lebte, ln Gießen hat Georg Kankrin vermutlich
das klassische Gymnasium absolviert und im Jahre 1790 die
Universität bezogen. Er widmete sich daselbst juristischen
und staatswissenschaftlichen Studien, die er (gegen 1792)
»durch die Franzosen aus Gießen verscheucht«, wie er
sich selbst ausdrückt2), in Marburg 1794 beendet hat.

') Auf Befehl der Kaiserin Katharina II. wurde sein Werk über
das Berg- und Salzwesen ins Russische übersetzt und erschien 1785—1791
in 6 Teilen mit einer Dedikation des Autors an die Kaiserin. Hier sei
noch gleich bemerkt, daß die deutsche Ausgabe desselben Werkes von
1773, sowie eine noch frühere Schrift (»Beschreibung der vorzüglichsten
Bergwerke in Hessen«) von 1767 bereits der Kaiserin Katharina II.
dediziert war. Daraus ergibt sich, daß die Beziehungen Fr. L. Kankrins
zu Rußland schon zur Zeit seiner Hessischen Dienste bestanden haben
müssen. Vgl. Boscherjanow, 5—8.

2) Rtgb. II. 28.
        <pb n="16" />
        ﻿3

Auf der Universität soll G. Kankrin wegen »des glühen-
den Eifers für das Gute« sehr beliebt gewesen sein. In
Gießen hatte er als Student an der Stiftung eines idealen
Freundschaftsbundes teilgenommen; und seinen Genossen
hat er noch später seine Treue bewiesen. Als er nämlich
im Jahre 1813 diese Gegend passierte, suchte er die alten
Freunde in Gießen auf, trotzdem er durch sehr viele Arbeiten
in Anspruch genommen war, um »sich mit Herzlichkeit dem
Ergüsse gegenseitiger Empfindungen hinzugeben«.1)

In die Universitätsjahre fällt ein Roman, der der Feder
G. Kankrins zugeschrieben wird. Der Roman ist später,
nämlich 1797 und 1798, in Altona in 2 Teilen anonym er-
schienen und trägt den Titel: »Dagobert, eine Ge-
schichte aus dem jetzigen Freiheitskriege«.2) Die Helden
des Romans sind zwar patriotische Offiziere der französischen
Republik, doch tritt der Gedanke, daß die Anarchie durch
jemand bewältigt werden müsse, ebenso wie die Bewunde-
rung Napoleons schließlich immer mehr hervor.

Was die Universitätsstudien, den Charakter derselben
um jene Zeit betrifft, so gibt uns G. Kankrin selbst manche
Aufschlüsse darüber. An einer Stelle seiner Tagebücher, an

9 Keys. 4.

3) Über die Autorschaft dieses Romans sagt Graf Al. Keyserling,
Schwiegersohn G. Kankrins, in seiner »Lebensskizze Kankrins« folgen-
des : »Obgleich aus Kankrins Munde in späteren Jahren, soviel man
weiss, über diesen Roman nichts verlautete, so wird er ihm doch all-
gemein und gewiss mit Recht zugeschrieben, da die kurzen Sätze, die
entschiedenen Aussprüche, die aphoristischen Reflexionen nach Form
und Inhalt jenes nicht leicht zu verkennende Gepräge einer von Kankrin
herrührenden Schrift verraten. Dass aber G. Kankrin schon in so früher
Zeit belletristische Schriften herausgegeben hat, bestätigt er selbst in der
Vorrede seines letzten kleinen Werkes (damit ist die Vorrede zu den
»Phantasiebildern eines Blinden«, Berlin, 1845, gemeint. G. Sch.), die mit
den Worten beginnt: Als ich jung war, erging ich mich in den Gefilden
der Dichtung«. (Keys. 4/5). — Den Roman selbst konnte ich in den
Berliner und Münchener Bibliotheken nicht finden und deshalb musste
ich es mir versagen, die Frage nach der Autorschaft des Romans auf
'hre Gründe hin zu prüfen.
        <pb n="17" />
        ﻿4

der er das Deutschland der vierziger Jahre des 19. Jahrhun-
derts mit demjenigen vor 45 Jahren, als er selber noch in
Deutschland studierte, vergleicht, sagt er unter anderem: »Die
Wissenschaften sind hoch kultiviert. Die alte Pedanterie,
das dürre Brotstudiumwesen, die Kleinlichkeit und Ein-
seitigkeit meiner Universitätsjahre haben aufgehört. —. —.

—	Die Hilfsmittel des Lehrens und Lernens haben sich un-
gemein ausgebildet. —. —. — Die Ungebundenheit des
Burschenlebens ist eingeschränkt zu grossem Nutzen. —.

—	Die Sitten der Studierenden sind geschliffener.«1) Über
Giessen äussert sich G. Kankrin an einer anderen Stelle der-
selben Tagebücher folgendermassen: »Giessen war ein gar
elendes, befestigtes Städtchen, jetzt hat sich vieles zum
Bessern und Schlechtem verändert. —. —. — Die einst
schwache Universität ist durch Anstalten und neuerdings
durch Professor Liebig in bedeutenden Flor gekommen.
Der Ton scheint, wie ehemals, noch ziemlich gemein. Ein
am Abend tiefbetrunkener, lallender, sonst geschickter Pro-
fessor G. drängte sich zum Aergernis der Anwesenden be-
ständig zu mir. —. —. — Doch wie haben sich die Wissen-
schaften in den 5ö Jahren, vor denen ich zuerst nach
Giessen kam, aus dem trocknen Brotstudium gerissen, be-
sonders aber die dürre Juristerei gehoben, die aus verschie-
denen Epochen ein römisches Recht zusammenklaubte und
ein deutsches machte, zu dem es nichts Allgemeines gibt.«2)
Über Marburg finden wir in den Tagebüchern3) nur sehr
weniges, nämlich nur die Tatsache konstatiert, daß der
Autor, »durch die Franzosen aus Giessen verscheucht«, eine
Zeitlang dort gelebt habe. Über die volkswirtschaftlichen
Studien, die uns hier am meisten interessieren, finden wir
keine Andeutung weder in den bisherigen und zwar sehr
dürftigen Biographien von G. Kankrin, noch auch in seinen
Tagebüchern selbt. Etwas Licht darüber zu werfen, wird
vielleicht hier am Platze sein.

&gt;) Rtgb. I. 193/134.	3) Rtgb. II. 29—30.—	“) Rtgb. II. 28-
        <pb n="18" />
        ﻿5

Deutsche Nationalökonomik, die sich in der sogenannten
Kameralwissenschaft entwickelt hat,1) war sowohl von
Anfang an, wie auch in der 2. Hälfte des 18. Jahrunderts
noch vorwiegend merkantilistisch. Der Merkantilismus war
um diese Zeit in Deutschland »so ziemlich am tiefsten in
die nationalökonomische Literatur eingedrungen«, wie Kautz
sagt, und die Anklänge an »einen antimerkantilistischen
Grundsatz« waren nur hie und da anzutreffen.“) Und was
die merkantilistische Literatur in Deutschland selbst betrifft,
so war sie bekanntlich nicht auf der Höhe der west-
europäischen und blieb auch von keinem Einfluß auf die
letztere.3) Das physiokratische System wiederum, dessen
kräftige Wurzeln wir in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts
in Frankreich einschlagen sehen, fand um dieselbe Zeit in
Deutschland kaum beachtenswerte literarische Vertreter, —
so daß J. Mauvillon selber, der an der Spitze der ganzen
physiokratisch-literarischen Bewegung in Deutschland stand,
in seinen »Physiokratischen Briefen« gestehen muß, daß
er von den Originalwerken der Physiokraten nur wenige
gelesen habe, und er bittet, wenn ihm Abweichungen vom
System zugestoßen sein sollen, dieselben in Gottes Namen
»Mauvillonisch« zu nennen.4) Auch dieselbe »mauvillo-
nisch« - physiokratische Bewegung war bald zu Ende und
mußte den Platz der Lehre A. Smith’s überlassen. Die
letztere bürgerte sich allerdings in Deutschland nicht so
schnell ein. Bezeichnend ist die Bemerkung der »Göt-
tinger gelehrten Anzeigen« bei Gelegenheit einer Rezen-
sion des Smith’schen Werkes (»Wealth of nations«) vom
29. Nov. 1794. Da heißt es über das Smith’sche Buch:
»Wenn man sein Buch hier und da zitiert findet, so scheint
es doch, die leichten Kapitel abgerechnet, als habe man ihn
nie gelesen. Auf Veränderung der Doktrin in Deutschland
hat er noch keinen Einfluß gehabt. Man betet lieber anderen
nach, weil man sie mit mehr Gemächlichkeit verstehen

&gt;) Onck. 226/7.— 2) Kautz, 335.— 3) Onck. 236.— 4) Onck. 413.—
        <pb n="19" />
        ﻿6

kann.«1) Und Roscher schreibt darüber noch folgendes:
»Ich habe diese Behauptung beim Durchforschen der Literatur
zwischen 1776 und 1794 vollkommen bestätigt gefunden,
sowohl in den Lehrbüchern und Monographien, als in den
gelehrten und politischen Zeitschriften. Selbst die Göttinger
gelehrten Anzeigen, die sich um die Einführung Ad. Smith’s
in Deutschland so großes Verdienst erworben haben, sind
in der langen Zwischenzeit zwischen den erwähnten Rezen-
sionen (d. h. von 1777 bis 1794. G. Sch.) über ihn gänzlich
still, so daß sie z. B. am 31. Mai 1781 einen Mann wie
Büsch auf dieselbe Stufe nicht bloss mit Steuart, sondern
mit Smith stellen.«2) Daraus ergibt sich, daß die deutsche N.-
Ökonomik um die Jahre 1790—1794, als G. Kankrin seinen
Universitätsstudien oblag, sich noch vorwiegend in dem
Fahrwasser des Merkantilismus bewegte, abgesehen von
einigen »mauvillonisch«-physiokratischen Versuchen und
von deutschen Übersetzungen des Smith’schen Hauptwerkes,
das, wie wir gesehen, noch so gut wie keinen Einfluß
um diese Zeit in Deutschland zu verzeichnen hatte.

So verhält sich die Sache im allgemeinen. Wenn wir
uns nun den Giessener und Marburger Universitäten zu-
wenden und uns erkundigen, welcher Geist um die Zeit,
als G. Kankrin dort studierte, die n.-ökonomischen Lehr-
stühle beherrschte, so finden wir folgendes. In Giessen
dozierte N.-Ökonomie von 1787 bis 1831, dass heisst um
die Zeit (1790—1792), als G. Kankrin dort seine Universitäts-
studien begann, A. Fr. W. Crome, ein Mann, der sich den
n.-ökonomischen Systemen seiner Zeit gegenüber eklektisch
verhielt und erst um 1807 begann, sich für einen Anhänger
A. Smith’s auszugeben.3) An der Marburger Universität
wurde das nationalökonomische Fach schon seit 1787 von
Heinrich Jung gelehrt, d. h. von einem Manne, der wahrlich

•) Zitiert bei Roscher, S. 601.— 2) Roscher, 601.—

3) Vgl. K i r m i s , Crome. Berner Dissert. Bern, 1908. S. 81,
111—112.
        <pb n="20" />
        ﻿kein wissenschaftlicher Kopf war. Es ist für ihn die Viel-
seitigkeit bezeichnend, mit der er paradierte. So umfasste
sein akademischer Lehrkursus binnen zwei Semestern in
wöchentlich 24 Stunden: Landwirtschaftslehre, Technologie,
Handelswissenschaft, Forstwissenschaft, Bergbaukunde,
Staatswirtschaftslehre, Polizei- und Finanzwissenschaft in
mehreren Abteilungen. Und die Lehrbücher, die er geschrieben
hat, sind sehr zahlreich. So schrieb er über Landwirtschaft,
Fabrikwesen, Handel, Finanzen, Kameralrechnungswesen,
Vieharzneikunde, die er freilich später selbst für unreif er-
klärt hat, dann ein Lehrbuch der Finanzwissenschaft, Grund-
lehre der Staatswirtschaft, ein Elementarbuch für Regenten-
söhne und alle, die sich »dem Dienste des Staates und der
Gelehrsamkeit widmen wollen«.1)

Hier wird wohl auch eine vom Grafen Al. Keyserling
erzählte Äußerung G. Kankrins, als derselbe schon Minister
war, einigermaßen verständlich sein. »Als er z. B. — erzählt
Graf Al. Keyserling — gelegentlich auf einem Spaziergange
überraschende landwirtschaftliche Kenntnisse entwickelte und
gefragt wurde, »woher wissen sie alle diese Details?«, ant-
wortete er, die Hände in die Seite gestützt: »Fragen Sie
mich, was ich nicht weiß!«2) Das war freilich scherzweise
gesagt, ist aber jedenfalls ein Charakteristikum für den Schüler
des »allseitigen« Lehrers. Wir wissen denn, daß auch G.
Kankrin später in russischen Diensten auf verschiedenen
Gebieten, bevor er General-Intendant und dann Minister
wurde, tätig war, so z. B. im Salz- und Forstwesen; es ist
auch sein Projekt über die Schafzucht bekannt, von dem
weiter unten die Rede sein wird.

Um die Vielseitigkeit unseres Lehrers darzulegen, dürfen
wir nicht unerwähnt lassen, daß er auch auf dem religiösen
Gebiet tätig war. »Seine Geisterkunde — sagt Roscher1) —
ist eine wüste, sogar langweilige Theorie des Aberglaubens,
aber seine »Scenen aus dem Geisterreiche« — meint der-

’) Roscher, 552. — 2) Keys. 32.
        <pb n="21" />
        ﻿8

selbe Autor — enthalten zum Teil die schönsten, christlich
tiefsten und psychologisch wahrscheinlichsten (sic! G. Sch.)
Phantasien über das Leben der Seele nach dem Tode.
Seine Selbstbiographie wimmelt von vermeintlichen Gebets-
erhörungen, die in ihrer Spezialität oft einen geradezu ko-
mischen Eindruck machen« usw.

Über Jung’s nationalökonomische Stellung sagt Ro-
scher: »Während er die Physiokraten oft bestreitet (= be-
kämpft, G. S c h.), führt er Ad. Smith in seiner Polizeiwissen-
schaft nur ganz kurz in der Bücherkunde s. v. Gewerbepolizei
an. In seiner Finanzwissenschaft erwähnt er ihn ebenso
kurz als Gegner der Physiokratie neben Dohm, Schlosser
und Pfeifer. Irgendwie von Smith gelernt zu haben, scheint
er nicht. Dagegen zitiert er Sonnenfels häufig und mit
grossem Beifall. In der Finanzwissenschaft kommen nicht
unbedeutende Anklänge an Büsch vor.«1)

Wir haben uns hier etwas länger mit der Charakteristik
der damaligen Strömungen in der N.-Ökonomie Deutsch-
lands und besonders mit der Charakteristik der wissen-
schaftlichen Seite der n.-ökonomischen Lehrer G. Kankrins
beschäftigt, weil dieses Moment im Leben G. Kankrins bis-
her gar nicht berücksichtigt wurde und doch von massge-
bender Bedeutung für die geistige Entwicklung des späteren
N.-Ökonomen und Finanzministers gewesen sein muss.

Nachdem er im J. 1794 seine Studien in Marburg voll-
endet und das Examen bestanden hatte, konnte G. Kankrin
in seinem Vaterland keine Anstellung finden. Er wurde
wohl infolge der Verbindungen seines Vaters 1795 zum An-
halt-Bernburgischen Regierungsrat ernannt, doch vermochte
ihm der blosse Titel nicht die fürs Leben nötigen Mittel
zu verschaffen. Und so blieb es, bis er 1797 den Spu-
ren seines Vaters nach Russland folgte. Vorher muss
er allerdings die Müsse zu einer Reise nach der Schweiz
benutzt haben, wie aus verschiedenen Andeutungen in sei-

!) Roscher, 552/3. —
        <pb n="22" />
        ﻿9 —

nert Tagebüchern zu schhessen ist. So erwähnt er da ge-
legentlich, dass er schon um 1795 Konstanz, Zürich, ja
auch die Petersinsel (Bieler See), den bekannten Zufluchts-
ort Rousseau’s, besucht habe.1)

Im Anfang hatte G. Kankrin in Russland kein Glück.
Für den Rang des Regierungsrats, den er aus Deutschland
mitbrachte und der vom Kaiser Paul I. in den des K. R,
Hofrats umgewandelt wurde, waren die geringeren Stellen
nicht passend und die höheren waren ihm wegen der
völligen Unkenntnis der Landessprache und wegen des
Mangels der in bureaukratischen Kreisen nötigen Beziehungen
unerreichbar. Er versuchte die Stellung eines Lehrers zu
bekommen, aber erfolglos. Dann war er eine Zeitlang bei
einem Branntweinpächter als Buchhalter angestellt, aber im
ganzen litt er Not, so dass er sich sogar das Rauchen ab-
gewöhnen musste. »Zu arm war ich — beklagte er sich
später — um den Tabak zu bezahlen.«2) Diese missliche
Lage G. Kankrins scheint uns um so unerklärlicher, als
wir wissen, dass sein Vater in Russland eine gute Stellung
inne hatte. Im Jahre 1798 wurde demselben sogar vom
damaligen Kaiser Paul I. ein Haus in Petersburg geschenkt.8)
Nichtsdestoweniger muss es wahr sein, was G. Kank-
rin selbst in seinen Tagebüchern darüber sagt: »Die
kümmerliche Lage meiner Eitern — heisst es da — der
Mangel an Aussichten, häussliche Unannehmlichkeiten, an
denen ich keine Schuld trug, stürzten mich mehrere Jahre
hindurch in todesgefährliche Krankheiten«.4) »Mein Vater —
erklärt er an derselben Stelle4) — war früher nach Russland
berufen worden, schickte sich aber nicht genug in das Land«.
»Er war ein starker Mann«, pflegte G. Kankrin von seinem
Vater zu sagen.«6) Kurz und gut, was auch die Ursache
gewesen sein mochte, eines steht fest, dass die Lage des
jungen G. Kankrin um diese Zeit ziemlich kläglich war.

9 Vgl. Rtgb. I. 93, 95, 106, 116/7. —

2) Keys. 10. — 3) Boscherjanow, 9. - 4) Rtgb. 1.3. — 5) Keys. 2/3. —
        <pb n="23" />
        ﻿10 —

Am 17. (29.) Januar 1800 trat dann der Wendepunkt im
Leben G. Kankrins ein: es wurde ihm die Betätigung im
effektiven Staatsdienst ermöglicht, indem er mit dem Range
eines Kollegienrats zum Gehilfen seines Vaters, des Direk-
tors der Starorussischen Salinen, ernannt wurde. Diese
Stelle soll er dem damaligen Staatskanzler Grafen Ostermann
zu verdanken haben, der gelegentlich eines von G. Kankrin
erstatteten Projekts über die Schafzucht die Kenntnisse
und Begabung des jungen Mannes bemerkt zu haben
scheint. Derselben Gunst ist vielleicht auch eine spätere
Anstellung (1803) G. Kankrins im Ministerium des Innern
als Rat für das Salzwesen bei der Expedition der Reichs-
Ökonomie zuzuschreiben. War er nun einmal »bemerkt«
worden, so ging es dann leichter vorwärts. 1804 mit einem
Brillant-Ringe belohnt, wurde er schon zum Staatsrat »für Aus-
zeichnung bei der Erfüllung verschiedener Spezialkommissa
in den Gouvernements«1) ernannt. Verschiedene amtliche
Aufträge veranlaßten ihn nun das Land zu bereisen. Dabei
fand er Gelegenheit, das russische Volk und seine Sprache
näher kennen zu lernen. Doch vermochte er es nicht, sich
die letztere ganz anzueignen. Zwar bediente er sich ihrer
später mit Leichtigkeit, hatte aber beständig mit ihr zu
»kämpfen«, »da er sich die Grammatik dazu, wie er sagte,
selbst erfunden hatte.«2) Am 7. August 1809 wurde er
Inspektor der deutschen Kolonien des Petersburger Gou-
vernements. Anderthalb Jahre verweilte er in dieser
Stellung; und diese Zeit nannte er die glücklichste
seines Lebens. Er hatte nun viel Müsse, lebte auf dem
Lande bei Petersburg und konnte seine freie Zeit zu schrift-
stellerischer Tätigkeit verwenden. Er soll um diese Zeit
sogar Theaterkritiken geschrieben haben. In diese Zeit fällt
eine Schrift G. Kankrins, die für seine weitere Laufbahn
im Dienste Russlands von ausschlaggebender Bedeutung
war. Es sind das die »Fragmente über die Kriegskunst,

*) Keys. 55 (Dienstliste). — 2) Keys. 13. —
        <pb n="24" />
        ﻿— 11

nach Gesichtspunkten der militärischen Philosophie«, Peters-
burg 1809. Das ist auch seine einzige Schrift, die eine
zweite Auflage in Braunschweig 1815 erlebt hat. Sie er-
schien anonym, wie überhaupt G. Kankrin seine Arbeiten
immer nur anonym hat erscheinen lassen, eine ausgenom-
men, nämlich »Oekonomie der menschlichen Gesellschaften«
1845, wo er unter dem Vorwort seinen Namen zu legen
gewagt hat.

Die »Fragmente« lenkten nun die Aufmerksamkeit des
Kriegsministers Barklay-de-Tolli und des Generals Phull,
der Alexander 1. über die Kriegskunst unterrichtete, auf sich.
Gleich nach dem Erscheinen der »Fragmente« wurde der
Autor derselben von Phull eingeladen, mit ihm gemeinsam
zu arbeiten. Und als Kaiser Alexander weitere Auskünfte
über Kankrin verlangte, soll Phull ihn charakterisiert haben:
»ein sehr kenntnisreicher, tüchtiger Mann, aber un peu dur«.

Darüber sagt Kankrin selbst in seinen Tagebüchern
folgendes: »Wenig beschäftigt in meiner damaligen unbe-
deutenden Dienststellung, ohne Ansprüche und irgend be-
deutende Aussichten und Bekanntschaft, hatte ich mich im
ersten Jahrzehnt des laufenden (d. h. XIX. G. Sch.) Jahr-
hunderts mit grossem Eifer auf das militärische Studium
geworfen und die Indignation trieb mich im Jahre 1809 ein
kleines Buch »Fragmente über die Kriegskunst« zu schrei-
ben. — Es hatte sich bei mir, und ohne Zweifel auch bei
vielen, die Überzeugung festgestellt, dass gegen die Fran-
zosen nur durch einen kunktatorischen Krieg etwas ge-
wonnen werden könne. Dieses Schriftchen fiel dem aus
preussischen Diensten in russische getretenen General Phull
in die Hände, und ich wurde in dessen Bekanntschaft ge-
rufen. Er verhandelte (sollte heissen: behandelte. G. Sch.)
damals mit Kaiser Alexander die Kriegskunst und besuchte
ihn jeden Abend, wo (wann. G. Sch.) über solche gespro-
chen wurde. Sein System war auch auf das Prinzip des
Zauderns gegründet. —. —. — Zugleich, da der Monarch
        <pb n="25" />
        ﻿— 12 -

in Erinnerung des Feldzuges in Preussen besonders für
die Verpflegung fürchtete, stellte er für solche ein System
auf, das eine Verbindung des Fünf-Märsche-Systems Fried-
richs II. und des neueren Requisitionssystems sein sollte.
Ich glaube, habe es aber nie aussprechen hören, dass Ge-
neral Phull mich dem Kaiser zum General - Intendanten
vorschlug und absichtlich mich so gütig aufnahm und zu
unterrichten suchte.«1)

Tatsächlich wurde nun Kankrin auch befördert. Am
28. Februar (12. März) 1811 wurde er zum wirklichen
Staatsrat ernannt und im Kriegsdepartement als Gehilfe des
General-Proviantmeisters angestellt. Dann, 1812, zum Ge-
neral-Intendanten der West-Armee ernannt, am 17. Januar
1813 als General - Major betitelt, wurde er am 2Q. April
desselben Jahres zum General - Intendanten sämtlicher akti-
ver Armeen befördert. Während des damaligen russisch-
französischen und dann des Befreiungskrieges leistete
Kankrin für die Verpflegung der Armeen wirklich grosse
Dienste. Er wurde denn auch in Paris am 17. März 1815
für seine Verdienste durch die Verleihung der allgemeinen
Generals-Uniform belohnt. Hier muss noch bemerkt wer-
den, dass er sich nicht nur als Intendant auszeichnete,
sondern auch in Kriegssachen, besonders von Kutusow,
öfters zu Rate gezogen wurde.

Die schwere Aufgabe des General - Intendanten hat
Kankrin damals so ehrlich, wie er nur konnte, zu lösen
sich bemüht.

1815 hat Kankrin einen allgemeinen Bericht dem Für-
sten Barklay-de-Tolli über die ihm anvertrauten Geschäfts-
zweige abgestattet, wofür ihm der Dank des Kaisers in
einem besonderen Reskript ausgedrückt und dann auch die
Beförderung zum General-Leutnant zuteil wurde.

Nach dem russisch-französischen Kriege befand sich
Kankrin lange Zeit hindurch in dem Hauptquartier der

i) Rtgb. I. 238/9. -
        <pb n="26" />
        ﻿— 13 —

Armee, wo er im Hause des Fürsten Barklay-de-Tolli eine
junge Dame, Namens Katharina Murawjew, kennen lernte
und später, nämlich 1816, heiratete. Die Gefühle der Treue
und Liebe hat er für sie bis ans Lebensende bewahrt.

Indessen wurden die Dienstverhältnisse nach dem
Kriege für Kankrin immer unerträglicher. In Petersburg
schien man ihn zu vergessen. Er versuchte die Aufmerk-
samkeit auf sich zu lenken, doch scheinen die Versuche
keine gute Wirkung gehabt zu haben.

Was waren das für Versuche?

Das russische Volk schmachtete damals bekanntlich
nicht nur unter den Lasten des Krieges, sondern auch und
zwar ganz besonders unter dem Joche der Leibeigenschaft.
In Weiss-Russland, wo Kankrin um diese Zeit beim Haupt-
quartier wohnte, begegnete er auf jedem Schritt und Tritt
dem Elende der russischen Leibeigenen. »Der Ackerbau
macht nirgends bei uns Fortschritte, weil bisher alle Be-
mühungen der Grundbesitzer nicht darauf gerichtet waren,
die Lage der Bauern zu verbessern, sondern bloss, um sie
zu bedrücken. Die Vermehrung der Abgaben des Land-
bauern — das ist das einzige Ziel der Grundbesitzer.« So
hiess es in der Denkschrift,1) die Kankrin am 24. Febr. 1818
durch den Grafen Nesselrode Alexander I. übergab. In
dieser Denkschrift schlug er Alexander I. den Plan der
langsamen aber endgültigen Abschaffung der Leibeigen-
schaft vor. Der Plan wurde nicht beachtet, ja er hat viel-
leicht sogar zu Ungunsten Kankrins gewirkt, denn es war
schon mit den liberalen Allüren Alexanders I. vorbei und
die Idee der Bauernreform war schon in massgebenden
Kreisen so gut wie begraben. Die Bedrückung der Leib-
eigenen war inzwischen sogar noch stärker geworden als
je vorher.2)

*) »Recherches sur l’origine et l’abolition du vasselage« etc. —

2) Semevskij, 199.
        <pb n="27" />
        ﻿14

Es kamen noch andere Umstände hinzu, die Kankrin
schliesslich veranlassten, um seine Entlassung aus dem
Amte des General-Intendanten zu ersuchen, die ihm auch
am 14. April 1820 erteilt wurde, allerdings mit Gewährung
des bisherigen Amtsgehaltes.

Die Müsse, die Kankrin nach dem Kriege und dann
nach der Amtsentlassung gegönnt war, benutzte er zu
literarischen Arbeiten. Zuerst legte er seine Erfahrungen
aus dem letzten Kriege in einem Werke nieder, das in
drei Bänden in Petersburg 1820—1823 erschien, nämlich:
»Militärökonomie im Kriege und Frieden«, und dann (1821)
ließ er in München seine erste nationalökonomische Schrift
erscheinen unter dem Titel: »Weltreichtum, Nationalreichtum
und Staatswirtschaft.« Diese Arbeit endigte er mit den
Worten: »Hier schliessen wir endlich das Werklein mit dem
herzlichen Wunsch, daß es theoretisch etwas nützen möge,
aber leider mit der vollen Überzeugung, daß es praktisch
sehr wenigfruchten werde.«1) Es.ist wohl das Umgekehrte ein-
getroffen, denn die Schrift ist zum Programm des russischen
Finanzministeriums geworden, zu dessen Leitung der Autor
bald berufen werden sollte.

Inzwischen, als er, am 14. April 1820 vom Amte des
General-Intendanten entlassen und am 22. ds. Mts. in das
Conseil des Kriegs-Ministeriums berufen nach Petersburg
übersiedeln mußte, scheinen die materiellen Verhältnisse
Kankrins nicht besonders günstig gewesen zu sein, da
er, um in der Hauptstadt standesgemäß mit der Familie
leben zu können, sich genötigt sah, den Kaiser um Unter-
stützung zu ersuchen.2) Dieselbe scheint aber nicht bewilligt
worden zu sein. Desto charakteristischer ist deshalb für
Kankrin der Umstand, daß er etwa um dieselbe Zeit die
glänzenden Anträge der österreichischen Regierung abschlug
und in Diensten Rußlands verblieb.

o Weltr. 240. — 2) Keys. 23. -
        <pb n="28" />
        ﻿15

Im Juni 1821, als die Unruhen in Italien ausgebrochen
waren, hat Alexander I. Kankrin zum Kongress nach
Laibach mitgenommen, um die beabsichtigten kriegerischen
Operationen mit ihm zu beraten. Als diese nicht nötig
wurden, kehrte Kankrin nach Petersburg zurück, wo er am
31. Oktober desselben Jahres zum Mitglied des Staatsrats
für das Departement der Reichs-Ökonomie ernannt wurde.
Und nun folgt der Kulminationspunkt im Leben Kankrins:
am 22. April 1823 wurde er, zur grossen Überraschung der
höheren Kreise, zum Finanzminister ernannt.

Die Lage der Finanzen, welche Graf Gurjew von 1810
bis 1823 verwaltete und nun Kankrin iiberliess, war gerade-
zu kläglich. Die Misswirtschaft Gurjews während seiner
Ministerzeit hat den Staat fast zur Katastrophe geführt.

In aristokratischen Kreisen wurde die Ernennung
Kankrins mit grossem Unwillen aufgenommen. Galt doch
Gurjew für einen Mann, der seines Gleichen gerne mit dem
Staatsgelde unterstützte und der das für die hungernde
Bevölkerung bestimmte Geld womöglich aufsparte, um es
dann zum Kaufe des für den Staat unnötigen Grundbesitzes
eines Schwelgers auszugeben. Und Kankrin — »ein Mann,
der in der sogenannten grossen Welt von Petersburg wenig
bekannt war, der auch mit seinen schlichten und scharfen
Formen wenig dazu angetan schien, in derselben sich ein-
zubürgern«,1) — was war denn Gutes von solch einem
Manne zu erwarten?! So bildete sich denn eine starke
Opposition, die das Schlimmste wegen dieser Ernennung
fürs Russland prophezeite.

Es bedurfte wirklich eines starken Willens und einer
starken Hand zu dem Wagnis, die zerrütteten russischen
Finanzen zu ordnen. In den Berichten des Finanzministers
hiess es zwar: »Alles in Ordnung!«, tatsächlich aber war
es anders: beständige Defizite, Mangel an Geld, Handel,
Industrie und Gewerbe im Verfall, häufige Bankrotte, tief ge-

*) Keys. 29/30. —
        <pb n="29" />
        ﻿— 16 — '

sunkene Assignaten, — kurz und gut, es herrschte eine völlige
Krise, als Kankrin ans Ruder des Finanzministeriums kam.

Doch ging er tapfer ans Werk, und es gelang ihm
trotz aller Schwierigkeiten der Lage die Gefahr einer Kata-
strophe bald zu beseitigen. Zuerst galt es, das Ministerium
von dem herrschenden Chaos zu befreien und Ordnung
herzustellen. Er verwendete alle seine Kraft in dieser
Richtung, und es gelang dies wenigstens so weit, dass er
schon nach dem Thronwechsel im Jahre 1826 sein Programm
Nikolaus I. vorlegen konnte. An diesem Programm hat er
während der ganzen Ministerzeit festgehalten, so weit ihm
die Umstände das erlaubten. Die Haupttendenzen seines
Programms waren: grösstmögliche Sparsamkeit, Schonung
des Staatskredits, Vermeidung neuer Auflagen, Hebung und
Projektionierung der heimischen Industrie, Fixierung der
Wertzeichen; ein Programm also, das nicht leicht zu ver-
wirklichen war, besonders unter den Verhältnissen, welche

Kankrin zu berücksichtigen hatte.

&lt;

Die furchtbare Reaktion, die nach der Dezember-Revolte
1825 in Russland eintrat und die für die ganze Regierungs-
zeit Nikolaus I. charakteristisch blieb, dann unaufhörliche
Kriegszüge gegen Persien und die Türkei, sowie die Miß-
ernten und die Hungersnot im Lande selbst, — all das war
freilich nicht begünstigend für die Staatswirtschaft. Dennoch
waren die Resultate, auf welche Kankrin nach 21 jähriger
Tätigkeit zurückschauen konnte, bedeutend und nicht zu
verkennen, trotz aller Fehler und Schwächen, welche ihm
zum Vorwurf gemacht werden und teilweise auch gemacht
werden müssen.

Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden wir die Wirk-
samkeit des Finanzministers Kankrin ausführlicher zu be-
sprechen haben, — hier wollen wir nur noch das Wichtigste
aus seinem Leben kurz wiedergeben.

Neben seiner Tätigkeit als Minister fand Kankrin wenig
Zeit für schriftstellerische Arbeiten. Hier haben wir, von
        <pb n="30" />
        ﻿17 —

einigen kleineren Aufsätzen in Zeitungen (so z. B. »Über
Goldwäsche in Ostsibirien«, »Über das Klima von Russ-
land« etc.) abgesehen,1) nur zu verzeichnen: »Die Elemente
des Schönen in der Baukunst«, Petersburg 1836. Über
diese Schrift äußert sich der Autor selbst in seinen Tage-
büchern 1840 folgenderweise: »Ich habe ein Büchlein über
die Baukunst ziemlich vor Kurzem geschrieben, das wohl
Wenige angesprochen hat. Es geht wohl zu tief in die
hohe Praxis der Kunst«.2) In dem Büchlein stellt er die
Baukunst mit der Musik zusammen und betont, daß beide
ihre Idee aus dem Innern des Menschen zu schöpfen hätten,
während die Plastik und Malerei ihre Vorbilder in der
Natur vorfänden.3) Seine Liebe für die Baukunst hat Kan-
krin auch praktisch bewiesen, indem er als Finanzminister
der ästhetischen Seite der öffentlichen Bauten, die unter ihm
ausgeführt wurden, sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet hat.
Für Kunst hatte er überhaupt ein reges Interesse. Auf
seinen ausländischen Reisen, die er später zur Erholung
vorgenommen hat, benutzte er mit Vorliebe jede Gelegenheit,
um Kunstwerke zu beschauen, und in seinen Tagebüchern
finden wir sehr häufig Notizen und kritische Bemerkungen
über das Gesehene. Er hatte auch eine besondere Neigung
für die Musik, ja er selbst spielte sogar die Violine.

Neben der Kunst war es die Wissenschaft, für die
Kankrin immer sehr viel Interesse zeigte. Die grosse natur-
wissenschaftliche Reise A. v. Humboldts nach Russland
iui J. 1829 hat Kankrin vorgeschlagen und zustande ge-
bracht.4) Verschiedene wissenschaftliche Institute sind von
Kankrin planmässig teils ins Leben gerufen, teils gefördert,
fn Berlin gründete er das Ermanns-Journal, um »das Aus-
ünd mit dem bekannter zu machen, was in Russland für
Wissenschaft, besonders für die Naturwissenschaft ge-

l) Keys. 47. — 2) Rtgb. I. 59. —

3) Keys. 48. — 4) Vgl. »Briefwechsel« S. 19—21, 32—3. —
        <pb n="31" />
        ﻿18 —

schieht.«1) All das zeugt, dass er die grosse Bedeutung
der Wissenschaft im Staatsleben zu schätzen wusste. Und
als im J. 1844, während seines Aufenthalts in Paris, die
Pariser Akademie der Wissenschaften ihm für die Förderung
der Wissenschaft ihre Anerkennung bezeugte, wurde ihm
damit eine wohlverdiente Ehre erwiesen.3)

Mit den Männern der Kunst und Wissenschaft ver-
kehrte Kankrin mit Vorliebe, und den Poeten gegenüber,
deren manche er auch in seinem Ministerium beschäftigte,
erwies er immer einen grossen Respekt. Er, der wegen
seiner schroffen Art im Alltagsleben bekannt war, wusste
wenn es galt etwas für seine Lieblingsneigungen zu tun,
auch fein und bescheiden zu sein. Hierfür ist z. B. sein
Brief bezeichnend, den er an Al. v. Humboldt geschrieben
hat. In dem Briefe hemerkt er mit Bezug auf die Absicht
Humboldts, an Kaiser Nikolaus I. einen Danksagungsbrief
zu richten: »Der Brief an den Kaiser dürfte, ich bitte, nichts
über mich enthalten.«8) Darauf erwiderte Al. v. Humboldt:
»Ihres Namens ist in dem Briefe nicht erwähnt, was mir
nicht leicht geworden ist«.4)

Bemerkenswert ist Kankrins Verhältnis zu Kaiser
Nikolaus I. ln einem Nikolaus I. gewidmeten Artikel in
der »Gegenwart«5) aus dem Jahre 1849 heisst es unter
anderm: »Kankrin, persönlich vom Kaiser gar nicht geliebt,
ist in finanziellen Fragen mit seiner Ansicht häufig gegen
die des Kaisers durchgedrungen«. Und tatsächlich war
das Finanzministerium unter Nikolaus I. wohl das einzige
Ministerium, das von Kankrin selbständig geleitet wurde.
Aber trotz der Verschiedenheit der Meinungen in Finanz-
sachen, die ziemlich oft zum Ausdruck kam, waren alle
beide wohl ganz einig in der Auffassung der Hauptfrage
der Staatspolitik. Beide stimmten in dem Grundprinzip
überein, daß jede Abweichung vom Status quo in der Lage

') Rtgb. I. 236. — 2) Rtgb. II. 163. — 3) Briefwechsel, 61. —
4) Briefwechsel, 64. — 6) II Bd. 296. —
        <pb n="32" />
        ﻿— 19 —

des Staates die Revolution herbeiführe. Als Todfeind des
Liberalismus war Kankrin denn auch überzeugt von der
»ewigen Unmündigkeit der Massen«, die beständig bevor-
mundet werden müssen, denn »sonst drohe der Gesellschaft
Verderben«.1)

Wohl darum besaß Nikolaus I. trotz einer gewissen
persönlichen Abneigung volles Vertrauen zu Kankrin und
zeigte großen Respekt vor seinen Kenntnissen. So hat er
im J. 1838 sogar den finanzwissenschaftlichen Unterricht
seines Sohnes, des nachmaligen Alexanders II., Kankrin
übertragen. Die Notizen zu den Vorlesungen hat Kankrin
seinem Sekretär in die Feder diktiert, und diese Notizen
sind dann 1881 in Petersburg aus dem Archiv des Finanz-
ministeriums dem Drucke übergeben worden (russisch, er-
schienen im XXXI. Bd. der Sammlungen der »Kais. Russ.
Hist. Gesellschaft«).

An Intrigen und Feinden hat es Kankrin nicht gefehlt.
Von den letzteren sind ihm Vorwürfe gemacht worden, daß
er seine Stellung für seine Privatinteressen benutzt habe.
Und das ganz entschieden mit Unrecht. Wenn man Kankrin
vieles vorwerfen könnte, so doch unmöglich Habsucht und
Veruntreuungen, von denen er absolut freigesprochen werden
muß. Sogar gegen den Willen seines Herrn ließ er seine
Söhne auf eigene Kosten erziehen und hat sich auch nie-
mals erlaubt, Börsenpapiere und Aktien zu kaufen. Er hielt
das für unvereinbar mit seiner Stellung. Sein ganzes Ver-
mögen, das er in Rußland erworben hat, erhielt er aus-
schließlich für seine Dienste und Treue vom Kaiser selbst,
der ihm im Jahre 1829 auch den Grafentitel verlieh.

Im Jahre 1839 hat die Gesundheit Kankrins eine erste
grosse Erschütterung erfahren. Auch begann seitdem seine
Stimme in Finanzsachen an Kraft zu verlieren. Im folgen-
den Jahre begab er sich zur Herstellung seiner Gesundheit
nach dem Ausland, wohin er auch in den Jahren 1841 und

9 Rtgb. l. 11. —
        <pb n="33" />
        ﻿— 20 —

1843 reiste, bis er 1844 die schon mehrmals ersuchte Ent-
lassung vom Amte des Finanzministers bewilligt bekam.
»Er fühlte — schreibt Keyserling1) — dass er schon seit
Jahren die Kraft und den erforderlichen Einfluss verloren,
und sprach es, nachdem er des Ministeriums schon ent-
hoben war, nicht ohne Bedauern aus, dass er seiner
Meinung nach vier Jahre zu lange sein Amt behalten habe.«

Nach der Dienstentlassung brachte Kankrin den
Winter 1844/5 in Paris zu. Auf dieser, wie auch auf früheren
ausländischen Reisen hat Kankrin seine Eindrücke und Er-
innerungen sorgfältig in Tagebüchern notiert, die vom
Grafen Keyserling 1865 in Braunschweig in 2 Teilen heraus-
gegeben wurden. Sobald er etwas freie Zeit zur Verfügung
hatte, Hess er sich gewöhnlich von seiner Frau national-
ökonomische, historische und andere Bücher vorlesen.
Wegen eines Augenleidens konnte er selber nicht viel lesen.
So finden wir in den Tagebüchern die Werke von Helmersen,
Louis Blanc, Ranke, Nebenius und and. aufgezeichnet.

In Paris schrieb Kankrin sein letztes n.-ökonomisches
Werk »Oekonomie der menschlichen Gesellschaften,« das
in Stuttgart 1845 herausgegeben ist. In demselben Jahre sind
in Berlin auch seine »Phantasiebilder eines Blinden« er-
schienen, — Novellen, die er schon im J. 1843 geschrieben
zu haben scheint. »Diese Torheiten — so stellt sie der Autor
selbst vor — von denen ich einige noch auf der Reise schrieb,
haben mir doch manche angenehme Stunden bei Regen
und Langeweile gebracht, also das Ihrige getan.«2) Es muß
jedoch bemerkt werden, daß belletristische Schriften Kankrins
keine Beachtung in der Literaturwelt fanden.

Aus dem Auslande im Sommer 1845 zurückgekehrt,
wurde er von seinen ehemaligen Untergebenen, die er in
der Not väterlich unterstützt hatte, freudig begrüßt, aber
schon am 21. September desselben Jahres verschied er in

') Keys. 36. — 2) Rtgb. II. 77.—
        <pb n="34" />
        ﻿Pawlowsk bei Petersburg, wo er nach der Rückkehr
Sommerwohnung bezogen und sich erkältet hatte.

Noch am Tage zuvor las ihm seine Gattin Thiers’
»Histoire du Consulat et de l’Empire« und am Todestage
selbst aus Kochs Werk über politische Ökonomie vor.
        <pb n="35" />
        ﻿I. Abschnitt.

Die Lehre Kankrins.

Einleitendes.

Für die folgende Darstellung der nationalökonomischen
und finanzwissenschaftlichen Lehre Kankrins kommen haupt-
sächlich zwei seiner Hauptwerke in Betracht:

1)	Weltreich tum,Nationaireichtumund
Staatswirtschaft, — und

2)	Die Ökonomie der menschlichen Ge-
sellschaften und das Finanzwesen.

Zu diesen zwei Hauptwerken müssen allerdings noch
drei andere Arbeiten desselben Autors hinzugezogen werden,
in denen manche für unsere Zwecke wichtige Beiträge zu
finden sind, nämlich:

1)	Kurze Übersicht der russischen Fi-
nanzen (es sind das die Notizen zu den Vorlesungen,
von denen in der biographischen Skizze die Rede war);

2)	Recherches sur 1’ origine etl’abolition
du vasselage ou de Ia feodalite des culti-
vateurs, surtout en Russie, — und schließlich

3)	Reisetagebücher.

Die anderen Arbeiten Kankrins können hier nicht in
Betracht kommen. Ja sogar seine umfangreichste Arbeit,
nämlich sein dreibändiges Werk »Über die Militär-Ökonomie
        <pb n="36" />
        ﻿24 —

im Frieden und Kriege«, dessen Titel auf die ökonomische
Materie schließen läßt, enthält nur rein technische Er-
örterungen über Verpflegung der Armee.

Beide Hauptwerke Kankrins fassen seine Minister-
laufbahn, wie sich Roscher bildlich ausdrückt, »wie mit
einem Rahmen ein«. Das erste von ihnen, nämlich »Welt-
reichtum, Nationalreichtum und Staatswirtschaft«, ist kurz
vor der Übernahme des Finanzministeriums erschienen, —
das letztere (»Die Ökonomie der menschlichen Gesell-
schaften«) wurde gleich nach seiner Entlassung als Finanz-
minister verfaßt. Das erstere ist selbst gegen Erwarten1)
des Autors bald zum Programm des von ihm 21 Jahre lang
geleiteten Ministeriums geworden, und das letztere darf
wohl als Testament eines Mannes bezeichnet werden, der
»vielfach — um mit den Worten des Verfassers selbst zu
sprechen — Gelegenheit gehabt, seine Ideen zu berichtigen
und die praktischen Ausnahmen von den Regeln der
Theorie kennen zu lernen«.2)

Der »Weltreichtum« ist später vom Verfasser selbst
als unreif bezeichnet worden, die Hauptideen aber, die
darin enthalten sind, sollen, wie er meint, ihre Gültigkeit
auch fürderhin behalten haben. »Ich habe	nach

zwanzig Jahren — so spricht sich Kankrin 1840 in seinen
Tagebüchern darüber aus — die Überzeugung behalten,
das die Hauptgrundsätze über Weltreichtum und National-
reichtum und über die Quellen der Produktion wahr sind«.8)
In einigem habe er allerdings seine Ideen weiter ausgebildet.
In welcher Weise das geschehen ist, hat er denn auch in
seinem letzten Werke, der »Ökonomie«, gezeigt.

In Bezug auf die Kankrinsche Klassifikation der sog.
»politischen Wissenschaften«, sowie die Titel und die
Gliederung der Stoffe beider Hauptwerke ist kurz folgendes
zu sagen.

&gt;) Weltr. 240. — 2) Ök. III. — 3&gt; Rtgb. I. 58/9. —
        <pb n="37" />
        ﻿25

Im »Anhang« zu dem »Weltreichtum« klassifiziert
Kankrin »die politischen Wissenschaften«. Er teilt dieselben
in Staatswissenschaften, Rechtswissenschaften und Geschäfts-
statistik und Praktik ein. Die ökonomischen Wissen-
schaften zählt Kankrin zu den Staatswissenschaften. Und
zwar zerfallen die ökonomischen Wissenschaften in die
»Lehre vom Weltreichtum und Nationalreichtum überhaupt«
und in »die Staatswirtschaft«, die ihrerseits aus folgenden
Teilen besteht, nämlich: 1) aus der eigentlichen Finanz-
wissenschaft, 2) aus »den Hilfswissenschaften« über den
Erwerb, wie Ackerbau, Technologie, Bergwissenschaft usw.
(dieser Teil ist nicht in den Kankrinschen Werken enthalten),
und 3) aus der »allgemeinen Ausgabenökonomie«.

Was nun den ersten Teil der ökonomischen Wissen-
schaften anbelangt, so sagt Kankrin darüber im »Weltreich-
tum« folgendes: »Politische Ökonomie ist uns
die Wissenschaft vom Weltreichtum überhaupt (besser Welt-
ökonomie); Nationalökonomie, wenn sie auf ein
bestimmtes Volk angewendet wird«.') Dieselbe Auffassung
vertritt er auch in der »Ökonomie«, wo er im Vorwort
(»Zweck der Schrift«) den Titel seines Buches folgender-
weise begründet: »Warum er (der Verfasser) den Titel:
Ökonomie der menschlichen Gesellschaften
gewählt hat, gründet sich auf die Überzeugung, dass ihre
Lehren, weiter gegriffen, erst das Ganze der Erde und
Völker umfassen und dann auf einzelne Völker angewendet
werden müssen«.2) Dementsprechend teilt er auch den national-
ökonomischen Stoff in 2 Teile, die aber in seinen beiden
Werken, obwohl vorhanden, doch nicht denselben Charakter
tragen. Während im »Weltreichtum« zuerst der »Weltreich-
tum im allgemeinen« und dann erst »die Anwendung der
Lehre vom Weltreichtum auf den Nationalreichtum« be-
handelt wird, darf in der »Ökonomie« von dieser strengen
Unterscheidung nicht mehr die Rede sein. Hier handelt

&gt;) Weltr. XI. — 2) Ök. IV.
        <pb n="38" />
        ﻿— 26

es sich im ersten Teile um eine »allgemeine Entwicklung«,
in welcher der Verfasser »die Hauptgrundsätze der Wissen-
schaft« darlegen will, und im zweiten Teile um »spezielle
Erläuterungen«, wo der Verfasser eine »weitere Entwicklung«
zur Ausführung zu bringen verspricht. Doch scheint der
Verfasser hier gegenüber dem »Weltreichtum« nicht mehr
im klaren gewesen zu sein, was durch diese Zweiteilung
in »allgemeine Entwickelung« und »spezielle Erläuterungen«
bezweckt werden soll. Denn wenn es die Absicht des
Verfassers war, im ersten Teile die allgemeinen national-
ökonomischen Begriffe zu erörtern, so ist es auffallend, daß
erst im zweiten Teile vom Kapital, vom Preise, vom Rein-
erträge, und im dritten Teile, wo die Finanzlehre behandelt
wird, von der Handelsbilanz die Rede ist.

Überhaupt ist die Systematik bei Kankrin eine sehr
mangelhafte. Er ist, wie Hanssen treffend bemerkt, »fast
immer cursorisch und rhapsodisch, und doch daneben bei
dem Mangel einer geordneten Handhabung des Stoffes
oft sich wiederholend«.1)

Die Finanzlehre wird in den beiden Hauptwerken, und
zwar jeweils im dritten Teile, ziemlich ausführlich behandelt.

Nach diesen kurzen einleitenden Bemerkungen gehen
wir nun zur eigentlichen Darstellung der Lehre Kankrins
selber über. Und zwar wollen wir zuerst sein Verhältnis
zu den nationalökonomischen Systemen, sowie seinen
eigenen Standpunkt kennen lernen, um weiter die Grund-
züge seiner Lehre darzustellen. Dabei werden wir den
Stoff so zergliedern, daß wir zunächst in einem Kapitel die
Hauptpunkte seiner Lehre kurz besprechen, um in drei
folgenden die Geldlehre, sowie die Finanzlehre und Volks-
wirtschaftspolitik ausführlicher zu behandeln, da diese Teile
seiner Lehre hinsichtlich seiner finanzwirtschaftlichen Tätig-
keit besonderes Interesse beanspruchen.

b »Archiv der pol. Ök.« N. F. Bd. IV. S. 100. —
        <pb n="39" />
        ﻿I.	Kapitel.

Kankrins Verhältnis zu den national-
ökonomischen Systemen.

^on den nationalökonomischen Systemen behandelt
Kankrin im »Weltreichtum« nur zwei, nämlich das Agri-
kultur- und das Merkantilsystem.

Das Agrikultursystem erscheint Kankrin irrig und ein-
seitig, obschon auch richtig sei, daß ein Volk vor allem sich
mit den hauptsächlich produktiven und zugleich auch not-
wendigeren Beschäftigungen, dem Ackerbau und den übrigen
produktiven Arbeiten der ersten Klasse: Bergbau, Fische-
reien usw. befassen sollte.1) Man müßte, meint er, das
»bloß reproduktive Gewerbe« beiseite lassen, solange noch
mit der Produktion der Rohstoffe viel zu tun sei. »Lieber
rohe Produkte verkaufen und fabrizierte eintauschen, lieber
andre mit ihren Kapitalen handeln lassen, als selbst fabri-
zieren und Aktivhandel treiben, und das Kapital nützlichem
Beschäftigungen entziehen wollen.«2) Das sei aber tatsäch-
lich nicht durchführbar, denn verschiedener Umstände halber
gestalte sich die wirtschaftliche Entwickelung eines Landes
ganz anders. Zuerst komme in Betracht die Unabhängigkeit
des Staates, welche es fordere, daß derselbe »die dringend-
sten der gröbern Bedürfnisse selbst besitze«.3) Dann sei
die Nation nicht selten gerade durch die Natur selbst auf
gewisse Beschäftigungsarten angewiesen. »Ein Volk auf
undankbarem Boden muß früh nach anderen Erwerben

') Weltr. 107. — 2) Weltr. 108. — 8) Vgl. Weltr. 105, 108. —
        <pb n="40" />
        ﻿— 28 —

streben.«1) Ferner, man könne »nicht zu einer großen Ver-
vollkommnung des Ackerbaues gelangen, ohne auch in
andern Dingen schon weit zu sein«.1) Es liege ganz in der
Natur der Sache, daß sogar beim niederen Stande der
Ackerbaukultur ziemlich hochentwickeltes Gewerbe getrieben
werde. Und es wäre »ein Exzeß des Agrikultursystems«,
darauf hinzustreben, daß man »im Ackerbau schon ins Feine
gehe, während man in anderen Dingen noch im Groben ist«.1)

Aus diesen Einwänden Kankrins gegen das Agri-
kultursystem geht nun hervor, dass er sich dasselbe so
vorgestellt haben muss, als ob es überhaupt nur Ackerbau
nebst den sogenannten »produktiven Arbeiten der ersten
Klasse«, wie Bergbau, Fischerei etc. anerkenne und keine
Industrie und Aktivhandel dulde. Es ist ohne weiteres
klar, dass solch ein von Kankrin hier gemeintes »Agrikultur-
system« nur als Missverständnis bezeichnet werden kann.
Kankrin selbst scheint etwas davon geahnt zu haben, wenn
er sagt, dass auch die Physiokraten dieses »Agrikultur-
system« nicht »ausschliesslich begünstigt« hätten2). Doch
legt er mit derselben Äusserung gleichzeitig auch das Zeug-
nis dafür ab, dass sie eben einem solchen »System«, wenn
auch nicht »ausschliesslich«, so doch im allgemeinen ge-
huldigt hätten. Das trifft aber nicht zu. Wenn Francois
Quesnay, der Schöpfer des Physiokratismus, den Ackerbau
als »la source de toutes les richesses de l’etat« betrachtet
und Flandel und Industrie nur als »dependance de l’agri-
culture« hinstellt, so will er damit tatsächlich die Industrie
und den Handel noch gar nicht abgeschafft wissen3), obwohl
dieselben sich selbst überlassen bleiben sollen und nur
der Ackerbau zu begünstigen sei. An anderen Stellen des
»Weltreichtum«, wo Kankrin auf die Physiokraten gelegent-
lich zu sprechen kommt, tritt er ihnen ebenso ablehnend
entgegen, so z. B. in der Produktivitätsfrage. Und wenn
er dort dem auch zustimmt, dass »sich alles auf das Pro-

i) Weltr. 108. — 2) Weltr. 109. — 8) Vgl. Onck. 359.
        <pb n="41" />
        ﻿— 29 —

duktive zurückführen lasse1), so bestreitet er doch ganz und
gar die alleinige Produktivität des Ackerbaues. Er betont
ausdrücklich, dass es ausser dem Ackerbau auch andere
»produktive Beschäftigungen« gäbe2), nämlich die von ihm
sogenannte »Produktion« des Genies, der Privation und
des Raubes. An einer weiteren Stelle des »Weltreichtums«,
schon im Zusammenhang mit dem Abgabenwesen, unter-
zieht Kankrin auch den bekannten impot unique der
Physiokraten einer Kritik und findet ihn praktisch undurch-
führbar. »Also schon in dieser Hinsicht — so schliesst
er seine Kritik des impot unique — ist das physiokra-
tische System, wie sogleich dem praktischen Menschen-
verstand einleuchtend war, untunlich, wenn es auch sonst
in Ansehung der Steuerquelle nicht einseitig wäre.«8)

Als Gegenstück zu dem Agrikultursystem behandelt
Kankrin das Merkantil- oder Fabriksystem.

Die Spuren des Merkantilismus findet Kankrin schon
in der alten Stadtmunizipal- und Zunftverfassung und in
den Begünstigungen der Städte gegen das Land, insbe-
sondere gegen den Adel, was ja im Interesse der Fürsten-
politik lag. Man habe schon damals das richtige Gefühl
gehabt, dass »die Kultur, ja das Erheben (die Förderung G.Sch.)
des Ackerbaues selbst von den Städten ausgehen müsse, in
welchen die Herzmuskeln der Landeszirkulation liegen.«4)
Aus ähnlichen Gründen habe man später auch das eigentliche
Fabriksystem und den auswärtigen Handel begünstigt.

Das Merkantilsystem sei allgemein missverstanden
worden und es habe trotz der begangenen Fehlgriffe alle
die feindlichen Angriffe, welche ihm zuteil geworden sind,
nicht verdient.

Als »eigentliche Grundzwecke« des Merkantilismus
stellt Kankrin folgende fest.

Erstens, durch künstliche Mittel, wie: Prämien, Ausfuhr-
und Einfuhrverbote, Begünstigungen der Städte usw. soll

') Weltr. 33. — '-’) Weltr. 31. - 8) Weltr. 147. - “) Weltr. 110.
        <pb n="42" />
        ﻿— 30 —

das Fabrikwesen so in die Höhe gebracht werden, dass
»nicht bloss der eigene Bedarf gedeckt, sondern auch eine
bedeutende Ausfuhr erübrigt würde.«1) Zweitens, soll der
Handel so gefördert werden, dass man immer höhere
»Privationsgewinne«, d. h. immer grösseren Anteil am Welt-
reichtum erzielen kann. Das solle geschehen durch die
gesteigerte Produktion, sowie durch andre Hilfsmittel, wie:
Kolonialsysteme, Navigationsakte, Rückzölle, Handelstraktate,
Seemacht, Streben nach Monopolen, verbesserte Schiffahrt
usw. Dabei soll drittens durch die gesteigerte Produktion
und den Handel auch der Ackerbau einen höheren Impuls
bekommen. Man habe zwar vom Ackerbau weniger als
von der Industrie und Handel gesprochen, nichtsdestoweniger
habe man richtig angenommen, dass er durch Einwirkung
der Industrie »von selbst komme«. Übrigens sei in einzelnen
Fällen, wie z. B. in England, durch Ausfuhr- und Einfuhr-
verbote manches auch für den Ackerbau geschehen.

Es mag auffallen, dass bei der Besprechung des Mer-
kantilsystems von der Handelsbilanz, die doch als das
Hauptdogma des Merkantilismus gilt, keine Rede ist, trotzdem
Kankrin die Grundsätze dieses Systems hier im allgemeinen
richtig angegeben hat. In Wirklichkeit verhält es sich aber
so, dass Kankrin nur den Ausdruck Handelsbilanz nicht
gebraucht, die Sache selber aber in dem bringt, was er
»Privationsgewinne« nennt. Darauf werden wir später aus-
führlicher zurückkommen müssen.

Wie aus dem obigen zu ersehen ist, nimmt Kankrin
den Merkantilismus im allgemeinen gegen die Anfeindungen
seiner Gegner in Schutz. Man muß dabei aber gleich be-
tonen, daß er gewisse merkantilistische Fehlgriffe doch an-
erkennt. Diese sind nach seinen Worten »die Übertreibungen
in Hinsichten des Staatsweisheit«.2)

Die Industrie eines Landes muß, um für dasselbe nicht
nachteilig zu werden, nach Kankrin in ihren »natürlichen

') Weltr. 110. — -’) Weltr. 111.
        <pb n="43" />
        ﻿— 31 —

engeren Grenzen« bleiben. Diese Grenzen aber werden
nur so lange nicht überschritten, als »die Fabrikation sich
mit einem Plus über den eigenen Bedarf beschäftigt, bloß
um diejenigen unserer Bedürfnisse damit zu kaufen, in deren
Erzeugung uns die Natur nicht begünstigt«.1) Diese
Grenzen überschreiten heißt nach Kankrin, »eine Fabrikation
bloß für andre bezwecken«, oder »eine Handelsfabrikation
einzuleiten und eine Bevölkerung anzuziehen, welche, uns
nicht notwendig, nur deshalb existiert, weil andere noch
zu unweise oder zu ungebildet waren, sie zu Hause zu
haben«.1) Diese Handelsfabrikation könne eine Zeitlang
auch sehr vorteilhaft sein, man sollte sie aber nicht be-
günstigen, denn ohne künstliche Mittel könne sie auf die
Dauer nicht existieren, und falle schließlich als erkünsteltes
Ding dem Volke nur zur Last.

Eben diese Erkünstelung der Fabrikation, oder, wie
Kankrin sie nennt, die Überschreitung der natürlichen
Grenzen hat er im Auge, wenn er dem Merkantilismus eine
»Übertreibung in Hinsichten der Staatsweisheit« vorwirft.
Im weiteren Verlauf unserer Arbeit, wenn wir auf die
Kankrinsche Volkswirtschaftspolitik zu sprechen kommen,
werden wir sehen, daß diesem ablehnenden Verhalten
Kankrins der sog. »Handelsfabrikation« gegenüber auch ein
rein politischer Gedanke, nämlich die Furcht vor »dem
taglöhnerischen Pöbel«, wie er die Fabrikarbeiter nennt,
zugrunde liegt.

Übrigens habe ursprünglich der Merkantilismus nur
»die richtig begrenzte Fabrikation bezweckt«.ä) Der Vor-
wurf Kankrins, den er dem Merkantilismus macht, gilt also
nur einer späteren Periode desselben, die Kankrin aber nicht
näher bestimmt.

So viel über Kankrins Verhalten dem Merkantil- und
Agrikultursystem gegenüber. Was nun das Smithsche Sy-
stem anbelangt, so behandelt Kankrin dasselbe als solches

') Weltr. 112. — a) Weltr. 113.
        <pb n="44" />
        ﻿— 32 -

nirgends in seinen Werken, obwohl er A. Smith von allen
Nationalökonomen am häufigsten erwähnt. Doch lässt sich
auch schon daraus mit ziemlicher Sicherheit die Stellung
Kankrins zu A. Smith bestimmen.

Überall, wo Kankrin auf den englischen National-
ökonomen zu sprechen kommt (etwa an 8 Stellen), verhält
er sich ihm gegenüber immer kritisch und nicht ohne Ab-
neigung. An einer Stelle seiner Tagebücher1) spricht er
von A. Smith’s »einseitig englischen Theorien« und an
einer anderen, im »Weltreichtum«, hält er A. Smith vor, dass
seine »allgemein sein sollenden Grundsätze« zu sehr »nach
der Individualität von England« schmeckten.2) Ohne Zweifel
gilt A. Smith auch der Vorwurf, den er, wenn auch ohne
einen Namen ausdrücklich zu nennen, im Vorworte zum
»Weltreichtum« macht, wo er unter anderm sagt: »der an-
dere baut sich ein System nach den Modifikationen seines
Landes, das sich im Nachbarstaate als inkonsequent be-
weist«.8) ln demselben Vorwort, und zwar an der Stelle,
an welcher Kankrin kritische Bemerkungen über den Stand
der damaligen nationalökonomischen Wissenschaft, also
derjenigen um die Zeit vor 1821, macht, betont er mit
Nachdruck, dass in der Literatur »ein häufiger Widerspruch
der Erfahrung gegen die Grundsätze des Buchs« zu ver-
zeichnen sei, besonders in den letzten Jahrzehnten«8), dass
heisst gerade um die Zeit, als schon A. Smith’s Stern hell
am Himmel auch schon in Deutschland, ja sogar in Russ-
land zu leuchten begann.

Alle Einwände und Ausfälle Kankrins gegenüber
Smith beziehen sich übrigens lediglich auf nebensächlichere
Punkte, wie er ihm überhaupt nie ernst entgegen getreten
ist. Doch zeigt sich seine Abneigung gegenüber der
Smith’schen Lehre klar und deutlich. Sie ist leicht erklärlich.
War es doch A. Smith, der die merkantilistische Lehre von
der Handelsbilanz aufs schärfste bekämpfte und das Ideal

i) Rtgb. I. 58. - 2) Weltr. 10. - 3) Weltr. VI.
        <pb n="45" />
        ﻿- 33

des Freihandels aufstellte, während Kankrin im Gegenteil,
wie wir im folgenden Kapitel sehen werden, der Anhänger
der Handelsbilanz und ein Gegner des Freihandels ist.
Und in diesem Sinne ist W. Roscher nicht ganz im Un-
recht, wenn er die Schriften Kankrins als »eine Reaktion
gegen die Lehre Smith’s« betrachtet.1)

Trotz seiner negativen Stellung den Physiokraten und
A. Smith gegenüber, ist jedoch G. Kankrin selber, wie wir
noch sehen werden, nicht ganz frei von deren Einfluss
geblieben.

II. Kapitel.

Kankrins eigener Standpunkt.

Nachdem wir gesehen haben, welche Stellung Kankrin
zu den nationalökonomischen Systemen einnimmt, fragen
wir uns wohl, welches denn sein eigener Standpunkt ist.
Zur Beantwortung dieser Frage werden wir nicht umhin
können, zuerst seine eigene Äusserung darüber zu zitieren.

Schon am Anfang seiner Betrachtung über national-
ökonomische Systeme hatte Kankrin folgende Bemerkung
gemacht: »Nach den von uns entwickelten Ideen fallen die bis-
herigen Systeme: Agrikultursystem, Kommerzialsystem usw.
grösstenteils in eins zusammen, oder vielmehr in ein Nichts,
weil man den wahren Grund der Sache gemeiniglich, immer
aber ihren Zusammenhang verkannt hat.«2) Daß er etwas
weiter, am Ende derselben Betrachtung, sogar die geschicht-
liche Tatsache der Existenz der Merkantil- und Agrikultur-
syteme verneinen will,2) ist ein bedenkliches Zeichen für die
Folgerichtigkeit der Darlegungen unseres Autors, zumal er
vorher eben diese Systeme behandelt hat. Was aber den

*) Rosch. 815. — 2) Weltr. 107. — 3) Weltr. 113.
        <pb n="46" />
        ﻿— 34 —

Sinn der hier zitierten Stelle anbelangt, wonach beide von
Kankrin genannten Systeme, nämlich Agrikultur- und Mer-
kantilsystem, bei ihm »in eins zusammenfallen« sollen, so
wird es wohl der sein, daß seine Lehre eine Art Synthese
der beiden Systeme darstellen sollte.

Vom Kankrinschen Standpunkte aus, vorausgesetzt,
daß die von ihm angedeutete physiokratische Lehre nur den
Ackerbau anerkennt und Industrie nebst Handel ausschließt
und diese Lehre mit der wirklichen übereinstimmt, könnte
man ja annehmen, daß in seiner Lehre eine Synthese der
physiokratischen und merkantilistischen Doktrin auch einiger-
maßen stattfindet, indem nun bei Kankrin dem Ackerbau
neben Industrie und Handel eine gebührende Stelle ange-
wiesen ist. Allein man muß nicht vergessen, daß selbst
nach Kankrinscher Darstellung auch im Merkantilsystem der
Ackerbau nicht ausgeschlossen ist. Und gegen die Stellung
der Merkantilisten zum Ackerbau hat Kankrin, wie wir schon
im vorhergehenden Kapitel gesehen haben, nichts einzuwen-
den gehabt, ja er hat die Merkantilisten sogar wegen des Vor-
wurfes, sie hätten »den Ackerbau hintangesetzt«, in Schutz
genommen.1) Auch seine eigene Stellung zum Ackerbau,
wenn er den letzteren2) auch »die Basis der Gesellschaft«
nennt und von den ländlichen Beschäftigungen viel Löb-
liches zu sagen weiß,3) ist in volkswirtschaftspolitischer Hin-
sicht, wie wir das noch in einem folgenden Kapitel sehen
werden, eine ganz und gar merkantilistische.

Von einer Synthese also in diesem Sinne kann bei
Kankrin gar nicht die Rede sein. Was sonst noch den
Anlaß zu dieser Annahme bei unserem Autor geben könnte,
sind nur einzelne Spuren, die die physiokratische Lehre bei
ihm hinterlassen hat und die wirklich nicht zu leugnen sind.
So steht z. B. Kankrin insoweit in einer nicht zu fernen
Verwandtschaft mit der physiokratischen Lehre, als er auf

') Weltr. 111. — 2) wahrscheinlich von den Physiokraten, be-

ziehungsweise von A. Smith beeinflußt. — 3) Ök. 43.
        <pb n="47" />
        ﻿— 35 —

die »Kräfte der Natur« als die »erste Quelle der Produktion«1)
hinweist. Wenn er dann freilich als »zweite Hauptquelle
der Produktion«2) auch die »organisch-physischen Kräfte
der Menschen und der Tiere« hinzuzieht, so nennt Kankrin
im »Weltreichtum« jedoch rein produktiv nur die Arbeit,
bei welcher »die vegetabilische oder plastische Kraft der
Natur«, wie er sagt, mitwirke, wie z. B.: Ackerbau, Vieh-
zucht, Fischerei3). Somit ist die Arbeit als solche nach dem
»Weltreichtum«, ähnlich wie bei den Physiokraten, nur re-
produktiv, bei Kankrin dabei auch noch zerstörend.3) Er ent-
fernt sich aber weit von den Physiokraten, wenn er außer
der Produktivität der Naturkräfte noch diejenige des Genies,
der Privation und sogar des Raubes gelten läßt4) und somit
die an sich nur — seiner Meinung nach — reproduktive
Industrie5) »durch Einwirkung des Genies oder der Pri-
vation«0) und den unproduktiven Handel »durch privative
Gewinne« produktiv macht.6)

Die hier angedeutete Stellung Kankrins in der Pro-
duktivitätsfrage zeigt uns, daß er in dieser Hinsicht im
»Weltreichtum« noch stark von den Physiokraten beeinflußt
ist, wenn er sie auch nicht nur in dieser, sondern auch
sonst, wie wir schon im vorhergehenden Kapitel konstatiert
haben, mißverstanden zu haben scheint. Übrigens wird in
der »Ökonomie« einfach schon jede Arbeit produktiv ge-
nannt, welche »etwas zum Genuß direkt oder indirekt, kurz,
etwas Nützliches hervorbringt«.7)

Nach dieser Auseinandersetzung wegen der Eingangs
angeführten Äußerung Kankrins über den Charakter seiner
Lehre, wollen wir uns nun zur eigentlichen Frage nach
seinem eigenen Standpunkte wenden.

In seiner Lehre geht Kankrin bekanntlich vom Welt-
reichtume aus, den er als »Inbegriff der Güter, die zum
Leben der Menschen im gesellschaftlichen Zustand auf der

b Weltr. 5. — 2) Weltr. 6. — 3) Weltr. 25. — 4) Weltr. 33. -

5) Weltr. 26. — «) Weltr. 34. — 7) Ök. 8/9.
        <pb n="48" />
        ﻿— 36 -

ganzen Erde dienen«1) definiert. Der Nationalreichtum da-
gegen ist »der Grad des Anteils, den eine Nation am Welt-
reichtum hat«.1) Diese Zweiteilung des Reichtumsbegriffes,
mit welcher sich unser Autor A. Smith gegenüber so rühmt2)
und auf welche er so großes Gewicht zu legen scheint,
ist eben das Neue, mit dem er die nationalökonomische
Wissenschaft bereichert zu haben glaubt.3) Diese Zwei-
teilung nebst der schon oben erwähnten sog. »Produktion«
des Genies und der Privation, mit der er die Unzulänglich-
keit der physiokratischen Lehre von der alleinigen Produk-
tivität des Ackerbaues verbessert zu haben meint,4) wird
wohl unserem Autor auch den Anlaß gegeben haben, sein
erstes Hauptwerk »Weltreichtum« mit dem Untertitel: »Ver-
such neuer Ansichten der politischen Ökonomie« zu ver-
sehen. Diesen seinen »neuen Ansichten« maß augenscheinlich
Kankrin eine sehr große Bedeutung bei. »Ganz verschieden-
artige Systeme — sagt er diesbezüglich im Vorworte zum
»Weltreichtum« — fallen in eines zusammen, Widersprüche
heben sich auf, neue Ansichten gehen hervor«.5) Allein
unser Autor hat sich in seinen Hoffnungen völlig getäuscht,
denn diese angeblich »neuen Ansichten« laufen nur auf alte
und zwar merkantilistische Gedanken aus.

Denn wie denkt sich Kankrin das Verhältnis zwischen
Weltreichtum und Nationalreichtum?

Der Nationalreichtum sucht sich nämlich zu vermehren
und möglichst größeren Anteil am Weltreichtum zu erlangen.
Und dies durch die, von Kankrin so genannte Privation
(im »Weltreichtum«) oder die »Produktion« des Raubes und
der Übervorteilung (in der »Ökonomie«), »Wenn nämlich —
sagt Kankrin — ein Volk Mittel findet, durch Genie, Speku-
lationen, Handelsmonopole, Kolonialsysteme, wie Landgüter
behandelte Nebenvölker (Ostindien) zum Nachteil des billig
verdienten Anteils der betroffenen Völker an der Summe

1) Weltr. 2. — 2) Weltr. 1/2. — «) Vergl. Weltr. VIII. — 4) Weltr. 33.
'6) Weltr. VIII.
        <pb n="49" />
        ﻿— 37 —

des Weltreichtums, sich einen größeren Anteil zuzueignen,
als ihm nach seinem Grundkapital, der Masse der ge-
brauchten Kräfte und des angewandten beweglichen Kapitals
billig zukommt, so ersetzt es dadurch eigene Produktion
ganz oder zum Teil, oder erwirbt ein außerordentliches
Plus, indem es sich den Genuß anderer privativ er weise
anmaßt«.1) Das ist der sog. »Privativhandel« oder die
»Produktion der Vervorteilung«, unter welcher von Kankrin
hauptsächlich der Monopolhandel des Mutterlandes mit den
Kolonien verstanden ist.2) Daneben unterscheidet Kankrin
noch die sog. »Produktion« des Raubes oder der Gewalt,
die sich auf »offenbare Gewalt und militärische Überlegen-
heit« gründe, wie z. B. Seeräuberei, die Politik des alten
Rom gegenüber seinen damaligen Provinzen3) u. s. w.

Kankrin geht also in betreff der Beziehungen zwischen
den Nationen ganz im Sinne des Merkantilismus von der
Voraussetzung aus, um mit Voltaire zu sprechen, »qu’un
Pays ne peut gagner sans qu’un autre perde«4), oder, wie
er selbst im »Weltreichtum« sagt: »so wie im gemeinen
Leben kein Vermögen, als auf Kosten andrer erworben
werden kann, •— .. — .. — so geht es auch mit dem Han-
del gegen das Ausland«.5) Demnach kann also kein Staat
etwas gewinnen, ohne dass der andere etwas verliert. So
ist denn auch leicht zu verstehen, warum unser Verfasser
von der Privation oder dem Privativhandel und den priva-
tiven Gewinnen, ja sogar von der sog. »Produktion« des
Raubes oder der Gewalt spricht. Der Binnenhandel fügt
nach Kankrin dem Nationalreichtum nichts hinzu; er ist
deshalb in dieser Hinsicht unproduktiv. Nur der Aussen-
bandel vermehrt den Nationalreichtum und wirft ihm pri-
vative Gewinne ab.

b Weltr. 28. — 2) Ök. 11; Weltr. 28, 117. — *) Weltr. 30. —
4) Onck. I. 152. -- 6) Weltr. 119/20. Vgl. auch Ök. 23: »Gewinn
ai*f Kosten anderer liegt — . . — . . — in der Natur der menschlichen

Gesellschaft.«
        <pb n="50" />
        ﻿38

Der auf die hier gekennzeichnete verschiedenartige
Weise entstehende Anteil des Nationalreichtums am Welt-
reichtum kann selbstverständlich »bald grösser, bald kleiner
sein«1) und muß offenbar, um uns merkantilistich auszu-
drücken, in einer günstigen oder ungünstigen Handels-
bilanz seinen Ausdruck finden.

Doch ist zu bemerken, dass Kankrin wohl den Aus-
druck »Handelsbilanz« schon im »Weltreichtum« hie und
da gebraucht, aber eine weitere Erklärung dieses Zentral-
begriffes des Merkantilismus nicht gibt. Überall da, wo
vom Anteil am Weltreichtum gesprochen wird, scheint der
Begriff der Handelsbilanz immer vorausgesetzt zu sein, als
bedürfte er keiner näheren Erörterung. Erst in der »Öko-
nomie« wird die Handelsbilanz besonders behandelt. »Die
Handelsbilanz — heisst es da — ist dasjenige Verhältnis,
wenn aus der Vergleichung aller ausgeführten und einge-
führten Werte, nach Ablauf des Jahres, für eine Nation ein
plus oder minus herauskommt, also eine günstige oder
ungünstige Handelsbilanz.«2)

»Eine günstige Handelsbilanz vermehrt das Kapital
der Nation«, sagt Kankrin3), und deshalb sei sie besonders
jungen Nationen sehr notwendig. Eine ungünstige Bilanz
dagegen sei sehr zu meiden, da sie das Kapital des Landes
vermindere und mit edlen Metallen oder Geld ausgeglichen
werden müsse. Hier warnt aber Kankrin davor, bei der
Herausrechnung der Handelsbilanz in einen Irrtum zu ver-
fallen, denn »edle Metalle, ja gemünztes Gold . — . — .
sind nicht selten Ware, weil die Nation sie über Bedarf
produziert«4). Es sei deshalb »nicht immer leicht zu ent-
scheiden, wie viel davon Ware oder Saldo für eine ungün-
stige Bilanz« sei.

Immerhin müsse jeder Staat stets nach einer günstigen
Bilanz streben und sie durch verschiedene Maßregeln besser

») Weltr. 2- — 2) Ök. 246. — Ök. 248. — 4) Ök. 248-
        <pb n="51" />
        ﻿— 39

zu stellen, insbesondere aber »die Produktivität der Nation
zu heben suchen«, besonders durch Zollgesetze.1)

Als Zweck wirtschaftlicher Tätigkeit einer Nation er-
achtet Kankrin jedoch nicht »die höchstmögliche Erzielung
des reinen Ertrages«, sondern »das allgemeine, wenn auch
mittlere Wohlsein der meisten«.2) Denn, wie er noch sagt,
je »weniger der Arbeiter verzehrte, das heißt, je elender er
wäre, desto größer würde der reine Ertrag sein«.3) Dies
würde aber die Ruhe, Sicherheit und unabhängige Existenz
des Staates sehr gefährden. »Um einen Staat von außen
möglichst zu befestigen, ist vorerst nötig, daß er eine seiner
Größe angemessene Bevölkerung besitze, und die weit
überwiegende Mehrheit dieser Bevölkerung durch Eigentum,
gesicherte Existenz, persönliche Freiheit und einen billigen,
wenn auch sehr verschieden ausgemessenen Anteil an dem
Nationaleinkommen, zugleich aber durch Moralität und zu-
friedenen Sinn fest an den Staat gebunden sei, sich also
för seine Existenz lebhaft interessiere, mithin Kraft gegen
außen und Ruhe im Innern gewonnen werde. Allein diesem
muß der höchste reine Ertrag untergeordnet werden«.4)

Die Stellung Kankrins zu den weiteren verschiedenen
Fragen der volkswirtschaftlichen Theorie und Praxis werden
wir noch des näheren in folgenden Kapiteln dieser Arbeit
kennen lernen. Aus dem, was wir bisher zur Klarlegung
des Standpunktes Kankrins vorgeführt haben, geht jedoch
schon deutlich hervor, daß unser Autor als unleugbarer
Vertreter der Theorie von der Handelsbilanz, also als ein
Merkantilist und zwar als Anhänger der Mittelstandspolitik
zu bezeichnen ist.

Desgleichen haben wir in dem Vorhergehenden kon-
statieren können, daß Kankrin im »Weltreichtum«, namentlich
der Produktivitätsfrage, stark von der physiokratischen
Lehre beeinflußt war. Wenn er dann in der »Ökonomie«
seine Auffassung von der Produktivität auch stark im mer-

■) Ök. 249. — a) Ök. 35, 97. — 3) Ök. 97. - *) Weltr. 102.
        <pb n="52" />
        ﻿- 40

kantilistischen Sinne verändert hat, so blieb er doch auch
dort derselben Meinung mit Bezug auf die Naturkräfte als
»erste Grundquelle der Produktion«1).

Weiter werden wir sehen, daß unser Autor, wie wir
das schon im letzten Kapitel betont haben, auch von A. Smith
direkt oder indirekt beeinflußt ist.

Diese Tatsachen zeigen, daß Kankrin, trotz seiner aus-
gesprochen merkantilistischen Ansicht, auch gewisse fremde
eklektische Züge in seiner Lehre aufweist.

III.	Kapitel.

Hauptpunkte der nationalökonomischen
Lehre von G. Kankrin.

G. Kankrin geht in seiner nationalökonomischen Lehre
von der Voraussetzung aus, daß die Erde hinsichtlich ihrer
Güter nur als ein Ganzes und das menschliche Geschlecht
nur als eine Familie zu betrachten sei, denn alle Völker seien
durch ihre mannigfaltigen Wechselbeziehungen fest aneinander
gekettet.2) Deshalb sei es notwendig, bei der Besprechung
des Nationalreichtums immer auch »das Ganze des Welt-
reichtums« im Auge zu behalten.

Das Verhältnis zwischen Weltreichtum und National-
reichtum haben wir schon im vorhergehenden Kapitel be-
sprochen. ■ Dort haben wir auch gesehen, daß eben der Ge-
danke vom Weltreichtum und Nationalreichtum es ist, mit
dem Kankrin sich besonders gegen A. Smith rühmen zu
können und die nationalökonomische Wissenschaft bereichert
zu haben glaubt. Es muß aber dem entgegengehalten werden,
daß der Gedanke selbst eigentlich nicht gar so neu ist, denn
insbesondere A. Smith, gegen den hier die Spitze gewendet i)

i) Ök. 5. — 2) Weltr. 1.
        <pb n="53" />
        ﻿— 41

ist, spricht ausdrücklich, wie auch Kankrin selbst zugibt,1)
in seinem Hauptwerke von dem Reichtum der Nationen,
worin im Grunde genommen auch die Begriffe vom Welt-
und Nationalreichtum schon enthalten sind. Neu ist dabei
wohl, soweit wir zu übersehen vermögen, nur die bewußte
Auseinanderhaltung des Nationalreichtums und des Welt-
reichtums, die Kankrin dann als Ausgangspunkt zur Er-
klärung der Handelsbilanz, wie schon gesagt, ihre Dienste
geleistet hat. So ist denn auch der Hinweis Kankrins auf
den Unterschied zwischen ihm und A. Smith in dieser
Hinsicht wohl begründet. Während nämlich bei Kankrin
der Nationalreichtum zum Weltreichtum in einem gegen-
sätzlichen Verhältnis steht: Nationalreichtum vermehrt sich
nur aus dem Weltreichtum, — ist bei A. Smith die Sache
anders; hier gleichen sich die Nationalreichtümer in ihrem
wechselseitigen Verhältnis aus.2)

Im »Weltreichtum« teilt Kankrin die zum Leben der
Menschen notwendigen Güter in drei Gattungen, nämlich
in diejenigen des Notwendigen, in die des Angenehmen
und die des Luxuriösen (oder »der hohen Verfeinerung«),
Nur sei diese Einteilung nicht absolut, sondern bloß relativ
zu nehmen, d. h. jeweils nach Zeit, Ort und Kultur eines
gegebenen Volkes abgestuft.3) In der »Ökonomie«, wo die
Summe aller verbrauchbaren Güter als Reichtum bezeichnet
wird,4) teilt Kankrin den letzteren seinerseits ein: in den
•"einen Natur-Reichtum und den erzeugten Reichtum.
Von dem reinen Natur-Reichtum unterscheidet Kankrin noch
einen allgemeinen, wie: Luft, Licht, Wärme, Wasser etc.&gt;
und einen speziellen, unter welchem er die Güter versteht,
Welche »die Natur von selbst hervorbringt und die von
seiten des Menschen nur die Mühwaltung fordern, sie zum
Genuß zu bringen«, wie z. B.: Lrüchte, Kräuter etc.5)

b Weltr. 1/2. — 2) Vgl. A. Sm. II. 277. — ») Weltr. 3. —
4) Ök. 3. - b ök. 4.
        <pb n="54" />
        ﻿— 42 -

Von größerer Bedeutung für den Standpunkt unseres
Autors sind die Äußerungen, welche er über sogenannte
Urquellen der Produktion macht.

Die Kräfte der Natur sind danach »die erste Quelle
der Produktion«, nicht aber die Arbeit.1) »Wie hat man
wohl die Arbeit zu beinahe ausschließlicher Quelle der
Produktion machen können« sagt G. Kankrin ganz wie
ein Physiokrat. »Bringt der Mensch denn wohl eine Ähre
hervor? Und wie hat man die plastische Kraft der Natur
so hintansetzen können, als ob sie höchstens eine Neben-
bedingung der Arbeit wäre, da doch die Arbeit in den
meisten Fällen nur als Entwickelung, der Naturkraft unter-
geordnet, dient«?2)

Kankrin unterscheidet im »Weltreichtum« zweierlei
Arten von Naturkräften: erstens, diejenigen, die sich in den
»längst vorhandenen Schätzen«, wie in Metallen, Edel-
steinen etc., finden; zweitens, diejenigen, die sich im »tierisch-
organischen und vegetabilischen Leben« äußern.8) Dagegen
werden in der »Ökonomie« beide hier genannten Arten zu
der direkten Naturkraft gezählt, während zu der i n -
direkten solche Naturkräfte gehören, die »der Mensch
sich dienstbar macht und die ohne seine Arbeit wirkungs-
los bleiben würden«, und zwar in erster Reihe: Feuer,
Wind, Magnetismus etc., in zweiter aber auch: Flüsse,
Seen etc., als »Medium der Schiffahrt und des Fischfanges«.4)

Die Einteilung der organisch-physischen Kräfte der
Menschen und der Tiere, die nach den Naturkräften als die
zweite Hauptquelle der Produktion zu betrachten sind, stellt
Kankrin nach folgendem Schema zusammen: organisch-
physische Kräfte der Menschen und der Tiere, welche die
Kräfte der Natur zur Wirkung bringen, finden ihren Aus-
druck in der Arbeit. Auf einer niedereren Stufe derselben
wirkt nur »gemeine Intelligenz« (auch bei Tieren) mit; auf
der höheren macht die Intelligenz die Arbeit durch Teilung

i) Weltr. 5; Ök. 5. — 2) Weltr. 5. — 3) Weltr. 5/6.	p Ök 5-
        <pb n="55" />
        ﻿— 43 —

derselben, durch Entdeckungen, durch Maschinenwesen
fruchtbarer; die höchste Stufe der Arbeit ist die des Genies.1)
Die hier hervorgehobene Arbeitsteilung, sowie das Ma-
schinenwesen und die Erfindungen, welche Umstände für
die Entwickelung der Produktion von größter Bedeutung
sind, tragen zweifelsohne den Stempel der A. Smith’schen
Lehre über die Teilung der Arbeit.2)

In der »Ökonomie« nimmt Kankrin nur noch Bezug
auf die Menschenkräfte, die dort in physische, intellektuelle
und moralische eingeteilt werden.8)

Diese beiden Arten von Kräften, die als Quellen der
Produktion gelten: Naturkräfte als auch Tier- und Menschen-
kräfte äußern sich nicht in gleicher Weise, sind auch nicht
in gleichem Masse produktiv. Je nach Ortslage, Rasse,
Religion, Staatsverfassung und Kultur ist die Wirkung beider
Kräfte verschieden.1)

In Bezug auf die Produktivitätsfrage der Arbeit ist die
Meinung unseres Autors in seinen beiden Hauptwerken
verschieden.

Im »Weltreichtum« unterscheidet Kankrin, abgesehen
von der zerstörenden Arbeit, dreierlei Stufen: produktive,
reproduktive und bedingt produktive Arbeit.

Von den tierischen und physisch-menschlichen Kräften
meint Kankrin, daß sie »als bloß entwickelnd und verändernd
an sich nur den Wert dessen hervorbringen, was sie ver-
zehren und was zu ihrer Erhaltung und (ihrem) Nachwuchs
erforderlich ist, das heißt, sie sind bloß reproduktiv«.5) Als
bloß reproduktiv betrachtet Kankrin: »Handel, Fabriken, und
die mittelbar auf die Produktion wirkenden intelligenten Be-
schäftigungen: die gewöhnliche Gelehrsamkeit, den Staats-
dienst, insofern sie sich mit Anlernung, Vervollkommnung
°der Schutz der Kräfte beschäftigen«.6)

b Weltr. 6/7. — 2) A. Sm. I. 11. — 3) Ök. 7. Vgl. Storch Hdb. I,
50/5l. - &lt;) Weltr. 11 16; Ök. 13. — 5) Weltr 25 ö) Weltr. 26
        <pb n="56" />
        ﻿- 44 —

Damit die reproduktive Arbeit einen Überschuß ab-
werfe, — denn produktiv kann nach dem »Weltreichtum«
»nur die Arbeit genannt werden, welche mehr hervorbringt,
als sie, alles in Rechnung gebracht, verzehrt«1) — sei noch
eine »unabhängig-schaffende Kraft« nötig, welche sich in
Form von Natur- oder Genie-Kraft äußert. So sei z. B.
rein produktiv der Ackerbau, die Vieh- und Wildzucht.2)
Die Produktivität des Genies trete hauptsächlich in Kunst-
werken und Entdeckungen zutage.2)

Bedingt produktiv nennt Kankrin endlich die Arbeit,
bei der »zwar die Naturkraft mitwirkt, dem Mißlingen und
Zufall aber Raum gegeben ist,« z. B. bei der Jagd, dem Berg-
bau etc.3)

Die hier gekennzeichnete und von Kankrin im »Welt-
reichtum« entwickelte Produktivitätslehre läßt einen wenn auch
ziemlich entfernten Einfluß des Physiokratismus vermuten,
da Kankrin ebenso wie die Physiokraten die Produktivität
nur der ländlichen Arbeit zuschreibt, während er diese dem
Gewerbe und dem Handel abspricht. Im übrigen aber, was
die Produktivität des Genies etc. betrifft, entfernt sich Kankrin
weit von den Physiokraten, die er zudem nur aus den
mangelhaften deutschen Quellen (vgl. »Biogr. Skizze« oben)
kennen gelernt und mißverstanden zu haben scheint.

Daß diese im »Weltreichtum« entwickelte Lehre von
der Produktivität nicht recht für den merkantilistischen Stand-
punkt paßt, scheint auch Kankrin selbst gemerkt zu haben,
da er seine Zuflucht zu der von ihm sogenannten »Pro-
duktion« des Genies, von der oben schon die Rede war,
dann zu der Privation, der Übervorteilung (»Vervorteilung«)
und des Raubes nimmt. Diese »Produktions«-Arten, welche
wir ausführlicher schon in dem vorhergehenden Kapitel be-
handelt haben und welche in der Kankrinschen Lehre für
den Nationalreichtum von größter Bedeutung sind,4) be-
wirken nach Kankrin, daß das an sich reproduktive Gewerbe

i) Weltr 24. - 2) Weltr. 26. — 3) Weltr. 25. — *) Weltr. 28.
        <pb n="57" />
        ﻿45 —

(»durch Einwirkung des Genies oder der Privation«) und
der unproduktive Handel (»durch privative Gewinne«) pro-
duktiv werden.1)

ln der »Ökonomie« nennt Kankrin produktiv schon
»alle Arbeit, die etwas zum Genuß direkt oder indirekt, kurz
etwas Nützliches hervorbringt,«2) wobei er die Begriffe der
Produktivität und der Nützlichkeit zu vermengen scheint.
An einer anderen Stelle meint Kankrin übrigens, ganz im
Sinne von A. Smith,3) ausdrücklich, daß schon die Arbeit
produktiv sei, welche einen »neuen Wert schafft.«4) Direkt
produktiv ist nach der »Ökonomie« jede Arbeit, die un-
mittelbar »einen Gegenstand des Genußes« hervorbringt.
Zu der indirekt produktiven Beschäftigung aber solle jede
gehören, welche mittelbar die Produktion begünstigt. In
erster Linie zählt Kankrin dazu die Beschäftigungen, welche
den Staat und die Kirche zum Gegenstand haben.5)

Die Naturkräfte in erster Linie und dann die tierischen
und physisch intellektuellen Kräfte, oder die Arbeit, sind also
nach Kankrin die Quellen der Produktion. Diese Quellen
werden im »Weltreichtum« auch Bedingungen der Produktion
genannt,0) währenddessen in der »Ökonomie« unter Be-
dingungen der Produktion etwas ganz anderes verstanden
wird. Als Bedingungen, ohne welche die produzierenden
Kräfte »wirkungslos oder wenig wirkend bleiben würden«,
werden da nämlich bezeichnet, erstens: staatliche Organisation,
Welche Ruhe und Ordnung sichert; zweitens, das Eigentum,
und drittens, das Kapital.7) Von den Bedingungen der Pro-
duktion in diesem Sinne ist nur in der »Ökonomie« die
Rede.

Da wir die Äußerungen Kankrins über die staatliche
Organisation im Zusammenhang mit seiner Volkswirtschafts-
Politik, welcher wir weiter ein besonderes Kapitel widmen,
211 besprechen haben, so wenden wir uns nun direkt zu

l) Weltr 34. - 2) Ök. 8/9 - 8) A. Sm. II. 77. - *) Ök- 23. -

ö) Ök. 9. _ 6) Weltr. 17. - 7) Ök. 14.
        <pb n="58" />
        ﻿— 46 —

seinen Äußerungen über das Eigentum und zu seiner Lehre
vom Kapital.

Neben der Ruhe und Ordnung im Staate fordert
Kankrin als zweite Bedingung für die Produktion die
Erblichkeit des Eigentums. Diese Erblichkeit des Eigen-
tums könne zwar weder aus dem Naturrecht noch aus
einem positiven Rechte deduziert werden, denn im letzteren
Falle »müßte man es ändern können«, sie sei jedoch »eine
unvermeidliche, naturnotwendige Folge der Gesellschaft, der
sich der Mensch unterwerfen muß, besitze er oder nicht«.1)
Im »Weltreichtum« wie auch in der »Ökonomie« tritt Kankrin
auch den kommunistischen Ideen vom Gemeineigentum
entgegen und bestreitet die Nützlichkeit und die Möglichkeit
ihrer Durchführung.2)

Das Kapital ist nach der Kankrinschen Definition
schlechtweg »der Vorrat an Hilfsmitteln und Bedürfnissen.«8)
Die Entstehung des Kapitals sei »aus einem ursprünglichen
Naturreichtum, einer Ersparung und einem Plus der Pro-
duktion herzuleiten«.4) Das Kapital bestehe ursprünglich
aus den Produkten oder Sachen als Sachkapital, um
dann erst durch Entwickelung des Tausches zum Geld-
kapital zu werden.5)

Was nun die nähere Einteilung des Kapitals betrifft,
so ist sie nicht nur in beiden Werken verschieden, sondern
auch in der »Ökonomie« allein. Hier wird diese Eintei-
lung an zwei Stellen vorgenommen, und jedes Mal in
anderer Weise. Aus den verschiedenen Einteilungen des
Kapitals6) ist zu ersehen, daß bei Kankrin der Begriff des
Kapitals mit demjenigen des Reichtums schlechthin zu-
sammenfällt. Das zeigt sich auch deutlich aus seiner »all-
gemeinen Einteilung des Reichtums überhaupt«, die er im
Anschluß an seine Kapitalslehre in der »Ökonomie« gibt.
Der ganze Reichtum, sowohl derjenige der Welt, als auch V

V Ök 15 - 2) Ök. 16; Weltr. 8/9; Rtgb. II. 167/8. - 3) Weltr. 18;
Ök. 17. - 4) Weltr. 20; Ök. 97. - Weltr. 19, 20; Ök. 18,98-101-
        <pb n="59" />
        ﻿— 47 —

der einer Nation, ist folgender: 1) der angelegte Reichtum
an Land, Gebäuden etc.; 2) der Geldreichtum, zu
dem »kursierende einen inneren Wert habende (besitzende)
Wertzeichen« gehören; 3) der schwebende Reichtum,
welcher »alle verzehrbaren Dinge« in sich schließt, und der
wieder: a) der selbsterworbene eines Volkes und b) der
»des Raubes und der Vervorteilung« (Übervorteilung) ist, —
nur von diesem schwebenden Reichtum rühre das
Nationaleinkommen her; 4) der tote Reichtum: Kostbar-
keiten etc.1)

Der ganz primitive Charakter des Begriffes vom Kapital,
wie auch seine verschiedenartigen und verworrenen Ein-
teilungen, bei denen der nationalökonomische Gesichtspunkt
fast völlig außer acht gelassen ist, sind bei Kankrin desto
merkwürdiger, als er in dieser Hinsicht einen so vortrefflichen
Vorläufer in A. Smith gehabt hatte.

Viel einheitlicher und konsequenter, als die Lehre vom
Kapital, hat Kankrin die Lehre vom Gelde dargelegt, welche
wir jedoch, wie schon einleitend gesagt wurde, in einem
besonderen Kapitel ausführlicher behandeln.

Im nahen Zusammenhang mit der Geldlehre steht
Q- Kankrins Wert- und Preislehre, die er an jene anschließt.
Wir geben die Wert- und Preislehre im folgenden kurz
wieder.

Im Naturzustand gab es nur Gebrauchswerte. Im
Laufe der Zeit, mit dem Fortschreiten der Kultur, sind dann
Tauschwerte entstanden, zuletzt aber auch Geldwerte.2)

Der Wert der Dinge wird von Kankrin in den Grund-
wert, in den Konsumtibilienwert und in den Wert der
Arbeit eingeteilt.

Unter Grundwert versteht Kankrin den Wert der un-
beweglichen »natürlichen Gegenstände, die die Basis der
Produktion« bilden, wie Land und Wasser. Dieser Wert
wird durch den Preis der Arbeit bestimmt, die »zur Urbar-

') Ök. 20. - 2) Weltr. 79.
        <pb n="60" />
        ﻿— 48

machung und Zubereitung, wo sie stattfindet, gehört; und
(durch) das, was für die ausschließliche Benutzung der in
ihm steckenden Naturkraft gegeben wird (das Haupt-
sächlichste) nach Abzug eines Kapitals, dessen Zinsen der
jährlichen Remonte und den öffentlichen Abgaben gleich
sind«.') Je nachdem die Abgaben in einem Lande höher
oder niedriger sind, steige oder falle auch der Wert der
Ländereien dieses Landes. Und deshalb sei der Wert eines
Grundeigentums einem Kapital zu vergleichen, dessen reiner
Ertrag »die verhältnismäßig bald höheren, bald geringeren
Prozente ausmacht«.2)

Der Wert der Konsumtibilien bestimmt sich einesteils
nach dem »darauf fallenden Anteil an Prozenten vom Kapital
des Grundwertes, welches die reine Einnahme gibt, andern-
teils nach der Zeit, die ihre Hervorbringung oder Auf-
suchung, und weiterhin ihre Umfabrikation gekostet hat,
und was also dabei hat verzehrt werden müssen«.2)

Der Wert der Arbeit, endlich, setzt sich nach Kankrin
aus folgenden Teilen zusammen: 1) aus den Ausgaben, die
»zur Entstehung, Erziehung und Geschicktmachung der
Kräfte verwendet worden«, wie z. B. Kindererziehungs- und
Anlernungskosten; 2) aus den Kosten der »laufenden Ver-
zehrung während der Arbeit«; 3) aus »der vorausbezahlten
Hilfe fürs Alter, wenn die Kraft sich nicht mehr selbst
erhalten kann«, und 4) aus einem in der »laufenden Ver-
zehrung« schon enthaltenen »akzessorischen Plus zur Er-
götzlichkeit oder auch zur Ersparung«.2)

Das sind Kankrins Hauptklassen des Wertes, der im
»Weltreichtum« Normalpreis und in der »Ökonomie« natür-
licher Preis genannt wird. Dieser Normalpreis einer Ware
bildet sich, wie noch im »Weltreichtum« angegeben wird,
allgemein aus folgenden Bestandteilen, nämlich: 1) aus »den
Kosten der Produktion und Reproduktion zur weiteren Ver-
vollkommnung, mit allem, was sie in sich schließen«, und

i) Weltr. 79. - 2) Weltr. 80.
        <pb n="61" />
        ﻿— 49 —

2) aus den Erhaltungskosten von der Zeit der beendigten
Produktion bis zum Verbrauch, nämlich Zinsen vom Kapital,
das in der Sache steckt, Verwahrungskosten, Abgaben, Ab-
gang und Gefahr.1)

Die Normalpreise bleiben nun aber nicht immer die
gleichen; sie schwanken. Es gibt verschiedene Ursachen,
die diese Schwankungen hervorrufen. Gibt es z. B. zu
wenig Edelmetalle, so entsteht die Wohlfeilheit. Das Um-
gekehrte ist der Fall, wenn zuviel Geld da ist.2) Überhaupt
entstehe im Laufe der Zeit eine allgemeine Steigerung der
Preise »durch die Vermehrung der Silbermassen in den
kommunikabeln Ländern der Welt«.3)

Doch können die Preise auch infolge des Wettbewerbes
steigen oder fallen. Es ist aber naturgemäß nicht möglich,
daß Unterpreise für längere Zeit bestehen bleiben, da jede
Konkurrenz ihre Grenzen, über die sie nicht hinauskommen
kann, haben muß. Die Konkurrenz rufe jedoch nicht immer
die Wohlfeilheit hervor, vielmehr wecke sie »beim Verkauf
aus der zweiten und dritten Hand zuweilen einen Hang
zur Teuerung«.4) Vermehrt sich z. B. »in einer großen
Stadt zu schnell die Zahl der Läden, so wird alles teurer,
statt wohlfeiler, weil die allgemeine Tendenz zu leben und
nicht mit Schaden zu verkaufen es so mit sich bringt«.4)
Im allgemeinen aber, meint Kankrin, führe die Konkurrenz
die Preise auf »ein billiges Medium«, d. h. auf einen Mittel-
Preis zurück, und zwar nicht nur von Ort zu Ort, wie
2- B. in größeren Städten, sondern auch in ganzen Länd-
lichen.5) Eine Ausnahme davon machen Getreidepreise,
w° spezielle Ursachen hinzukommen, die das Steigen und
fallen der Preise von Jahr zu Jahr beeinflussen.6) Endlich
S|nd zu erwähnen sogenannte Spezialpreise, die hoch und
niedrig sein können: z. B. Getreidepreise in Kriegszeiten,
die Preise bei Auktionen, beim Ausverkauf u. s. w.7) Außer-

6 ..	*) Weltr. 88. — 2) Weltr. 85. — 3) Weltr. 84. — 4) Weltr. 91. —

°) Ök. 160. — «) Ök. 163—5. — 7) Ök. 165.
        <pb n="62" />
        ﻿— 50 —

dem können künstliche Preise durch Einfuhrverbote, durch
Staatsmonopole, aber auch durch Handelsunternehmungen:
durch monopolistische Tendenzen, durch Spekulationen etc.
hervorgerufen werden.1)

Was die Quellen des Einkommens betrifft, so muß man,
ebenso wie bei der Produktivitätsfrage, zwei Entwickelungs-
phasen bei Kankrin unterscheiden, deren erstere im »Welt-
reichtum« und die andere in der »Ökonomie« ihren Aus-
druck findet.

Wir wissen schon, daß Kankrin im »Weltreichtum«,
in Anlehnung an die Physiokraten, »reine« Produktivität
nur den Naturkräften zuschreiben will, daß er aber daneben
auch die Produktivität des Genies, der Privation und des
Raubes anerkennt und dadurch nicht nur den Ackerbau,
wie bei den Physiokraten, sondern auch Industrie und
Handel produktiv gelten läßt.i) 2)

Der reine Ertrag (oder das Plus), welcher bei Kankrin
den Überschuß der Produktion über den Verbrauch dar-
stellt3), kommt nach den Ausführungen des »Weltreichtums«
direkt nur dem Ackerbau und erst durch Einwirkung des
Genies und der Privation auch der Industrie und dem
Handel zu.4)

In der »Ökonomie« wird die Sache dadurch einfacher,
daß hier auch die Produktivitätsfrage sich vereinfacht. Hier
ist nämlich jede Arbeit produktiv, die irgend einen Genuß
schafft.5) Dem Handel jedoch wird auch hier die Pro-
duktivität nur insofern zugesprochen, als der Gewinn vom
Ausland herrührt.8)

Der reine Ertrag wird sowohl im »Weltreichtum«, als
auch in der »Ökonomie« auf dieselbe Weise verteilt, nämlich:
auf die Rente (»Weltr.«) oder die Landrente (»Ök.«), auf den
»billigen Gewinn« des Pächters, auf den Kapitalzins und
auf den Arbeitslohn. In der »Ökonomie« ist anstatt des

i) Weltr. 93. — 2) Weltr. 33. — 3) Vgl. Weltr 25, 31, 32; Ök. 97.

■i) Weltr. 34. - 6) Ök. 8. - «) Ök. 23.
        <pb n="63" />
        ﻿— 51

»billigen Gewinnes« des Pächters von dem Unternehmer-
gewinn die Rede.1)

Die Rente oder die Landrente kommt dem Bodenbe-
sitzer zugute als »Vergütung für die direkt produzierende
Naturkraft«.2) Diese Natur- oder Bodenkräfte können durch
Verbesserungen sehr gesteigert werden, doch müsse man
zugeben, »daß bei fortgehend gesteigertem Aufwand von
Arbeit und Kapital diese zwar vergütet werden«, doch nicht
in entsprechendem Verhältnis.2) Falls der Bodenbesitzer
die Arbeit selbst ausführt oder die Verwaltung selber be-
sorgt, so gehört ihm auch der entsprechende Lohn.2)

Die Landrente selbst diene in der Form von Abgaben
zur Erhaltung der nicht direkt produzierenden Bevölkerung,
wie z. B. der Staatsdiener, in freiem Gebrauch aber zur
Erhaltung ähnlicher, nur außer dem Staatsdienst stehender
Personen, wie z. B. der Gelehrten, Künstler, ferner zur Er-
haltung der bloß verbrauchenden Klasse; des müßigen
Adels und der Reichen, — und endlich: zur Restitution
des Grund und Bodens und zur Bildung des überschüssigen
Kapitals.3)

Der sogenannte »billige Gewinn« des Pächters schließt
'n sich auch »einen Anteil« an der Rente, ohne »den sich
nicht leicht jemand verstehen würde, fremde Grundkapitale
zu bearbeiten«.4)

Dem Unternehmer, als »einem Arbeiter besonderer
Art« komme außer der Belohnung für seine Arbeit und den
Zinsen seines Kapitals noch ein Gewinn zu.6)

Die Zinsen, welche »für den Gebrauch eines freien
Kapitals« gegeben werden, sind »ein unveränderliches, ge-
sellschaftliches Übereinkommen«0) Die Höhe der Zinsen,
Sagt Kankrin, »hängt vom Nutzen ab, der von einem Kapital
211 ziehen ist, von der Menge oder Beschränktheit der
Kapitalien, und bei Darlehen vom Risiko«.7) Kankrin ist

b Vergl. Weltr. 31; Ök. 23. - 2) Ök. 21. — 8) Weltr. 31, 33. —
J) Weltr. 33. — «) Ök. 23. - 6) Weltr. 32, 33. b Ök. 103-
        <pb n="64" />
        ﻿— 52 —

nicht der Meinung, daß die Zinsen von dem Gesetze zu
sehr eingeschränkt werden sollten, vielmehr wäre es am
besten außer den gesetzlichen Zinsen »für die Fälle, wo
nichts darüber abgemacht ist, noch einige Prozente zu er-
lauben«.1) Nur gegen Wucherzinsen sollte eingeschritten
werden. Die Zinsen, welche der Bodenbesitzer für sein
aufgewendetes Kapital bezieht, stecken in der Landrente.2)

Den Arbeitslohn haben wir in diesem Kapitel schon
früher erwähnt, als wir den Wert der Arbeit behandelten.
Allerdings entspricht dieser theoretisch festgestellte Arbeits-
lohn, wie Kankrin selbst bemerkt, bei weitem nicht den
wirklichen Verhältnissen.8)

Die Verteilung des Nationaleinkommens unter die
Gesellschaftsklassen ist nicht gleich. Diese Ungleichheit
werde mit dem Fortschreiten der Zivilisation noch immer
größer. Dem aber sollte nicht so sein: »alle sollten das
haben, was der wahre Lohn Ihrer Arbeit ist.«4) Besonders
könne gar nicht gleichgültig sein, in »welchen Händen sich
die großen Reichtümer befinden: der Bankier, der Kaufmann,
der Gewerbetreibende macht sie gelten, der große Landbe-
sitzer verzehrt sie bloß nutzlos, wenn er nicht nebenbei
dem Staate dient«.5) In den besten Händen sei ein mäßiger
Reichtum bei dem Mittelstände.5)

Der Ungleichheit des Reichtums sollen der Staat und
die Wohlhabenden wenigstens dadurch abzuhelfen suchen,
daß sie für die Armen sorgen.6)

Die Konsumtion der Güter, gleichviel: ob privater oder
öffentlicher, kann dreierlei Art sein: eine produktive, un-
produktive und eine zerstörende. Produktiv sei die Kon-
sumtion, wenn sie das Verbrauchte »durch ein anderes mit
Gewinn ersetzt oder überhaupt als Mittel zur Produktion
dient«, wie z. B. Familienindustrie; unproduktiv, wenn bei
der Konsumtion nur ein Äquivalent ohne Gewinn heraus-

&gt;) Ök. 104. — 2) Ök. 24, 38. — 2) Ök. 22; Wehr 17. - 4) Ök. 197. -
5) Ök. 198. - 6) Ök. 198/9.
        <pb n="65" />
        ﻿— 53 —

kommt, und endlich zerstörend, wenn nicht nur kein Gewinn,
sondern auch kein Äquivalent herauskommt.1)

»In einer wohlbehaltenen (wohlgeordneten G. Sch )Volks-
gesellschaft — sagt Kankrin — sollte alles Produzierte in einem
verhältnismäßigen Zeitraum verzehrt werden und nur immer
das übrig bleiben, was bei jeder Sache zum unentbehrlichen
Vorrat nötig ist.«2) Aber bei dem jetzigen hochzivilisierten
Gesellschaftszustand und bei der technisch fortgeschrittenen
Industrie kommen sehr oft Überproduktionserscheinungen
und Stockungen vor. »Mit vermehrter Bevölkerung, ver-
größertem Kapital, erhöhter Zivilisation, ausgebildeterer In-
dustrie entsteht in einem Lande notwendig die Tendenz
immer mehr zu produzieren, und zugleich führt die Industrie
zur Sparsamkeit.«3) Das Übel vermehre sich besonders
dadurch noch mehr, daß »ein Teil der arbeitenden Klasse
für das Ausland« produziere und »mit schwerer Konkurrenz
zu kämpfen« habe.3)

Dazu trete, namentlich in neuerer Zeit, noch »die
Tendenz des Thesaurierens« hinzu. »Man verzehrt — sagt
Kankrin — seine Zinsen nicht, legt einen Teil wieder an,
vermehrt so viel als möglich die Produktion, gibt sparsam
aus, und daher das drohende Mißverhältnis der Produktion
gegen die Verzehrung, daher die beinahe unglaubliche An-
häufung von Kapitalien, die Leichtigkeit der Staatsschulden
und großer Unternehmungen; daher aber auch die allzu
große Ungleichheit in der Verteilung des Kapitals, seine
Überschwenglichkeit, der unverhältnismäßige Anteil der
großen Massen an den verzehrbaren Dingen«.4)

Diesem hier gekennzeichneten Standpunkte Kankrins,
dem Standpunkte nämlich eines Mittelstandspolitikers, ent-
bricht auch sein Verhalten zu der Bevölkerungsfrage.

Kankrin ist kein Freund der zu großen Vermehrung
der Bevölkerung. Er meint, es gebe »eine Grenze der Be-
völkerung, jenseits derer ihre Vermehrung mehr Übel als

&gt;) ök. 202. - 2) Ök. 31.	8) Ök. 32. - 4) Ök. 33.
        <pb n="66" />
        ﻿— 54 —

Gutes« bringe, die jedoch »theoretisch ermessen«, faktisch
aber nicht festgestellt werden könne.1)

Die Bevölkerung habe »eine natürliche Tendenz« sich
zu vermehren, insbesondere in ihren unteren Klassen. Daß
dabei aber die Bevölkerung die »Tendenz die Subsistenz-
mittel zu überschreiten« hätte, wie das Malthus behauptet,
könne Kankrin nicht zugeben.

Die Not unter den ärmeren Klassen sei zwar sehr
groß, aber diese Klassen suchen nicht selten dem Übel eben
durch die Vermehrung ihrer Familienmitglieder abzuhelfen,
»denn ein Verheirateter, wo Frau und Kinder mitarbeiten,
schlägt sich oft noch eher durch.«2) Übrigens sagt unser
Autor noch ganz treffend: »Wo hätte man im kultivierten
Zustand Mangel an Lebensmitteln selbst bemerkt, wenn
auch die Mittel sie zu kaufen fehlen.«2) Lebensmittel sind
also durchaus vorhanden, nur haben die ärmeren Klassen
keine Mittel sie zu kaufen.

Mit dieser Bemerkung war Kankrin an den Kern der
Sache angelangt, leider verstand er es nicht, daraus die
richtigen Schlüsse zu ziehen.

IV.	Kapitel.

Kankrins Geldlehre.

_____

^)er Geldlehre wendet Kankrin seine besondere Auf-
merksamkeit zu. Vor allem berücksichtigt er im »Welt-
reichtum« das Papiergeldwesen, wozu er durch die Ver-
hältnisse veranlaßt sein mochte, welche in der damaligen
Finanzwirtschaft Rußlands herrschten und welche zu ver-
bessern er bald als Finanzminister berufen werden sollte.
Auf die reformatorische Tätigkeit Kankrins auf diesem Gebiet
werden wir bei der Betrachtung seiner finanzwirtschaftlichen
        <pb n="67" />
        ﻿— 55 —

Leistungen noch zu sprechen kommen. Hier wollen wir
vorläufig nur seine Anschauungen über das Geldwesen
näher kennen lernen.

Über den Begriff des Geldes gibt Kankrin sehr unbe-
stimmte Erklärungen. Im »Weltreichtum« heißt es zuerst, daß
das Geld ein Wertmaßstab und ein Wertzeichen1) oder, wie
es noch an einer anderen Stelle heißt, ein »allgemeines« vor-
stehendes Zeichen der Werte« sei.2) Weiter aber wird das
Geld auch »ein wahrer Reichtum« genannt. So heißt es:
»Jede Nation wendet das überschießende Produktenkapital
ursprünglich dazu an, sich ein Geldkapital zu schaffen,
und erst nachdem dieses geschehen, fängt die eigentliche
Epoche der Erwerbung eines wahrhaften überschießenden
Kapitals an, das aus Produkten gewöhnlich in Geld über-
gesetzt wird. Geld ist also wahrer Reichtum,
denn sonst wären auch Produkte keiner, aber an sich bloß
ein statistischer; denn um ein weltreichtümlicher, sich immer
erneuender zu werden, bedarf es der Anwendung durch
Arbeit«.8) Ein Nationalreichtum könne das Geld ausnahms-
weise, z. B. in einer isolierten Handelsstadt sein, welche ihre
Existenz auf Handelsspekulationen gründet. Ja, da könne
es sogar einziger Reichtum sein. Abgesehen von
diesen Ausnahmefällen, sei das Geld, wenn auch nicht der
einzige Reichtum, so »doch ein Teil desselben, und selbst
als Ware genommen, der bequemste von allen«.4) Ähnliche
Gedanken sind auch in der »Ökonomie« vertreten. Da heißt
es auch, daß das Geld ein repräsentatives Wertzeichen sei,
das »einen allgemeinen Tauschwert für alles Kaufbare« habe/’)
Dem gegenüber lautet es aber wieder: »Das Metallgeld ist,
man mag sagen, was man will, ein wahrer Reichtum, also
auch ein wahres Kapital.«6) Dieses Zitat zeigt nebenbei,
worauf wir schon hingewiesen haben, daß Kankrin den
Reichtum mit dem Kapital identifiziert, was übrigens auch

i) Weltr. 35/6. - 2) Weltr. 83. - s) Weltr. 42. - *) Weltr. 42/43. -
6) Ök. 17. - 6) Ök. 126.
        <pb n="68" />
        ﻿56 —

an anderen Stellen der »Ökonomie«1) geschieht. Seine Be-
hauptung vom Metallgeld als wahrem Reichtum, stützt
Kankrin folgendermaßen: »Entweder ist das Metall aus
eigenen Bergwerken ausgebeutet, und hätte, brauchte man
es nicht zu Geld, im Ausland gegen Waren ausgetauscht
werden können, oder es ist vom Ausland gegen Waren
eingetauscht, die man hätte verzehren können.«2)

Man würde aber einen groben Irrtum begehen, wollte
man nun aus den oben zitierten Äußerungen Kankrins über
das Geld als »wahren Reichtum« den Schluß ziehen, er habe
das Geld dem Reichtum gleichgesetzt, d. h. er sei des Vor-
wurfes schuldig geworden, welcher von A. Smith8) den
Merkantilisten gemacht worden ist, nämlich, daß die letzteren
das Geld mit Reichtum verwechselt hätten. Tatsächlich
hat G. Kankrin an verschiedenen Stellen des »Weltreich-
tums« und der »Ökonomie« das Geld als Wertmaßstab
und Wertzeichen angesehen, • ja das Geld wird von ihm
an einer schon zitierten Stelle des »Weltreichtums« als
»nicht der einzige Reichtum«4) bezeichnet und unter den
verschiedenen Arten des Reichtums wird der Geldreichtum
»das kursierende, einen inneren Wert habende Wertzeichen«
geheißen.5) Daraus folgt, daß das Geld bei Kankrin doch
als ein Wertzeichen, d. h. als Repräsentant von Waren gilt,6)
und, indem es »einen inneren Wert« hat, d. h. Naturalstoff
in sich schliest, als Kategorie des Reichtums hingestellt
werden kann. Somit ist der Begriff des Geldes, wenn auch
nicht völlig klar und präzise, so doch ganz im Sinne des
Merkantilismus von Kankrin gefaßt worden.

Es entspricht auch durchaus der oben gekennzeichneten
Auffassung vom Gelde, wenn es im »Weltreichtum« unter
anderem heißt: »Das Geld	— wird durch eigene

Produktion oder durch Eintauschen gegen Erzeugnisse er-
halten. In beiden Fällen entsteht es wie das Sachenkapital,

Ö Vgl. Ök. 20 u. 98. — *) Ök. 126. - “) Vgl. A. Sm. II. 195 u. ff. -
*) Weltr. 42. — 5) Ök. 20. - «j Vgl. Weltr. 45.
        <pb n="69" />
        ﻿und keine Art des Anschaffens hat vor der andern an sich
Vorzüge, weil die Kräfte, welche Bergwerke bearbeiten, was
anders hätten leisten können«.1) Es wäre, so bemerkt
Kankrin am anderen Orte, auch irrig, dem Bergbau mehr
Wert als dem Ackerbau beizulegen.2) Nur aus Rücksichten
der Unabhängigkeit und der Zweckmäßigkeit sei es besser,
soweit tunlich, das Edelmetall aus eigenen Erzgebirgen zu
beziehen.3) Jedes Verbot der Geldausfuhr aber sei unzweck-
mäßig, denn es müsse und könne nicht gehindert werden,
daß das Geld nach dem Auslande gehe. Nur »der Geist
der Industrie« könne hier Rat schaffen.

Der Bedarf des Geldes ist nach Kankrin bestimmt: »auf
der einen Seite, durch die Masse der verkaufbaren und
wiederverkaufbaren Produkte und Kräfte und Kapitalum-
schläge, auf der anderen durch die Quantität der vorhandenen
Münzen in ihren verschiedenen Unterabteilungen: Handels-
münze, Zahlmünze und Scheidemünze, mit der Zahl ihrer
Umläufe multipliziert«.1) Ist mehr Geld vorhanden, als nach
diesem Prinzip nötig ist, so »wird das Geld wohlfeiler und
die Ware teuerer werden«.5) Das Geld muß dann entweder
aus der Zirkulation treten oder es muß »in neuen Gewerbs-
zweigen oder Handelsspekulationen für andre« angelegt
Werden, von der einfachen Verschwendung nicht zu reden,")
Welche jedoch nicht immer zu verurteilen sei, ja »einige
Verschwendung sei sogar notwendig«, um nicht zuviel
Kapital anzuhäufen, was »einstweilige Stockungen hervor-
dringen könnte«.7)

In der Währungsfrage neigt Kankrin mehr zur Silber-
Währung. Das Silber befinde sich überall in großen Massen
und die öffentliche Meinung habe ihm »einen festen, gleich-
dleibenden Wert in allen leicht zugänglichen Ländern bei-
gelegt.«8) Das Gold, das transportabler ist, sei dagegen im
Werte häufigeren Veränderungen unterworfen und deswegen

*) Weltr. 39. - 2) Ök. 91. - 3) Weltr. 40. — 4) Weltr. 38. -
5) Weltr. 40. — 6) Weltr. 41. — 7) Weltr. 43. — «) Ök. 107.
        <pb n="70" />
        ﻿- 58 —

nicht zum »Normalwertzeichen« geeignet, obschon es als
Geld sehr bequem und deshalb auch notwendig sei.1)

Was die Prägung anbelangt, so sei es notwendig,
»das Geld nach richtigen Grundsätzen zu prägen und seine
Existenz durch einen verhältnismäßigen Schlagschatz zu
sichern«.a)

Neben dem Metallgelde will Kankrin noch das sogen.
Kreditgeld wissen, welches als Repräsentant des Metall-
geldes zu betrachten sei, ebenso wie das letztere die Sachen
repräsentieren solle. Die Klassifizierung dieses Kreditgeldes
ist in beiden Hauptwerken Kankrins verschieden. Während
wir im »Weltreichtum« drei Arten desselben vorfinden:
das Cessions- oder Obligationsgeld, welches aus ver-
schiedenen verzinslichen Schuldverschreibungen, mancherlei
Aktien etc. besteht, dann eigentliches Kreditgeld, zu dem
insbesondere Wechsel und Bankobligationen zugezählt
werden, und, drittens, Papiergeld3), so werden in der »Öko-
nomie« neben dem Papiergelde nur noch Effekten- und
Obligationswerte genannt. Zu den Effekten gehören die
Staats- oder Städteanleihen, Aktien, Billete öffentlicher
Depositenbanken, landwirtschaftlicher Vereine u. s. w. Obli-
gationswerte werden solche Werte genannt, welche bloß
auf Privatkredit beruhen, wie z. B. Wechsel, Schuldver-
schreibungen u. s. w.4)

Alle diese Wertpapiere ersetzen nach Kankrin zuweilen
das Geld, eine eigentliche »Geldnatur« hätten sie aber nicht.
Diese wäre nur dem Metall- und Papiergeld eigen.5)

Was speziell das Papiergeld anbelangt, so hat dasselbe
nach Kankrin, soweit es auf bestimmte Hypotheken (z. B.
die Lawschen Noten!) gegründet wird, auch noch nicht die
volle Eigenschaft des Geldes, es ist vielmehr nur Cessions-
oder Kreditgeld. »Die wahre Geldnatur ist bloß den eigent-
lichen Banknoten Vorbehalten, deren Kennzeichen Unver-

1) Ök. 108. — 2) Weltr. 43; Ök. 108. — 3) Weltr. 45—49. -
4) Ök. 113-124. — 5) Ök. 122.
        <pb n="71" />
        ﻿- 59 -

zinslichkeit, Zerstückelung und unmittelbare nützliche Aus-
wechselung sind.1) Um die Auswechselung des Papier-
geldes sicherzustellen, muß man eine Bardeckung in Metall-
geld haben, die etwa V» bis Vs der Papiergeldmasse betragen
solle.2) Etwaige Beschränkung der Auswechslung sei zwar
an sich nicht, wie es das Beispiel Englands zeige, so schädlich,
könne aber bei zu großer Vermehrung des Papiers folgen-
schwer werden.3)

»Das Papiergeld — sagt Kankrin4) — muß im Ver-
hältnis zum Bedarf an zirkulierenden Mitteln, das Metallgeld
eingeschlossen, stehen.« Ist Mangel an Papiergeld, so kann
sogar a g i o zum Vorschein treten, gibt es aber dessen zik
viel, so fängt es an im Preise zu sinken. Bei zu starker
Vermehrung des Papiergeldes, also bei dessen Sinken im
Preise, verschwindet das bare Geld. »Weil das Papier für
Fremde keinen Wert hat, — sagt Kankrin im »Weltreich-
tum« — so entsteht die Tendenz, das bare Geld immer
mehr an Fremde loszuwerden und es durch Papier zu
ersetzen.«5) Dieses hier von Kankrin ausgesprochene be-
kannte Gresham’sche Gesetz findet aber später in der »Öko-
nomie« nicht mehr volle Anerkennung. »Es ist dies — . .
— . . nur in einigem Maße der Fall« — sagt er dort.5) Das
Geld verstecke sich bloß im Lande. Der Autor kenne »die
Zeit, wo man im Innern von Rußland hätte verhungern
können, wenn man bloß Silbergeld bei sich gehabt hätte«.7)
s&gt;Als aber die Emanationen von Papier eingestellt waren,
kam das Silber wieder in Gebrauch, nahm bald die ganze
kleine Zirkulation ein und es zeigten sich die großen Massen
von Gold- und Silbermünzen im Lande.«') Diese von ihm
angeblich beobachtete Tatsache veranlaßt Kankrin zu der
Bemerkung, daß es mit dem Geldwesen überhaupt »ein
e'genes Ding« sei, da »sich trotz aller Theorie nicht voraus-
sehen läßt, wie sich die Sache genau stellen wird, und zwar

*) Weltr. 48. — 2) Ök. 115. — 3) Weltr. 52. — 4) Ök. 117. —
Weltr. 59. - °) Ök. 127. - 7) Ök. 128.
        <pb n="72" />
        ﻿— 60 —

deswegen, weil sich die richtigen und falschen Ansichten
des Publikums mischen und es darauf ankommt, welche die
. Oberhand behalten oder die Mittelmeinung herauskommt«.1)
Diese Äußerung, welche ökonomische Erscheinungen in
solchem Grade von richtigen oder falschen »Ansichten des
Publikums« abhängen läßt, ist nicht gerade eine Empfehlung
für unseren Autor als Nationalökonomen.

Das Papiergeldwesen hat überhaupt seine Vorteile und
seine Nachteile. Zu den Vorteilen ist nach Kankrin zuerst
die künstliche Vermehrung des Geldkapitals zu zählen,
welches zu verschiedenen neuen Unternehmungen benutzt
werden kann. Dazu kommt noch die Ersparung der Kosten
der Remonte des Metallgeldes. Endlich werden »die Geld-
kommunikationen .. — .. im Innern ungemein erleichtert,
unendlich besser, als es in vielen Fällen durch Wechsel
geschehen kann«.2) Wiederum hat das Papiergeld auch sehr
viele Nachteile. Zuerst sei es* schwer, das Verhältnis der
auszugebenden Masse des Papiers praktisch zu bestimmen
und dessen Kredit zu halten, denn »das Papiergeld führt
schon an sich die Tendenz einer Überfüllung mit sich«.3)
Diese Überfüllung aber bewirkt, daß das Metallgeld aus
der Zirkulation verschwindet und das Papiergeld selbst im
Preise zu schwanken, evtl, zu sinken beginnt. Es entsteht
die Teurung und nicht weniger die Verwirrung auf dem
Markte. »Die Folgen dieses Zustandes sind: einzelne
Klassen verarmen, der Handel stockt, die Gewerbe leiden,
alle Schuldverhältnisse fallen in ein Chaos, der Wert der
liegenden Güter schwankt«4) usw. Dazu kommen noch ver-
schiedene Mißgriffe der Regierungen in Bezug auf das
Papiergeld. Kankrin führt mehrere Beispiele an. So sei es
falsch, wenn man bei der Vermehrung des Papiergeldes
verlangt, daß alle Abgaben damit bezahlt würden, oder um-
gekehrt bei der Wiedereinführung des Metallgeldes nur
dieses in Zahlung nimmt.5) Dann seien auch besonders i)

i) Ök. 128. - 2) Weltr. 54. — 3) Weltr 57. - J) Weltr.61. - ä) Weltr. 74
        <pb n="73" />
        ﻿— 61 —

»unzeitige Aufrichtigkeit und vorfrühe Maßregeln« schädlich.1)
»Der Staat soll nie etwas Falsches sagen, — meint weiter
Kankrin — aber er braucht manches nicht zu berühren,
und volle Aufrichtigkeit ist erst dann nötig, wenn Volk
und Sache reif sind«.a) Dann müsse aber »die Aufrichtigkeit
ohne allen Rückhalt dokumentiert und garantiert sein«.3)
Zuletzt müsse noch zu den Mißgriffen auch das zwei-
deutige Verhalten der Regierungen gezählt werden. »Man
machte Operationen, das Papiergeld zu verbessern, um dar-
unter nur neue Emanationen zu verstecken, hoffend zugleich
das Papiergeld durch Täuschung doch etwas zu halten«.3)
Das habe aber nur geschadet.

Wenn man all die Nachteile und Mißgriffe bedenkt,
welche als Begleiterscheinungen des Papiergeldes zu be-
zeichnen sind, so ist die Frage berechtigt: ist denn über-
haupt das Papiergeld nötig? Auf diese Frage antwortet
Kankrin positiv. Der Bedarf an vorstehenden Wertzeichen
sei so groß und wachse beständig, so daß immer die Not-
wendigkeit vorhanden sei, einen Teil des Metallgeldes durch
Papiergeld zu ersetzen. Noch mehr! Es ist »nicht unwahr-
scheinlich, — sagt Kankrin — daß in Zukunft der Wert
der edeln Metalle steigen müsse, da das Bergwesen doch
an sich mehr beschränkt ist, als andre Zweige der Produktion,
und der Bedarf an Gold und Silber im Gebrauch, Verbrauch
und Geld immer steigt. Ja, es läßt sich — fährt er fort —
nach Jahrtausenden vielleicht, wenn Amerika, Asien und
Afrika verhältnismäßig wie Europa angebaut wären, eine Art
Weltpapiergeld notwendig denken, wenn die Metalle so im
Wert steigen sollten, daß sie unbequem würden, oder man
die Kostbarkeit dieses Zirkulationsmittels zum Teil vermeiden
wollte.«4)

Wie dem auch sei, mit dem Papiergelde müsse man
sehr vorsichtig sein. »Es ist ebenso wenig einem Staate

ß Weltr. 76. — 2) Weltr. 77. - 3) Weltr. 77. — *) Weltr. 66.
        <pb n="74" />
        ﻿— 62 —

zli raten, zu Papiergeld zu schreiten, als einem Jüngling, ins
Spielhaus zu gehen.«1)

Wenn man sich an damalige russische Finanzverhältnisse
erinnert, in denen es Kankrin zu wirken beschieden war,
wird man diesen Ausspruch wohl verstehen.

Indessen sind die Schäden, welche die Papiergeldkrisen
angerichtet haben, nicht derart, daß man nicht wieder in der
|^Jot zu diesem Zirkulationsmittel greifen dürfte. Nur müsse
man mit größter Vorsicht dazu schreiten und bestimmte
Regeln beobachten. Vor allem müsse die Einführung des
Papiergeldes nur allmählich geschehen, es solle nur »eine
Succursale für das Metallgeld sein« und durch einen Aus-
wechslungsfonds gesichert sein«.2) Eine verantwortliche
Landesstelle müsse das Papiergeld verwalten und keine ge-
heimen »Emanationen« zulassen. Neue Ausgaben (»Ema-
nationen«) müßten unter »genauer Beobachtung ihrer Wirkung
geschehen, damit man bei Zeiten einhalten könne«.8) Auch
sollten neue Ausgaben nicht »zur Deckung eines Defizits
in den gewöhnlichen Staatsausgaben, sondern zu öffentlichen
Unternehmungen« verwendet werden, welche den National-
reichtum vermehren.3) In einem Kriegsfälle müsse man sich
zuerst durch Anleihen, Schatzkammerscheine und Kriegs-
steuern helfen und dann erst zum Papiergelde greifen. Und
zwar müsse man in diesem Falle öffentlich, durch einen
Aufruf an die Nation, Vorgehen.4)

Ist nun aber durch Überfüllung des Papiergeldes eine
Krise eingetreten, müsse man vorerst zu der Fixierung und
dann auch zu der Vernichtung des Papiers schreiten. Die
Vernichtung oder Verminderung der Papiermassen aber
können nur mit Hilfe von Ersparnissen oder besonderen
Auflagen, nicht aber durch Anleihen geschehen.5)

Neben den hier besprochenen Momenten, welche beim
Papiergeld in Frage kommen, will Kankrin auch andere

1) Weltr. 62. - 2) Ök. 130. — «) Ök. 131. — *) Ök. 132. —
51 Weltr. 64—65.
        <pb n="75" />
        ﻿63 —

berücksichtigt wissen. So z. B., je mehr ein Land isoliert
sei, desto bessere Garantie biete es der Existenz des Papier-
geldes. Auch könne sich das Papiergeld viel länger halten,
wo eine kulturelle Rückständigkeit mit dem Zutrauen auf
die Regierung verbunden sei. Die politische Lage, der
Stand der materiellen Kultur eines Landes, die Moralität,
die Verfassung etc. beeinflussen in hohem Maße auch das
Papiergeldwesen.

V.	Kapitel.

Kankrins Finanzlehre.

»Ü)ie Staatswirtschaft — so beginnt Kankrin den dem
Einanzwesen gewidmeten Teil seines »Weltreichtums« —
ist gewöhnlich der Hauptantagonist einer wohlgeordneten
Nationalökonomie, weil die Bedürfnisse des Staates schon
an sich den freien Gebrauch der echten Grundsätze hemmen
und gemeiniglich noch alte böse Einrichtungen vorhanden
sind, die schwer ausrottbar, ihn noch mehr einengen.«1) Und
allgemein seien die Ausgaben der meisten Staaten sehr groß,
ja so groß, daß man froh sei, wenn »man das Budget decken
kann.«2) Die Ursache aber dieser Überladung des Budgets
mit den Ausgaben sei in dem »bewaffneten Zustande
Europas« zu suchen.2)

Man habe »den gefährlichen Grundsatz aufgestellt, eine
Nation müsse das aufbringen, was der Staat bedürfe«. Das
sei aber ein Mißverständnis, »denn es kommt darauf an,
Was der Staat, nach den Kräften der Nation abgemessen,
wirklich bedarf«.2)

Danach teilt Kankrin die Ausgaben eines Landes in
drei Teile: 1) in die streng notwendigen Ausgaben, welche
keiner Verminderung unterliegen, 2) in die zu ermäßigenden

Ö Weltr. 129. — 8) Ök. 272.
        <pb n="76" />
        ﻿64 -

Ausgaben, die, zwar an sicli nicht verwerflich, »doch mit
den Kräften der Nation nicht in Übereinstimmung stehen«1)
und deshalb vermindert oder verkürzt werden können, —
und 3) in die »einem billigen Luxus angehörigen und über-
flüssigen« Ausgaben, denen »keine wesentliche Notwendig-
keit oder kein adäquater Nutzen zugrunde liegt, besonders
Baulichkeiten«.2)

Die notwendigsten Ausgaben eines Landes verursachen
nach Kankrin die Zinsen der Staatsschulden, die Armee, die
Flotte und die Zivilverwaltung.2)

Zur Deckung nun all dieser Ausgaben sind Staats-
einnahmen nötig, die sich aus ordentlichen und außerordent-
lichen Quellen zusammensetzen. Die ersteren bestehen aus
Abgaben und Staatsvermögen, und die letzteren — aus An-
leihen und Kontributionen.8) Zu den außerordentlichen
Quellen der Staatseinnahmen zählt Kankrin noch »freiwillige
Einschüsse« aus Sammellisten und dergl., besonders in
Kriegszeiten.4)

Die Staatseinnahmen, welche das Staatsvermögen zu
ihrer Quelle haben, setzen sich zusammen aus dem reinen
Ertrage der Staatsgüter einerseits, und aus den Einkünften
der staatlichen Erwerbsanstalten andrerseits.

Zu den Staatsgütern zählt Kankrin neben den Land-
gütern und Forsten auch Berg und- Salzwerke, Marmor-
und Steinbrüche, einträgliche Gebäude, Mühlen etc.5)

In Betreff der Regie dieser Staatsgüter meint Kankrin,
daß sie je nach der Art und dem Zwecke, welchem sie
dienen, entweder vom Staate selbst verwaltet, oder Privat-
personen in Pacht abgegeben werden müssen. So werden
z. B. Landgüter, Mühlen etc. besser verpachtet, als von
Staatsdienern verwaltet.0) Ebenso eigene sich der Bergbau
mehr für die private Unternehmung; allein höhere Staats-
zwecke der Unabhängigkeit und Sicherheit können den

6 Ök. 272. — 2) Ök. 274. — 3, Weltr. 131. ök. 216 und 261/2. -
*) Vgl. Ök. 216 und 262. — 5) Weltr. 162/3; Ök. 217. — °) Weltr. 165.
        <pb n="77" />
        ﻿— 65 —

Staat zwingen denselben sogar mit eigenem, materiellem
Schaden zu kultivieren und zu pflegen. Salzwerke dagegen,
die eines reinen Einkommens sicher seien und daher ver-
pachtungsfähig, gehören nicht zur Staatsregie.1) Doch werden
in der »Ökonomie« Salzwerke zum Staatsmonopol gezählt,
welche den Privaten zum Betriebe nur unter einer starken
staatlichen Kontrolle überlassen werden können.2)

Neben den hier angeführten Momenten in der Regie-
frage, namentlich dem des höchsten Gewinnes, sowie der
Unabhängigkeit und Sicherheit, kommen auch andere Mo-
mente und zwar »vormundschaftliche Rücksichten« in Be-
tracht. Dazu gehören die Regeln über den Fischfang und die
Jagd, insbesondere die staatliche Fürsorge beim Forstwesen.3)

Bezüglich desjenigen Teiles der Staatseinnahmen, der
aus den staatlichen Erwerbsquellen fließt, müssen wir be-
merken, daß von den staatlichen Erwerbsanstalten nur im
»Weltreichtum« die Rede ist. In der »Ökonomie« kennt
Kankrin dieselben als besondere Quelle der Staatseinnahmen
nicht mehr. Zu diesen staatlichen Erwerbsanstalten rechnet
Kankrin im »Weltreichtum«: Monopole, staatliche Fabriken,
staatliche Handelsunternehmungen, Lotterien etc. und endlich
die Staatsbanken.

Was Kankrin über Monopole, staatliche Fabriken,
Handelsunternehmungen und Banken als Quellen der Staats-
einnahmen sagt, ist kurz zusammengefaßt folgendes:

Monopole sind nur als Notbehelf wegen vorhandener
allgemeiner Unkultur (»Mittel der Unkultur«) zu betrachten,
und »im ganzen sollte es Haupttendenz sein, von allen
eigentlichen Monopolen immer mehr zurückzukommen«.4)
Wegen der Mangelhaftigkeit der Abgabensysteme aber sei
es »nicht immer leicht und bald zu tun«: jeder Staat habe
»in jeder Epoche seines Lebens immer irgend eine Finanz-
krankheit«.4) In solchen Monopolen, die beseitigt werden
müßten, rechnet Kankrin unter anderm, z. B.: das Monopol i)

i) Weltr. 164. — 2) Ök. 254. — ») Weltr. 167. — •*) Weltr. 171.
        <pb n="78" />
        ﻿- 66 —

des Branntwein- und Bierverkaufs, das Tabakmonopol und
drgl. Dagegen befürwortet er Monopole der öffentlichen
Verkehrsanstalten.

Staatliche Fabriken sind nach Kankrin zu staatlichen
Erwerbszwecken »ganz und gar nicht geeignet«.1) Doch
seien sie aus gewissen Rücksichten zulässig. So könne sich
der Staat z. B., bei Mangel an Initiative seitens der Privaten
verpflichtet fühlen, sogar »mit Schaden gewisse Zweige der
Fabrikation emporzubringen,«1) die dann später in Privat-
hände übergehen könne. Auch aus Rücksichten der Un-
abhängigkeit dürfe der Staat manche Fabriken für Militär-
zwecke gründen. »Bei einer hohen Fabrikkultur wird es
aber besser sein, sich auf die Privatbetriebsamkeit zu ver-
lassen.«*)

Mit Bezug auf die staatlichen Handelsunternehmungen
heißt es, sie seien »als Finanzquelle noch weniger passend
als Fabriken, da sie noch mehr Fleiß und Spekulation fordern
und zugleich Wagnisse verlangen.«3) Die staatlichen Handels-
unternehmungen sind deshalb nur als Handelsmonopole
diskutabel, aber auch diese bringen dem Nationalreichtum
großen Schaden. Priviligierte Handelsgesellschaften zum
Handel mit den Kolonien seien zuerst vielleicht »als Er-
ziehungsmittel unentbehrlich gewesen,« aber es scheine
immer besser, »die Kolonien und Nebenländer zu Händen
des Staates zu nehmen und den Privativgewinn bloß durch
Ausschließung fremder Konkurrenten und durch andere
Mittel, nicht aber durch das Monopol einer Gesellschaft zu
suchen.«4) Indem er das spricht, wendet sich Kankrin ganz
im Sinne von A. Smith speziell gegen die Ostindische
Kompagnie.

Was die Banken anbelangt, so kommen hier natürlich
nur die Zettelbanken in Betracht. Kankrin stellt sich in
dieser Hinsicht auf die Seite der staatlichen Zettelbanken.
Die privaten Zettelbanken sollten »vielleicht gar nicht ge-

i) Weltr. 172. - a) Weltr. 173. - «) Weltr. 174. - *) Weltr. 175.
        <pb n="79" />
        ﻿67 —

duldet werden — sagt er — mit eben dem Recht, wie man
Charletans, Universalarzneien und andere Künste, die auf
die Leichtgläubigkeit des Publikums spekulieren, nicht
duldet.«1) ln der »Ökonomie« kommt Kankrin jedoch zum
Schlüsse, daß »in alten vorgerückten, festgeschichteten
Ländern,« wo bei der ausgedehnten Industrie der Handel
»eine sehr hohe Bedeutung hat,« auch eine Bank, wie die
von England, als Muster dienen könne.2) Ja, er findet dort
sogar private Zettelbanken zulässig, und zwar »in einem
werdenden neuen Lande, wie die Nordamerikanischen Frei-
staaten,« wo der Bedarf an Kapital sehr groß und die Staats-
regierung schwach sei.«2) Da müsse man »die Sache nehmen,
wie sie sein könne, und »die angeblich wohlfeilen Re-
gierungen nicht zu sehr loben.«3)

Neben den Erwerbseinkünften bilden nun die Abgaben
den letzten und wohl den wichtigsten Teil der ordentlichen
Staatseinnahmen. Von den Abgaben meint Kankrin, daß sie
überhaupt »nicht in der Natur der menschlichen Gesellschaft
selbst« liegen;4) sie seien nur »ein notwendiges Übel«. Es
gebe überhaupt keine ganz guten Abgaben. »Die jetzt be-
stehenden Abgabensysteme sind ... — .. meist kein Werk
eines überdachten Hauptplanes, sondern der Zeit und Not-
wendigkeit.«6) Aber es fragt sich, »ob man keine allgemeine
theoretische Aufstellung der als gut und richtig anzunehmen-
den Abgaben entwerfen könne«.6) Und er antwortet auf
diese Frage negativ. »Es geht dieses ... nicht an, da hier
lediglich von praktischen Anordnungen die Rede ist, die
zwar historisch - statistisch aufgestellt, nach allgemeinen
Grundsätzen geprüft, nicht aber a priori selbst deduziert
werden können.«6) Die Physiokraten haben zwar versucht
aus bloßen theoretischen Erwägungen heraus ihr Abgaben-
system zu deduzieren, indem sie mit ihrem impöt unique
den Ackerbau, als »Urquelle alles Einkommens«7), belegen

L Weltr. 217. — 2) Ök. 154. - 3) ök. 155. - 4) Weltr. 154. -

6) Ök. 266 — «) Weltr. 144. — 7) Ök. 224.
        <pb n="80" />
        ﻿— 68 —

wollten. Dieser Versuch aber müsse — »wie sogleich dem
praktischen Menschenverstand einleuchtend«1) — als ganz
mißlungen bezeichnet werden. Denn wenn dieser i m p 6 t
u n i q u e vom Landmann erhoben werden sollte, so ent-
stünde die wohlberechtigte Frage: »woher sollte diese wenig
kapitalistische Klasse von Staatsbürgern die Barschaft zum
Vorschuß nehmen?« Es würde zugleich »die ungeheure,
auf einem Punkt fühlbare Abgabe schon an sich unendlich
größeren Einfluß auf die Preise haben und fortdauernd aus-
üben, als dieselbe Abgabe durch mancherlei Umwege erhoben,
weil dort die Tendenz zur Preiserhöhung durch nichts bei-
nahe balanciert würde — und die beunruhigenden Sorgen
des Landmanns auf die Preise noch besonders wirken
müßten«.2) Es sei dehalb vollständig richtig, daß die Ver-
braucher mit mehr Abgaben als die Erzeuger belegt werden.
»Der schicklichste Einschaltungsplatz der Steuer« findet sich
»gewöhnlich im kleinen bei dem Marktverkauf, im großen
bei dem Handelskapital, wo es nie am Vorschuß fehlen kann
und welches seiner Natur nach zum Vorschuß bestimmt
ist«.3) Aber auch diese Abgabenquellen dürften nicht aus-
schließlich benutzt werden, woraus für Kankrin der Satz
folgt, »daß Orundabgaben und sogenannte indirekte in einer
schicklichen Mischung immer zu einem Finanzsystem not-
wendig gehören«.8) Und »das beste Abgabensystem für
jeden Staat« entstehe »nur durch eine nach den Umständen
weise gewählte Mannigfaltigkeit an sich mäßiger Abgaben«.4)
Nur müsse das Extreme sowohl der Zentralisierung als auch
der Pluralisierung der Abgaben vermieden werden.

Welche Anforderungen können nun an solch ein ge-
mischtes, gutes Abgabensystem gestellt werden? Zuerst
dürfen die Abgaben »nur das reine Einkommen, keineswegs
das Kapital treffen«; sie sollen dann mäßig sein und
möglichst im Verhältnis auf allen gleich lasten.5) Weiter:

ß Weltr. 147. — 2) Weltr. 146. — 3) Weltr. 147.	- 4) Weltr. 159.

») Ök. 220.
        <pb n="81" />
        ﻿— 69 —

»man müsse bei der Besteuerung die Gegenstände nach
ihrer mehr (größeren) oder mindern Unentbehrlichkeit gra-
duieren« und Bedürfnisse der ersten Notwendigkeit möglichst
schonen.1) Endlich müssen die Abgaben »gegen Auswärtige
berechnet sein«, damit das Inland seine Machtstellung
gegenüber dem Auslande behaupten könne. »So ist es gut
aufkeimende und, wohl verstanden, nötige Erwerbszweige
durch mäßige Zollbelastung fremder Produkte zu erleichtern,
bis sie zu Kräften gekommen sind«.2) Mit der letzten
Äußerung Kankrins ist auch seine Stellung in der Zollfrage
klar angedeutet. »Freier Handel — sagt er — ist ein
großes klangvolles Wort, aber (es gibt) auch Mißverstand
dabei«.3) Kankrin geht von der Tatsache aus, daß die
Schutzsysteme schon überall existieren, und »sie abändern
hieße eine alte blühende Stadt niederreißen, um eine neue
zu bauen«.8) Da nun aber »die Zollsätze auf den Konsu-
menten fallen, so müssen — nach Kankrin —- nur solche
Zweige der Industrie besonders geschützt werden, die einen
ausgedehnten Nahrungszweig für das Innere und am Ende
Selbständigkeit versprechen, nicht aber solche, die erkünstelt
werden müssen, oder (die) nur eine kleine Zahl durch die
ihr zu Nutzen kommenden Zollsätze auf Kosten der Nation
begünstigen«.4) Daß es sich dabei nicht um die Prohibition
handelt, hebt Kankrin besonders hervor,5) denn diese würde
nicht nur den Konsumenten wegen der eingetretenen un-
geheuren Teurung, sondern auch der Industrie selbst durch
Erschlaffung der Energie Schaden stiften.6)

Hiermit haben wir verschiedene Quellen der ordent-
lichen Staatseinnahmen besprochen und die Stellung Kankrins
in den diesbezüglichen Fragen gekennzeichnet; es bleibt uns
nur noch übrig, die Äußerungen unseres Autors über Be-
ziehungen zwischen den Staatseinnahmen und Staatsaus-

!) Weltr. 148. — 2) Weltr. 150. - 3) Ök. 233. — 4) Rtgb. 1. 63. -

5) Ök. 235. — 6) Weltr. 151.
        <pb n="82" />
        ﻿— 70 —

gaben und diejenigen über das Schuldwesen kurz zusammen-
zufassen.

Die Ausgaben, meint Kankrin, müßten sich, soweit es
möglich ist, immer nach den Einnahmen richten und nicht
umgekehrt.1) Da aber »ein Steigen der Ausgaben im ge-
wöhnlichen Gang der Gesellschaft« liege, so sei es die
Pflicht des Finanzministers »die Einnahmen zu vermehren.«
Und zwar »vorerst durch innere Verbesserungen, Ab-
wendung der Mißbräuche, bessere Kontrolle, doch nur wenn
es unentbehrlich ist durch Erhöhung der Abgabensätze, nur
bei gebietender Notwendigkeit durch neue Auflagen, die da-
bei wohl durchdacht, möglichst speziell ausgearbeitet sein
müssen und mit Festigkeit durchzusetzen sind.«2) Einnahmen
und Ausgaben sollen »in der Regel so im Gleichgewicht
stehen, daß nicht bloß die natürlichen Einnahmen die Aus-
gaben decken, sondern (daß) ein Bedeutendes (auch) für
Ausfälle von ersteren abgezogen wird, eine ansehnliche
Summe zu unvorhergesehenen Ausgaben übrig bleibt und
eine wenn auch mäßige Summe zur Bildung eines Schatzes
zurückgelegt werden kann.«3)

ln außerordentlichen Fällen jedoch, wann mit den
ordentlichen Staatseinnahmen nicht mehr auszukommen ist,
muß der Staat zu den außerordentlichen Hilfsmitteln der
Staatswirtschaft, und zwar zu den Staatsschulden greifen.

Die Staatsschulden hält Kankrin für eine »unselige
epidemische Finanzkrankheit unserer Zeiten«4) und fragt sich,
inwiefern sie überhaupt gerecht seien. Streng genommen
sind sie es »nur dann, wenn die Schuld dazu gemacht
wird, um den gefährdeten Staat zu erhalten und die lebende
Generation es nicht aufbringen kann, oder wenn die Schulden
zu allgemeinen nützlichen Unternehmungen kontrahiert
werden, die zum Besten des Nationalreichtums nicht bloß
Zinsen tragen, sondern auch eine Amortisation mit sich
führen, denn die Nachkommen erhalten dann das Äqui-

1) Ök. 272. - 2) Ök. 343. — a) Ök. 275. — 4) Wehr. 182.
        <pb n="83" />
        ﻿— 71

valent«.1) Die Schulden sind — sagt Kankrin an einem
anderen Orte noch — ein Unglück, wenn wirkliche Not sie
fordert ohne daß Aussicht vorhanden ist, »das Kapital oder
wenigstens die Zinsen durch eine kräftige Erhöhung der
Produktion zu decken,« und — »eine Narrheit und (ein)
Verbrechen, wenn man sie ohne Not und gar ohne obige
Aussichten macht.«2) Trotzdem sei die Unvermeidlichkeit
der Schulden für das Staatsleben nicht zu verkennen, doch
müsse der Kredit des Staates »auf das sorgfältigste erhalten
werden, und zwar durch regelmäßige Auszahlung der Zinsen
in Frieden und Krieg und durch eine nicht billige Behandlung
der Gläubiger, wenn man zu den Reduktionen schreitet.«3)

Im »Weltreichtum« finden wir Kankrin zwei Systeme
des Schuldenmachens seitens des Staates unterscheiden:
das sog. Papiersystem, das im Papiergeld seinen Ausdruck
findet, und das Schuldensystem. Das erstere gleiche »dem
Überfall eines Räubers,« das letztere — »einem schleichenden
Gift.«4) Im ganzen und großen findet dort Kankrin, daß
das Schuldensystem mit den Tilgungsfonds nur scheinbar,
aber nicht wirklich besser sei, als das Papiersystem, denn
es führe »zu nicht minder schweren Katastrophen.« Es
könne nur gerechtfertigt sein, wo »schon große Schulden
da sind,« doch sollte alles »dahin arbeiten, sich davon zu
befreien.« Es sei übrigens »ein gewöhnlich angenommener
Grundsatz, daß ein festes Schuldensystem nur in konstitutionel-
len Reichen bei ständischen Verfassungen fußen könne.«4)
Und in dieser Hinsicht muß unser Autor trotz seiner mo-
narchistischen Überzeugung das Ständewesen als ein »in
gewissen Lagen notwendiges Übel« anerkennen.5)

In der »Ökonomie« finden wir Kankrin nur noch von
dem Schuldensystem mit dem Tilgungsfonds reden. Die
beste Form der Tilgung von Schulden sieht er dort in den
Tilgungszinsen, die »an die Gläubiger selbst mit den ge-

i) Ök. 285 - -) Rtgb. 1. 51. — 8) Ök. 303. - «) Weltr. 196. -

5) Weltr. 197.
        <pb n="84" />
        ﻿— 72 —

wohnlichen Zinsen bezahlt würden, so daß das Kapital in
einer bestimmten Zeit zurückgezahlt wäre.«1) Diese Form
habe aber »keine Gunst im Publikum.« Es bleibe infolge-
dessen die Amortisation der Schulden mit Hilfe des Tilgungs-
fonds, nur müsse sie nicht zu sehr und nicht mit großen
Verlusten in Friedenszeiten beschleunigt werden.2)

Was endlich die anderen Mittel, die Schulden los zu
werden, besonders die Reduktion und Konversion betrifft, so
scheint Kankrin ihnen gegenüber nicht abgeneigt zu sein,3)
nur nützen diese beiden Mittel seiner Meinung nach der
Nachkommenschaft wenig, denn »es werden unterdessen
neue Schulden gemacht,« es sei denn, daß dadurch der
Zinsfuß des Landes mit herabgesetzt werde.4)

VI.	Kapitel.

Kankrins Volkswirtschaftspolitik.

«(Dasjenige, was wir heutzutage unter Volkswirtschafts-
politik verstehen, entspricht bei Kankrin etwa dem, was er
»Nationalökonomie« nennt, welche sich im Gegensatz zu
einer politischen oder Weltökonomie, der die Lehre vom
Weltreichtum im allgemeinen gewidmet ist, mit der An-
wendung dieser letzteren auf den Nationalreichtum eines
bestimmten Volkes befassen soll. Im »Weltreichtum« finden
wir auch wirklich diese »Nationalökonomie« in der II. Ab-
teilung, sofort nach der Lehre vom Weltreichtum, besonders
behandelt. In der »Ökonomie« dagegen, obwohl auch dort
beide Begriffe von der Welt- und Nationalökonomie in der
oben erwähnten Auffassung theoretisch auseinandergehalten
werden, ist das nicht mehr der Fall. Dort finden wir viel-
mehr den Grundsatz aufgestellt, daß »kein Unterschied
zwischen Theorie und Praxis übrig bleiben darf, daß also i)

i) Ök. 287. — 2) Ök. 292. — 3) Ök. 299. — 4) Ök. 303.
        <pb n="85" />
        ﻿— 73 -

mit der Aufstellung allgemeiner Grundsätze sogleich die in
der Wirklichkeit eintretenden Modifikationen anzugeben
sind«.1) Danach verfährt denn Kankrin auch wirklich in
seinen »Speziellen Erläuterungen«, die den 2. Teil der »Öko-
nomie« bilden, wo theoretische und praktische Fragen der
Volkswirtschaft eine zusammenhängende Besprechung finden.

Die Grundsätze der Kankrinschen Volkswirtschafts-
politik bestehen nun wesentlich im folgenden.

Es ist ein Naturgesetz, führt Kankrin aus, daß der
Mensch in Gesellschaft leben muß, da er sonst »die Zwecke
seines Daseins nicht erreichen, ja vielmehr gar nicht
existieren« könnte. Die menschliche Gesellschaft aber spaltet
sich ihrerseits in einzelne Völker oder Volksvereine. »Jede
Menschenrasse muß in ihren Unterabteilungen, jede als
unabhängiges selbständiges Volk, eigentümlich, nach allen
seinen Eigenheiten und Bedürfnissen regiert und ausgebildet
werden«.2) Der Hauptzweck eines Volkes ist demnach der,
sich eine unabhängige, gesicherte Existenz zu schaffen.

Für das Leben eines Volkes, sowiefür seine Produktions-
tätigkeit und seine materielle und geistige Entwicklung ist
die Staats Verfassung, welche es besitzt, von großer Wichtig-
keit. Kankrin meint, es sei »die erbliche Monarchie die beste,
oder vielmehr im großen die einzig gute Regierungsform.«3)
Übrigens ist er der Ansicht, daß die Verfassungsform immer
von der Kulturstufe der betreffenden Nation abhänge.1) Zu-
gleich wird aber behauptet, daß die konstitutionelle Staats-
verfassung, z. B., bloß einen sicheren Kredit biete und sonst
»nichts Erleichterndes« verspreche. Was die republikanische
Staatsform betrifft, so habe sie »ein zu zerstreutes Lebens-
prinzip,« der Mangel des Wirtes sei zu fühlbar bei ihr, als
daß sie auf ein langes Leben rechnen könnte; sie passe
auch mehr für »angehende Gesellschaften« und verwandle
sich zuletzt in eine Despotie oder konstitutionelle Monarchie.5)

1) Ök. 35. — 2) Weltr. 101. — 3) Weltr. 198. — 4) Weltr. 200.

5) Weltr. 201.
        <pb n="86" />
        ﻿— 74

Für die Produktion sei die Staatsverfassung stets vortrefflich,
welche Form sie auch immer habe: »die väterliche oder recht-
liche«, allein »die militärisch-hausherrliche« ausgenommen,
wenn nur »Freiheit der Gewerbe, gute Gerechtigkeitspflege«
gewährleistet sei, nicht zu viel, nicht zu wenig regiert werde,
persönliche Freiheit, ein den Verhältnissen entsprechendes
stehendes Fleer, ein »passendes Geld- und ein erträgliches
Finanzsystem« vorhanden seien.1)

Aus dem letzten Zitat ist wohl zu ersehen, daß Kankrin
von der politischen Freiheit als einer der notwendigsten
Bedingungen der Produktionsentwicklung kaum eine Ahnung
hat. Er ist auch wirklich der Meinung, daß nicht die po-
litische Freiheit, sondern »die individuelle, seine Kräfte zu
entwickeln, zu brauchen und ihre Früchte zu genießen«
eben das sei, was die Produktion fördere, und diese
Freiheit, — bemerkt er mit Nachdruck — kann auch bei der
Alleinherrschaft so gut bestehen wie in der Republik.«i) 2)

Daß Kankrin Geschworenengerichte nicht dulden
konnte,3) daß er nichts von der Preßfreiheit4) wissen und
die Körperstrafe in gewissen Fällen beibehalten5) wollte u.
a. m., — all das sind nur sehr charakteristische Momente
für seinen politischen Standpunkt. Demgegenüber muß
allerdings konstatiert werden, daß Kankrin ein entschiedener
Gegner der Leibeigenschaft ist, was ja seiner Forderung-
persönlicher Freiheit vollkommen entspricht. Auch ist er
dafür, daß der Bauer bei der Emanzipation eigenes Land
oder wenigstens Land zu erblichem Nießbrauch bekomme,
denn die Erfahrung habe gelehrt, daß die Emanzipation
ohne Besitz mit dem Recht auf nur kurze Zeitpacht schlimmer
sei als die Leibeigenschaft.6) Daß er aber bei der Auf-
hebung der Leibeigenschaft nur ein langsames Tempo für
ratsam hält, ist für Kankrin wohl selbstverständlich. So hat

i) Weltr. 16. - 2) Ök. 15. — 3) Rtgb. II. 161/2. — 4) Rtgb. I,

235/6. - 5) Rtgb. 11. 88. — ») Ök. 75/6.
        <pb n="87" />
        ﻿— 75 —

er, z. B., in seinem von ihm in »Recherches sur l’origine et
l’abolition du vasselage« dem Kaiser Alexander I, ent-
worfenen Plan für die allmähliche Aufhebung der Leibeigen-
schaft in Rußland einen Zeitraum von vollen 60 Jahren
(1819—1880) vorgesehen.

Was die Volkswirtschaftspolitik selber betrifft, so glaubt
Kankrin folgende Ziele, nach welchen eine Nation zu streben
habe, aufstellen zu müssen: 1) »im Innern: Streben nach
dem höchst möglichen reinen Ertrag«, und 2) nach außen:
»höchst möglichen Anteil am Weltreichtum«. Nur mit der
Beschränkung: »Beides, insofern es den Grundzwecken
der Volksexistenz nicht widerspricht.«1) Diese »Grund-
zwecke« einer Nation bestehen aber, wie wir schon gesehen
haben darin, sich Unabhängigkeit und Sicherheit der Existenz
zu schaffen, was auf der nötigen Kraft nach außen und
auf der Garantie gegen innere Unruhen beruht, abgesehen
von einer gewissen wirtschaftlichen Unabhängigkeit dem
Auslande gegenüber. Dazu ist jedoch nötig eine der Größe
des Staates angemessene Bevölkerung, welche durch ge-
sicherte Existenz, Moralität und zufriedenen Sinn »fest an
den Staat gebunden« ist und wodurch eben Kraft nach
außen und Ruhe im Innern gewonnen wird.2) Daraus er-
gibt sich notwendigerweise die Forderung der Volkswirt-
schaftspolitik, mehr nach »einer mäßigen und möglichst
gleichförmigen, wohlhabenden Bevölkerung« zu streben,
als nach »einem höchstmöglichen reinen Ertrag zu jagen,
wo am Ende durch die allzuungleiche Verteilung der Güter
das halbe Volk am Bettelstab gehen müßte«.3) Darauf
muß also immer Rücksicht genommen und all dem »muß
der höchste reine Ertrag untergeordnet werden«.4)

Es sei zwar richtig, daß der Landbau, z. B., auf den
bedeutenden und doch nicht übergroßen Pachtgütern be-
trieben, einen größeren reinen Ertrag abwerfe, als wenn
dasselbe Land von den Bauern familienweise bewirtschaftet

i) Weltr. 106. - 2) Weltr 102. - 8) Weltr. 9. - J) Weltr. 102.
        <pb n="88" />
        ﻿— 76 —

würde, wie es auch richtig sei, daß kleine Bauerngüter,
mit »großer Tendenz zur Steigerung der Pachtsummen in
Pacht gegeben«, einen größeren Reinertrag ergeben, als
wenn dieselben Bodenstücke als Eigentum von den Bauern-
familien bebaut würden.1) Dasselbe sei auch der Fall,
wenn eine Nation, nachdem sie im Ackerbau auf die oben
bezeichnete Weise den höchstmöglichen Reinertrag zu er-
zielen begann, den letzteren nun dazu verwendet, »eine
möglichst zahlreiche Fabrikpopulation« zu unterhalten, also
Industrie zu treiben. Die Vorteile im letzteren Falle seien
noch merkbarer bei einer übermäßigen Fabrikbevölkerung,
wobei man »aus seinem Lande sozusagen die Stadt andrer
Länder macht.«2) Allein alle Bestrebungen nach dem höchst-
möglichen Reinertrag seien verderblich, weil »die Sicherheit des
Staates durch die übergroße Menge von taglöhnerischem
Pöbel, bedrückten Kleinpächtern« und zu zahlreichen Fabrik-
arbeitern »mehr gefährdet wird, als der Nutzen eines
größeren reinen Ertrags beträgt.«3)

Man müsse sich aber wegen der Furcht vor der Über-
völkerung mit Fabrikarbeitern vor einem anderen Extrem
sehr hüten, wonach besser sei, fremde Fabrikate wohlfeiler
einzukaufen, als selbst teurer zu produzieren, denn eine
unabhängige Nationalexistenz erfordere es, daß der Staat
»dringendste« Bedürfnisse selbst befriedige.8)

Wie nun aber auf diesen Irrwegen der Volkswirtschafts-
politik »die rechten Mittelwege, die richtigen Auskünfte, die
wirksamen Arzneimittel zu treffen« wären, darüber lassen
sich nach Kankrin keine allgemeinen Regeln aufstellen, denn
das sei schon die Sache der Staatsweisheit, die »auf ange-
borenem Grund erworben wird und keineswegs als eins
mit der Wissenschaft betrachtet werden kann«. Auch
lassen sich »keine Lehren für die Staatsweisheit geben, wie
für jede Weisheit überhaupt, da alles von den Umständen

i) Weltr. 103. — 2) Weltr. 104. — 3) Weltr. 104, 105.
        <pb n="89" />
        ﻿77 —

und dem angeborenen durch Theorie und Erfahrung ge-
schärften Takte abhängt«.1)

Diesen nunmehr gekennzeichneten allgemeinen An-
sichten Kankrins entspricht auch seine Stellung zu den
einzelnen Fragen der Volkswirtschaftspolitik.

Was zunächst den Landbau betrifft, so teilt Kankrin
den Landbesitz in vier Gruppen: in den großen, den
mittleren, den Hofbesitz und den kleinen oder kleinsten
Landbesitz.

Dem großen Besitz ist die große Kultur eigen, er
kann aber auch unter Kleinpächter, wie z. B. in Irland, zer-
stückelt werden. Diese Art des Bodenbesitzes bringt den
größten reinen Ertrag, aber sie kann auch leichter vernach-
lässigt werden, denn es ist sehr schwer hier Übersicht zu
gewinnen.

Den mittleren Besitz nennt Kankrin denjenigen, dessen
»Eigentümer nicht selbst mitarbeitet und der wenigstens
einige bedeutende Pachthöfe in sich schließt.«^) Diese Art
des Besitzes habe große Vorzüge. Auch sei hier große
Kultur nicht ausgeschlossen.

Unter dem Hofbesitz versteht Kankrin das Bauerngut,
auf dem »wenigstens ein Pferd oder ein paar Ochsen zur
Feldarbeit gehalten werden.«3) Diesem Besitz ist kleine
Kultur eigen.

Endlich ist unter dem kleinen oder kleinsten Besitz
etwa »ein Häuschen, ein Gärtchen, ein Feldchen« zu ver-
stehen, die »mit der Schaufel oder Hacke bearbeitet werden
müssen, wo nicht einmal eine Kuh gehalten werden kann«.3)
Hier eignet sich kleine spezielle Kultur: für Gemüse,
Kartoffeln, zum Teil »Handelsgewächse« etc.

Nun fragt sich, welche Art des Bodenbesitzes zu be-
vorzugen wäre. Kankrin antwortet darauf: »Das Wohl der
Gesellschaft fordert .. . die Konkurrenz aller Arten von Be-
sitz. Gäbe es keinen großen und mittleren (Besitz), so

») Weltr. 127. - s) Ök. 72. — 3) Ök. 73.
        <pb n="90" />
        ﻿— 78 —

würden die kleinen Besitzer, die den Verkauf nicht abwarten
können, die Preise der Dinge so heruntersclilagen, daß sie
verarmen müßten; fehlte es an kleineren Eigentümern, so
könnten die großen die Preise zu sehr halten und steigern;
gäbe es keine sehr kleinen Besitzer, so würde es an manchen
Konsumtibilien fehlen, welche die andern nicht bauen würden,
weil sie ihre Kraft besser verwenden können. Auch ist die
größere Kultur zur Versorgung der Städte unentbehrlich«.1)

In Bezug auf die staatliche Politik dem Ackerbau
gegenüber ist Kankrin prinzipiell für die Freiheit der Ein-
und Ausfuhr des Getreides.i) 2) Wegen der hohen Abgaben
bei den schon eingeführten Schutzsystemen glaubt er jedoch
auch dem Ackerbau »ein Recht auf mäßigen Schutz« gönnen
zu müssen. Nur da, wo noch kein Getreideschutzzoll
existiert, würde er sich »schwerlich entschließen, seine Ein-
führung anzuraten.«8)

t

Für die Freiheit des Gewerbes tritt Kankrin nur be-
dingungsweise ein. Es könne zwar »nicht die Frage sein,
zu den alten Zwangseinrichtungen zurückzukehren, doch
dürften die Korporationen, wo sie noch bestehen, nicht
aufgehoben«, sondern nur der Eintritt in dieselben erleichtert
werden.4) Er ist auch ein ausgesprochener Anhänger des
Schutzsystems,5) verwahrt siph aber, wie wir in diesem
Kapitel bereits dargetan haben, entschieden dagegen, daß
die Industrie »aufs höchste«8) getrieben werde. Und hier
zeigt sich uns Kankrin als ausgesprochener Mittelstands-
politiker, der zudem große Furcht vor der Übervölkerung
an Fabrikarbeitern hat, weil diese durch »gefährliche Un-
ruhen und Spannungen« im stände sind, dem Staate große
Sorgen zu verursachen.7) Dieselben Rücksichten veranlassen
Kankrin auch, den Arbeitern das Koalitionsrecht im Kampfe
mit den Unternehmern abzusprechen, obwohl er »das

i) Ök. 73. — 2) Vgl. Weltr 99 ; Ök. 184. — s) Ök. 185. — 4) Ök. 212. —

■&gt;) Ök. 233.	6) Weltr. 9.	") Weltr. 105.
        <pb n="91" />
        ﻿f

— 79 —

Unrechtmäßige solcher Koalitionen an sich (allerdings) nicht
einsehen« könne.1)

Dem Handel gegenüber ist die Stellung Kankrins eine
sehr wohlwollende. »Es wäre vergeblich — sagt er —
Ackerbau und Industrie zu ermutigen, da wo der Absatz
nicht wächst; und die Sorgsamkeit der Regierungen wendet
sich mit Recht auf diesen oder jenen Handel, weil das
andere von selbst nachkommt.«i) 2 *) Der Handel müsse aller-
dings nicht über jedes »Verhältnis mit der Primärproduktion,
dem Ackerbau, und der sekundären, der Industrie«, hinaus
begünstigt werden.“)

Zu einem der wichtigsten Förderungsmittel des Handels
zählt Kankrin neben den Banken, Börsen, der guten Handels-
gesetzgebung, den Handelsgerichten etc., die Besserung
und Erleichterung des Transportwesens. Desto merk-
würdiger ist nun aber die Stellung Kankrins den Eisen-
bahnen gegenüber, welche er als »eine wahre Krankheit
der Zeit« bezeichnet und für einen Luxus hält, da sie ja
angeblich nicht für den Warentransport, sondern mehr für
denjenigen von Personen taugen. Nur einen Vorteil sieht
er daraus: »es werden ungeheure Kapitalien totgeschlagen,
in die unteren Klassen verteilt« und somit »die große Un-
gleichheit des Reichtums . . . etwas nivelliert.«4 *)

Für diese »Ungleichheit des Reichtums« nun und be-
sonders für die Armut der arbeitenden Klasse hat Kankrin
wirklich immer ein mitfühlendes Herz. Er legt davon mehr-
fach in seinen Werken Zeugnis ab. »Der Reichtum wuchert
überall auf Kosten der am wenigsten Habenden«6) — sagt
er einmal in seinen Tagebüchern. Nur über Klagen und

i) Ök. 93. — 2) ök. 174. — 3) Ök. 178.

4) Ök. 95—97. — Bezeichnend ist auch die pessimistische Stellung

Kankrins den Banken gegenüber, von denen er meint, daß »es vielleicht

gut gewesen wäre, dergleichen nie einzurichten (Ök. 152). Übrigens

findet er, daß schon »in der jetzigen Lage der kultivierten Welt solche

Anstalten nötig geworden sind (Ök 153). — 6) Rtgb. 1. 44.
        <pb n="92" />
        ﻿— 80 —

Wohltätigkeits-Ratschläge für »die Regierungen und die
Wohlhabenden«1) hinaus weiß Kankrin keinen Rat mehr,
wessen er sich übrigens auch bewußt ist.

Wie wir schon gesehen haben, ist Kankrin mit Malthus
nicht einverstanden, daß die Bevölkerung die Tendenz habe,
»Subsistenzmittel zu überschreiten,«i) 2) er ist vielmehr der
Meinung, daß diese »in zivilisierten Ländern mit der Be-
völkerung« wachsen. Und er hat auf die Ursache von
Hungersnöten nicht unzutreffend hingewiesen, wenn er sagte,
daß dann nicht die Lebensmittel selber fehlen, sondern nur
die Geldmittel sie zu kaufen.3) Aber richtige Konsequenzen
aus dieser Tatsache zu ziehen vermag Kankrin leider nicht.
Dem Programm einer konservativen Mittelstandspolitik bleibt
er treu, gleichviel wovon er spricht: ob von dem Volks-
unterricht, daß die Leute »nicht überzivilisiert« würden und
sich »mit Katechismus, Lesen, Schreiben begnügen«
müßten;4) ob von dem Luxus, daß erzwar schreiende Kon-
traste schaffe, jedoch auch »nicht außer dem Interesse des
Armen sein könne,« u. s. w. In allen Unzuträglichkeiten
gesellschaftlicher Verhältnisse sieht er nur ein betrübendes
»Gebrechen der menschlichen Dinge.«5)

i) Ök. 198—200. — 2) Ök 67. — 3) Ök. 68. — “) Ök. 210.

5) Ök. 16.
        <pb n="93" />
        ﻿II. Abschnitt.

Finanzwirtschaftl. Tätigkeit
G. Kankrins.

I. Kapitel.

Rußland am Anfang des XIX .Jahrhunderts.

j^evor wir auf die Tätigkeit Kankrins im Amte eines
russischen Finanzministers, das er volle 21 Jahre (vom 22.
April 1823 bis zum 1. Mai 1844) inne hatte, zu sprechen
kommen, wollen wir zuerst einen wenn auch flüchtigen Blick
werfen auf die damals herrschenden politischen und öko-
nomischen Zustände Rußlands, deren Kenntnis wir zum
besseren Verständnis der Kankrinschen Tätigkeit für durch-
aus notwendig halten.

Nach der Ermordung des Kaisers Paul I. begann mit
der Thronbesteigung Kaiser Alexanders I. in Rußland zu-
nächst eine liberale Ära. Alexander I. war unter dem Ein-
fluß seines Erziehers A. E. Laharpe, eines jakobinistisch
gesinnten Schweizers, selbst freiheitlich gestimmt und hat
gleich nach seinem Regierungsantritt ein geheimes »Comite
du salut public« eingesetzt, welches aus seinen Vertrauens-
männern bestand und welches über die in Rußland einzu-
führende Verfassungsform, wie auch über die Abschaffung
der Leibeigenschaft zu beraten hatte.
        <pb n="94" />
        ﻿

— 82 —

Es muß hier hervorgehoben werden, daß die oberste
Schicht der russischen Intelligenz, welche teils im Ausland, teils
zu Hause von ausländischen Erziehern oder in den von den
Ausländern gegründeten inländischen Pensionaten eine für
die damalige Zeit ziemlich gute Bildung genoß, schon seit
Ende des XVIII. Jh. unter dem mächtigen Einfluß der Auf-
klärung und später unter dem der Revolutionsideen stand.
Der Einfluß der europäischen Kultur wurde noch stärker,
als diese Intelligenz nun im Kriege von 1812 in unmittel-
bare Berührung mit dieser Kultur selbst kam und Vergleiche
der Einrichtungen des eigenen Vaterlandes mit denjenigen
in Westeuropa anstellen konnte. Es begann denn auch
gleich nach der Beendigung des französischen Krieges eine
freiheitliche Bewegung, welche allerdings nur auf höhere
Kreise und besonders auf die Offizierskreise der Armee
beschränkt blieb und welche dann in der bekannten Deka-
bristen-Revolte von 14. Dez. 1825 gelegentlich des Thron-
wechsels ihren Ausdruck pnd vorläufigen Abschluss fand.

Als nun die Regierung Kaiser Alexanders I. unter dem
Einfluß der freiheitlichen Ideen begann, tauchten im Kreise
des genannten Komitees verschiedene Reformprojekte auf.
Es wurde hin und her beraten, der Kaiser selbst konnte
sich jedoch nicht entschließen, etwas Bestimmtes vorzu-
nehmen. Zwar wurde im Jahre 1803 der sog. Ukas von
»den freien Bauern« erlassen, nach dem es den Gutsbe-
sitzern unter bestimmten Bedingungen erlaubt war, die
Leibeigenen in Freiheit zu setzen, der Erfolg aber dieses
Erlasses blieb recht gering, denn bis zum J. 1855 haben nur
384 Gutsbesitzer von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht
und nur 115734 Personen beiderlei Geschlechts haben ihre
Freiheit erhalten.1)

Selbstverständlich fehlte es seitens der Hochbureaukratie
und des Hochadels nicht an der Gegenwirkung und Reaktion
gegen das freiheitliche Treiben der höheren Kreise der In-

*) Burz. II. 3. Vgl. Sem. 171.
        <pb n="95" />
        ﻿83 —

telligenz und des »Comite du salut public.« Und so be-
merken wir bald ein Schwanken und Wanken in den
Handlungen des Kaisers. Zwar bemerken wir am Anfang
seiner Regierung solche Tatsachen, die entschieden seinen
Willen zum Vorwärtsstreben kundtun, wie z. B.: einerseits,
das Verbot des Buches von Sternberg, welcher in demselben
als Verteidiger der Leibeigenschaft auftritt,1) und anderer-
seits, finanzielle Unterstützung der Ausgaben solcher Werke,
wie »Wealth of nations« von A. Smith, »Esprit des lois« von
Montesquieu u. a. m. in russischer Sprache (im J. 1803), dann
1805 die Erlaubnis, daß die Freimauerei ihre Logen wieder
gründen dürfe, die durch Paul I. aufgehoben worden waren.
Aber die Tatsachen, wie z. B.: 1804 Verbot des Buches von Pnin,
das gegen die Leibeigenschaft gerichtet war, weiter die Ver-
folgung von Leuten wie Jarosinski wegen ihrer liberalen
Überzeugung2) und dann endlich im Jahre 1812 die Verbannung
des nächsten Beraters des Kaisers, nämlich Speransky’s, des
Autors der finnländischen Konstitution und verschiedener
Projekte der Staatsreformen, — alle diese und mehrere andere
Tatsachen zeigen zur Genüge, wie unstet und widerspruchs-
voll die Handlungen Alexanders I. von Anfang an waren.

Nach der Beendigung des Krieges von 1812 und be-
sonders nachdem die sog. »heilige Allianz« gestiftet war,
gewann die Reaktion in Rußland völlig die Oberherrschaft.
Daß aber sogar in dieser Zeit politische Reformgedanken
Alexander I. vorgeschwebt haben, bezeugen seine Rede bei
der Eröffnung des polnischen Landtages am 15. März 1818,
sowie das auf seinen Befehl in demselben Jahre von
Nowosilzew ausgearbeitete Projekt einer russischen Konsti-
tution.3) In diese Zeit fällt auch die Aufhebung der Leib-
eigenschaft in Est- und Kurland (1816 und 1818). Dabei
verstanden es aber die deutschen Barone, den bäuerlichen
Grund und Boden für sich zu behalten, wodurch die öko-
nomische Lage der Bauern in diesen Ländern mancherorts

») Burz. 11. 3. - 2) Burz. II. 4. - 8) Burz. jj 6/7.
        <pb n="96" />
        ﻿— 84 —

noch schlimmer wurde, als bei der Leibeigenschaft. Es
fehlte auch nicht an Projekten für die Aufhebung der Leib-
eigenschaft im ganzen Reiche. Bekannt ist die Denkschrift,
die Kankrin im J. 1818 Alexander I. unterbreitet hatte
(»Recherches sur l’origine et I’abolition du vasselage ou de
la feodalite des cultivateurs, surtout en Russie«) und in der
er seinen Plan der Aufhebung der Leibeigenschaft darstellt.
Er tritt da entschieden gegen die Befreiung der Bauern, bei
welcher dieselben ohne jeden Landbesitz blieben, auf. Solch
eine Aufhebung der Leibeigenschaft fand, wie gesagt, in den
baltischen Provinzen statt und wurde auch von Alexander 1.
gebilligt. Kankrins eigener Plan der Aufhebung der Leib-
eigenschaft aber, wenn auch konsequent durchdacht, war
doch für eine zulange Zeitperiode, nämlich für ganze
60 Jahre (1819—1880), zugeschnitten. Es braucht kaum
gesagt zu werden, daß der Kankrinsche Aufhebungsplan
der Leibeigenschaft unbeachtet blieb.

Die Furcht, es könne den Gutsbesitzern durch die
Bauernreform ein großer Schaden zugefügt werden, sowie
die allgemeine Opposition gegen die Aufhebung der Leib-
eigenschaft seitens der Adligen, — haben zusammengewirkt,
daß man den Gedanken der Freilassung der Bauern schließ-
lich fallen ließ und sich nur mit einigen oben teilweise er-
wähnten Palliativmaßregeln, wenn wir von den Ostsee-Pro-
vinzen absehen, begnügte.

Die Lage der Leibeigenen hat sich während der Re-
gierungszeit Alexander I. nicht nur nicht gebessert, sondern
vielmehr verschlimmert.1) Die Willkür der Adligen und die
Mißhandlung der Leibeigenen dauerte fort. Die Fälle, wo
die Schuldigen wegen der menschenunwürdigsten Behand-
lung ihrer Leibeigenen bestraft wurden, sind sehr selten,
unter Alexander 1. seltener sogar als unter Katharina II.2)
Und das ist nicht zu verwundern, denn die Fronherren
hatten immer ihre Beschützer unter den Regierungsvertretern,

0 Sem- 199. — 2) Sem. 200.
        <pb n="97" />
        ﻿— 85 —

welche sich doch selber fast ausschließlich aus der Mitte
derselben Fronherren rekrutierten. Außerdem hat unter
Alexander I. eine für die Leibeigenen verhängnisvolle Ge-
pflogenheit Platz gegriffen. Sie wurden nämlich wie Sachen
an die Unternehmer verschiedener Arbeiten oder an die
Fabriken pachtweise abgegeben. Die Lage dieser Leib-
eigenen, die das Los von Sklaven trugen, war geradezu
beklagenswert und menschenunwürdig.1)

Wie gestalteten sich die übrigen Seiten des ökono-
mischen Lebens in Rußland in der uns interessierenden
Zeitperiode?

Mit Bezug auf die Industrie muß zunächt konstatiert
werden, daß sie um jene Zeit tatsächlich schon einige Fort-
schritte gemacht hatte. Allerdings waren dieselben nicht be-
trächtlich. Indessen war auch hier eine Situation geschaffen,
die gebieterisch eine Änderung der socialen Verhältnisse
forderte.

Bekanntlich ist die russische Industrie auf Peter den
Großen zurückzuführen, der zuerst Manufakturfabriken in
seinem Lande gegründet hat. Um jene Zeit, d. h. im XVIII.
Jh., lagen die sozialen Verhältnisse in Rußland so, daß die
Fabriken ohne fronpflichtige Arbeit nicht hätten bestehen
können. Es gab nämlich noch keine freien Arbeiter. Auch
war die fronpflichtige Arbeit wegen der niedrigen Stufe der
damaligen Technik viel lohnender als jede andere. So kam
es denn, daß alle Industriezweige mit der herrschenden fron-
pflichtigen Arbeit gegen Ende des XVIII. Jh. nicht nur den
inländischen Markt versorgen, sondern auch nach dem Aus-
land exportieren konnten.3)

Die Lage wurde aber eine ganz andere im XIX. Jh.,
als die Technik es ermöglichte die Ffandarbeit durch die
Maschine zu ersetzen.

Die fronpflichtige Arbeit ließ sich nur sehr schwer
einer Produktionsweise anpassen, die mit technisch voll-

b Vgl. Sem. 195—7. — 2) T.-Bar. I. 81-82.
        <pb n="98" />
        ﻿— 86

kommeneren Mitteln arbeitete, und wurde darum zum hem-
menden Faktor des industriellen Fortschrittes. Es hörte die
Entwickelung der Industriezweige mit fronpflichtiger Arbeit
nun auch wirklich auf. Da entstanden neue, nämlich die
bäuerlichen Fabriken neben den fronpflichtig bedienten,
welche vorwiegend auf die Befriedigung des Bedarfs der
staatlichen Verwaltung berechnet waren.

Schon in der zweiten Hälfte des XV11I. Jh. war das
Hausgewerbe in Rußland unter den Bauern zu einiger Blüte
gelangt. Die weitere Entwickelung des bäuerlichen Gewerbes
wurde nun sowohl seitens der Regierung, als auch seitens
der Fronherren begünstigt. Das lag in beider eigen-
stem Interesse. Und so konnten denn am Anfang des
XIX. Jh. bereits bäuerliche Fabrikanten tätig sein. Aber auch
noch etwas anderes wurde von wesentlicher Bedeutung für
die Entwickelung der russischen Industrie. Mit der Zunahme
der städtischen Bevölkerung und mit der teilweisen Ablösung
des Frondienstes der Bauern durch Fronabgaben, besonders
in den Industrie-Gegenden, stieg auch die Zahl der freien
Arbeiter in den Fabriken. So betrug ihre Zahl am Anfang
des XIX. Jh. insgesamt schon 48 % aller Fabrikarbeiter.
Diese Zahl wuchs fortgesetzt, wenn auch nur sehr langsam.
Um diesen Prozeß zu verdeutlichen, geben wir hier zwei
statistische Daten wieder.1)

Jahreszahl	Zahl der	Gesamtzahl	Davon freie	Prozentsatz der
	Fabriken	der Arbeiter	Lohnarbeiter	freien Lohnarbeiter
1804	2 423	95 202	45 625	48%
1825	5 261	210 568	114 515	54%

Die Fabriken, die mit staatlicher Unterstützung ent-
standen waren und die für den Staat arbeiteten, gehörten
zu den privilegierten Etablissements und bedienten sich fast
ausschließlich fronpflichtiger Arbeit. Sie befanden sich

i) Vgl. T.-Bar I. 85 u. 89.
        <pb n="99" />
        ﻿— 87 —	•

hauptsächlich in den Händen des Hochadels. Nur ein Teil
von ihnen gehörte Großkaufleuten. Die Fabriken mit der
freien Lohnarbeit zählten zu den kleineren Etablissements.
Sie produzierten für den Bedarf der breiten Volksschichten.
In dieser Weise arbeitete vor allem die Baumwoll-Textil-
industrie, die sich im XIX. Jh. mächtig entwickelte. Sie
befand sich zum großen Teile in den Händen von Fabri-
kanten, die sich aus der Mitte der Leibeigenen emporge-
arbeitet hatten.

So gibt es denn am Anfang des XIX. Jh. in Rußland
die alte fronpflichtig bediente Fabrik, die in ihrer Entwickelung
infolge der Anwendung der unfreien Arbeit gehemmt wird,
und trotz ungünstiger Verhältnisse auch die neue, moderne
Fabrik, die auf kapitalistischer Basis fußt.

Diese neuzeitliche Fabrik, die ohne unmittelbare Unter-
stützung seitens der Regierung blieb und die nur auf
Massenkonsumtion angewiesen war, hätte selbstverständlich
die englische Konkurrenz nicht aushalten können, wenn ihr
nicht die staatliche Protektionspolitik zu Hilfe gekommen wäre.

Und hier ist der Ort von der damals besonders in
Deutschland sehr berüchtigten protektionistischen Politik der
russischen Regierung zu sprechen. Kein geringerer unter
den Deutschen als Friedrich List fühlte sich berufen seine
bekannte Meinung darüber zugunsten Rußlands abzugeben.
»Es ist Torheit, — sagt er in seinem »Nationalen System« —
wenn man diese Fortschritte (d. h. diejenigen der russischen
Produktion und des russischen Handels) verkleinern will
und sich in Klagen über die Nachteile gefällt, welche dadurch
den nord-östlichen Provinzen Deutschlands verursacht worden
sind. Jede Nation wie jedes Individuum ist sich selbst am
nächsten. Rußland hat nicht für die Wohlfahrt Deutschlands
zu sorgen. Deutschland sorge für Deutschland, wie Rußland
für Rußland sorgt.«1) Und Rußland hat zum Schutze seiner
Industrie von jeher seine Protektions- bezw. Prohibitions- i)

i) List 177/8. —
        <pb n="100" />
        ﻿• — 88 —

Politik getrieben. Diese schutzzöllnerische Politik wurde
auch später fortgesetzt. Nur eine kurze Zeit, und zwar unter
Alexander I., war man zum Freihandel übergegangen. Es ist
die Rede von dem sog. liberalen Tarif, der von 1819 bis 1822
in Kraft war. Kankrin schreibt ihn dem Wiener Kongreß zu,
dessen Beschlüsse den Artikel über freien Handel enthielten.1)
Das mag gewiß die nächste Ursache des neuen Tarifs von
1819 gewesen sein. Man muß aber auch nicht die Stimmung
außer acht lassen, welche damals in Rußland vorherrschend
war. Die Preissteigerung der Manufakturprodukte, bewirkt
durch die protektionistische Politik Katharinens II. (der Tarif
von 1793) und ihres Nachfolgers Paul I., hatte nämlich eine
starke Opposition seitens der Agrarier hervorgerufen. Diese
Opposition wurde noch stärker, als die liberale Ära unter
Alexander I. eintrat und A. Smith durch eine russische
Ausgabe seines Hauptwerkes mächtigen Einfluß auf die
Geister ausübte. Es begann eine starke freihändlerische
Bewegung, welche auch in der damaligen russischen Literatur
ihren Ausdruck fand. In den Regierungskreisen bildeten
sich zwei Parteien: eine agrar-freihändlerische und eine
andere protektionistische, die durch die Vertreter der in-
dustriellen Interessen unterstützt wurde. Zuerst hat sich
jedoch Alexander I. trotz seiner freihändlerischen Sympathien
genötigt gesehen, als er sich dem Kontinentalsystem an-
schließen mußte, den streng prohibitiven Tarif im J. 1811
zu erlassen. Dieser Tarif galt bis 1816. Der neue Tarif
vom 31. März 1816 trug schon einen milderen Charakter,
bis endlich im ]. 1819 der berühmt gewordene sog. liberale
Tarif in Kraft trat. Die Freihändler konnten sich aber nicht
lange ihres Sieges freuen, denn 1822 ist man wieder zum
alten protektionistisch-prohibitiven System zurückgekehrt.
Sementkowsky meint in seiner Arbeit über G. Kankrin, daß
dieser Tarif wenn nicht ganz Kankrins Werk, so doch nicht
ohne seinen Einfluß entstanden sei.2) (Kankrin war um

1) Vgl. Ök. 242. - 2) Semtk. 38.
        <pb n="101" />
        ﻿80 —

diese Zeit Mitglied des Staatsrats für das Departement der
Reichs-Ökonomie.)

Der liberale Tarif war von zu kurzer Dauer, als daß
man irgendwelche Folgerungen daraus ziehen könnte. Eines
zeigte er nur, daß nämlich die russische Industrie, durch
Schutzzölle gefördert und erhalten, nicht imstande war, die
ausländische Konkurrenz zu bestehen.

Folgende Tabelle, die uns ziffermäßig Auskunft über
die Einfuhr ausländischer Waren in den Jahren 1816—1822
gibt, mag das veranschaulichen.

Einfuhr in Rubeln.

Jahre	Insgesamt	Über die europäische Grenze
1816	129 801 061	100 921 632
1817	167 543 327	146 332 362
1818	188 581 417	165 778 870
1819	185 320 236	155 454 992
1820	254 416 116	227 349 564
1821	218 623 870	196 162 343
1822	158 010 698	141 656 669

(Bl. 1. 117.)

Graf Nesselrode, so erzählt uns Fr. List in seinem
»Nat. System«, »erklärte in einem offiziellen Zirkular von 1821,
Rußland sehe sich durch die Umstände genötigt, ein unab-
hängiges Flandelssystem zu ergreifen: die Produkte des
Reichs fänden auswärts keinen Absatz, die inneren Fabriken
seien ruiniert oder auf dem Punkt ruiniert zu werden, alle
Barschaften des Reichs strömten nach dem Ausland, und
die solidesten Handelshäuser seien dem Einsturz nahe.«1)

Zudem war die Lage der Staatsfinanzen besonders
kritisch. Die Hauptquelle der Einnahmen bildeten die Steuern,
mit welchen die niederen Schichten des Volkes hauptsächlich

&gt;) List 177.
        <pb n="102" />
        ﻿- 90 —

und immer mehr belastet wurden. Von diesen niedereren
Volksklassen aber wurden außer Geldabgaben auch noch
Naturalabgaben erhoben. So wurde die Zahlungsfähigkeit
dieser Volksklassen immer geringer. Was aber besonders
nachteilig auf die ganze Finanzlage des Staates wirkte, das
war die Geldmißwirtschaft, besonders das sog. Assignaten-
wesen, das sich schließlich zu einer Volkskalamität steigerte.

Die Assignaten wurden zuerst im Jahre 1769 von
Katharina II. ausgegeben, und zwar in der Summe von
40 Mill. Rubel. Es hatte zwar Katharina II. noch im Manifest
vom 28. Juni 1786 im eigenen, wie im Namen ihrer Nach-
folger heilig versprochen, daß die Assignaten nie die Summe
von 100 Mill. Rubel überschreiten würden; aber bald,
nämlich 4 Jahre nach diesem Manifest, betrug die Zahl der
Assignatenrubel schon die Summe von 111 Mill., und nach
5 weiteren Jahren 150 Mill. Gleichzeitig mit dem Wachsen
der Zahl der Assignaten fiel aber auch ihr Preis. Und wenn
die Zahl der Assignatenrubel unter Alexander I. bis über
800 Mill. anwuchs, so fiel auch der Preis des Assignaten-
rubels bis auf 24V5 Kop.1)

Folgende Tabelle veranschaulicht uns das Verhältnis
des Preises der Assignaten zu ihrer Menge.

Jahreszahl		Menge der Assignaten in Rubeln	Preis eines Silberrubels in Assignaten
Januar 1797		157 703 640	123 Kop.
	1801	212 689 335	151	„
	1810	533 201 300	251	„
V	1811	579 373 880	400	„
	1816	825 826 700	493	„
Juli	1817	836 000 000	383	„  (Krz. Übers. 109.)

Durch das Manifest vom 16. April 1817 wurde die
Ausgabe neuer Assignaten eingestellt. In demselben Jahre

•) Dr. Schm. 65
        <pb n="103" />
        ﻿— 91

wurden auf Antrag des damaligen Finanzministers Gurjew
die Maßregln getroffen, wonach jährlich 30 Mill. Rubi, zur
Einlösung der Assignaten verwendet werden sollten. In
5 Jahren hat man denn auf diese Weise 240 223 690 Assig-
natenrubel eingelöst, der Preis aber des Assignatenrubels
blieb fast unverändert, wie uns folgende Tabelle zeigt.

Jahreszahl	Menge der Assignaten in Rubeln	Preis eines Silberrubels in Assignaten
Januar 1821	685 172 545	373 Kop.
„	1823	595 776 310	372	„
		(Krz. Übers. 110.)

Zwecks Durchführung dieser Maßregel hat man zwei
6n/o Anleihen gemacht und auf diese Weise das Budget
mit über 100 Mill. Rub. Schulden belastet, aber dadurch zur
Verbesserung der Finanzlage nichts beigetragen.

Der damalige Finanzminister Gurjew wußte keine
Mittel, um diese überaus kritische Finanzlage zu bessern.1)
Und so mußte er denn im J. 1823 den Platz räumen und
ihn Kankrin überlassen. Die Lage, welche Kankrin gefunden
hatte, schildert er selbst in einer Übersicht seiner Tätigkeit
folgendermaßen: »Der Stand der Finanzen war 1823 nach
mehreren Seiten hin ungünstig und selbst der innere Wohl-
stand des Reiches schwankte. Die Wunden vom Jahre 1812
waren noch nicht alle geheilt. Der sogenannte liberale Tarif i)

i) Es sei hier jedoch bemerkt, daß J. Kaufmann in seiner Ar-
beit: »Aus der Geschichte des Papiergeldwesens in Rußland« (in
russischer Sprache) einer anderen Meinung über Gurjew Ausdruck gibt.
Er behauptet, daß Gurjew sich schon mit dem Gedanken einer durch-
greifenden Geldreform getragen habe, welche nach dem von Alexandre
Grant (»Observations sur le papier monnoie de la Russie.« Londres
1823) entworfenen Plane vollzogen werden sollte. (Vgl. J. Kaufman n
»Aus der Gesch. d Pap. in Rußland«. St. Petersburg 1909. S. 53—55).
Diese Behauptung erscheint mir aber kaum glaubhaft. Ich fand sie
auch nirgends mehr bestätigt.
        <pb n="104" />
        ﻿92

von 1819 hatte viele Fabriken vernichtet, die später, von
1822 an, sich wieder allmählich beleben konnten; das Geld

hatte einen trägen Umsatz;............das Getreide fiel stark

im Preise; die Abgabenzahlung war schwach; die Regierungs-
behörden fanden beim Publikum wenig Vertrauen, teils
wegen der Ungenauigkeit in den Zahlungen, teils wegen der
Strenge der gegen Privatleute ergriffenen Maßregeln, beson-
ders im Finanzministerium.«1)

II. Kapitel.

G. Kankrins Wirken.

Jn der ersten Hälfte des XIX. Jh. war es in Rußland
meistens so, daß die Leitung der Staatsgeschäfte sich in
den Händen einer ganzen Klasse erblicher Karrieristen
befand, was auch noch heute nicht ohne weiteres verneint
werden kann. Das Recht zu jeder wichtigeren Stellung
wurde ausschließlich durch Beziehungen und Blutsverwandt-
schaft erworben. Sicherte eine Stellung stetige und hohe
Einnahmen zu, so gab man dieselbe ganz bestimmt nahen
Verwandten zur Besserung ihrer materiellen Verhältnisse,
oder Sprößlingen irgendwelcher einflußreichen, aber ruinierten
Familien. Begünstigung ohne jegliche Kontrolle, das war
das charakteristische Merkmal des damaligen bureaukratischen
Regierungssystems in Rußland.2)

Und deshalb war man in bureaukratischen Kreisen
sehr erstaunt, als nun nach dem Sturze Gurjews am
22. April 1823 Kankrin ans Ruder des Finanzministeriums kam.

Die erste Sorge Kankrins nach seinem Amtsantritt war
die Säuberung und Ordnung des Ministeriums, in dem bis-
her Chaos und Mißwirtschaft geherrscht hatte. In dieser
Hinsicht hat Kankrin alle seine Tatkraft entfaltet, so daß er

B Übers. 66/7.'— 2) Vgl. BI. [. 132.
        <pb n="105" />
        ﻿- 93 —

nach dem Thronwechsel schon im Jahre 1826 sein Programm
Nikolaus I. unterbreiten konnte.

»Das ganze jetzt angenommene Finanzsystem — hieß
es in diesem Programm — stützt sich auf den einfachen
Grundsatz, daß das Volk verpflichtet ist, jährlich den zum
Unterhalt des Staates nötigen Fonds zusammenzubringen.
Aber die Bedürfnisse des Staates müssen ihrerseits auf
solche Weise in Maß gehalten werden, daß deren Deckung
nicht eine zu große Belastung und noch weniger eine Ver-
armung der Bevölkerung hervorrufe.«1) Aus diesem allge-
meinen Grundsatz heraus fließen nun im weiteren die be-
sonderen Regeln, welche Kankrin in seinem Programm auf-
stellt. Die wichtigeren von ihnen sind folgende:

1.	Man solle sich mit den tatsächlichen Einnahmen
des Staates begnügen, also neue Anleihen vermeiden, be-
sonders ausländische, und vor allem solle man sich noch
mehr als vor Anleihen hüten Assignaten neu herauszugeben.
Ebenso sollen neue Abgaben möglichst vermieden werden.
Man müsse auch immer den Staatskredit im Auge behalten,
um ihn zu erhalten und zu schonen, ohne aber zu große
Opfer in dieser Hinsicht zu bringen.

2.	Man solle den Belasteten möglichst Erleichterungen
verschaffen, schon existierende Einnahmequellen zu erhöhen
suchen und andere nicht versiegen lassen.

3.	Man solle auf alle mögliche Weise den Handel, so-
wohl den inländischen als auch den auswärtigen, zu beleben
suchen, ebenso die Entwickelung der Fabriken und aller
Zweige der nationalen Produktion überhaupt fördern, inso-
weit hier der Einfluß des Finanzministeriums reicht.

4.	Man solle überall, wo es nur angängig ist, Miß-
bräuchen vorzubeugen suchen; überhaupt solle der Geschäfts-
gang des Ministeriums verbessert werden.

h Bl. 1. 128
        <pb n="106" />
        ﻿- 04 —

5.	Es müsse ein Reservekapital zu Kriegszwecken
gebildet werden, um in der Not die Neuausgaben der
Assignaten zu vermeiden.

6.	Es solle die Lage der Kronbauern verbessert werden.

7.	Der Bergbau und das Forstwesen sollen gefördert
werden. Usw.’)

Es ist zu bemerken, daß in dem hier angeführten
Programm die Geldreform noch gar nicht erwähnt ist, welche
in den Jahren 1839—1843 durchgeführt wurde und welche
in Rußland auf immer mit Kankrins Namen verknüpft
bleiben wird.

Die zwei letzten Regierungsjahre Alexanders I. aus-
genommen, fällt die ganze Tätigkeit Kankrins in die Re-
gierungszeit Nikolaus I.

Nach der Dekabristen-Revolte wurde die schon unter
Alexander I. begonnene Reaktion unter Nikolaus 1. noch
stärker, besonders in der Armee. Die Bauernfrage, mit
welcher sich Nikolaus I. in den ersten Jahren seiner Re-
gierung gleich Alexander I. zu befassen für nötig hielt,
wurde bald gänzlich vergessen. Währenddes verschlimmerte
sich die Lage der Leibeigenen immer mehr, so daß ihre
Unzufriedenheit während der Regierungszeit Nikolaus I. je
weiter desto häufiger sich in offenen Aufständen kundgab.2)
Als ausgesprochener Autokrat in seinem Lande hatte
Nikolaus I. es sich zur Aufgabe gemacht, auch nach außen
seinen Einfluß zwecks Wahrung der monarchistisch-kon-
servativen Prinzipien auszudehnen. Wohl mit aus diesem
Grunde unterstützte er den Sultan gegen Mehemed-Ali im
J. 1832, was Rußland allein 5 Mill. Rub. gekostet hat.

Duldete nun aber Nikolaus I. fast keinen Widerspruch
seitens seiner Minister und unterwarf er sich vielleicht nur
in technischen Verwaltungsfragen der Meinung der Fach-
männer, so war sein Verhältnis zu Kankrin ganz anders.
Der letztere, obschon vom Kaiser persönlich gar nicht ge-

1) Bl. 1. 128 130. - 2) Sem. 242—292.
        <pb n="107" />
        ﻿— 95 —

liebt, hat sehr oft den liebsten Plänen des Kaisers wider-
sprochen und ist meistens mit seiner Ansicht gegen die des
Kaisers durchgedrungen. Das ist aber nur dadurch er-
klärlich, daß neben dem Vertrauen, welches der Kaiser
Kankrin in Fachsachen entgegenbrachte, beide, trotz der
Verschiedenheit der Ansichten im einzelnen, doch in dem
Grundprinzip übereinstimmten, daß nämlich an dem status
quo des Monarchismus nicht gerüttelt werden darf, will
man nicht die Revolution heraufbeschwören.1)

Der Ausspruch von Baron Louis: »Faites-moi de la
bonne politique et je vous ferai de bonnes finances« gewinnt
bei der Besprechung der finanzwirtschaftlichen Tätigkeit
Kankrins mehr als irgendwo seine Berechtigung. Es ist
nicht nur schwer, mit schlechten Finanzen gute Politik zu
machen, sondern auch bei schlecht getriebener Politik eine
gute Finanzlage zu schaffen, ja das ist kaum möglich, denn
Politik und Finanzen stehen in dem engen Zusammenhang
von Ursache und Wirkung.

Wenn man dies immer bei der Beurteilung der finanz-
wirtschaftlichen Tätigkeit nach ihren Erfolgen hin im Auge
behalten muß, so ist hier noch vor allem wichtig die be-
sonderen Begleiterscheinungen nicht außer acht zu lassen,
welche die reaktionäre Politik Nikolaus I. kennzeichnen und
welche auch nicht ohne Einwirkung auf die Staatswirtschaft
bleiben konnten. Mehrere Kriege während dieser Periode,
welche in den Jahren 1827—1832 allein an außerordentlichen
Ausgaben 396 298 270 Ass. Rub. verschlangen, dann Miss-
ernten, die gegen 100 Mill. Rub. Ausgaben aus den Staats-
kassen erforderten, Choleraepidemien und andere Begleiter-
scheinungen der traurigen russischen Zustände — all das
war wahrlich nicht dazu angetan, Kankrin die finanzwirt-
schaftliche Arbeit zu erleichtern.

Daß aber Kankrin trotzdem vieles und wertvolles
während seiner ganzen Tätigkeit geleistet hat, das muß man

') Vgl. Gegenwart 11. 296; 310/11.

1
        <pb n="108" />
        ﻿— 96 —

vollauf anerkennen und seiner Ausdauer, seiner Planmäßig-
keit und seiner Tatkraft, mit welcher er zu Werke ging,
zuschreiben.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage, welche wir oben
kennen gelernt haben und welche Kankrin nun beim Amts-
antritt vorfand, war in vieler Hinsicht kritisch. Besonders
schlecht war die Lage der Staatsfinanzen, welche Gurjew
hinterlassen hatte. Das Budget der letzten Jahre arbeitete
mit beständigen Defiziten — und der Staatsbankrott stand
unmittelbar bevor. Kankrin setzte vor allem hier alle seine
Tatkraft ein.

Zuerst wandte sich Kankrin gegen das von Gurjew
angenommene System, wonach jährlich 30 Mill. Rub. zur
Einlösung der Assignaten bestimmt waren, und schaffte es
ab. Seitdem blieb die Assignatenmasse, die am 1. Januar 1824
eine Summe von 595 776 310 Rub. betrug, konstant bis zum
Jahre 1843, worauf sie durch Kredit-Billete ersetzt wurde.')

Gleichzeitig wurden durch diese Veränderung in Weg-
fall gekommene Geldsummen und durch eine 5% Rot-
schildsche Anleihe angesammelte Summen zur Bildung
eines Reserve-Kapitals für Kriegszwecke verwendet, um
ungünstigen Verhältnissen und besonders neuen Ausgaben
der Assignaten vorzubeugen.2)

Was die Schuldentilgung anbelangt, so hat Kankrin
von Anfang an den Grundsatz ausgesprochen und festge-
halten, daß »eine maßlos forcierte Verwendung des Kapitals
zur Einlösung den erwarteten Erfog nicht haben kann, da
die guten Bedingungen beim Abschluß einer Anleihe von
den derzeitigen Konjunkturen abhängen, nicht aber von
einem vorherigen Hinauftreiben der Fonds.«8)

Staatssschulden, zu welchen auch Kankrin nicht bloß
ein Mal seine Zuflucht suchen mußte, und Militärausgaben
bildeten die Hauptlast der Budgets, welche ins Gleichgewicht
zu setzen nun die erste Aufgabe seines Bemühens war.

i) Bl. 1. 120. - 2) Übers. 59; Semtk. 42. — 8) Übers. 59/60.
        <pb n="109" />
        ﻿— 97 -

Zu diesem Zwecke suchte Kankrin zuerst nach Möglich-
keit die Ausgaben zu vermindern. »Diese Verminderung —
sagt er in seiner »Übersicht«1) traf besonders das Finanz-
ministerium, außerdem aber auch in erheblicher Weise die
Ausgaben für das Kriegsministerium, da der Finanzminister
nach genauer Kenntnisnahme der Details der Proviant- und
Kommissariatverwaltung die Möglichkeit einer bedeutenden
Verkürzung der Anschlagssummen dieser Ressorts nachwies.«
Außerdem wurde noch für 1824 und für das folgende Jahr
beschlossen, 5000 Rekrutenquittungen, jede zum Preise von
2000 Rub. Banco, auszugeben. Diese letztere Maßregel, wie
auch Kankrin selbst betont, wurde stark getadelt.2) Auf
diese Weise wurde es denn möglich, daß schon im Jahre
1825 »die natürliche Balance des Staats-Budgets — wie die-
selbe »Übersicht« besagt’) — wieder hergestellt« wurde.

Das Verdienst Kankrins hinsichtlich der Verminderung
des Militärbudgets ist nicht zu verkennen, wenn man be-
denkt, daß er in den ersten 12 Jahren die Militärausgaben,
trotz dreier großer Kriege, von 187 Milk bis 151 Milk herab-
gesetzt hat. Nur in den letzten Jahren seiner Ministerzeit
waren diese Ausgaben wieder bis 169 Milk gestiegen, diese
Summe blieb aber immerhin noch um 20 Milk geringer als
diejenige, welche er bei seinem Amtsantritt vorgefunden hatte.

Außer der Verminderung der Ausgaben traf Kankrin
zur Besserstellung des Budgets auch andere finanzwirt-
schaftliche Maßnahmen. In erster Reihe ist hier die Ge-
tränkeregie zu erwähnen.

Die Erhebung der Getränke-Steuer wurde im Jahre 1781
geregelt und erfolgte seitdem bis zum Jahre 1819 durch
Verpachtung. Im Jahre 1819 wurde auf Grund des Mani-
festes vom 2. April 1817 eine Staatsverwaltung der Getränke-
Steuer eingeführt, wobei die Absicht, die »Staatseinnahmen
durch Zuschlag des ganzen Pächtergewinnes zu vergrößern«,4)
nicht die letzte Rolle gespielt haben mag. Darin hat man

*) Übers. 68. — 2) Übers. 69. — 3) Übers. 69. — 4) Übers. 67.
        <pb n="110" />
        ﻿— 98 —

sich jedoch getäuscht. Infolge unredlicher Handlungen der
Beamten fielen die Einnahmen von Jahr zu Jahr. Im Jahre
1826 hat man deshalb die Frage der Getränkeregie von
neuem erörtert. Von allen Vorschlägen kamen nur zwei
in Betracht, und zwar: Pacht und Akzise. Kankrin war der
Anhänger der Getränkepacht, und er ist schließlich mit seiner
Meinung gegen die der Opposition durchgedrungen1). Die
Getränkepacht wurde denn auch am 1. Januar 1827 wieder
eingeführt. Das muß jedoch als ein großer Mißgriff Kankrins
bezeichnet werden. Doch hat er in seiner irrtümlichen An-
sicht bezüglich dieser Pacht seine ganze Ministerzeit hin-
durch hartnäckig festgehalten. Eine Abweichung davon
bildet nur die Getränke-Akzise, welche vom 11. November
1834 ab in Transkaukasien erhoben wurde.2)

Zwecks Vermehrung der Einnahmen ist im Jahre 1838
die Tabak-Akzise eingeführt worden.8) Das ist auch die
einzige neue Auflage, welche Kankrin überhaupt bewirkt
hat, da neue Auflagen seiner Meinung nach möglichst ver-
mieden werden sollten.

Trotz aller der oben erwähnten Maßnahmen hat Kankrin
jedoch nicht vermocht, das Budget vor Störungen zu be-
wahren. Infolge von Mißernten und Kriegen, doch »auch
-- wie er selbst sagt — weil die gespannte Finanzlage nicht
erlaubte, in guten Jahren Reservefonds für ungünstige Jahre
zu bilden« (ein Umstand, auf den er wiederholt hingewiesen
hat), traten in einigen Jahren, so besonders 1834, 1835, 1841
und 1842, Defizite zutage, welche durch verschiedene An-
leihen gedeckt werden mußten.4)

Vergleicht man aber die Budgets z. B. von 1827 und
von 1843, so bemerkt man immerhin, daß die Einnahmen
von 1843 im Vergleich mit 1827 ziemlich gestiegen sind.
So beträgt der Zuwachs im Jahre 1843 gegen 1827 (in
runden Zahlen): i)

i) Bl. I. 143/4. — 2) Bl. I. 171/2. — «) Bl. I. 192. — &lt;) Übers. 69-72.
        <pb n="111" />
        ﻿— 99 —

der direkten Steuern...................10	Mill.	Rb.

der Zolleinnahmen......................13	„	„

der Getränkesteuer.....................23	„	„

der neuen Tabak-Akzise....................... 800 000 Rb.

der übrigen Rubriken zusammen . .	12 Mill. Rb.

(Übers. 72.)

Diesen unleugbaren Tatsachen müssen jedenfalls auch
andere gegenübergestellt werden, und zwar der Zuwachs
der Staatsschulden, welche am 1. Januar 1834 die ansehn-
liche Summe von 933 871 673 Ass. Rub.1) betrug gegenüber
350 650 000 Ass. Rub. vom 1. Januar 1826.2) Dann ist es
auch nötig die Zunahme der Bevölkerung zu berück-
sichtigen.

Dessenungeachtet kann und soll der Fortschritt, welcher
uns auch äußerlich in den Budgets entgegentritt und
welcher von Kankrin auf bestimmten Gebieten erzielt
worden ist, nicht geleugnet werden.

R. J. Sementkowsky hat in seiner Arbeit über Kankrin
ihn als russischen Colbert bezeichnet.3) Und zwar nicht
ganz mit Unrecht.

Wie Colbert, so war auch Kankrin zielbewußter Mer-
kantilist. Sein Augenmerk hatte er immer auf die Industrie
und den Handel als sicherste Quellen des Volkswohlstandes
gerichtet. Der Ackerbau, meinte er, werde sich dadurch
schon von selbst heben.

Kankrin war aber bekanntlich, wie wir schon aus dem
ersten Abschnitt unserer Arbeit wissen, nicht der Freund
der Großindustrie, da diese »die Sicherheit des Staates durch
die übergroße Menge von taglöhnerischem Pöbel« sehr ge-
fährdet.4) Dieselben Ansichten teilte man damals auch in
höheren Kreisen der russischen offiziellen Welt. Mit Vor-
liebe neigte man sich der kleineren sog. »nationalen Industrie«
zu, unter welchem Namen man die in Entwickelung be- i)

i) Bl. I. 155. — 2) Bl. I. 121. — 3) Semtk. 51. — 4) Weltr. 104.







I
        <pb n="112" />
        ﻿— 100 —

griffene russische Hausindustrie verstand.1) Trotz alledem
aber hat Kankrin und die russische Regierung für die Ent-
wickelung der Hausindustrie unmittelbar nichts getan, da-
gegen alles, um dem russischen Fabrikwesen und damit
auch dem gefürchteten »Fabrikpöbel« zum Fortschritt zu ver-
helfen. So müssen persönliche oder ständische Sympathien
oder Antipathien auf die Seite geschoben werden, wenn die
Logik der realen Verhältnisse es fordert. Die Interessen
der russischen Staatskasse waren es, die die Regierung
trotz aller Antipathie gezwungen haben, seit jeher das
russische Fabrikwesen zum Gegenstände ihrer besonderen
Fürsorge zu machen.

Zur Unterstützung der Fabriken hat die russische
Regierung immer große Summen ausgegeben. Kankrin sah
die üblen Folgen einer solchen Bevormundung der heimischen
Industrie ein; und die sogenannten Industrie-Darlehen wurden
schließlich aufgegeben. »Im Jahre 1823 und in den folgenden
Jahren — so berichtet Kankrin, selbst in seiner »Übersicht«

— stellte sich..........heraus, daß die Fortsetzung des

Systems großer Gelddarlehne nicht nur für die Krone nach-
teilig, sondern auch für diejenigen Fabrikanten, die mit eigenen
Kapitalien arbeiteten, schädlich war, woher im Laufe der
20 Jahre nur in besonderen Fällen unbedeutende Unter-
stützungen gewährt und außerdem diejenigen Etablissements
aufrecht erhalten wurden, die der Krone schuldeten.«2) »Da-
gegen — lesen wir weiter in derselben »Übersicht«2) — er-
schien es notwendig, Maßregeln anderer Art teils zu treffen,
teils fortzusetzen. Hierher gehören: das Festhalten am
Schutzzollsystem, die Verstärkung des Kapitals an Kennt-
nissen und technischer Kunst, die Begünstigung der Ein-
wanderung nützlicher Ausländer, Maßregeln, die einen all-
gemeinen günstigen Eindruck auf die industriellen Klassen
ausüben können, wie z. B. äußere Auszeichnung für solche,
die sich hauptsächlich hervorgetan, ferner die Herstellung i)

i) T.-Bar. I. 300. - a) Übers. 93.
        <pb n="113" />
        ﻿— 101 —

einer näheren Verbindung in dem Fabrikwesen überhaupt,
die Annäherung unserer Kaufmannschaft zur europäischen
Richtung, und andere nicht weniger wichtige Maßnahmen.«

Zu demselben Zwecke der Förderung der Industrie
wurden im Auslande Agenten und Korrespondenten gehalten,
die über alle neuen Erfindungen und Verbesserungen auf
den betreffenden Gebieten zu berichten hatten, es wurden
dann Fachzeitschriften und Bücher herausgegeben, Aus-
stellungen veranstaltet u. a. m. Von besonderer Wichtigkeit
in dieser Hinsicht ist auch das Technologische Institut, das
in den Jahren 1825—1828 gegründet wurde, und dann auch
eine ganze Reihe von verschiedenen technischen Schulen,
die zur Hebung der technischen Kenntnisse und somit auch
zur Förderung der Industrie viel beigetragen haben.

Den Gegenstand besonderer Fürsorge Kankrins bildete
auch das Bergwesen. War doch das Eisen für den Staat
eines der unentbehrlichsten Produkte. Und die Berghütten-
besitzer wurden auf alle mögliche Weise unterstützt: mit
Geld, mit Land und mit fronpflichtigen Arbeitern. Außer-
dem wurden bergtechnische Schulen gegründet, fachtech-
nische Zeitschriften und Bücher herausgegeben. Daneben
wurden wissenschaftliche Reisen von ausländischen Gelehrten
begünstigt. Besonders ist die Forschungsreise von A. Hum-
boldt zu erwähnen, die auf Anregung Kankrins wegen der
damals in Frage gestellten Platinmünze auf Staatskosten
unternommen wurde. Es braucht wohl kaum noch gesagt
zu werden, daß man auch durch den Grenzzoll das Berg-
wesen kräftig unterstützte. Selbst der liberale Tarif von
1819 enthielt so hohen Zollsatz auf Eisen, daß er einem
Einfuhrverbote gleichkam.') Aber trotz alledem, oder besser
gesagt, wegen aller dieser reichlichen Unterstützungen seitens
der Regierung und besonders wegen der ausschließlich in
Anspruch genommenen fronpflichtigen Arbeit wollte das
Bergwesen nicht gedeihen. So sank z. B. der jährliche

h T.-Bar. I. 78.
        <pb n="114" />
        ﻿102 —

Export des Eisens von fast 3 Miil. Pud in den Jahren 1793
bis 95 auf 747 000 Pud in den Jahren 1851—60, und wäh-
rend der Preis des englischen Eisens in der Periode von
1824—1850 auf 60 % gefallen war, ist der Preis des
russischen Eisens in derselben Periode sogar um 1 Kop.
für den Pud in die Höhe gestiegen.1) Diese Tatsachen
zeigen, daß die Eisengewinnung in Rußland wegen der
zurückgebliebenen Technik in der oben bezeichneten Periode
sogar einen Rückstand zu verzeichnen hat.

Durch die Reisebriefe A. Humboldts veranlaßt, hat
Kankrin dem Übel abhelfen wollen, indem er im Jahre 1829
den Gesetzentwurf über freie Arbeiter für die Berghütten
verfaßt hat. Der ganze Entwurf aber fand keine Zustimmung
bei den Bergbehörden.2)

Besser stand es indessen mit der Gewinnung der
edlen Metalle. So ist z. B. die Gewinnung des Goldes
von 25 Pfund im Jahre 1823 auf ;über 50 000 Pfund im
J. 1843 gestiegen.8) Besonders sei hier noch des Platins
erwähnt, welches im Jahre 1822 am Ural entdeckt wurde.
Die Ausbeutung dieses Metalls ist von 11 Pud im J. 1827* 4)
bis auf 210 Pud im J. 1843 gestiegen.5)

Schon im vorhergehenden Kapitel haben wir konstatiert,
daß im Anfang des XIX. Jh. eine neue Art der Fabrik,
nämlich die bäuerliche mit freien taglöhnernden Arbeitern
entstanden war. Neben dieser Erscheinung ist nun auch
ein neuer Entwicklungsprozeß zu verzeichnen, der sich in
der ersten Hälfte des XIX. Jh. allmählich innerhalb der
alten Fakrik selbst vollzog.

Es gab nämlich seit dem J. 1721 zwei Arten von Fabriken
in Rußland: erstens, fronherrliche Fabriken, in welchen fron-
pflichtige Arbeit geleistet wurde, und zweitens die Fabriken
mit angesiedeltem Landbesitz. Zu der letzteren Art gehörten
die Fabriken, welche von der Regierung mit Geld und be-

l) T.-Bar. I. 78 u. 80. — 2) Anh. z. Briefw. 148. — 8) Ök. 90. —

4) Anh. z. Briefw. 137. — 5) Anh. z. Briefw. 137.
        <pb n="115" />
        ﻿103 —

siedeltem Boden unterstützt wurden oder (welche die Er-
laubnis erhielten, die Bauern anzukaufen, falls die Fabrikbe-
sitzer keine Standesrechte dazu besassen. Die rechtliche
Lage der Arbeiter der Fabrik der zweiten Art war von der-
jenigen der Arbeiter der fronherrlichen Fabrik dadurch ver-
schieden, daß die Macht des Fabrikbesitzers über seine
Arbeiter im Gegensatz zu den fronherrlichen Fabrikanten eine
beschränkte war. Das Verhältnis des Fabrikanten zu den
Arbeitern konnte hier von der Regierung geregelt werden.
Die Arbeiter und die Fabrik wurden als ein Ganzes be-
trachtet. Der Besitzer einer solchen Fabrik hatte nicht das
Recht, die Arbeiter anderswo zu veräußern oder sie zu einer
anderen Arbeit als zu derjenigen der Fabrik zu verwenden.1)
Doch ist übrigens zu bemerken, daß der Ankauf der Leib-
eigenen zu solchen Fabriken schon im J. 1816 ganz ver-
boten war.2) Dann war der Besitzer einer solchen Fabrik
auch dadurch gebunden, daß er nicht berechtigt war ohne
besondere Erlaubnis der Regierung den Charakter seiner
Produktion zu ändern oder diese Produktion zu schmälern3)

War ein dermaßen gebundener Charakter der Produktion
noch im XVIII. Jh. erträglich, so wurde er im XIX. Jh.
schließlich infolge der Entwickelung der Technik und des
Fallens oder Steigens der Nachfrage unmöglich. Die fron-
pflichtige Arbeit entsprach ebenfalls nicht mehr den Voraus-
setzungen einer fortgeschrittenen Technik und wurde ein
Hindernis der industriellen Entwickelung. Und so sehen
wir, daß die Regierung Nikolaus I., anfänglich bemüht, durch
manche Reformen dem bemerkten Übel abzuhelfen,4) schließ-
lich dazu kam, daß sie auf Kankrins Antrag die sog. Fabriken
mit angesiedeltem Boden im J. 1840 den Fabrikanten zum
vollen Besitz mit der Erlaubnis überließ, die fronpflichtigen
Arbeiter unter bestimmten Bedingungen in Freiheit zu
setzen.5)

!) T.-Bar. I. 114-115. — 2) T.-Bar. I. 120. — «) T.-Bar. I. 115. —
4) T.-Bar. 1 127. - 6) T.-Bar. I. 130.
        <pb n="116" />
        ﻿— 104

Bemerkenswert ist, daß dieses Gesetz von 1840 nicht
veröffentlicht wurde, wohl aus Furcht vor Unruhen der
Arbeiter.1) Trotzdem dieses Gesetz keine bindende Kraft
besaß und den Fabrikanten freie Hand ließ, wurden die
meisten fronpflichtigen Fabrikarbeiter in Freiheit gesetzt, da
die Interessen der Fabrik selbst keine unfreien Arbeiter
mehr forderten.

Für die Interessen der Fabrikanten zeigte Kankrin stets
bereitwilliges Entgegenkommen. Demgegenüber muß kon-
statiert werden, daß er die Forderungen der Arbeiter fast
immer ablehnte. Handelte es sich um die Lohnbewegung
oder um die Klagen der Arbeiter wegen der Grausamkeit
der Fabrikanten, stets stellte sich Kankrin auf die Seite der
letzteren.i) 2) Ja er schreckte sogar nicht vor Repressalien den
Arbeitern gegenüber zurück.8)

Was die Protektionspolitik betrifft, so suchte Kankrin
wie er selbst sagt, den Tarif von 1822 »sukzessiv zu ver-
bessern und zu vervollständigen«. Es wurden — sagt er —
»viele Prohibitionen aufgehoben, manche Zollsätze erniedrigt,
viele des Einkommens oder nicht hinreichenden Schutzes
wegen erhöht, die Zollgesetze in einigem verändert«.4) Die
protektionistische Politik Kankrins war viel getadelt worden,
besonders von den davon am nächsten betroffenen Deutschen.
Wie dem auch sei, man muß zugeben, daß alle unter
Kankrin erlassenen Tarife, so z. B. die von 1826, 1833 und
zuletzt von 1841, wenn auch keine direkten Verbote ent-
hielten, so doch in vieler Hinsicht prohibitiver Natur waren/’)
Selbstverständlich wurden nicht nur der Schutz der Industrie,
sondern auch rein fiskalische Ziele durch die Tarife ver-
folgt. Von dem letzten Tarif von 1841 mit erhöhten Zoll-
sätzen sagt Kankrin selbst in seiner »Übersicht«: Alle diese
Zuschläge zu den Zollgebühren sind zum größten Teil
weniger infolge der Notwendigkeit eines größeren Schutzes

i) T.-Bar. 1. 130. — ä) T.-Bar. I. 157/8, 160 u. ff. — 3) T.-Bar. I.

165/6. - 4) Ök. 243. - 5) Vgl. Bl. 1. 142, 170 u. 199.
        <pb n="117" />
        ﻿— 105

unserer Manufakturindustrie, als vielmehr zur notwendigen
Erhöhung der Staatseinnahmen angeordnet worden.«1) Und
die Zolleinnahmen waren wirklich im Jahre 1842 gegen
das Jahr 1823 um 60 Mill. Rub. Banco oder 17 Mill. Rub.
Silber gewachsen.2)

Der Handel hat während der Ministerzeit Kankrins
wegen der Mißernten, der Kriege, sowie wegen der Ver-
änderungen der Tarife stark gelitten, wie das Kankrin selbst
zugibt3), obschon zu seinem Gedeihen auch manches getan
wurde. Doch hat man hinsichtlich des Handels Kankrin
auch schwere, teils ganz berechtigte Vorwürfe gemacht.
Besonders in betreif des Kreditwesens. Bekanntlich stiegen
die Zinsen im Handelsverkehr in Rußland um die Zeit
Kankrins sogar bis auf 12 und 13 7" und hypothezierte
Darlehen im Privatverkehr bis auf 10—12’/o. »Diese un-
geheure Höhe des Zinsfußes im Privatverkehr — so lesen
wir in einer Arbeit, die die diesbezügliche Frage erörtert —
bedingt sich nun, wie die Einlagen bei den Kreditbanken
beweisen, nicht etwa im wirklichen Mangel an Kapitalien,
sondern im gänzlich unzureichenden Schutze, welchen die
Hypothekengesetzgebung dem Privatgläubiger gewährt.
Solche Schutzlosigkeit der Privatgläubiger steht indessen,
wie bei genauerer Betrachtung des Kankrinschen Finanz-
systems erhellt, keineswegs isoliert. Sie beruht vielmehr
auf dem durchgeführten Grundsätze, den Privatkredit zu
gunsten des Staatskredits aufs äußerste zu schwächen. Es
wurden damit zwei Zielpunkte der russischen Regierungs-
maximen gleichzeitig erstrebt, einerseits die Füllung der
öffentlichen Kassen, aus denen der Staat nach Umständen
zu schöpfen vermag, andererseits die immer unmittelbare
Abhängigkeit der Verkehrswelt von der Regierung«.4) Hier-
mit ist wohl das Hauptmerkmal der merkantilistischen, so-
mit auch Kankrinschen Finanzpolitik hinsichtlich der In-

■) Übers. 104. - 7 Übers. 72. - 3) Übers. 96; 102. — 4) R. u.
Geg. 175/6.
        <pb n="118" />
        ﻿106 —

dustrie und des Handels, die nur Mittel der Staatspolitik
waren, richtig gekennzeichnet.

Was die Bankprozente betrifft, so hat Kankrin sie am
1. Januar 1830 von 6% auf 5% herabgesetzt. Daneben
wurden auch Darlehen gegen Verpfändung besiedelten Land-
besitzes mit Tilgungsprozenten eingeführt.1)

Am wenigsten hat Kankrin für die Hebung des Acker-
baues etwas direkt getan. Doch wie auf dem Gebiete der
Industrie und des Handels hat er auch hier durch eine
Fachzeitung zu wirken gesucht. Außerdem wurde die noch
jetzt existierende landwirtschaftliche Schule zu Gorki ge-
gründet, sowie Lugan’sche Musterfarme.

Dem Forstwesen wollte Kankrin besonders durch die
Neuerrichtung des Forstinstitutes helfen.

Überhaupt gilt es das große Verdienst Kankrins um
die Gründung verschiedenartiger, namentlich technischer
Schulen hier besonders hervorzuheben.

Es bleibt uns noch übrig, eine und letzte Seite der
Kankrinschen Tätigkeit auf dem finanzwirtschaftlichen Ge-
biete zu besprechen, nämlich seine berühmte Geldreform.

Wir haben schon oben erwähnt, daß Kankrin gleich
nach seinem Amtsantritt die Maßnahme getroffen hat,
das von Gurjew eingeführte System, wonach die Assignaten
in eine verzinsliche Schuld umgewandelt wurden, abzu-
schaffen und die Neuausgabe der Assignaten einzustellen.
Die Assignaten-Masse blieb fortan konstant, und ihr Kurs
besserte sich von 37252/ioo Kop. Ass. im Jahre 1823 bis auf
35490/ioo Kop. Ass. im Jahre 1837 für einen Silberrubel.2)
Das beseitigte aber das Übel nicht. Es fehlte im Verkehr
an einer festen Münzeinheit. Zwar galt offiziell als solche
der Assignatenrubel. Das Manifest vom 9. April 1812 hatte
geradezu bestimmt, daß alle Abgabenzahlungen, von wenigen
unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, fortan in Assignaten
erfolgen sollen.3) Dadurch wurde eine Münzeinheit zum

l) Übers. 63. — 2) Krz. Übers. 111. — 3) BI. I. 104.
        <pb n="119" />
        ﻿Maßstab erhoben, welche beständig in ihrem Werte schwankte.
Es entwickelten sich verschiedenartige Kurse der Assignaten:
Abgaben-, Zollabgaben-, Börsen- und Volkskurse, die nicht
nur nach der Zeit, sondern auch nach dem Orte sehr ver-
schieden waren und beständig wechselten. So zahlte man
z. B. im Jahre 1837 für einen Silberrubel nach dem Börsen-
kurs in Petersburg 354, in Pskow 362 und in N.-Nowgorod
356 Kop. Ass. Nach dem Volkskurs zahlte man in dem-
selben Jahre für Silberrubel in Moskau 420, in Wjatka 400,
in Pskow 380 und in Petersburg 375 Kop. Ass.1) Daraus
ist schon zu ersehen, wie launisch diese Kurse waren.2)
Am meisten litt darunter selbstverständlich der gemeine
Mann. Die Regierung verhielt sich dieser Agiotage gegen-
über ganz passiv, ja sie hat sogar, trotz der nachdrücklichsten
Gegenvorstellungen seitens Kankrins, im Jahre 1826 dieses
Agiotreiben legalisiert.3)

Man bedurfte zur Beseitigung des Übelstandes einer
gründlichen Reform. Kankrin fühlte sich jedoch nicht stark
genug, gleich am Anfang diese Reform durchzuführen, denn
dazu war eine gute Vorbereitung nötig. So sehen wir ihn
denn zuerst sich mit der Ordnung der Finanzen, mit der
Hebung der Volkswirtschaft beschäftigen. Diese Arbeit
nahm ihn volle 20 Jahre in Anspruch.

Unterdessen begann das Volk sich selbst zu helfen.
Allmählich sammelten sich nämlich im Verkehr große
Mengen fremder Münzen, deren das Volk sich gerne be-
diente. Diese Erscheinung ist wohl dem Mangel an einer
festen Münzeinheit zuzuschreiben, nicht aber dem Mangel
an Geld überhaupt, weil es Assignaten genug gab.

Der Zufluß fremder Münzen kam auch der Regierung
durchaus zustatten, denn sie konnte bei der künftigen Geld-
reform sehr guten Gebrauch davon machen. Ein anderer
günstiger Umstand für die künftige Geldreform war auch
der, daß die Menge der ausgebeuteten edlen Metalle immer

0 Semtk. 73/4. - 2) Vgl. Dr. Schm 115-138. - 3) Übers. 60.
        <pb n="120" />
        ﻿— 108 —

mehr wuchs. So berichtet Kankrin selbst, daß z. B. im
Jahre 1823 nur 25 Pfund Gold, im Jahre 1843 aber schon
über 50 000 Pfund gewonnen wurden.1) Diese beiden
Umstände waren es hauptsächlich, die Kankrin ermunterten,
nunmehr an die Reform zu gehen.1 2) Der erste Schritt dazu
war das Manifest vom 1. Juni 1839, das folgendes be-
stimmte: 1. es wird die Silberwährung eingeführt und
der Silberrubel zur gesetzlichen Münzeinheit erhoben;
2. Assignaten werden Hilfswertzeichen, und zwar zum festen
Kurse von 350 Kop. Ass. für 1 Silberrubel.3)

Ein halbes Jahr darauf wurde eine Depositen-Kasse
gegründet, deren Aufgabe darin bestand, »gegen eingezahlte
silberne Rubel Depositen-Billete, die nach Belieben wieder
gegen Metall gewechselt werden« konnten, auszugeben.4)
Diese Depositen-Kasse hatte gegen alles Erwarten einen
kolossalen Erfolg.

»Mit der Fixierung des Kurses der Banknoten — sagt
Kankrin — und durch die besonderen Maßregeln, die das
Finanzministerium getroffen hatte, um diesen Kurs so rasch
wie möglich unter den niederen Volksschichten bekannt zu
machen, ist das willkürliche Agio fast augenblicklich ver-
schwunden.«4) Während der dreizehn Monate floß in diese
Depositen-Kasse eine Summe von 26 666 808 Rub. Silb. zu-
sammen und zurückverlangt wurden in derselben Zeit nur
1 536 475 Rub. Silb. Im folgenden Jahre wuchs diese Summe
noch um 12 780 144 Rub., da es erlaubt wurde, Gold- und
Silberbarren zu deponieren.5)

1)	Ök. 90; vgl. Boscherjanow 211.

2)	Es muß betont werden, daß die aktiv-treibende Kraft in der

ganzen Geldreform von 1839	1843 nicht eigentlich G. Kankrin, sondern

der Kaiser Nikolaus I. war. G. Kankrin verhielt sich verschiedenen
Fragen der Geldreform gegenüber oft passiv und manchmal sogar
oppositionell. Er schien überhaupt schon lebensmüde zu sein. Die
praktische Durchführung der Reform ist allerdings G. Kankrins Werk.

8) Bl 1. 195/6. — 4) Übers. 61. — &lt;5 Semtk. 78.
        <pb n="121" />
        ﻿— 109 —

Durch alle diese Maßnahmen war der Boden genug
vorbereitet, um endlich den letzten Schritt zu tun. Am 1.
Juni 1843 wurde das berühmte Manifest erlassen, wonach
alle Assignaten und Depositen-Billete allmählich durch
Kredit-Billete, die nach Belieben gegen Metall gewechselt
werden können, ersetzt werden sollten.1) Die durch dieses
Manifest vollendete Geldreform hatte vollen Erfolg. Zur
Zeit Kankrins belief sich die Menge der ausgegebenen Kredit-
Billete auf 200 Mill. Rub. und sie war mit Metall voll gedeckt.2)

Da die im Umlaufe befindlichen Assignaten eine Summe
von etwa 596 Mill. Rub. bildeten, welche nach dem festge-
setzten Kurse in Silber der Summe von 170 Mill. gleich
war, so gewann die Staatskasse bei der Devalvations-
Operation die schöne Summe von 426 Mill. Rub.8)

Mit Bezug auf die Kupfermünze war im Manifest von
1839 nichts über eine Neuprägung derselben gesagt, sondern
nur bestimmt, daß 3’/2 Kop. Kupfer gleich 1 Kop. Silber
gerechnet werden sollten. Die Rechnung mit den Bruch-
teilen war im alltäglichen Verkehr sehr schwierig, besonders
für das gemeine Volk. Und so wurde 1842 befohlen, ob-
schon Kankrin auch dagegen war, der Kupfermünze einen
auf Silber lautenden Nennwert beizulegen.4)

Der von Kankrin im Jahre 1827 angeregte Gedanke,
das im J. 1822 am Ural entdeckte und seitdem reichlich aus-
gebeutete Platina zur Prägung von Münzen zu benutzen,
mißlang völlig. Zwar wurden in der Periode von 1828 bis
1845 für über 4 Mill. Rub. Platinmünzen emittiert, diese
wurden aber 1845 wieder zurückgezogen.5) Die Haupt-
schwierigkeit: die Feststellung des Miinzwertes bei der
völligen Unsicherheit des Platinpreises im Handel, auf welche
schon früher AI. v. Humboldt hingewiesen hatte, der von
Kankrin in dieser Frage zu Rate gezogen, war nicht zu

überwinden.	*	*

*

l) Bl. I. 206. — 2) Semtk. 79. — 3) B|. y. 206 — 4) Dr. Sclini-

39—41, 231. — 5) Anh. z. Briefw. 141.
        <pb n="122" />
        ﻿— iio —

Als Kankrin am 1. Mai 1844 von der Leitung des
Finanzministeriums zurücktrat, konnte er mit Recht auf große
Veränderungen und Besserungen, die er hinterließ, hinweisen.

Man braucht nicht alles zu loben, was und wie er
sein Werk getan. Wir haben auf den betreffenden Stellen
in diesem Kapitel darauf hingewiesen, wo die Maßnahmen
Kankrins unserer Meinung nach zu bemängeln sind. Aber
man kann Kankrin wie jeden anderen nicht anders beurteilen
als nur aus den Verhältnissen seiner Zeit heraus, in denen
er lebte und wirkte. Und diese waren, wie wir gesehen
haben, gar nicht günstig.

Es ist ja ganz recht, wenn J. Bloch das Kankrinsche
Finanzsystem konservativ, in sich geschlossen und träge
nennt1) und wenn N. Bunge2) ihm vorwirft, daß sein Augen-
merk zu sehr auf das Gegenwärtige gerichtet war und eine
große Verantwortlichkeit von der Zukunft forderte. Man
muß aber trotzdem offen eingestehen, daß er vieles und
großes für die Besserung der russischen Finanzen und für
die Fixierung der Wertzeichen mit seiner Geldreform ge-
leistet hat. Hierin liegt eben die große Bedeutung Kankrins
auf dem finanzwirtschaftlichen Gebiete. »Er hob den Reichs-
kredit — wenn wir uns erlauben, mit Schipows Worten zu
sprechen — auf die höchste Stufe des Ansehens an allen
europäischen Börsen, und der Reichtum Rußlands stieg be-
deutend unter seinem Ministerium trotz der großen Kriege,
des polnischen Aufstandes, der europäischen Krisen, der
Überschwemmung, des Wütens der Cholera: Begebenheiten,
die seiner Verwaltung nicht geringe Schwierigkeiten be-
reitet haben «.a)

Das von Kankrin mit solcher Mühe und Ausdauer
geschaffene Finanzsystem mußte aber bald einen jähen
Zusammenbruch erfahren. Den stärksten Stoß dazu erteilte
ihm der Krim-Krieg. Derselbe zeigte zugleich am deut-

') Bl. 1. 126/7. — 2) Bunge, 363. — 3) Keys. 31.
        <pb n="123" />
        ﻿lichsten, auf wie schwachen und morschen Füßen der
ganze russische Staatskoloß, somit auch das Kankrinsche
Finanzsystem aufgebaut war. Auch die Regierung mußte
schließlich einsehen, daß der Staat ohne durchgreifende
Reformen auf dem politischen wie auf dem ökonomischen
Gebiete nicht mehr zu halten ist. Und es kam denn auch
die große und berühmte Reform-Periode Alexanders II.
        <pb n="124" />
        ﻿Schlußwort.

j^jachdem wir in den vorhergehenden Abschnitten so-
wohl die Lehre als auch die finanzwirtschaftliche Tätigkeit
Kankrins kennen gelernt haben, wollen wir im Schlußwort
noch die Ergebnisse unserer Untersuchung kurz zusammen-
fassen.

Was zuerst seine Lehre anbelangt, so vermag sich
Kankrin darin weder als origineller noch irgendwie als ein
hervorragender Mann auszuweisen.

Schon in der biographischen Skizze haben wir zu
zeigen versucht, welcher Geist zu der Zeit, als Kankrin
seinen Universitätsstudien oblag, in der deutschen national-
ökonomischen Literatur herrschte. Die vorwiegend merkan-
tilistische Richtung, die den Spuren v. Justis und v. Sonnenfels’
folgte, wies schon sichtliche Zeichen des Niederganges und
Verfalls auf und war durchweg von eklektischem Geist durch-
drungen. Speziell an den Gießener und Marburger Hoch-
schulen, an welchen Kankrin 1790—1794 studierte, lehrten
das nationalökonomische Fach Leute wie A. Fr. W. Crome
und H. Jung, beide Merkantilisten aber als Eklektiker. Es
ist denn ganz natürlich, wenn Kankrin, dem Geiste seiner
Zeit und seiner Lehrer folgend, von demselben Geiste er-
füllt war und in seinen Schriften, wie wir gesehen haben,
nicht nur als Merkantilist, sondern auch als eklektischer
Merkantilist hervortrat.

Dem eklektischen Geiste entsprechend trägt auch der
Merkantilismus Kankrins schon einen milderen Charakter.
So tritt z. B. Kankrin zwar noch gegen die völlige Gewerbe-
freiheit auf, ist aber schon dafür, daß die Zwangseinrich-
        <pb n="125" />
        ﻿— 113 —

tungen der Zunftverfassung erleichtert würden, damit »der
Eintritt fähigen und ehrbaren Personen nicht zu schwer«
werde.1) Ganz in Übereinstimmung mit A. Smith ist er auch
gegen Handelsmonopole.3) Daneben wirkt es jedoch ganz
befremdend, wenn Kankrin den völligen Mangel an Ver-
ständnis für die Eisenbahnen zeigt, gegen welche er eifert,
und wenn er sich über die Banken äußert: sie wären lieber
gar nicht eingerichtet worden.3)

Wie bei den Merkantilisten überhaupt, so ist übrigens
auch bei Kankrin der Schwerpunkt nicht im Theoretischen,
sondern hauptsächlich auf dem Gebiete der praktischen
N.-Okonomie zu suchen, wo er sich, wie wir in dem Vor-
hergehenden konstatiert haben, als ein Anhänger der kon-
servativen Mittelstandspolitik erweist.

Selten wird einem Schriftsteller die Möglichkeit ge-
geben, seine Ideen zu verwirklichen. Diese Möglichkeit
wurde aber Kankrin wie selten einem geboten, als er zum
Finanzminister ernannt wurde. Und die Bedeutung Kankrins
überhaupt liegt nicht sowohl in seiner schriftstellerischen
Tätigkeit, als vielmehr, ja fast ganz auf dem Gebiete der
Staatswirtschaft. Man kann sogar ohne Übertreibung sagen,
daß seine nationalökonomischen Schriften eben durch sein
finanzwirtschaftliches Wirken an Interesse gewinnen, denn
sonst kommt- ihnen als solchen keine nennenswerte Be-
deutung zu.

Auf dem finanzwirtschaftlichen Gebiete aber leistete
Kankrin wirklich große Dienste. In das von ihm geleitete
Finanzministerium brachte er, was diesem bisher durchaus
gefehlt hatte, nämlich Ordnung und System, aber dann auch
die nicht zu gering zu schätzende persönliche Ehrlichkeit.

Die finanzwirtschaftliche Tätigkeit Kankrins ist, wie
wir gesehen haben, nicht ohne Mängel und sogar nicht
ohne bedeutende Fehler, wie, um hier nur ein Beispiel her-
vorzuheben, die von ihm im »Weltreichtum« getadelte und

i) Ök. 212. — 2) Weltr. 175. — 3) Ök. 152.
        <pb n="126" />
        ﻿114 —

doch von ihm selbst dann der fiskalischen Zwecke halber
eingeführte Branntweinpacht.

Es widersprach auch seinem prinzipiellen Standpunkte
des Mittelstandspolitikers, wenn er als Finanzminister eine
großindustrielle Politik zu treiben genötigt war.

Aber ganz im Geiste seiner Auffassung von den Zielen
der Volkswirtschaftspolitik war es, wenn Kankrin immer die
Interessen der Privaten denjenigen der Staatsregierung unter-
zuordnen suchte und wenn er die Industrie und die Kredit-
anstalten überhaupt als fiskalische Mittel in den Händen der
Regierung betrachtete.

Die Bemühungen Kankrins im Amte des Finanzministers
waren hauptsächlich auf die Beseitigung der Defizite und
die Hebung der Staatseinnahmen gerichtet, sowie auf die
Reform des Geldwesens. Hier hat Kankrin tatsächlich große
Verdienste aufzuweisen und hier liegt die größte Bedeutung
Kankrins als eines Staatsmannes.

Daß er es nicht verstand durch tiefergreifende innere
Reformen, besonders in dem Abgabenwesen, sein Werk auf
eine festere Basis zu stellen, und daß dann sein ganzes
Werk in Brüche ging, daran hat Kankrin wahrlich nicht
allein schuld. Denn zugestanden, daß auch innere Mängel
des Kankrinschen Finanzsystems bei seinem Zusammen-
bruche das ihrige beigetragen haben, so kann man jedoch
unmöglich leugnen, daß die größte Schuld dabei dem Staats-
regime zugemessen werden muß, was ja der Krim-Krieg
auch äußerlich am deutlichsten bezeugte.
        <pb n="127" />
        ﻿o

95 —

J o

CD I



bei

|S|

wa

3ft den liebsten Plänen des Kaisers wider-
et meistens mit seiner Ansicht gegen die des
]: sdrungen. Das ist aber nur dadurch er-
sf eben dem Vertrauen, welches der Kaiser
hsachen entgegenbrachte, beide, trotz der
der Ansichten im einzelnen, doch in dem
lereinstimmten, daß nämlich an dem status
-„chismus nicht gerüttelt werden darf, will
| Revolution heraufbeschwören.3)
iruch von Baron Louis: »Faites-moi de la
et je vous ferai de bonnes finances« gewinnt
chung der finanzwirtschaftlichen Tätigkeit
*| als irgendwo seine Berechtigung. Es ist
br, mit schlechten Finanzen gute Politik zu
1 auch bei schlecht getriebener Politik eine
zu schaffen, ja das ist kaum möglich, denn
nzen stehen in dem engen Zusammenhang
d Wirkung.

_ dies immer bei der Beurteilung der finanz-
Tätigkeit nach ihren Erfolgen hin im Auge
&gt;o ist hier noch vor allem wichtig die be-
ierscheinungen nicht außer acht zu lassen,
ionäre Politik Nikolaus I. kennzeichnen und
it ohne Einwirkung auf die Staatswirtschaft
6 Mehrere Kriege während dieser Periode,
§| nren 1827—1832 allein an außerordentlichen
?8 270 Ass. Rub. verschlangen, dann Miss-
n 100 Mill. Rub. Ausgaben aus den Staats-
sn, Choleraepidemien und andere Begleiter-
traurigen russischen Zustände — all das
cht dazu angetan, Kankrin die finanzwirt-
t zu erleichtern.

Kankrin trotzdem vieles und wertvolles
:■ [anzen Tätigkeit geleistet hat, das muß man

nwart 11. 296; 310/11.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
