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        <title>Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung</title>
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          <persName>
            <forname>Georg</forname>
            <surname>Schaulis</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>897653432</idno>
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        AUS  DER  BIBLIOTHEK  VON

JULIUS
LAN  DMAN  N

6.  VIII.  1877  —  8.  XI.  1931

PROFESSOR  DER
STAATSWISSENSCHAFTEN
BASEL  1  9  1  0‘—  1927
KIEL  1  927—1931
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        Tilsit  1914.
Buchdruckerei  »Lituania«,  Hohe  Straße  78.

Graf  Georg  Kankrin
in  nationalökonomischer  und  linanzwirtschaftlicher
Beziehung.
Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  N.-Ökonomie
und  der  Finanzwissenschaft.

Inaugurai  -  Dissertation
der  philosophischen  Fakultät  der  Universität  Bern
zur  Erlangung  der  Doktorwürde  vorgelegt
von
Georg  Schaulis
aus  Bolsian}'-  (Russisch-Litauen).

Von  der  philosophischen  Fakultät  auf
Antrag  des  Herrn  Prof.  Dr.  Reichesberg
angenommen.
Bern,  den  19.  Januar  1912.
Der  Dekan:
Prof.  Dr.  K.  Marti.
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        Tilsit  1914.
Buchdruckerei  »Lituania«,  Hohe  Straße  78.

Graf  Georg  Kankrin
in  nationalökonomischer  und  finanzwirtschaftlicher
Beziehung.
Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  N.-Ökonomie
und  der  Finanzwissenschaft.

Inaugural  -  Dissertation
der  philosophischen  Fakultät  der  Universität  Bern
zur  Erlangung  der  Doktorwürde  vorgelegt
von
Georg  ^chaulis
aus  Bolsiany  (Russisch-Litauen).

Von  der  philosophischen  Fakultät  auf
Antrag  des  Herrn  Prof.  Dr.  Reichesberg
angenommen.
Bern,  den  19.  Januar  1912.
Der  Dekan:
Prof.  Dr.  K.  Marti.
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        Inhalt

Seite
Verzeichnis  der  Schriften  von  O.  Kankrin  .  .  .  V—VI
Verzeichnis  der  benutzten  Literatur  VII—X

Vorwort  XI—XII
Biographische  Skizze  G.  Kankrins  1—21

I.  Abschnitt.  Die  Lehre  G.  Kankrins.
Einleitendes  .  .  23—26
I.  Kapitel.  Kankrins  Verhältnis  zu  den  nationalökonomischen ­
  Systemen  ....  27—33
II.  „  Kankrins  eigener  Standpunkt  .  .  .  33—40
III.  „  Hauptpunkte  der  n.-ökonomischen
Lehre  von  Kankrin  40—54
IV.  „  Kankrins  Geldlehre  54—63
V.  „  Kankrins  Finanzlehre  63—72
VI.  „  Kankrins  Volkswirtschaftspolitik  .  .  72—80

II.  Abschnitt.  Finanzwirtschaftliche  Tätigkeit  G.  Kankrins.
I.  Kapitel.  Rußland  am  Anfang  des  XIX.  Jahrhunderts ­
  81—92
II.  „  Kankrins  Wirken  92—111
Schlußwort  112—114
        <pb n="5" />
        Im  Text

Verzeichnis  der  Schriften  von  G.  Kankrin.

1.  Dagobert,  eine  Geschichte  aus  dem  jetzigen  Freiheitskriege. ­
  2  Teile.  Altona,  1797  und  1798.  (Anonym  erschienen. ­
  Vgl.  S.  3  dieser  Arbeit.)
2.  Fragmente  über  die  Kriegskunst  nach  Gesichtspunkten
der  Militärischen  Philosophie.  St.-Petersburg,  1809.
3.  Weltreichthum,  Nationalreichthum  und  Staatswirthschaft.
  —  Oder  Versuch  neuer  Ansichten  der  politischen
Oekonomie.  -  München,  bey  Karl  Thienemann.  1821.
4.  Über  die  Militärökonomie  im  Frieden  und  Krieg  und  ihr
Wechselverhältniß  zu  den  Operationen.  3  Bde.  St.-Petersburg ­
  1820—1823.
5.  Die  Elemente  des  Schönen  in  der  Baukunst.  St.-Petersburg, ­
  1836.
6.  Phantasiebilder  eines  Blinden.  Berlin,  1845.
7.  Die  Oekonomie  der  menschlichen  Gesellschaften  und  das
Finanzwesen.  —  Von  einem  ehemaligen  Finanzminister.
Stuttgart.  E.  Schweizerbart’sche  Verlagshandlung.  1845.
8.  Aus  den  Reisetagebüchern  des  Grafen  Georg  Kankrin,
ehemaligen  Kaiserlich  Russischen  Finanzministers,  aus
den  Jahren  1840—1845.  —  Mit  einer  Lebensskizze
Kankrin’s  nebst  zwei  Beilagen  herausgegeben  von
Alexander  Graf  Keyserling.  In  2  Teilen.  Braunschweig.
Verlag  der  Flofbuchhandlung  von  Eduard  Leibrock.  1865.
Enthält  außer  den  Reisetagebüchern,  der
Lebensskizze  Kankrins  von  A.  Keyserling  und  dem
»Auszug  aus  der  Dienstliste  des  Grafen  Kankrin«
(Beilage  1  zu  der  Lebensskizze)  noch:

gebrauchte ­

Abkürzungen. ­


Weltr.

Ök.

Rtgb.
        <pb n="6" />
        Übers.

Briefw.

Kurze
Übers.

Uebersicht  der  bemerkenswertesten  Operationen
im  Finanzwesen  während  der  letzten  zwanzig  Jahre,
von  1823  an.  (Beilage  II  zu  der  Lebensskizze.)
Russisch  verfaßt  von  G.  Kankrin,  ins  Deutsche
übersetzt  von  Al.  Keyserling.
9.  Im  Ural  und  Altai.  Briefwechsel  zwischen  Alexander
von  Humboldt  und  Graf  Georg  von  Cancrin  aus  den
Jahren  1827  bis  1832.  Leipzig.  F.  A.  Brockhaus  1869.
10.  Recherches  sur  l’origine  et  l’abolition  du  vasselage
ou  de  la  feodalite  des  cultivateurs,  surtout  en  Russie.
(Russische  Übersetzung  aus  dem  Original  mitgeteilt
von  S.  A.  Sobolewsky  und  abgedruckt  in  »PyccKiM
ApxiiB'B«,  1865.)
11.  KpaTKoe  o6o; : sp r fmie  PocciiicrcTix'b  (JjHHaHCOBTb  (Kurze
Übersicht  der  russischen  Finanzen).  CßopnirK'B  HiuiiepaTOpcKaro
  PyccKaro  HcTopuBecKaro  OSipecTBa-,  Tomt^
Tpn^paTb  nepBbiH.  C.-IIeTep6ypr r b,  1881.
(Und  mehrere  andere  Denkschriften  und  Zeitungsartikel.) ­
        <pb n="7" />
        Verzeichnis  der  benutzten,  bezw.
berücksichtigten  Literatur.

1.  Alexander  Graf  Keyserling.  Lebensskizze
Kankrin’s.  Im  1.  Teile  der  Kankrinschen  Reisetagebücher ­
  (s.  oben  »Aus  den  Reisetagebüchern  des  Grafen
Georg  Kankrin«),
2.  I’.  II  C  e  m  e  h  t  k  o  b  c  k  i  M  E  &amp;lt;3&amp;gt;.  KariKpiurb.  Ero
5KH3HB  h  rocy,n,apcTBeinia&amp;gt;i  flliHTeJibHOCTb  BiorpacjmaecKiü
  oaepivb  C.-IleTep6ypr f i&amp;gt;,  1893.
3.  H.  H  BoatepaHOB’i  Tpatjrb  Erop r b  ®paHireBiia7:&amp;gt;
KaHKpHH'b  Ero  5kh3hje&amp;gt;,  jiHTepaTypribie  Tpyflbi  h  a;Ba-An;aTHJi
 , hTHa}ia; r baTejibHOCTbynpaBJieHiaMiiHHCTepcTBOM'i&amp;gt;
oEHancoBm  Il3a;aide  rpatjra  II.  B.  KaiiKpniia.  C  -IleTep-6ypr
 r b  1897.
4.  Dr.  August  Oncken.  Geschichte  der  Nationalökonomie. ­
  Erster  Teil.  Die  Zeit  vor  Adam  Smith.
Leipzig,  1902.
5.  J.  K  a  u  t  z.  Die  geschichtliche  Entwicklung  der  Nationalökonomik ­
  und  ihrer  Literatur.  Wien,  1860.
6.  Wilhelm  Roscher.  Geschichte  der  National-Oekonomik
  in  Deutschland.  München,  1874.
7.  Jan  Bloch.  Finanse  Rosji  w  XIX  wieku  na  tle
ogölnych  dziejöw  Paüstwa.  3  tomy.  Warßawa,  1883
—  1884.
8.  H.  B  y  h  r  e.  Mi.io.'ii  rpa&amp;lt;t&amp;gt;a  KamcpnHa  o  SyMaacHHX'B
fleHbraxTb  (Py  ock  iM  BioTHiK'b.  ToM r b  miTb,necHT r rt.
x ieTBepTLiii.  CTp.  361  -386  MocKBa,  1861)

lm  Text
gebrauchte ­

Abkürzungen. ­

KeySi

Semtk.

Boscherjanow.


Onck.

Kautz.
Roscher.
BI.

Bunge.
        <pb n="8" />
        VIII

Semevsky
u.  Sem.

A.  Sm.

List.

Dr.  Schm.

T.-Bar.

Gegenwart. ­


Archiv
d.  pol.  Ök.
N.  F.
R.  u.  Geg.

9.  B.  H.  0  e  m  e  b  c  k  i  h.  KpecTBHHCKm  Bonpoca.  bt.  Pocciii
  bo  BTopon  iTOJLOBirirh  XVIII-ro  h  riepiioir  nojioBHHi&amp;gt;
XIX  ßllKa.  (KpeCTBHHCKiä  CTpoi  CSopHHICB
CTaTeü.  T.  I.  Ha^anie  kh.  II.  ,1^.  p0,ojiropyKOBa  b  rp.
C.  A.  ToncToro.  —  CTp.  157—295.  —  C.-neTepöyprB.
KHiiroHS^aTejiLCTBo  „Eecißa“.  1905.)
10.  Adam  Smith.  Untersuchung  über  das  Wesen  und
die  Ursachen  des  Volkswohlstandes.  Aus  dem  Englischen ­
  übertragen  von  F.  Stöpel.  Zweite  durchgesehene ­
  und  verbesserte  Auflage  von  Robert  Prager.
4  Bde.  Berlin,  1905-1907.
11.  Fr.  List.  Das  nationale  System  der  politischen  Oekonomie.
  »Sammlung  socialwissenschaftlicher  Meister«.
III.  Bd.  Jena,  1904.
12.  Dr.  Alfred  Schmidt.  Das  russische  Geldwesen
während  der  Finanzverwaltung  des  Grafen  Cancrin
(1823  —  1844).  Eine  finanzhistorische  Studie.  (Russische ­
  Revue.  Monatsschrift  für  die  Kunde  Russlands. ­
  VII.  Band.  S.*37—66;  97  bis  138;  215  —  240.  —
St.-Petersburg,  1875.
13.  M.  T  yraHi-BapaHOBCKÜ  —  PyccKaa  &amp;lt;j&amp;gt;a6-pnrca
  Bt  rrponinoMt  n  nacToain,e\rr&amp;gt;.  Tomb  I.  Hctopri'iecKoe
  paaBuxie  pyccKOH  a&amp;gt;a6pnKn  bb  XIX  B'hrds.
TpeTte  KSAarrie.  C.  IleTepöyprB,  1907.
14.  (Anonym.)  Nikolaus  I.  Pawlowitsch,  Kaiser  von
Russland.  (Die  Gegenwart,  Zweiter  Bd.  S.  287  bis
321.  Leipzig,  1849.)
15.  Hanssens  Rezension  über  Kankrins  »Die  Oekonomie
der  menschlichen  Gesellschaften«.  (Archiv  der  politischen ­
  Oekonomie  und  Polizeiwissenschaft.  Neue
Folge.  Vierter  Band.  Heidelberg,  1846).
16.  Russland  und  die  Gegenwart.  2  B.  Leipzig,  1851.
17.  W.  B  e  s  o  b  r  a  s  o  f  f.  De  l’influence  de  la  Science  economique
  sur  la  vie  de  l’Europe  moderne.  St.-Peters-
        <pb n="9" />
        IX
bourg,  1867.  (Memoires  de  l’Academie  Imperiale  des
Sciences  de  St.-Petersbourg,  VII.  Serie.  Tome  XI,  N.  10.)
18.  B  ji.  By  paeßi.  3a  cto  jiTt'b  (1800-1896)  C6opheckij
  no  ncTopia  nojim’iniecKHX'B  n  o6in,ecTBeHHBix , B
flBHSKeHÜi  bte&amp;gt;  Pocciii.  B r jb  ^Byx'B^acTax'B.  JIohaoh'Bj  1897.
19.  A.  TyHi&amp;gt;.  Hcropia  peBonioidormaro  ^BHaceHia  bi.
Poccüh.  IlepeBO^'B  ca.  H'hMerpjaro.  IIcwb  peflaKn,ieii  h
c r B  npHMiaamaMH  JI.  9.  IIIhiixko.  —  1903.
20.  A  1  f  r  e  d  K  i  r  m  i  s.  A.  Fr.  W.  Crome.  Dissertation.
Bern,  1908.
21.  Heinrich  Storch.  Handbuch  der  National-Wirthschaftslehre.
  Aus  dem  Französischen,  mit  Zusätzen,
von  D.  Karl  Heinrich  Rau.  3  Bde.  Hamburg,  1819—1820.
22.  H  e  i  n  r  i  c  h  S  t  o  r  c  h.  Betrachtungen  über  die  Natur
des  Nationaleinkommens.  Nach  der  französischen  Urschrift ­
  vom  Verfasser  selbst  übertragen.  Halle.  1825.
23.  Johann  Heinrich  Jung.  Lehrbuch  der  Finanz-Wissenschaft.
  Leipzig.  1789.
24.  Sonnenfels,  Joseph  v.  Sätze  aus  der  Polizey,
Handlungs-  und  Finanz-Wissenschaft.  Wien.  1.  Teil
1765,  2.  Teil  1769,  3.  Teil  unter  dem  Titel:  »Grundsätze ­
  der  Polizey,  Handlung  und  Finanzwissenschaft«.
Wien,  1776.
25.  —„—  Grundsätze  der  Polizey,  Handlung  und  Finanz.
Siebente  verbesserte  Auflage.  Wien  1804.
26.  Johann  Heinrich  Gottlob  von  Justi.  Grundsätze ­
  der  Policeywissenschaft.  Dritte  Ausgabe  mit
Verbesserungen  und  Anmerkungen  von  Johann  Beckmann. ­
  Göttingen.  1782.
27.  Johann  —„•—  Staatswirthschaft  oder  Systematische  Abhandlung ­
  aller  Oekonomischen  und  Cameral-Wissenschaften.
  Zweite  stark  vermehrte  Auflage.  2  Bde.
Leipzig  1758.

Burz.

Storch
Hdb.
        <pb n="10" />
        X

28.  Dr.  Friedrich  List.  Das  nationale  System  der
politischen  Oekonomie.  Erster  Band:  Der  internationale
Handel,  die  Handelspolitik  und  der  Deutsche  Zollverein.
2.  Aufl.  Stuttgart  und  Tübingen  1842.
29.  H.  H.  K  a  y  m  a  h  i  KpeflHTHBie  ÖHJieTH,  hx£  ynHflOK£
h  B03CTaH0BJieHie.  C.  II.  B.  1888  r.
30.  H.  H.  Kay^MaH  £.  H3£  HCTopiii  6yMaHCHHX£  flenerc
Bii-Pocciii.  CIIB.  1909
31.  B.  P  o  3i  b  ^  m  a  h's.  PyccKia  SyMaacHBia  fleHBrii.  Onirahcobo-Hcti&amp;gt;pii
 t ieckiii  oaepicb.  CIIB.  1866  r.
32.  3.  H.  II  e  h  e  p  ii  h  £.  IIcTopiiaecKiii  oÖ3op r £  pocnaceM
rocyflapcTBeHHHXTb  ,ii;oxoaob£  n  pacxoflOB£  c£  1803  no
1843  rofl£  BKJiioanTejiBHO.  CIIB  1896  r.
33.  II.  II.  M  h  r  y  ji  ii  h  £  Pyccmfi  rocyflapcTBeHHirM:  KpeflHT£
  (1769—1899).  Ohbht£  HCTopiiKO-KpiiTiiaecKaro
oöaopa.  Tom£  I.  XapBKOB£  1899  r.
        <pb n="11" />
        Vorwort.

Jn  der  Geschichte  der  Nationalökonomie  ist  G.  Kankrin
nur  als  eine  Größe  untergeordneten  Ranges  bekannt.  Er  ist
auch  ohne  jede  Bedeutung  für  die  weitere  Entwickelung  der
nationalökonomischen  Theorie  geblieben.  —  Und  sein  Name
wäre  vielleicht  von  der  Nachwelt  ganz  vergessen  worden,
wenn  er  nicht  die  Finanzen  des  größten  Reiches  in  Europa
während  21  Jahre  geleitet  hätte  und  infolgedessen  öfter
genannt  worden  wäre.  Seine  finanzwirtschaftliche  Tätigkeit
ist  es  denn  auch  gewesen,  die  seinen  Schriften  Interesse
und  Beachtung  verschafft  hat.
Die  Schriften  G.  Kankrins,  und  zwar  insbesondere  seine
nationalökonomischen  und  finanzwissenschaftlichen  Arbeiten,
einer  Untersuchung  zu  unterziehen,  um  die  Stellung  unseres
Autors  in  der  Geschichte  der  Nationalökonomie  und  der
Finanzwissenschaft  näher  zu  bestimmen,  ist  die  Aufgabe  der
vorliegenden  Dissertation.  Daß  ich  dabei,  um  ein  möglichst
klares  Bild  von  G.  Kankrin  im  ganzen  zu  erhalten,  auch  seine
finanzwirtschaftliche  Tätigkeit  im  II.  Abschnitt  kurz  behandle,
ist  selbstverständlich.  In  derselben  Absicht  ist  der  Arbeit
auch  eine  biographische  Skizze  G.  Kankrins  vorausgeschickt.
Indem  ich  nun  die  vorliegende  Arbeit  der  Öffentlichkeit ­
  übergebe,  kann  ich  nicht  umhin,  des  weiland  Prof.
Dr.  A.  Oncken  mit  inniger  Dankbarkeit  zu  gedenken.  Ihm
bin  ich  als  sein  ehemaliger  Schüler  vielen  Dank  schuldig.
Auf  seine  Anregung  hin  ist  vorliegende  Arbeit  auch  entstanden. ­
  Leider  konnte  sie  nicht  zu  seinen  Lebzeiten  bis
zu  Ende  geführt  werden.
        <pb n="12" />
        XII

Sie  ist  dann  unter  der  Leitung  des  Herrn  Professors
Dr.  N.  Reichesberg  vollendet  worden.  Diesem  meinem  verehrten ­
  Lehrer  erlaube  ich  mir  auch  an  dieser  Stelle  für  seine
wertvollen  Winke  und  Ratschläge  zu  der  Arbeit  meinen
besonderen  und  herzlichsten  Dank  auszusprechen.  Ich  erfülle ­
  damit  nicht  nur  eine  angenehme  Pflicht,  sondern  entspreche ­
  auch  meinem  tief  empfundenen  Herzensbedürfnis.
Der  Verfasser.
        <pb n="13" />
        Biographische  Skizze  G.  Kankrins.
^eorg  Kankrin  wurde  geboren  am  16.  November  1774  in
Hanau  als  Sohn  des  Oberkammerrats  Franz  Ludwig  Kankrin.
Seine  Mutter  war  eine  Tochter  des  Bergrats  Körber  aus
Zweibrücken.
Der  Vater  des  Neugeborenen  stand  in  Diensten  des
Erbprinzen  von  Hessen,  späteren  Kurfürsten  Wilhelm  I.,  und
hatte  bis  dahin  zur  großen  Zufriedenheit  seines  Flerrn  die
Geschäfte  des  Berg-  und  Salzwesens  nebst  dem  Zivilbauwesen ­
  des  Landes  geleitet,  wobei  dann  auch  die  Spezialdirektion ­
  des  Miinzwesens  hinzukam.  Aber  im  Jahre  1782
mußte  Fr.  L.  Kankrin  die  Hessische  Stellung  wegen  Zwistigkeiten ­
  zwischen  seiner  Frau  und  einer  anderen  Dame  am
Hofe,  die  bei  dem  Landesherrn  in  Gunsten  stand,  aufgeben.
Er  bot  nun  seine  Dienste  dem  Markgrafen  zu  Anspach  an.
Von  diesem  wurde  er  auch  zum  wirklichen  Kanzlei-Direktor
zu  Altenkirchen  in  der  Grafschaft  Sayn  mit  einem  ansehnlichen ­
  Gehalt  ernannt.  Doch  schon  im  Dezember  des  folgenden ­
  Jahres  wurde  ihm  seitens  der  russischen  Regierung
ein  glänzender  Antrag  gemacht,  den  er  auch  annahm.  Ein
Gehalt  von  2000  Rb. 1 )  nebst  einer  Pension  von  1000  Rb.
für  die  Witwe,  3000  Rb.  zur  Deckung  der  Übersiedelungskosten ­
  und  der  Rang  eines  Kollegienrats  wurden  ihm  zugesichert. ­

Bekanntlich  genoss  Fr.  L.  Kankrin  seiner  Zeit  bei  seinen
Fachgenossen  ein  großes  Ansehen.  Seine  zahlreichen  Schriften
aus  dem  Gebiete  der  Technologie,  der  Architektur  und  des
Bergbaus,  sowie  juristische  Arbeiten  (z.  B.  die  »Abhandlung

0  Um  1814  betrug  das  Gehalt  schon  3465  Rb.  Boscherjanow,  11,
        <pb n="14" />
        2

vom  Wasserrecht«)  machen  eine  kleine  Bibliothek  aus  und
waren  damals  sehr  gut  bekannt.  Deshalb  ist  es  kein  Wunder,
daß  er  in  Petersburg,  wo  er  schon  am  28.  Februar  1784
hinkam,  gut  aufgenommen  wurde. 1 )  Von  der  Gunst,  die  er
von  Anfang  an  bei  der  russischen  Regierung  genoß,  zeugt
auch  die  Tatsache,  daß  ihm  von  1786  bis  1794  gestattet
wurde,  zur  Kräftigung  seiner  Gesundheit  und  zur  Herausgabe ­
  verschiedener  Schriften  in  Gießen  zu  leben.  Währenddessen, ­
  nämlich  1793,  wurde  er  zum  Staatsrat  ernannt.  Nach
Ablauf  des  Urlaubs  kehrte  Fr.  L.  Kankrin  wieder  nach  Rußland ­
  zurück  und  verblieb  bis  1813  in  Staraja  Russa,  wo  ihm
seit  1784  die  Oberleitung  der  Salinen  anvertraut  war,  um  dann
bis  zu  seinem  1816  erfolgten  Tode  als  Mitglied  des  Rats
fürs  Bergwesen  zu  wirken.
Beim  Wegzuge  aus  Deutschland  hatte  Fr.  L.  Kankrin
seinen  Sohn  Georg  zurückgelassen,  doch  ist  nicht  ganz  sicher,
an  welchem  Orte.  Soviel  steht  jedoch  fest,  daß  Georg  bis
zu  seinem  8.  Jahre  in  Hanau  lebte  und  dann  als  dreizehnjähriger ­
  Knabe  mit  seine,n  Eltern  1786  in  Gießen  zusammentraf ­
  und  8  Jahre  lang  zuerst  in  Gießen,  dann  in  Marburg
mit  ihnen  lebte,  ln  Gießen  hat  Georg  Kankrin  vermutlich
das  klassische  Gymnasium  absolviert  und  im  Jahre  1790  die
Universität  bezogen.  Er  widmete  sich  daselbst  juristischen
und  staatswissenschaftlichen  Studien,  die  er  (gegen  1792)
»durch  die  Franzosen  aus  Gießen  verscheucht«,  wie  er
sich  selbst  ausdrückt 2 ),  in  Marburg  1794  beendet  hat.
')  Auf  Befehl  der  Kaiserin  Katharina  II.  wurde  sein  Werk  über
das  Berg-  und  Salzwesen  ins  Russische  übersetzt  und  erschien  1785—1791
in  6  Teilen  mit  einer  Dedikation  des  Autors  an  die  Kaiserin.  Hier  sei
noch  gleich  bemerkt,  daß  die  deutsche  Ausgabe  desselben  Werkes  von
1773,  sowie  eine  noch  frühere  Schrift  (»Beschreibung  der  vorzüglichsten
Bergwerke  in  Hessen«)  von  1767  bereits  der  Kaiserin  Katharina  II.
dediziert  war.  Daraus  ergibt  sich,  daß  die  Beziehungen  Fr.  L.  Kankrins
zu  Rußland  schon  zur  Zeit  seiner  Hessischen  Dienste  bestanden  haben
müssen.  Vgl.  Boscherjanow,  5—8.
2 )  Rtgb.  II.  28.
        <pb n="15" />
        3

Auf  der  Universität  soll  G.  Kankrin  wegen  »des  glühenden ­
  Eifers  für  das  Gute«  sehr  beliebt  gewesen  sein.  In
Gießen  hatte  er  als  Student  an  der  Stiftung  eines  idealen
Freundschaftsbundes  teilgenommen;  und  seinen  Genossen
hat  er  noch  später  seine  Treue  bewiesen.  Als  er  nämlich
im  Jahre  1813  diese  Gegend  passierte,  suchte  er  die  alten
Freunde  in  Gießen  auf,  trotzdem  er  durch  sehr  viele  Arbeiten
in  Anspruch  genommen  war,  um  »sich  mit  Herzlichkeit  dem
Ergüsse  gegenseitiger  Empfindungen  hinzugeben«. 1 )
In  die  Universitätsjahre  fällt  ein  Roman,  der  der  Feder
G.  Kankrins  zugeschrieben  wird.  Der  Roman  ist  später,
nämlich  1797  und  1798,  in  Altona  in  2  Teilen  anonym  erschienen ­
  und  trägt  den  Titel:  »Dagobert,  eine  Geschichte ­
  aus  dem  jetzigen  Freiheitskriege«. 2 )  Die  Helden
des  Romans  sind  zwar  patriotische  Offiziere  der  französischen
Republik,  doch  tritt  der  Gedanke,  daß  die  Anarchie  durch
jemand  bewältigt  werden  müsse,  ebenso  wie  die  Bewunderung ­
  Napoleons  schließlich  immer  mehr  hervor.
Was  die  Universitätsstudien,  den  Charakter  derselben
um  jene  Zeit  betrifft,  so  gibt  uns  G.  Kankrin  selbst  manche
Aufschlüsse  darüber.  An  einer  Stelle  seiner  Tagebücher,  an
9  Keys.  4.
3 )  Über  die  Autorschaft  dieses  Romans  sagt  Graf  Al.  Keyserling,
Schwiegersohn  G.  Kankrins,  in  seiner  »Lebensskizze  Kankrins«  folgendes ­
  :  »Obgleich  aus  Kankrins  Munde  in  späteren  Jahren,  soviel  man
weiss,  über  diesen  Roman  nichts  verlautete,  so  wird  er  ihm  doch  allgemein ­
  und  gewiss  mit  Recht  zugeschrieben,  da  die  kurzen  Sätze,  die
entschiedenen  Aussprüche,  die  aphoristischen  Reflexionen  nach  Form
und  Inhalt  jenes  nicht  leicht  zu  verkennende  Gepräge  einer  von  Kankrin
herrührenden  Schrift  verraten.  Dass  aber  G.  Kankrin  schon  in  so  früher
Zeit  belletristische  Schriften  herausgegeben  hat,  bestätigt  er  selbst  in  der
Vorrede  seines  letzten  kleinen  Werkes  (damit  ist  die  Vorrede  zu  den
»Phantasiebildern  eines  Blinden«,  Berlin,  1845,  gemeint.  G.  Sch.),  die  mit
den  Worten  beginnt:  Als  ich  jung  war,  erging  ich  mich  in  den  Gefilden
der  Dichtung«.  (Keys.  4/5).  —  Den  Roman  selbst  konnte  ich  in  den
Berliner  und  Münchener  Bibliotheken  nicht  finden  und  deshalb  musste
ich  es  mir  versagen,  die  Frage  nach  der  Autorschaft  des  Romans  auf
'hre  Gründe  hin  zu  prüfen.
        <pb n="16" />
        4

der  er  das  Deutschland  der  vierziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts ­
  mit  demjenigen  vor  45  Jahren,  als  er  selber  noch  in
Deutschland  studierte,  vergleicht,  sagt  er  unter  anderem:  »Die
Wissenschaften  sind  hoch  kultiviert.  Die  alte  Pedanterie,
das  dürre  Brotstudiumwesen,  die  Kleinlichkeit  und  Einseitigkeit ­
  meiner  Universitätsjahre  haben  aufgehört.  —.  —.
—  Die  Hilfsmittel  des  Lehrens  und  Lernens  haben  sich  ungemein
  ausgebildet.  —.  —.  —  Die  Ungebundenheit  des
Burschenlebens  ist  eingeschränkt  zu  grossem  Nutzen.  —.
—  Die  Sitten  der  Studierenden  sind  geschliffener.« 1 )  Über
Giessen  äussert  sich  G.  Kankrin  an  einer  anderen  Stelle  derselben ­
  Tagebücher  folgendermassen:  »Giessen  war  ein  gar
elendes,  befestigtes  Städtchen,  jetzt  hat  sich  vieles  zum
Bessern  und  Schlechtem  verändert.  —.  —.  —  Die  einst
schwache  Universität  ist  durch  Anstalten  und  neuerdings
durch  Professor  Liebig  in  bedeutenden  Flor  gekommen.
Der  Ton  scheint,  wie  ehemals,  noch  ziemlich  gemein.  Ein
am  Abend  tiefbetrunkener,  lallender,  sonst  geschickter  Professor ­
  G.  drängte  sich  zum  Aergernis  der  Anwesenden  beständig ­
  zu  mir.  —.  —.  —  Doch  wie  haben  sich  die  Wissenschaften ­
  in  den  5ö  Jahren,  vor  denen  ich  zuerst  nach
Giessen  kam,  aus  dem  trocknen  Brotstudium  gerissen,  besonders ­
  aber  die  dürre  Juristerei  gehoben,  die  aus  verschiedenen ­
  Epochen  ein  römisches  Recht  zusammenklaubte  und
ein  deutsches  machte,  zu  dem  es  nichts  Allgemeines  gibt.« 2 )
Über  Marburg  finden  wir  in  den  Tagebüchern 3 )  nur  sehr
weniges,  nämlich  nur  die  Tatsache  konstatiert,  daß  der
Autor,  »durch  die  Franzosen  aus  Giessen  verscheucht«,  eine
Zeitlang  dort  gelebt  habe.  Über  die  volkswirtschaftlichen
Studien,  die  uns  hier  am  meisten  interessieren,  finden  wir
keine  Andeutung  weder  in  den  bisherigen  und  zwar  sehr
dürftigen  Biographien  von  G.  Kankrin,  noch  auch  in  seinen
Tagebüchern  selbt.  Etwas  Licht  darüber  zu  werfen,  wird
vielleicht  hier  am  Platze  sein.

&amp;gt;)  Rtgb.  I.  193/134.  3)  Rtgb.  II.  29—30.—  “)  Rtgb.  II.  28-
        <pb n="17" />
        5

Deutsche  Nationalökonomik,  die  sich  in  der  sogenannten
Kameralwissenschaft  entwickelt  hat, 1 )  war  sowohl  von
Anfang  an,  wie  auch  in  der  2.  Hälfte  des  18.  Jahrunderts
noch  vorwiegend  merkantilistisch.  Der  Merkantilismus  war
um  diese  Zeit  in  Deutschland  »so  ziemlich  am  tiefsten  in
die  nationalökonomische  Literatur  eingedrungen«,  wie  Kautz
sagt,  und  die  Anklänge  an  »einen  antimerkantilistischen
Grundsatz«  waren  nur  hie  und  da  anzutreffen.“)  Und  was
die  merkantilistische  Literatur  in  Deutschland  selbst  betrifft,
so  war  sie  bekanntlich  nicht  auf  der  Höhe  der  westeuropäischen ­
  und  blieb  auch  von  keinem  Einfluß  auf  die
letztere. 3 )  Das  physiokratische  System  wiederum,  dessen
kräftige  Wurzeln  wir  in  der  2.  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts
in  Frankreich  einschlagen  sehen,  fand  um  dieselbe  Zeit  in
Deutschland  kaum  beachtenswerte  literarische  Vertreter,  —
so  daß  J.  Mauvillon  selber,  der  an  der  Spitze  der  ganzen
physiokratisch-literarischen  Bewegung  in  Deutschland  stand,
in  seinen  »Physiokratischen  Briefen«  gestehen  muß,  daß
er  von  den  Originalwerken  der  Physiokraten  nur  wenige
gelesen  habe,  und  er  bittet,  wenn  ihm  Abweichungen  vom
System  zugestoßen  sein  sollen,  dieselben  in  Gottes  Namen
»Mauvillonisch«  zu  nennen. 4 )  Auch  dieselbe  »mauvillonisch«
  -  physiokratische  Bewegung  war  bald  zu  Ende  und
mußte  den  Platz  der  Lehre  A.  Smith’s  überlassen.  Die
letztere  bürgerte  sich  allerdings  in  Deutschland  nicht  so
schnell  ein.  Bezeichnend  ist  die  Bemerkung  der  »Göttinger ­
  gelehrten  Anzeigen«  bei  Gelegenheit  einer  Rezension ­
  des  Smith’schen  Werkes  (»Wealth  of  nations«)  vom
29.  Nov.  1794.  Da  heißt  es  über  das  Smith’sche  Buch:
»Wenn  man  sein  Buch  hier  und  da  zitiert  findet,  so  scheint
es  doch,  die  leichten  Kapitel  abgerechnet,  als  habe  man  ihn
nie  gelesen.  Auf  Veränderung  der  Doktrin  in  Deutschland
hat  er  noch  keinen  Einfluß  gehabt.  Man  betet  lieber  anderen
nach,  weil  man  sie  mit  mehr  Gemächlichkeit  verstehen
&amp;gt;)  Onck.  226/7.—  2 )  Kautz,  335.—  3 )  Onck.  236.—  4 )  Onck.  413.—
        <pb n="18" />
        6

kann.« 1 )  Und  Roscher  schreibt  darüber  noch  folgendes:
»Ich  habe  diese  Behauptung  beim  Durchforschen  der  Literatur
zwischen  1776  und  1794  vollkommen  bestätigt  gefunden,
sowohl  in  den  Lehrbüchern  und  Monographien,  als  in  den
gelehrten  und  politischen  Zeitschriften.  Selbst  die  Göttinger
gelehrten  Anzeigen,  die  sich  um  die  Einführung  Ad.  Smith’s
in  Deutschland  so  großes  Verdienst  erworben  haben,  sind
in  der  langen  Zwischenzeit  zwischen  den  erwähnten  Rezensionen ­
  (d.  h.  von  1777  bis  1794.  G.  Sch.)  über  ihn  gänzlich
still,  so  daß  sie  z.  B.  am  31.  Mai  1781  einen  Mann  wie
Büsch  auf  dieselbe  Stufe  nicht  bloss  mit  Steuart,  sondern
mit  Smith  stellen.« 2 )  Daraus  ergibt  sich,  daß  die  deutsche  N.-Ökonomik
  um  die  Jahre  1790—1794,  als  G.  Kankrin  seinen
Universitätsstudien  oblag,  sich  noch  vorwiegend  in  dem
Fahrwasser  des  Merkantilismus  bewegte,  abgesehen  von
einigen  »mauvillonisch«-physiokratischen  Versuchen  und
von  deutschen  Übersetzungen  des  Smith’schen  Hauptwerkes,
das,  wie  wir  gesehen,  noch  so  gut  wie  keinen  Einfluß
um  diese  Zeit  in  Deutschland  zu  verzeichnen  hatte.
So  verhält  sich  die  Sache  im  allgemeinen.  Wenn  wir
uns  nun  den  Giessener  und  Marburger  Universitäten  zuwenden ­
  und  uns  erkundigen,  welcher  Geist  um  die  Zeit,
als  G.  Kankrin  dort  studierte,  die  n.-ökonomischen  Lehrstühle ­
  beherrschte,  so  finden  wir  folgendes.  In  Giessen
dozierte  N.-Ökonomie  von  1787  bis  1831,  dass  heisst  um
die  Zeit  (1790—1792),  als  G.  Kankrin  dort  seine  Universitätsstudien ­
  begann,  A.  Fr.  W.  Crome,  ein  Mann,  der  sich  den
n.-ökonomischen  Systemen  seiner  Zeit  gegenüber  eklektisch
verhielt  und  erst  um  1807  begann,  sich  für  einen  Anhänger
A.  Smith’s  auszugeben. 3 )  An  der  Marburger  Universität
wurde  das  nationalökonomische  Fach  schon  seit  1787  von
Heinrich  Jung  gelehrt,  d.  h.  von  einem  Manne,  der  wahrlich
•)  Zitiert  bei  Roscher,  S.  601.—  2 )  Roscher,  601.—
3 )  Vgl.  K  i  r  m  i  s  ,  Crome.  Berner  Dissert.  Bern,  1908.  S.  81,
111—112.
        <pb n="19" />
        kein  wissenschaftlicher  Kopf  war.  Es  ist  für  ihn  die  Vielseitigkeit ­
  bezeichnend,  mit  der  er  paradierte.  So  umfasste
sein  akademischer  Lehrkursus  binnen  zwei  Semestern  in
wöchentlich  24  Stunden:  Landwirtschaftslehre,  Technologie,
Handelswissenschaft,  Forstwissenschaft,  Bergbaukunde,
Staatswirtschaftslehre,  Polizei-  und  Finanzwissenschaft  in
mehreren  Abteilungen.  Und  die  Lehrbücher,  die  er  geschrieben
hat,  sind  sehr  zahlreich.  So  schrieb  er  über  Landwirtschaft,
Fabrikwesen,  Handel,  Finanzen,  Kameralrechnungswesen,
Vieharzneikunde,  die  er  freilich  später  selbst  für  unreif  erklärt ­
  hat,  dann  ein  Lehrbuch  der  Finanzwissenschaft,  Grundlehre ­
  der  Staatswirtschaft,  ein  Elementarbuch  für  Regentensöhne ­
  und  alle,  die  sich  »dem  Dienste  des  Staates  und  der
Gelehrsamkeit  widmen  wollen«. 1 )
Hier  wird  wohl  auch  eine  vom  Grafen  Al.  Keyserling
erzählte  Äußerung  G.  Kankrins,  als  derselbe  schon  Minister
war,  einigermaßen  verständlich  sein.  »Als  er  z.  B.  —  erzählt
Graf  Al.  Keyserling  —  gelegentlich  auf  einem  Spaziergange
überraschende  landwirtschaftliche  Kenntnisse  entwickelte  und
gefragt  wurde,  »woher  wissen  sie  alle  diese  Details?«,  antwortete ­
  er,  die  Hände  in  die  Seite  gestützt:  »Fragen  Sie
mich,  was  ich  nicht  weiß!« 2 )  Das  war  freilich  scherzweise
gesagt,  ist  aber  jedenfalls  ein  Charakteristikum  für  den  Schüler
des  »allseitigen«  Lehrers.  Wir  wissen  denn,  daß  auch  G.
Kankrin  später  in  russischen  Diensten  auf  verschiedenen
Gebieten,  bevor  er  General-Intendant  und  dann  Minister
wurde,  tätig  war,  so  z.  B.  im  Salz-  und  Forstwesen;  es  ist
auch  sein  Projekt  über  die  Schafzucht  bekannt,  von  dem
weiter  unten  die  Rede  sein  wird.
Um  die  Vielseitigkeit  unseres  Lehrers  darzulegen,  dürfen
wir  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  er  auch  auf  dem  religiösen
Gebiet  tätig  war.  »Seine  Geisterkunde  —  sagt  Roscher 1 )  —
ist  eine  wüste,  sogar  langweilige  Theorie  des  Aberglaubens,
aber  seine  »Scenen  aus  dem  Geisterreiche«  —  meint  der’) ­

  Roscher,  552.  —  2 )  Keys.  32.
        <pb n="20" />
        8

selbe  Autor  —  enthalten  zum  Teil  die  schönsten,  christlich
tiefsten  und  psychologisch  wahrscheinlichsten  (sic!  G.  Sch.)
Phantasien  über  das  Leben  der  Seele  nach  dem  Tode.
Seine  Selbstbiographie  wimmelt  von  vermeintlichen  Gebetserhörungen, ­
  die  in  ihrer  Spezialität  oft  einen  geradezu  komischen ­
  Eindruck  machen«  usw.
Über  Jung’s  nationalökonomische  Stellung  sagt  Roscher: ­
  »Während  er  die  Physiokraten  oft  bestreitet  (=  bekämpft, ­
  G.  S  c  h.),  führt  er  Ad.  Smith  in  seiner  Polizeiwissenschaft ­
  nur  ganz  kurz  in  der  Bücherkunde  s.  v.  Gewerbepolizei
an.  In  seiner  Finanzwissenschaft  erwähnt  er  ihn  ebenso
kurz  als  Gegner  der  Physiokratie  neben  Dohm,  Schlosser
und  Pfeifer.  Irgendwie  von  Smith  gelernt  zu  haben,  scheint
er  nicht.  Dagegen  zitiert  er  Sonnenfels  häufig  und  mit
grossem  Beifall.  In  der  Finanzwissenschaft  kommen  nicht
unbedeutende  Anklänge  an  Büsch  vor.« 1 )
Wir  haben  uns  hier  etwas  länger  mit  der  Charakteristik
der  damaligen  Strömungen  in  der  N.-Ökonomie  Deutschlands ­
  und  besonders  mit  der  Charakteristik  der  wissenschaftlichen ­
  Seite  der  n.-ökonomischen  Lehrer  G.  Kankrins
beschäftigt,  weil  dieses  Moment  im  Leben  G.  Kankrins  bisher ­
  gar  nicht  berücksichtigt  wurde  und  doch  von  massgebender ­
  Bedeutung  für  die  geistige  Entwicklung  des  späteren
N.-Ökonomen  und  Finanzministers  gewesen  sein  muss.
Nachdem  er  im  J.  1794  seine  Studien  in  Marburg  vollendet ­
  und  das  Examen  bestanden  hatte,  konnte  G.  Kankrin
in  seinem  Vaterland  keine  Anstellung  finden.  Er  wurde
wohl  infolge  der  Verbindungen  seines  Vaters  1795  zum  Anhalt-Bernburgischen
  Regierungsrat  ernannt,  doch  vermochte
ihm  der  blosse  Titel  nicht  die  fürs  Leben  nötigen  Mittel
zu  verschaffen.  Und  so  blieb  es,  bis  er  1797  den  Spuren ­
  seines  Vaters  nach  Russland  folgte.  Vorher  muss
er  allerdings  die  Müsse  zu  einer  Reise  nach  der  Schweiz
benutzt  haben,  wie  aus  verschiedenen  Andeutungen  in  sei-!)
  Roscher,  552/3.  —
        <pb n="21" />
        9  —

nert  Tagebüchern  zu  schhessen  ist.  So  erwähnt  er  da  gelegentlich, ­
  dass  er  schon  um  1795  Konstanz,  Zürich,  ja
auch  die  Petersinsel  (Bieler  See),  den  bekannten  Zufluchtsort ­
  Rousseau’s,  besucht  habe. 1 )
Im  Anfang  hatte  G.  Kankrin  in  Russland  kein  Glück.
Für  den  Rang  des  Regierungsrats,  den  er  aus  Deutschland
mitbrachte  und  der  vom  Kaiser  Paul  I.  in  den  des  K.  R,
Hofrats  umgewandelt  wurde,  waren  die  geringeren  Stellen
nicht  passend  und  die  höheren  waren  ihm  wegen  der
völligen  Unkenntnis  der  Landessprache  und  wegen  des
Mangels  der  in  bureaukratischen  Kreisen  nötigen  Beziehungen
unerreichbar.  Er  versuchte  die  Stellung  eines  Lehrers  zu
bekommen,  aber  erfolglos.  Dann  war  er  eine  Zeitlang  bei
einem  Branntweinpächter  als  Buchhalter  angestellt,  aber  im
ganzen  litt  er  Not,  so  dass  er  sich  sogar  das  Rauchen  abgewöhnen
  musste.  »Zu  arm  war  ich  —  beklagte  er  sich
später  —  um  den  Tabak  zu  bezahlen.« 2 )  Diese  missliche
Lage  G.  Kankrins  scheint  uns  um  so  unerklärlicher,  als
wir  wissen,  dass  sein  Vater  in  Russland  eine  gute  Stellung
inne  hatte.  Im  Jahre  1798  wurde  demselben  sogar  vom
damaligen  Kaiser  Paul  I.  ein  Haus  in  Petersburg  geschenkt. 8 )
Nichtsdestoweniger  muss  es  wahr  sein,  was  G.  Kankrin ­
  selbst  in  seinen  Tagebüchern  darüber  sagt:  »Die
kümmerliche  Lage  meiner  Eitern  —  heisst  es  da  —  der
Mangel  an  Aussichten,  häussliche  Unannehmlichkeiten,  an
denen  ich  keine  Schuld  trug,  stürzten  mich  mehrere  Jahre
hindurch  in  todesgefährliche  Krankheiten«. 4 )  »Mein  Vater  —
erklärt  er  an  derselben  Stelle 4 )  —  war  früher  nach  Russland
berufen  worden,  schickte  sich  aber  nicht  genug  in  das  Land«.
»Er  war  ein  starker  Mann«,  pflegte  G.  Kankrin  von  seinem
Vater  zu  sagen.« 6 )  Kurz  und  gut,  was  auch  die  Ursache
gewesen  sein  mochte,  eines  steht  fest,  dass  die  Lage  des
jungen  G.  Kankrin  um  diese  Zeit  ziemlich  kläglich  war.
9  Vgl.  Rtgb.  I.  93,  95,  106,  116/7.  —
2 )  Keys.  10.  —  3 )  Boscherjanow,  9.  -  4 )  Rtgb.  1.3.  —  5 )  Keys.  2/3.  —
        <pb n="22" />
        10  —

*)  Keys.  55  (Dienstliste).  —  2 )  Keys.  13.  —

Am  17.  (29.)  Januar  1800  trat  dann  der  Wendepunkt  im
Leben  G.  Kankrins  ein:  es  wurde  ihm  die  Betätigung  im
effektiven  Staatsdienst  ermöglicht,  indem  er  mit  dem  Range
eines  Kollegienrats  zum  Gehilfen  seines  Vaters,  des  Direktors ­
  der  Starorussischen  Salinen,  ernannt  wurde.  Diese
Stelle  soll  er  dem  damaligen  Staatskanzler  Grafen  Ostermann
zu  verdanken  haben,  der  gelegentlich  eines  von  G.  Kankrin
erstatteten  Projekts  über  die  Schafzucht  die  Kenntnisse
und  Begabung  des  jungen  Mannes  bemerkt  zu  haben
scheint.  Derselben  Gunst  ist  vielleicht  auch  eine  spätere
Anstellung  (1803)  G.  Kankrins  im  Ministerium  des  Innern
als  Rat  für  das  Salzwesen  bei  der  Expedition  der  Reichs-Ökonomie
  zuzuschreiben.  War  er  nun  einmal  »bemerkt«
worden,  so  ging  es  dann  leichter  vorwärts.  1804  mit  einem
Brillant-Ringe  belohnt,  wurde  er  schon  zum  Staatsrat  »für  Auszeichnung ­
  bei  der  Erfüllung  verschiedener  Spezialkommissa
in  den  Gouvernements« 1 )  ernannt.  Verschiedene  amtliche
Aufträge  veranlaßten  ihn  nun  das  Land  zu  bereisen.  Dabei
fand  er  Gelegenheit,  das  russische  Volk  und  seine  Sprache
näher  kennen  zu  lernen.  Doch  vermochte  er  es  nicht,  sich
die  letztere  ganz  anzueignen.  Zwar  bediente  er  sich  ihrer
später  mit  Leichtigkeit,  hatte  aber  beständig  mit  ihr  zu
»kämpfen«,  »da  er  sich  die  Grammatik  dazu,  wie  er  sagte,
selbst  erfunden  hatte.« 2 )  Am  7.  August  1809  wurde  er
Inspektor  der  deutschen  Kolonien  des  Petersburger  Gouvernements. ­
  Anderthalb  Jahre  verweilte  er  in  dieser
Stellung;  und  diese  Zeit  nannte  er  die  glücklichste
seines  Lebens.  Er  hatte  nun  viel  Müsse,  lebte  auf  dem
Lande  bei  Petersburg  und  konnte  seine  freie  Zeit  zu  schriftstellerischer ­
  Tätigkeit  verwenden.  Er  soll  um  diese  Zeit
sogar  Theaterkritiken  geschrieben  haben.  In  diese  Zeit  fällt
eine  Schrift  G.  Kankrins,  die  für  seine  weitere  Laufbahn
im  Dienste  Russlands  von  ausschlaggebender  Bedeutung
war.  Es  sind  das  die  »Fragmente  über  die  Kriegskunst,
        <pb n="23" />
        —  11

nach  Gesichtspunkten  der  militärischen  Philosophie«,  Petersburg ­
  1809.  Das  ist  auch  seine  einzige  Schrift,  die  eine
zweite  Auflage  in  Braunschweig  1815  erlebt  hat.  Sie  erschien ­
  anonym,  wie  überhaupt  G.  Kankrin  seine  Arbeiten
immer  nur  anonym  hat  erscheinen  lassen,  eine  ausgenommen, ­
  nämlich  »Oekonomie  der  menschlichen  Gesellschaften«
1845,  wo  er  unter  dem  Vorwort  seinen  Namen  zu  legen
gewagt  hat.
Die  »Fragmente«  lenkten  nun  die  Aufmerksamkeit  des
Kriegsministers  Barklay-de-Tolli  und  des  Generals  Phull,
der  Alexander  1.  über  die  Kriegskunst  unterrichtete,  auf  sich.
Gleich  nach  dem  Erscheinen  der  »Fragmente«  wurde  der
Autor  derselben  von  Phull  eingeladen,  mit  ihm  gemeinsam
zu  arbeiten.  Und  als  Kaiser  Alexander  weitere  Auskünfte
über  Kankrin  verlangte,  soll  Phull  ihn  charakterisiert  haben:
»ein  sehr  kenntnisreicher,  tüchtiger  Mann,  aber  un  peu  dur«.
Darüber  sagt  Kankrin  selbst  in  seinen  Tagebüchern
folgendes:  »Wenig  beschäftigt  in  meiner  damaligen  unbedeutenden ­
  Dienststellung,  ohne  Ansprüche  und  irgend  bedeutende ­
  Aussichten  und  Bekanntschaft,  hatte  ich  mich  im
ersten  Jahrzehnt  des  laufenden  (d.  h.  XIX.  G.  Sch.)  Jahrhunderts ­
  mit  grossem  Eifer  auf  das  militärische  Studium
geworfen  und  die  Indignation  trieb  mich  im  Jahre  1809  ein
kleines  Buch  »Fragmente  über  die  Kriegskunst«  zu  schreiben. ­
  —  Es  hatte  sich  bei  mir,  und  ohne  Zweifel  auch  bei
vielen,  die  Überzeugung  festgestellt,  dass  gegen  die  Franzosen ­
  nur  durch  einen  kunktatorischen  Krieg  etwas  gewonnen ­
  werden  könne.  Dieses  Schriftchen  fiel  dem  aus
preussischen  Diensten  in  russische  getretenen  General  Phull
in  die  Hände,  und  ich  wurde  in  dessen  Bekanntschaft  gerufen. ­
  Er  verhandelte  (sollte  heissen:  behandelte.  G.  Sch.)
damals  mit  Kaiser  Alexander  die  Kriegskunst  und  besuchte
ihn  jeden  Abend,  wo  (wann.  G.  Sch.)  über  solche  gesprochen ­
  wurde.  Sein  System  war  auch  auf  das  Prinzip  des
Zauderns  gegründet.  —.  —.  —  Zugleich,  da  der  Monarch
        <pb n="24" />
        —  12  -

in  Erinnerung  des  Feldzuges  in  Preussen  besonders  für
die  Verpflegung  fürchtete,  stellte  er  für  solche  ein  System
auf,  das  eine  Verbindung  des  Fünf-Märsche-Systems  Friedrichs ­
  II.  und  des  neueren  Requisitionssystems  sein  sollte.
Ich  glaube,  habe  es  aber  nie  aussprechen  hören,  dass  General ­
  Phull  mich  dem  Kaiser  zum  General  -  Intendanten
vorschlug  und  absichtlich  mich  so  gütig  aufnahm  und  zu
unterrichten  suchte.« 1 )
Tatsächlich  wurde  nun  Kankrin  auch  befördert.  Am
28.  Februar  (12.  März)  1811  wurde  er  zum  wirklichen
Staatsrat  ernannt  und  im  Kriegsdepartement  als  Gehilfe  des
General-Proviantmeisters  angestellt.  Dann,  1812,  zum  General-Intendanten ­
  der  West-Armee  ernannt,  am  17.  Januar
1813  als  General  -  Major  betitelt,  wurde  er  am  2Q.  April
desselben  Jahres  zum  General  -  Intendanten  sämtlicher  aktiver ­
  Armeen  befördert.  Während  des  damaligen  russischfranzösischen ­
  und  dann  des  Befreiungskrieges  leistete
Kankrin  für  die  Verpflegung  der  Armeen  wirklich  grosse
Dienste.  Er  wurde  denn  auch  in  Paris  am  17.  März  1815
für  seine  Verdienste  durch  die  Verleihung  der  allgemeinen
Generals-Uniform  belohnt.  Hier  muss  noch  bemerkt  werden, ­
  dass  er  sich  nicht  nur  als  Intendant  auszeichnete,
sondern  auch  in  Kriegssachen,  besonders  von  Kutusow,
öfters  zu  Rate  gezogen  wurde.
Die  schwere  Aufgabe  des  General  -  Intendanten  hat
Kankrin  damals  so  ehrlich,  wie  er  nur  konnte,  zu  lösen
sich  bemüht.
1815  hat  Kankrin  einen  allgemeinen  Bericht  dem  Fürsten ­
  Barklay-de-Tolli  über  die  ihm  anvertrauten  Geschäftszweige ­
  abgestattet,  wofür  ihm  der  Dank  des  Kaisers  in
einem  besonderen  Reskript  ausgedrückt  und  dann  auch  die
Beförderung  zum  General-Leutnant  zuteil  wurde.
Nach  dem  russisch-französischen  Kriege  befand  sich
Kankrin  lange  Zeit  hindurch  in  dem  Hauptquartier  der

i)  Rtgb.  I.  238/9.  -
        <pb n="25" />
        —  13  —

Armee,  wo  er  im  Hause  des  Fürsten  Barklay-de-Tolli  eine
junge  Dame,  Namens  Katharina  Murawjew,  kennen  lernte
und  später,  nämlich  1816,  heiratete.  Die  Gefühle  der  Treue
und  Liebe  hat  er  für  sie  bis  ans  Lebensende  bewahrt.
Indessen  wurden  die  Dienstverhältnisse  nach  dem
Kriege  für  Kankrin  immer  unerträglicher.  In  Petersburg
schien  man  ihn  zu  vergessen.  Er  versuchte  die  Aufmerksamkeit ­
  auf  sich  zu  lenken,  doch  scheinen  die  Versuche
keine  gute  Wirkung  gehabt  zu  haben.
Was  waren  das  für  Versuche?
Das  russische  Volk  schmachtete  damals  bekanntlich
nicht  nur  unter  den  Lasten  des  Krieges,  sondern  auch  und
zwar  ganz  besonders  unter  dem  Joche  der  Leibeigenschaft.
In  Weiss-Russland,  wo  Kankrin  um  diese  Zeit  beim  Hauptquartier ­
  wohnte,  begegnete  er  auf  jedem  Schritt  und  Tritt
dem  Elende  der  russischen  Leibeigenen.  »Der  Ackerbau
macht  nirgends  bei  uns  Fortschritte,  weil  bisher  alle  Bemühungen ­
  der  Grundbesitzer  nicht  darauf  gerichtet  waren,
die  Lage  der  Bauern  zu  verbessern,  sondern  bloss,  um  sie
zu  bedrücken.  Die  Vermehrung  der  Abgaben  des  Landbauern ­
  —  das  ist  das  einzige  Ziel  der  Grundbesitzer.«  So
hiess  es  in  der  Denkschrift, 1 )  die  Kankrin  am  24.  Febr.  1818
durch  den  Grafen  Nesselrode  Alexander  I.  übergab.  In
dieser  Denkschrift  schlug  er  Alexander  I.  den  Plan  der
langsamen  aber  endgültigen  Abschaffung  der  Leibeigenschaft ­
  vor.  Der  Plan  wurde  nicht  beachtet,  ja  er  hat  vielleicht ­
  sogar  zu  Ungunsten  Kankrins  gewirkt,  denn  es  war
schon  mit  den  liberalen  Allüren  Alexanders  I.  vorbei  und
die  Idee  der  Bauernreform  war  schon  in  massgebenden
Kreisen  so  gut  wie  begraben.  Die  Bedrückung  der  Leibeigenen ­
  war  inzwischen  sogar  noch  stärker  geworden  als
je  vorher. 2 )
*)  »Recherches  sur  l’origine  et  l’abolition  du  vasselage«  etc.  —
2 )  Semevskij,  199.
        <pb n="26" />
        14

Es  kamen  noch  andere  Umstände  hinzu,  die  Kankrin
schliesslich  veranlassten,  um  seine  Entlassung  aus  dem
Amte  des  General-Intendanten  zu  ersuchen,  die  ihm  auch
am  14.  April  1820  erteilt  wurde,  allerdings  mit  Gewährung
des  bisherigen  Amtsgehaltes.
Die  Müsse,  die  Kankrin  nach  dem  Kriege  und  dann
nach  der  Amtsentlassung  gegönnt  war,  benutzte  er  zu
literarischen  Arbeiten.  Zuerst  legte  er  seine  Erfahrungen
aus  dem  letzten  Kriege  in  einem  Werke  nieder,  das  in
drei  Bänden  in  Petersburg  1820—1823  erschien,  nämlich:
»Militärökonomie  im  Kriege  und  Frieden«,  und  dann  (1821)
ließ  er  in  München  seine  erste  nationalökonomische  Schrift
erscheinen  unter  dem  Titel:  »Weltreichtum,  Nationalreichtum
und  Staatswirtschaft.«  Diese  Arbeit  endigte  er  mit  den
Worten:  »Hier  schliessen  wir  endlich  das  Werklein  mit  dem
herzlichen  Wunsch,  daß  es  theoretisch  etwas  nützen  möge,
aber  leider  mit  der  vollen  Überzeugung,  daß  es  praktisch
sehr  wenigfruchten  werde.« 1 )  Es.ist  wohl  das  Umgekehrte  eingetroffen, ­
  denn  die  Schrift  ist  zum  Programm  des  russischen
Finanzministeriums  geworden,  zu  dessen  Leitung  der  Autor
bald  berufen  werden  sollte.
Inzwischen,  als  er,  am  14.  April  1820  vom  Amte  des
General-Intendanten  entlassen  und  am  22.  ds.  Mts.  in  das
Conseil  des  Kriegs-Ministeriums  berufen  nach  Petersburg
übersiedeln  mußte,  scheinen  die  materiellen  Verhältnisse
Kankrins  nicht  besonders  günstig  gewesen  zu  sein,  da
er,  um  in  der  Hauptstadt  standesgemäß  mit  der  Familie
leben  zu  können,  sich  genötigt  sah,  den  Kaiser  um  Unterstützung ­
  zu  ersuchen. 2 )  Dieselbe  scheint  aber  nicht  bewilligt
worden  zu  sein.  Desto  charakteristischer  ist  deshalb  für
Kankrin  der  Umstand,  daß  er  etwa  um  dieselbe  Zeit  die
glänzenden  Anträge  der  österreichischen  Regierung  abschlug
und  in  Diensten  Rußlands  verblieb.

o  Weltr.  240.  —  2)  Keys.  23.  -
        <pb n="27" />
        15

Im  Juni  1821,  als  die  Unruhen  in  Italien  ausgebrochen
waren,  hat  Alexander  I.  Kankrin  zum  Kongress  nach
Laibach  mitgenommen,  um  die  beabsichtigten  kriegerischen
Operationen  mit  ihm  zu  beraten.  Als  diese  nicht  nötig
wurden,  kehrte  Kankrin  nach  Petersburg  zurück,  wo  er  am
31.  Oktober  desselben  Jahres  zum  Mitglied  des  Staatsrats
für  das  Departement  der  Reichs-Ökonomie  ernannt  wurde.
Und  nun  folgt  der  Kulminationspunkt  im  Leben  Kankrins:
am  22.  April  1823  wurde  er,  zur  grossen  Überraschung  der
höheren  Kreise,  zum  Finanzminister  ernannt.
Die  Lage  der  Finanzen,  welche  Graf  Gurjew  von  1810
bis  1823  verwaltete  und  nun  Kankrin  iiberliess,  war  geradezu ­
  kläglich.  Die  Misswirtschaft  Gurjews  während  seiner
Ministerzeit  hat  den  Staat  fast  zur  Katastrophe  geführt.
In  aristokratischen  Kreisen  wurde  die  Ernennung
Kankrins  mit  grossem  Unwillen  aufgenommen.  Galt  doch
Gurjew  für  einen  Mann,  der  seines  Gleichen  gerne  mit  dem
Staatsgelde  unterstützte  und  der  das  für  die  hungernde
Bevölkerung  bestimmte  Geld  womöglich  aufsparte,  um  es
dann  zum  Kaufe  des  für  den  Staat  unnötigen  Grundbesitzes
eines  Schwelgers  auszugeben.  Und  Kankrin  —  »ein  Mann,
der  in  der  sogenannten  grossen  Welt  von  Petersburg  wenig
bekannt  war,  der  auch  mit  seinen  schlichten  und  scharfen
Formen  wenig  dazu  angetan  schien,  in  derselben  sich  einzubürgern«, ­
 1 )  —  was  war  denn  Gutes  von  solch  einem
Manne  zu  erwarten?!  So  bildete  sich  denn  eine  starke
Opposition,  die  das  Schlimmste  wegen  dieser  Ernennung
fürs  Russland  prophezeite.
Es  bedurfte  wirklich  eines  starken  Willens  und  einer
starken  Hand  zu  dem  Wagnis,  die  zerrütteten  russischen
Finanzen  zu  ordnen.  In  den  Berichten  des  Finanzministers
hiess  es  zwar:  »Alles  in  Ordnung!«,  tatsächlich  aber  war
es  anders:  beständige  Defizite,  Mangel  an  Geld,  Handel,
Industrie  und  Gewerbe  im  Verfall,  häufige  Bankrotte,  tief  ge-*)
  Keys.  29/30.  —
        <pb n="28" />
        —  16  —  '
sunkene  Assignaten,  —  kurz  und  gut,  es  herrschte  eine  völlige
Krise,  als  Kankrin  ans  Ruder  des  Finanzministeriums  kam.
Doch  ging  er  tapfer  ans  Werk,  und  es  gelang  ihm
trotz  aller  Schwierigkeiten  der  Lage  die  Gefahr  einer  Katastrophe ­
  bald  zu  beseitigen.  Zuerst  galt  es,  das  Ministerium
von  dem  herrschenden  Chaos  zu  befreien  und  Ordnung
herzustellen.  Er  verwendete  alle  seine  Kraft  in  dieser
Richtung,  und  es  gelang  dies  wenigstens  so  weit,  dass  er
schon  nach  dem  Thronwechsel  im  Jahre  1826  sein  Programm
Nikolaus  I.  vorlegen  konnte.  An  diesem  Programm  hat  er
während  der  ganzen  Ministerzeit  festgehalten,  so  weit  ihm
die  Umstände  das  erlaubten.  Die  Haupttendenzen  seines
Programms  waren:  grösstmögliche  Sparsamkeit,  Schonung
des  Staatskredits,  Vermeidung  neuer  Auflagen,  Hebung  und
Projektionierung  der  heimischen  Industrie,  Fixierung  der
Wertzeichen;  ein  Programm  also,  das  nicht  leicht  zu  verwirklichen ­
  war,  besonders  unter  den  Verhältnissen,  welche
Kankrin  zu  berücksichtigen  hatte.
&amp;lt;
Die  furchtbare  Reaktion,  die  nach  der  Dezember-Revolte
1825  in  Russland  eintrat  und  die  für  die  ganze  Regierungszeit ­
  Nikolaus  I.  charakteristisch  blieb,  dann  unaufhörliche
Kriegszüge  gegen  Persien  und  die  Türkei,  sowie  die  Mißernten ­
  und  die  Hungersnot  im  Lande  selbst,  —  all  das  war
freilich  nicht  begünstigend  für  die  Staatswirtschaft.  Dennoch
waren  die  Resultate,  auf  welche  Kankrin  nach  21  jähriger
Tätigkeit  zurückschauen  konnte,  bedeutend  und  nicht  zu
verkennen,  trotz  aller  Fehler  und  Schwächen,  welche  ihm
zum  Vorwurf  gemacht  werden  und  teilweise  auch  gemacht
werden  müssen.
Im  weiteren  Verlauf  dieser  Arbeit  werden  wir  die  Wirksamkeit ­
  des  Finanzministers  Kankrin  ausführlicher  zu  besprechen ­
  haben,  —  hier  wollen  wir  nur  noch  das  Wichtigste
aus  seinem  Leben  kurz  wiedergeben.
Neben  seiner  Tätigkeit  als  Minister  fand  Kankrin  wenig
Zeit  für  schriftstellerische  Arbeiten.  Hier  haben  wir,  von
        <pb n="29" />
        17  —

einigen  kleineren  Aufsätzen  in  Zeitungen  (so  z.  B.  »Über
Goldwäsche  in  Ostsibirien«,  »Über  das  Klima  von  Russland« ­
  etc.)  abgesehen, 1 )  nur  zu  verzeichnen:  »Die  Elemente
des  Schönen  in  der  Baukunst«,  Petersburg  1836.  Über
diese  Schrift  äußert  sich  der  Autor  selbst  in  seinen  Tagebüchern ­
  1840  folgenderweise:  »Ich  habe  ein  Büchlein  über
die  Baukunst  ziemlich  vor  Kurzem  geschrieben,  das  wohl
Wenige  angesprochen  hat.  Es  geht  wohl  zu  tief  in  die
hohe  Praxis  der  Kunst«. 2 )  In  dem  Büchlein  stellt  er  die
Baukunst  mit  der  Musik  zusammen  und  betont,  daß  beide
ihre  Idee  aus  dem  Innern  des  Menschen  zu  schöpfen  hätten,
während  die  Plastik  und  Malerei  ihre  Vorbilder  in  der
Natur  vorfänden. 3 )  Seine  Liebe  für  die  Baukunst  hat  Kankrin
  auch  praktisch  bewiesen,  indem  er  als  Finanzminister
der  ästhetischen  Seite  der  öffentlichen  Bauten,  die  unter  ihm
ausgeführt  wurden,  sehr  viel  Aufmerksamkeit  gewidmet  hat.
Für  Kunst  hatte  er  überhaupt  ein  reges  Interesse.  Auf
seinen  ausländischen  Reisen,  die  er  später  zur  Erholung
vorgenommen  hat,  benutzte  er  mit  Vorliebe  jede  Gelegenheit,
um  Kunstwerke  zu  beschauen,  und  in  seinen  Tagebüchern
finden  wir  sehr  häufig  Notizen  und  kritische  Bemerkungen
über  das  Gesehene.  Er  hatte  auch  eine  besondere  Neigung
für  die  Musik,  ja  er  selbst  spielte  sogar  die  Violine.
Neben  der  Kunst  war  es  die  Wissenschaft,  für  die
Kankrin  immer  sehr  viel  Interesse  zeigte.  Die  grosse  naturwissenschaftliche ­
  Reise  A.  v.  Humboldts  nach  Russland
iui  J.  1829  hat  Kankrin  vorgeschlagen  und  zustande  gebracht. ­
 4 )  Verschiedene  wissenschaftliche  Institute  sind  von
Kankrin  planmässig  teils  ins  Leben  gerufen,  teils  gefördert,
fn  Berlin  gründete  er  das  Ermanns-Journal,  um  »das  Ausünd
  mit  dem  bekannter  zu  machen,  was  in  Russland  für
Wissenschaft,  besonders  für  die  Naturwissenschaft  gel ­
 )  Keys.  47.  —  2 )  Rtgb.  I.  59.  —
3 )  Keys.  48.  —  4 )  Vgl.  »Briefwechsel«  S.  19—21,  32—3.  —
        <pb n="30" />
        18  —

schieht.« 1 )  All  das  zeugt,  dass  er  die  grosse  Bedeutung
der  Wissenschaft  im  Staatsleben  zu  schätzen  wusste.  Und
als  im  J.  1844,  während  seines  Aufenthalts  in  Paris,  die
Pariser  Akademie  der  Wissenschaften  ihm  für  die  Förderung
der  Wissenschaft  ihre  Anerkennung  bezeugte,  wurde  ihm
damit  eine  wohlverdiente  Ehre  erwiesen. 3 )
Mit  den  Männern  der  Kunst  und  Wissenschaft  verkehrte ­
  Kankrin  mit  Vorliebe,  und  den  Poeten  gegenüber,
deren  manche  er  auch  in  seinem  Ministerium  beschäftigte,
erwies  er  immer  einen  grossen  Respekt.  Er,  der  wegen
seiner  schroffen  Art  im  Alltagsleben  bekannt  war,  wusste
wenn  es  galt  etwas  für  seine  Lieblingsneigungen  zu  tun,
auch  fein  und  bescheiden  zu  sein.  Hierfür  ist  z.  B.  sein
Brief  bezeichnend,  den  er  an  Al.  v.  Humboldt  geschrieben
hat.  In  dem  Briefe  hemerkt  er  mit  Bezug  auf  die  Absicht
Humboldts,  an  Kaiser  Nikolaus  I.  einen  Danksagungsbrief
zu  richten:  »Der  Brief  an  den  Kaiser  dürfte,  ich  bitte,  nichts
über  mich  enthalten.« 8 )  Darauf  erwiderte  Al.  v.  Humboldt:
»Ihres  Namens  ist  in  dem  Briefe  nicht  erwähnt,  was  mir
nicht  leicht  geworden  ist«. 4 )
Bemerkenswert  ist  Kankrins  Verhältnis  zu  Kaiser
Nikolaus  I.  ln  einem  Nikolaus  I.  gewidmeten  Artikel  in
der  »Gegenwart« 5 )  aus  dem  Jahre  1849  heisst  es  unter
anderm:  »Kankrin,  persönlich  vom  Kaiser  gar  nicht  geliebt,
ist  in  finanziellen  Fragen  mit  seiner  Ansicht  häufig  gegen
die  des  Kaisers  durchgedrungen«.  Und  tatsächlich  war
das  Finanzministerium  unter  Nikolaus  I.  wohl  das  einzige
Ministerium,  das  von  Kankrin  selbständig  geleitet  wurde.
Aber  trotz  der  Verschiedenheit  der  Meinungen  in  Finanzsachen, ­
  die  ziemlich  oft  zum  Ausdruck  kam,  waren  alle
beide  wohl  ganz  einig  in  der  Auffassung  der  Hauptfrage
der  Staatspolitik.  Beide  stimmten  in  dem  Grundprinzip
überein,  daß  jede  Abweichung  vom  Status  quo  in  der  Lage
')  Rtgb.  I.  236.  —  2 )  Rtgb.  II.  163.  —  3 )  Briefwechsel,  61.  —
4 )  Briefwechsel,  64.  —  6 )  II  Bd.  296.  —
        <pb n="31" />
        —  19  —
des  Staates  die  Revolution  herbeiführe.  Als  Todfeind  des
Liberalismus  war  Kankrin  denn  auch  überzeugt  von  der
»ewigen  Unmündigkeit  der  Massen«,  die  beständig  bevormundet ­
  werden  müssen,  denn  »sonst  drohe  der  Gesellschaft
Verderben«. 1 )
Wohl  darum  besaß  Nikolaus  I.  trotz  einer  gewissen
persönlichen  Abneigung  volles  Vertrauen  zu  Kankrin  und
zeigte  großen  Respekt  vor  seinen  Kenntnissen.  So  hat  er
im  J.  1838  sogar  den  finanzwissenschaftlichen  Unterricht
seines  Sohnes,  des  nachmaligen  Alexanders  II.,  Kankrin
übertragen.  Die  Notizen  zu  den  Vorlesungen  hat  Kankrin
seinem  Sekretär  in  die  Feder  diktiert,  und  diese  Notizen
sind  dann  1881  in  Petersburg  aus  dem  Archiv  des  Finanzministeriums ­
  dem  Drucke  übergeben  worden  (russisch,  erschienen ­
  im  XXXI.  Bd.  der  Sammlungen  der  »Kais.  Russ.
Hist.  Gesellschaft«).
An  Intrigen  und  Feinden  hat  es  Kankrin  nicht  gefehlt.
Von  den  letzteren  sind  ihm  Vorwürfe  gemacht  worden,  daß
er  seine  Stellung  für  seine  Privatinteressen  benutzt  habe.
Und  das  ganz  entschieden  mit  Unrecht.  Wenn  man  Kankrin
vieles  vorwerfen  könnte,  so  doch  unmöglich  Habsucht  und
Veruntreuungen,  von  denen  er  absolut  freigesprochen  werden
muß.  Sogar  gegen  den  Willen  seines  Herrn  ließ  er  seine
Söhne  auf  eigene  Kosten  erziehen  und  hat  sich  auch  niemals ­
  erlaubt,  Börsenpapiere  und  Aktien  zu  kaufen.  Er  hielt
das  für  unvereinbar  mit  seiner  Stellung.  Sein  ganzes  Vermögen, ­
  das  er  in  Rußland  erworben  hat,  erhielt  er  ausschließlich ­
  für  seine  Dienste  und  Treue  vom  Kaiser  selbst,
der  ihm  im  Jahre  1829  auch  den  Grafentitel  verlieh.
Im  Jahre  1839  hat  die  Gesundheit  Kankrins  eine  erste
grosse  Erschütterung  erfahren.  Auch  begann  seitdem  seine
Stimme  in  Finanzsachen  an  Kraft  zu  verlieren.  Im  folgenden ­
  Jahre  begab  er  sich  zur  Herstellung  seiner  Gesundheit
nach  dem  Ausland,  wohin  er  auch  in  den  Jahren  1841  und
9  Rtgb.  l.  11.  —
        <pb n="32" />
        ')  Keys.  36.  —  2)  Rtgb.  II.  77.—

—  20  —

1843  reiste,  bis  er  1844  die  schon  mehrmals  ersuchte  Entlassung ­
  vom  Amte  des  Finanzministers  bewilligt  bekam.
»Er  fühlte  —  schreibt  Keyserling 1 )  —  dass  er  schon  seit
Jahren  die  Kraft  und  den  erforderlichen  Einfluss  verloren,
und  sprach  es,  nachdem  er  des  Ministeriums  schon  enthoben ­
  war,  nicht  ohne  Bedauern  aus,  dass  er  seiner
Meinung  nach  vier  Jahre  zu  lange  sein  Amt  behalten  habe.«
Nach  der  Dienstentlassung  brachte  Kankrin  den
Winter  1844/5  in  Paris  zu.  Auf  dieser,  wie  auch  auf  früheren
ausländischen  Reisen  hat  Kankrin  seine  Eindrücke  und  Erinnerungen ­
  sorgfältig  in  Tagebüchern  notiert,  die  vom
Grafen  Keyserling  1865  in  Braunschweig  in  2  Teilen  herausgegeben ­
  wurden.  Sobald  er  etwas  freie  Zeit  zur  Verfügung
hatte,  Hess  er  sich  gewöhnlich  von  seiner  Frau  nationalökonomische, ­
  historische  und  andere  Bücher  vorlesen.
Wegen  eines  Augenleidens  konnte  er  selber  nicht  viel  lesen.
So  finden  wir  in  den  Tagebüchern  die  Werke  von  Helmersen,
Louis  Blanc,  Ranke,  Nebenius  und  and.  aufgezeichnet.
In  Paris  schrieb  Kankrin  sein  letztes  n.-ökonomisches
Werk  »Oekonomie  der  menschlichen  Gesellschaften,«  das
in  Stuttgart  1845  herausgegeben  ist.  In  demselben  Jahre  sind
in  Berlin  auch  seine  »Phantasiebilder  eines  Blinden«  erschienen, ­
  —  Novellen,  die  er  schon  im  J.  1843  geschrieben
zu  haben  scheint.  »Diese  Torheiten  —  so  stellt  sie  der  Autor
selbst  vor  —  von  denen  ich  einige  noch  auf  der  Reise  schrieb,
haben  mir  doch  manche  angenehme  Stunden  bei  Regen
und  Langeweile  gebracht,  also  das  Ihrige  getan.« 2 )  Es  muß
jedoch  bemerkt  werden,  daß  belletristische  Schriften  Kankrins
keine  Beachtung  in  der  Literaturwelt  fanden.
Aus  dem  Auslande  im  Sommer  1845  zurückgekehrt,
wurde  er  von  seinen  ehemaligen  Untergebenen,  die  er  in
der  Not  väterlich  unterstützt  hatte,  freudig  begrüßt,  aber
schon  am  21.  September  desselben  Jahres  verschied  er  in
        <pb n="33" />
        Pawlowsk  bei  Petersburg,  wo  er  nach  der  Rückkehr
Sommerwohnung  bezogen  und  sich  erkältet  hatte.
Noch  am  Tage  zuvor  las  ihm  seine  Gattin  Thiers’
»Histoire  du  Consulat  et  de  l’Empire«  und  am  Todestage
selbst  aus  Kochs  Werk  über  politische  Ökonomie  vor.
        <pb n="34" />
        I.  Abschnitt.

Die  Lehre  Kankrins.

Einleitendes.

Für  die  folgende  Darstellung  der  nationalökonomischen
und  finanzwissenschaftlichen  Lehre  Kankrins  kommen  hauptsächlich ­
  zwei  seiner  Hauptwerke  in  Betracht:
1)  Weltreich  tum,Nationaireichtumund
Staatswirtschaft,  —  und
2)  Die  Ökonomie  der  menschlichen  Gesellschaften ­
  und  das  Finanzwesen.
Zu  diesen  zwei  Hauptwerken  müssen  allerdings  noch
drei  andere  Arbeiten  desselben  Autors  hinzugezogen  werden,
in  denen  manche  für  unsere  Zwecke  wichtige  Beiträge  zu
finden  sind,  nämlich:
1)  Kurze  Übersicht  der  russischen  Finanzen ­
  (es  sind  das  die  Notizen  zu  den  Vorlesungen,
von  denen  in  der  biographischen  Skizze  die  Rede  war);
2)  Recherches  sur  1’  origine  etl’abolition
du  vasselage  ou  de  Ia  feodalite  des  cultivateurs,
  surtout  en  Russie,  —  und  schließlich
3)  Reisetagebücher.
Die  anderen  Arbeiten  Kankrins  können  hier  nicht  in
Betracht  kommen.  Ja  sogar  seine  umfangreichste  Arbeit,
nämlich  sein  dreibändiges  Werk  »Über  die  Militär-Ökonomie
        <pb n="35" />
        24  —

im  Frieden  und  Kriege«,  dessen  Titel  auf  die  ökonomische
Materie  schließen  läßt,  enthält  nur  rein  technische  Erörterungen ­
  über  Verpflegung  der  Armee.
Beide  Hauptwerke  Kankrins  fassen  seine  Ministerlaufbahn, ­
  wie  sich  Roscher  bildlich  ausdrückt,  »wie  mit
einem  Rahmen  ein«.  Das  erste  von  ihnen,  nämlich  »Weltreichtum, ­
  Nationalreichtum  und  Staatswirtschaft«,  ist  kurz
vor  der  Übernahme  des  Finanzministeriums  erschienen,  —
das  letztere  (»Die  Ökonomie  der  menschlichen  Gesellschaften«) ­
  wurde  gleich  nach  seiner  Entlassung  als  Finanzminister ­
  verfaßt.  Das  erstere  ist  selbst  gegen  Erwarten 1 )
des  Autors  bald  zum  Programm  des  von  ihm  21  Jahre  lang
geleiteten  Ministeriums  geworden,  und  das  letztere  darf
wohl  als  Testament  eines  Mannes  bezeichnet  werden,  der
»vielfach  —  um  mit  den  Worten  des  Verfassers  selbst  zu
sprechen  —  Gelegenheit  gehabt,  seine  Ideen  zu  berichtigen
und  die  praktischen  Ausnahmen  von  den  Regeln  der
Theorie  kennen  zu  lernen«. 2 )
Der  »Weltreichtum«  ist  später  vom  Verfasser  selbst
als  unreif  bezeichnet  worden,  die  Hauptideen  aber,  die
darin  enthalten  sind,  sollen,  wie  er  meint,  ihre  Gültigkeit
auch  fürderhin  behalten  haben.  »Ich  habe  nach
zwanzig  Jahren  —  so  spricht  sich  Kankrin  1840  in  seinen
Tagebüchern  darüber  aus  —  die  Überzeugung  behalten,
das  die  Hauptgrundsätze  über  Weltreichtum  und  Nationalreichtum ­
  und  über  die  Quellen  der  Produktion  wahr  sind«. 8 )
In  einigem  habe  er  allerdings  seine  Ideen  weiter  ausgebildet.
In  welcher  Weise  das  geschehen  ist,  hat  er  denn  auch  in
seinem  letzten  Werke,  der  »Ökonomie«,  gezeigt.
In  Bezug  auf  die  Kankrinsche  Klassifikation  der  sog.
»politischen  Wissenschaften«,  sowie  die  Titel  und  die
Gliederung  der  Stoffe  beider  Hauptwerke  ist  kurz  folgendes
zu  sagen.

&amp;gt;)  Weltr.  240.  —  2 )  Ök.  III.  —  3 &amp;gt;  Rtgb.  I.  58/9.  —
        <pb n="36" />
        &amp;gt;)  Weltr.  XI.  —  2 )  Ök.  IV.

25

Im  »Anhang«  zu  dem  »Weltreichtum«  klassifiziert
Kankrin  »die  politischen  Wissenschaften«.  Er  teilt  dieselben
in  Staatswissenschaften,  Rechtswissenschaften  und  Geschäftsstatistik ­
  und  Praktik  ein.  Die  ökonomischen  Wissenschaften ­
  zählt  Kankrin  zu  den  Staatswissenschaften.  Und
zwar  zerfallen  die  ökonomischen  Wissenschaften  in  die
»Lehre  vom  Weltreichtum  und  Nationalreichtum  überhaupt«
und  in  »die  Staatswirtschaft«,  die  ihrerseits  aus  folgenden
Teilen  besteht,  nämlich:  1)  aus  der  eigentlichen  Finanzwissenschaft, ­
  2)  aus  »den  Hilfswissenschaften«  über  den
Erwerb,  wie  Ackerbau,  Technologie,  Bergwissenschaft  usw.
(dieser  Teil  ist  nicht  in  den  Kankrinschen  Werken  enthalten),
und  3)  aus  der  »allgemeinen  Ausgabenökonomie«.
Was  nun  den  ersten  Teil  der  ökonomischen  Wissenschaften ­
  anbelangt,  so  sagt  Kankrin  darüber  im  »Weltreichtum« ­
  folgendes:  »Politische  Ökonomie  ist  uns
die  Wissenschaft  vom  Weltreichtum  überhaupt  (besser  Weltökonomie); ­
  Nationalökonomie,  wenn  sie  auf  ein
bestimmtes  Volk  angewendet  wird«.')  Dieselbe  Auffassung
vertritt  er  auch  in  der  »Ökonomie«,  wo  er  im  Vorwort
(»Zweck  der  Schrift«)  den  Titel  seines  Buches  folgenderweise ­
  begründet:  »Warum  er  (der  Verfasser)  den  Titel:
Ökonomie  der  menschlichen  Gesellschaften
gewählt  hat,  gründet  sich  auf  die  Überzeugung,  dass  ihre
Lehren,  weiter  gegriffen,  erst  das  Ganze  der  Erde  und
Völker  umfassen  und  dann  auf  einzelne  Völker  angewendet
werden  müssen«. 2 )  Dementsprechend  teilt  er  auch  den  nationalökonomischen ­
  Stoff  in  2  Teile,  die  aber  in  seinen  beiden
Werken,  obwohl  vorhanden,  doch  nicht  denselben  Charakter
tragen.  Während  im  »Weltreichtum«  zuerst  der  »Weltreichtum ­
  im  allgemeinen«  und  dann  erst  »die  Anwendung  der
Lehre  vom  Weltreichtum  auf  den  Nationalreichtum«  behandelt ­
  wird,  darf  in  der  »Ökonomie«  von  dieser  strengen
Unterscheidung  nicht  mehr  die  Rede  sein.  Hier  handelt
        <pb n="37" />
        —  26

es  sich  im  ersten  Teile  um  eine  »allgemeine  Entwicklung«,
in  welcher  der  Verfasser  »die  Hauptgrundsätze  der  Wissenschaft« ­
  darlegen  will,  und  im  zweiten  Teile  um  »spezielle
Erläuterungen«,  wo  der  Verfasser  eine  »weitere  Entwicklung«
zur  Ausführung  zu  bringen  verspricht.  Doch  scheint  der
Verfasser  hier  gegenüber  dem  »Weltreichtum«  nicht  mehr
im  klaren  gewesen  zu  sein,  was  durch  diese  Zweiteilung
in  »allgemeine  Entwickelung«  und  »spezielle  Erläuterungen«
bezweckt  werden  soll.  Denn  wenn  es  die  Absicht  des
Verfassers  war,  im  ersten  Teile  die  allgemeinen  nationalökonomischen ­
  Begriffe  zu  erörtern,  so  ist  es  auffallend,  daß
erst  im  zweiten  Teile  vom  Kapital,  vom  Preise,  vom  Reinerträge, ­
  und  im  dritten  Teile,  wo  die  Finanzlehre  behandelt
wird,  von  der  Handelsbilanz  die  Rede  ist.
Überhaupt  ist  die  Systematik  bei  Kankrin  eine  sehr
mangelhafte.  Er  ist,  wie  Hanssen  treffend  bemerkt,  »fast
immer  cursorisch  und  rhapsodisch,  und  doch  daneben  bei
dem  Mangel  einer  geordneten  Handhabung  des  Stoffes
oft  sich  wiederholend«. 1 )
Die  Finanzlehre  wird  in  den  beiden  Hauptwerken,  und
zwar  jeweils  im  dritten  Teile,  ziemlich  ausführlich  behandelt.
Nach  diesen  kurzen  einleitenden  Bemerkungen  gehen
wir  nun  zur  eigentlichen  Darstellung  der  Lehre  Kankrins
selber  über.  Und  zwar  wollen  wir  zuerst  sein  Verhältnis
zu  den  nationalökonomischen  Systemen,  sowie  seinen
eigenen  Standpunkt  kennen  lernen,  um  weiter  die  Grundzüge ­
  seiner  Lehre  darzustellen.  Dabei  werden  wir  den
Stoff  so  zergliedern,  daß  wir  zunächst  in  einem  Kapitel  die
Hauptpunkte  seiner  Lehre  kurz  besprechen,  um  in  drei
folgenden  die  Geldlehre,  sowie  die  Finanzlehre  und  Volkswirtschaftspolitik ­
  ausführlicher  zu  behandeln,  da  diese  Teile
seiner  Lehre  hinsichtlich  seiner  finanzwirtschaftlichen  Tätigkeit ­
  besonderes  Interesse  beanspruchen.

b  »Archiv  der  pol.  Ök.«  N.  F.  Bd.  IV.  S.  100.  —
        <pb n="38" />
        ')  Weltr.  107.  —  2 )  Weltr.  108.  —  8 )  Vgl.  Weltr.  105,  108.  —

I.  Kapitel.

Kankrins  Verhältnis  zu  den  nationalökonomischen
  Systemen.
^on  den  nationalökonomischen  Systemen  behandelt
Kankrin  im  »Weltreichtum«  nur  zwei,  nämlich  das  Agrikultur- ­
  und  das  Merkantilsystem.
Das  Agrikultursystem  erscheint  Kankrin  irrig  und  einseitig, ­
  obschon  auch  richtig  sei,  daß  ein  Volk  vor  allem  sich
mit  den  hauptsächlich  produktiven  und  zugleich  auch  notwendigeren ­
  Beschäftigungen,  dem  Ackerbau  und  den  übrigen
produktiven  Arbeiten  der  ersten  Klasse:  Bergbau,  Fischereien ­
  usw.  befassen  sollte. 1 )  Man  müßte,  meint  er,  das
»bloß  reproduktive  Gewerbe«  beiseite  lassen,  solange  noch
mit  der  Produktion  der  Rohstoffe  viel  zu  tun  sei.  »Lieber
rohe  Produkte  verkaufen  und  fabrizierte  eintauschen,  lieber
andre  mit  ihren  Kapitalen  handeln  lassen,  als  selbst  fabrizieren ­
  und  Aktivhandel  treiben,  und  das  Kapital  nützlichem
Beschäftigungen  entziehen  wollen.« 2 )  Das  sei  aber  tatsächlich ­
  nicht  durchführbar,  denn  verschiedener  Umstände  halber
gestalte  sich  die  wirtschaftliche  Entwickelung  eines  Landes
ganz  anders.  Zuerst  komme  in  Betracht  die  Unabhängigkeit
des  Staates,  welche  es  fordere,  daß  derselbe  »die  dringendsten ­
  der  gröbern  Bedürfnisse  selbst  besitze«. 3 )  Dann  sei
die  Nation  nicht  selten  gerade  durch  die  Natur  selbst  auf
gewisse  Beschäftigungsarten  angewiesen.  »Ein  Volk  auf
undankbarem  Boden  muß  früh  nach  anderen  Erwerben
        <pb n="39" />
        —  28  —

i)  Weltr.  108.  —  2)  Weltr.  109.  —  8 )  Vgl.  Onck.  359.

streben.« 1 )  Ferner,  man  könne  »nicht  zu  einer  großen  Vervollkommnung ­
  des  Ackerbaues  gelangen,  ohne  auch  in
andern  Dingen  schon  weit  zu  sein«. 1 )  Es  liege  ganz  in  der
Natur  der  Sache,  daß  sogar  beim  niederen  Stande  der
Ackerbaukultur  ziemlich  hochentwickeltes  Gewerbe  getrieben
werde.  Und  es  wäre  »ein  Exzeß  des  Agrikultursystems«,
darauf  hinzustreben,  daß  man  »im  Ackerbau  schon  ins  Feine
gehe,  während  man  in  anderen  Dingen  noch  im  Groben  ist«. 1 )
Aus  diesen  Einwänden  Kankrins  gegen  das  Agrikultursystem ­
  geht  nun  hervor,  dass  er  sich  dasselbe  so
vorgestellt  haben  muss,  als  ob  es  überhaupt  nur  Ackerbau
nebst  den  sogenannten  »produktiven  Arbeiten  der  ersten
Klasse«,  wie  Bergbau,  Fischerei  etc.  anerkenne  und  keine
Industrie  und  Aktivhandel  dulde.  Es  ist  ohne  weiteres
klar,  dass  solch  ein  von  Kankrin  hier  gemeintes  »Agrikultursystem« ­
  nur  als  Missverständnis  bezeichnet  werden  kann.
Kankrin  selbst  scheint  etwas  davon  geahnt  zu  haben,  wenn
er  sagt,  dass  auch  die  Physiokraten  dieses  »Agrikultursystem« ­
  nicht  »ausschliesslich  begünstigt«  hätten 2 ).  Doch
legt  er  mit  derselben  Äusserung  gleichzeitig  auch  das  Zeugnis ­
  dafür  ab,  dass  sie  eben  einem  solchen  »System«,  wenn
auch  nicht  »ausschliesslich«,  so  doch  im  allgemeinen  gehuldigt ­
  hätten.  Das  trifft  aber  nicht  zu.  Wenn  Francois
Quesnay,  der  Schöpfer  des  Physiokratismus,  den  Ackerbau
als  »la  source  de  toutes  les  richesses  de  l’etat«  betrachtet
und  Flandel  und  Industrie  nur  als  »dependance  de  l’agriculture«
  hinstellt,  so  will  er  damit  tatsächlich  die  Industrie
und  den  Handel  noch  gar  nicht  abgeschafft  wissen 3 ),  obwohl
dieselben  sich  selbst  überlassen  bleiben  sollen  und  nur
der  Ackerbau  zu  begünstigen  sei.  An  anderen  Stellen  des
»Weltreichtum«,  wo  Kankrin  auf  die  Physiokraten  gelegentlich ­
  zu  sprechen  kommt,  tritt  er  ihnen  ebenso  ablehnend
entgegen,  so  z.  B.  in  der  Produktivitätsfrage.  Und  wenn
er  dort  dem  auch  zustimmt,  dass  »sich  alles  auf  das  Pro ­
        <pb n="40" />
        —  29  —

')  Weltr.  33.  —  '-’)  Weltr.  31.  -  8 )  Weltr.  147.  -  “)  Weltr.  110.

duktive  zurückführen  lasse 1 ),  so  bestreitet  er  doch  ganz  und
gar  die  alleinige  Produktivität  des  Ackerbaues.  Er  betont
ausdrücklich,  dass  es  ausser  dem  Ackerbau  auch  andere
»produktive  Beschäftigungen«  gäbe 2 ),  nämlich  die  von  ihm
sogenannte  »Produktion«  des  Genies,  der  Privation  und
des  Raubes.  An  einer  weiteren  Stelle  des  »Weltreichtums«,
schon  im  Zusammenhang  mit  dem  Abgabenwesen,  unterzieht ­
  Kankrin  auch  den  bekannten  impot  unique  der
Physiokraten  einer  Kritik  und  findet  ihn  praktisch  undurchführbar. ­
  »Also  schon  in  dieser  Hinsicht  —  so  schliesst
er  seine  Kritik  des  impot  unique  —  ist  das  physiokratische
  System,  wie  sogleich  dem  praktischen  Menschenverstand ­
  einleuchtend  war,  untunlich,  wenn  es  auch  sonst
in  Ansehung  der  Steuerquelle  nicht  einseitig  wäre.« 8 )
Als  Gegenstück  zu  dem  Agrikultursystem  behandelt
Kankrin  das  Merkantil-  oder  Fabriksystem.
Die  Spuren  des  Merkantilismus  findet  Kankrin  schon
in  der  alten  Stadtmunizipal-  und  Zunftverfassung  und  in
den  Begünstigungen  der  Städte  gegen  das  Land,  insbesondere ­
  gegen  den  Adel,  was  ja  im  Interesse  der  Fürstenpolitik ­
  lag.  Man  habe  schon  damals  das  richtige  Gefühl
gehabt,  dass  »die  Kultur,  ja  das  Erheben  (die  Förderung  G.Sch.)
des  Ackerbaues  selbst  von  den  Städten  ausgehen  müsse,  in
welchen  die  Herzmuskeln  der  Landeszirkulation  liegen.« 4 )
Aus  ähnlichen  Gründen  habe  man  später  auch  das  eigentliche
Fabriksystem  und  den  auswärtigen  Handel  begünstigt.
Das  Merkantilsystem  sei  allgemein  missverstanden
worden  und  es  habe  trotz  der  begangenen  Fehlgriffe  alle
die  feindlichen  Angriffe,  welche  ihm  zuteil  geworden  sind,
nicht  verdient.
Als  »eigentliche  Grundzwecke«  des  Merkantilismus
s tellt  Kankrin  folgende  fest.
Erstens,  durch  künstliche  Mittel,  wie:  Prämien,  Ausfuhrund
  Einfuhrverbote,  Begünstigungen  der  Städte  usw.  soll
        <pb n="41" />
        —  30  —

das  Fabrikwesen  so  in  die  Höhe  gebracht  werden,  dass
»nicht  bloss  der  eigene  Bedarf  gedeckt,  sondern  auch  eine
bedeutende  Ausfuhr  erübrigt  würde.« 1 )  Zweitens,  soll  der
Handel  so  gefördert  werden,  dass  man  immer  höhere
»Privationsgewinne«,  d.  h.  immer  grösseren  Anteil  am  Weltreichtum ­
  erzielen  kann.  Das  solle  geschehen  durch  die
gesteigerte  Produktion,  sowie  durch  andre  Hilfsmittel,  wie:
Kolonialsysteme,  Navigationsakte,  Rückzölle,  Handelstraktate,
Seemacht,  Streben  nach  Monopolen,  verbesserte  Schiffahrt
usw.  Dabei  soll  drittens  durch  die  gesteigerte  Produktion
und  den  Handel  auch  der  Ackerbau  einen  höheren  Impuls
bekommen.  Man  habe  zwar  vom  Ackerbau  weniger  als
von  der  Industrie  und  Handel  gesprochen,  nichtsdestoweniger
habe  man  richtig  angenommen,  dass  er  durch  Einwirkung
der  Industrie  »von  selbst  komme«.  Übrigens  sei  in  einzelnen
Fällen,  wie  z.  B.  in  England,  durch  Ausfuhr-  und  Einfuhrverbote ­
  manches  auch  für  den  Ackerbau  geschehen.
Es  mag  auffallen,  dass  bei  der  Besprechung  des  Merkantilsystems ­
  von  der  Handelsbilanz,  die  doch  als  das
Hauptdogma  des  Merkantilismus  gilt,  keine  Rede  ist,  trotzdem
Kankrin  die  Grundsätze  dieses  Systems  hier  im  allgemeinen
richtig  angegeben  hat.  In  Wirklichkeit  verhält  es  sich  aber
so,  dass  Kankrin  nur  den  Ausdruck  Handelsbilanz  nicht
gebraucht,  die  Sache  selber  aber  in  dem  bringt,  was  er
»Privationsgewinne«  nennt.  Darauf  werden  wir  später  ausführlicher ­
  zurückkommen  müssen.
Wie  aus  dem  obigen  zu  ersehen  ist,  nimmt  Kankrin
den  Merkantilismus  im  allgemeinen  gegen  die  Anfeindungen
seiner  Gegner  in  Schutz.  Man  muß  dabei  aber  gleich  betonen, ­
  daß  er  gewisse  merkantilistische  Fehlgriffe  doch  anerkennt. ­
  Diese  sind  nach  seinen  Worten  »die  Übertreibungen
in  Hinsichten  des  Staatsweisheit«. 2 )
Die  Industrie  eines  Landes  muß,  um  für  dasselbe  nicht
nachteilig  zu  werden,  nach  Kankrin  in  ihren  »natürlichen

')  Weltr.  110.  —  -’)  Weltr.  111.
        <pb n="42" />
        —  31  —

engeren  Grenzen«  bleiben.  Diese  Grenzen  aber  werden
nur  so  lange  nicht  überschritten,  als  »die  Fabrikation  sich
mit  einem  Plus  über  den  eigenen  Bedarf  beschäftigt,  bloß
um  diejenigen  unserer  Bedürfnisse  damit  zu  kaufen,  in  deren
Erzeugung  uns  die  Natur  nicht  begünstigt«. 1 )  Diese
Grenzen  überschreiten  heißt  nach  Kankrin,  »eine  Fabrikation
bloß  für  andre  bezwecken«,  oder  »eine  Handelsfabrikation
einzuleiten  und  eine  Bevölkerung  anzuziehen,  welche,  uns
nicht  notwendig,  nur  deshalb  existiert,  weil  andere  noch
zu  unweise  oder  zu  ungebildet  waren,  sie  zu  Hause  zu
haben«. 1 )  Diese  Handelsfabrikation  könne  eine  Zeitlang
auch  sehr  vorteilhaft  sein,  man  sollte  sie  aber  nicht  begünstigen, ­
  denn  ohne  künstliche  Mittel  könne  sie  auf  die
Dauer  nicht  existieren,  und  falle  schließlich  als  erkünsteltes
Ding  dem  Volke  nur  zur  Last.
Eben  diese  Erkünstelung  der  Fabrikation,  oder,  wie
Kankrin  sie  nennt,  die  Überschreitung  der  natürlichen
Grenzen  hat  er  im  Auge,  wenn  er  dem  Merkantilismus  eine
»Übertreibung  in  Hinsichten  der  Staatsweisheit«  vorwirft.
Im  weiteren  Verlauf  unserer  Arbeit,  wenn  wir  auf  die
Kankrinsche  Volkswirtschaftspolitik  zu  sprechen  kommen,
werden  wir  sehen,  daß  diesem  ablehnenden  Verhalten
Kankrins  der  sog.  »Handelsfabrikation«  gegenüber  auch  ein
re in  politischer  Gedanke,  nämlich  die  Furcht  vor  »dem
taglöhnerischen  Pöbel«,  wie  er  die  Fabrikarbeiter  nennt,
zugrunde  liegt.
Übrigens  habe  ursprünglich  der  Merkantilismus  nur
»die  richtig  begrenzte  Fabrikation  bezweckt«. ä )  Der  Vorwurf ­
  Kankrins,  den  er  dem  Merkantilismus  macht,  gilt  also
nur  einer  späteren  Periode  desselben,  die  Kankrin  aber  nicht
näher  bestimmt.
So  viel  über  Kankrins  Verhalten  dem  Merkantil-  und
Agrikultursystem  gegenüber.  Was  nun  das  Smithsche  System
  anbelangt,  so  behandelt  Kankrin  dasselbe  als  solches
')  Weltr.  112.  —  a )  Weltr.  113.
        <pb n="43" />
        —  32  -

nirgends  in  seinen  Werken,  obwohl  er  A.  Smith  von  allen
Nationalökonomen  am  häufigsten  erwähnt.  Doch  lässt  sich
auch  schon  daraus  mit  ziemlicher  Sicherheit  die  Stellung
Kankrins  zu  A.  Smith  bestimmen.
Überall,  wo  Kankrin  auf  den  englischen  Nationalökonomen ­
  zu  sprechen  kommt  (etwa  an  8  Stellen),  verhält
er  sich  ihm  gegenüber  immer  kritisch  und  nicht  ohne  Abneigung. ­
  An  einer  Stelle  seiner  Tagebücher 1 )  spricht  er
von  A.  Smith’s  »einseitig  englischen  Theorien«  und  an
einer  anderen,  im  »Weltreichtum«,  hält  er  A.  Smith  vor,  dass
seine  »allgemein  sein  sollenden  Grundsätze«  zu  sehr  »nach
der  Individualität  von  England«  schmeckten. 2 )  Ohne  Zweifel
gilt  A.  Smith  auch  der  Vorwurf,  den  er,  wenn  auch  ohne
einen  Namen  ausdrücklich  zu  nennen,  im  Vorworte  zum
»Weltreichtum«  macht,  wo  er  unter  anderm  sagt:  »der  andere ­
  baut  sich  ein  System  nach  den  Modifikationen  seines
Landes,  das  sich  im  Nachbarstaate  als  inkonsequent  beweist«. ­
 8 )  ln  demselben  Vorwort,  und  zwar  an  der  Stelle,
an  welcher  Kankrin  kritische  Bemerkungen  über  den  Stand
der  damaligen  nationalökonomischen  Wissenschaft,  also
derjenigen  um  die  Zeit  vor  1821,  macht,  betont  er  mit
Nachdruck,  dass  in  der  Literatur  »ein  häufiger  Widerspruch
der  Erfahrung  gegen  die  Grundsätze  des  Buchs«  zu  verzeichnen ­
  sei,  besonders  in  den  letzten  Jahrzehnten« 8 ),  dass
heisst  gerade  um  die  Zeit,  als  schon  A.  Smith’s  Stern  hell
am  Himmel  auch  schon  in  Deutschland,  ja  sogar  in  Russland ­
  zu  leuchten  begann.
Alle  Einwände  und  Ausfälle  Kankrins  gegenüber
Smith  beziehen  sich  übrigens  lediglich  auf  nebensächlichere
Punkte,  wie  er  ihm  überhaupt  nie  ernst  entgegen  getreten
ist.  Doch  zeigt  sich  seine  Abneigung  gegenüber  der
Smith’schen  Lehre  klar  und  deutlich.  Sie  ist  leicht  erklärlich.
War  es  doch  A.  Smith,  der  die  merkantilistische  Lehre  von
der  Handelsbilanz  aufs  schärfste  bekämpfte  und  das  Ideal
i)  Rtgb.  I.  58.  -  2)  Weltr.  10.  -  3 )  Weltr.  VI.
        <pb n="44" />
        -  33

des  Freihandels  aufstellte,  während  Kankrin  im  Gegenteil,
wie  wir  im  folgenden  Kapitel  sehen  werden,  der  Anhänger
der  Handelsbilanz  und  ein  Gegner  des  Freihandels  ist.
Und  in  diesem  Sinne  ist  W.  Roscher  nicht  ganz  im  Unrecht, ­
  wenn  er  die  Schriften  Kankrins  als  »eine  Reaktion
gegen  die  Lehre  Smith’s«  betrachtet. 1 )
Trotz  seiner  negativen  Stellung  den  Physiokraten  und
A.  Smith  gegenüber,  ist  jedoch  G.  Kankrin  selber,  wie  wir
noch  sehen  werden,  nicht  ganz  frei  von  deren  Einfluss
geblieben.

II.  Kapitel.

Kankrins  eigener  Standpunkt.
Nachdem  wir  gesehen  haben,  welche  Stellung  Kankrin
zu  den  nationalökonomischen  Systemen  einnimmt,  fragen
wir  uns  wohl,  welches  denn  sein  eigener  Standpunkt  ist.
Zur  Beantwortung  dieser  Frage  werden  wir  nicht  umhin
können,  zuerst  seine  eigene  Äusserung  darüber  zu  zitieren.
Schon  am  Anfang  seiner  Betrachtung  über  nationalökonomische ­
  Systeme  hatte  Kankrin  folgende  Bemerkung
gemacht:  »Nach  den  von  uns  entwickelten  Ideen  fallen  die  bisherigen ­
  Systeme:  Agrikultursystem,  Kommerzialsystem  usw.
grösstenteils  in  eins  zusammen,  oder  vielmehr  in  ein  Nichts,
w eil  man  den  wahren  Grund  der  Sache  gemeiniglich,  immer
aber  ihren  Zusammenhang  verkannt  hat.« 2 )  Daß  er  etwas
w eiter,  am  Ende  derselben  Betrachtung,  sogar  die  geschichtliche ­
  Tatsache  der  Existenz  der  Merkantil-  und  Agrikultursyteme
  verneinen  will, 2 )  ist  ein  bedenkliches  Zeichen  für  die
Folgerichtigkeit  der  Darlegungen  unseres  Autors,  zumal  er
vorher  eben  diese  Systeme  behandelt  hat.  Was  aber  den

*)  Rosch.  815.  —  2 )  Weltr.  107.  —  3 )  Weltr.  113.
        <pb n="45" />
        —  34  —

')  Weltr.  111.  —  2 )  wahrscheinlich  von  den  Physiokraten,  be ­
ziehungsweise  von  A.  Smith  beeinflußt.  —  3 )  Ök.  43.

Sinn  der  hier  zitierten  Stelle  anbelangt,  wonach  beide  von
Kankrin  genannten  Systeme,  nämlich  Agrikultur-  und  Merkantilsystem, ­
  bei  ihm  »in  eins  zusammenfallen«  sollen,  so
wird  es  wohl  der  sein,  daß  seine  Lehre  eine  Art  Synthese
der  beiden  Systeme  darstellen  sollte.
Vom  Kankrinschen  Standpunkte  aus,  vorausgesetzt,
daß  die  von  ihm  angedeutete  physiokratische  Lehre  nur  den
Ackerbau  anerkennt  und  Industrie  nebst  Handel  ausschließt
und  diese  Lehre  mit  der  wirklichen  übereinstimmt,  könnte
man  ja  annehmen,  daß  in  seiner  Lehre  eine  Synthese  der
physiokratischen  und  merkantilistischen  Doktrin  auch  einigermaßen ­
  stattfindet,  indem  nun  bei  Kankrin  dem  Ackerbau
neben  Industrie  und  Handel  eine  gebührende  Stelle  angewiesen ­
  ist.  Allein  man  muß  nicht  vergessen,  daß  selbst
nach  Kankrinscher  Darstellung  auch  im  Merkantilsystem  der
Ackerbau  nicht  ausgeschlossen  ist.  Und  gegen  die  Stellung
der  Merkantilisten  zum  Ackerbau  hat  Kankrin,  wie  wir  schon
im  vorhergehenden  Kapitel  gesehen  haben,  nichts  einzuwenden ­
  gehabt,  ja  er  hat  die  Merkantilisten  sogar  wegen  des  Vorwurfes, ­
  sie  hätten  »den  Ackerbau  hintangesetzt«,  in  Schutz
genommen. 1 )  Auch  seine  eigene  Stellung  zum  Ackerbau,
wenn  er  den  letzteren 2 )  auch  »die  Basis  der  Gesellschaft«
nennt  und  von  den  ländlichen  Beschäftigungen  viel  Löbliches ­
  zu  sagen  weiß, 3 )  ist  in  volkswirtschaftspolitischer  Hinsicht, ­
  wie  wir  das  noch  in  einem  folgenden  Kapitel  sehen
werden,  eine  ganz  und  gar  merkantilistische.
Von  einer  Synthese  also  in  diesem  Sinne  kann  bei
Kankrin  gar  nicht  die  Rede  sein.  Was  sonst  noch  den
Anlaß  zu  dieser  Annahme  bei  unserem  Autor  geben  könnte,
sind  nur  einzelne  Spuren,  die  die  physiokratische  Lehre  bei
ihm  hinterlassen  hat  und  die  wirklich  nicht  zu  leugnen  sind.
So  steht  z.  B.  Kankrin  insoweit  in  einer  nicht  zu  fernen
Verwandtschaft  mit  der  physiokratischen  Lehre,  als  er  auf
        <pb n="46" />
        —  35  —

die  »Kräfte  der  Natur«  als  die  »erste  Quelle  der  Produktion« 1 )
hinweist.  Wenn  er  dann  freilich  als  »zweite  Hauptquelle
der  Produktion« 2 )  auch  die  »organisch-physischen  Kräfte
der  Menschen  und  der  Tiere«  hinzuzieht,  so  nennt  Kankrin
im  »Weltreichtum«  jedoch  rein  produktiv  nur  die  Arbeit,
bei  welcher  »die  vegetabilische  oder  plastische  Kraft  der
Natur«,  wie  er  sagt,  mitwirke,  wie  z.  B.:  Ackerbau,  Viehzucht, ­
  Fischerei 3 ).  Somit  ist  die  Arbeit  als  solche  nach  dem
»Weltreichtum«,  ähnlich  wie  bei  den  Physiokraten,  nur  reproduktiv, ­
  bei  Kankrin  dabei  auch  noch  zerstörend. 3 )  Er  entfernt ­
  sich  aber  weit  von  den  Physiokraten,  wenn  er  außer
der  Produktivität  der  Naturkräfte  noch  diejenige  des  Genies,
der  Privation  und  sogar  des  Raubes  gelten  läßt 4 )  und  somit
die  an  sich  nur  —  seiner  Meinung  nach  —  reproduktive
Industrie 5 )  »durch  Einwirkung  des  Genies  oder  der  Privation« ­
 0 )  und  den  unproduktiven  Handel  »durch  privative
Gewinne«  produktiv  macht. 6 )
Die  hier  angedeutete  Stellung  Kankrins  in  der  Produktivitätsfrage ­
  zeigt  uns,  daß  er  in  dieser  Hinsicht  im
»Weltreichtum«  noch  stark  von  den  Physiokraten  beeinflußt
ist,  wenn  er  sie  auch  nicht  nur  in  dieser,  sondern  auch
sonst,  wie  wir  schon  im  vorhergehenden  Kapitel  konstatiert
haben,  mißverstanden  zu  haben  scheint.  Übrigens  wird  in
der  »Ökonomie«  einfach  schon  jede  Arbeit  produktiv  genannt, ­
  welche  »etwas  zum  Genuß  direkt  oder  indirekt,  kurz,
etwas  Nützliches  hervorbringt«. 7 )
Nach  dieser  Auseinandersetzung  wegen  der  Eingangs
angeführten  Äußerung  Kankrins  über  den  Charakter  seiner
Lehre,  wollen  wir  uns  nun  zur  eigentlichen  Frage  nach
seinem  eigenen  Standpunkte  wenden.
In  seiner  Lehre  geht  Kankrin  bekanntlich  vom  Weltre
 ichtume  aus,  den  er  als  »Inbegriff  der  Güter,  die  zum
Leben  der  Menschen  im  gesellschaftlichen  Zustand  auf  der
b  Weltr.  5.  —  2 )  Weltr.  6.  —  3 )  Weltr.  25.  —  4 )  Weltr.  33.  -
5 )  Weltr.  26.  —  «)  Weltr.  34.  —  7 )  Ök.  8/9.
        <pb n="47" />
        —  36  -

ganzen  Erde  dienen« 1 )  definiert.  Der  Nationalreichtum  dagegen ­
  ist  »der  Grad  des  Anteils,  den  eine  Nation  am  Weltreichtum ­
  hat«. 1 )  Diese  Zweiteilung  des  Reichtumsbegriffes,
mit  welcher  sich  unser  Autor  A.  Smith  gegenüber  so  rühmt 2 )
und  auf  welche  er  so  großes  Gewicht  zu  legen  scheint,
ist  eben  das  Neue,  mit  dem  er  die  nationalökonomische
Wissenschaft  bereichert  zu  haben  glaubt. 3 )  Diese  Zweiteilung ­
  nebst  der  schon  oben  erwähnten  sog.  »Produktion«
des  Genies  und  der  Privation,  mit  der  er  die  Unzulänglichkeit ­
  der  physiokratischen  Lehre  von  der  alleinigen  Produktivität ­
  des  Ackerbaues  verbessert  zu  haben  meint, 4 )  wird
wohl  unserem  Autor  auch  den  Anlaß  gegeben  haben,  sein
erstes  Hauptwerk  »Weltreichtum«  mit  dem  Untertitel:  »Versuch ­
  neuer  Ansichten  der  politischen  Ökonomie«  zu  versehen. ­
  Diesen  seinen  »neuen  Ansichten«  maß  augenscheinlich
Kankrin  eine  sehr  große  Bedeutung  bei.  »Ganz  verschiedenartige ­
  Systeme  —  sagt  er  diesbezüglich  im  Vorworte  zum
»Weltreichtum«  —  fallen  in  eines  zusammen,  Widersprüche
heben  sich  auf,  neue  Ansichten  gehen  hervor«. 5 )  Allein
unser  Autor  hat  sich  in  seinen  Hoffnungen  völlig  getäuscht,
denn  diese  angeblich  »neuen  Ansichten«  laufen  nur  auf  alte
und  zwar  merkantilistische  Gedanken  aus.
Denn  wie  denkt  sich  Kankrin  das  Verhältnis  zwischen
Weltreichtum  und  Nationalreichtum?
Der  Nationalreichtum  sucht  sich  nämlich  zu  vermehren
und  möglichst  größeren  Anteil  am  Weltreichtum  zu  erlangen.
Und  dies  durch  die,  von  Kankrin  so  genannte  Privation
(im  »Weltreichtum«)  oder  die  »Produktion«  des  Raubes  und
der  Übervorteilung  (in  der  »Ökonomie«),  »Wenn  nämlich  —
sagt  Kankrin  —  ein  Volk  Mittel  findet,  durch  Genie,  Spekulationen, ­
  Handelsmonopole,  Kolonialsysteme,  wie  Landgüter
behandelte  Nebenvölker  (Ostindien)  zum  Nachteil  des  billig
verdienten  Anteils  der  betroffenen  Völker  an  der  Summe
1)  Weltr.  2.  —  2 )  Weltr.  1/2.  —  «)  Vergl.  Weltr.  VIII.  —  4 )  Weltr.  33.
'6)  Weltr.  VIII.
        <pb n="48" />
        —  37  —

des  Weltreichtums,  sich  einen  größeren  Anteil  zuzueignen,
als  ihm  nach  seinem  Grundkapital,  der  Masse  der  gebrauchten ­
  Kräfte  und  des  angewandten  beweglichen  Kapitals
billig  zukommt,  so  ersetzt  es  dadurch  eigene  Produktion
ganz  oder  zum  Teil,  oder  erwirbt  ein  außerordentliches
Plus,  indem  es  sich  den  Genuß  anderer  privativ  er  weise
anmaßt«. 1 )  Das  ist  der  sog.  »Privativhandel«  oder  die
»Produktion  der  Vervorteilung«,  unter  welcher  von  Kankrin
hauptsächlich  der  Monopolhandel  des  Mutterlandes  mit  den
Kolonien  verstanden  ist. 2 )  Daneben  unterscheidet  Kankrin
noch  die  sog.  »Produktion«  des  Raubes  oder  der  Gewalt,
die  sich  auf  »offenbare  Gewalt  und  militärische  Überlegenheit« ­
  gründe,  wie  z.  B.  Seeräuberei,  die  Politik  des  alten
Rom  gegenüber  seinen  damaligen  Provinzen 3 )  u.  s.  w.
Kankrin  geht  also  in  betreff  der  Beziehungen  zwischen
den  Nationen  ganz  im  Sinne  des  Merkantilismus  von  der
Voraussetzung  aus,  um  mit  Voltaire  zu  sprechen,  »qu’un
Pays  ne  peut  gagner  sans  qu’un  autre  perde« 4 ),  oder,  wie
er  selbst  im  »Weltreichtum«  sagt:  »so  wie  im  gemeinen
Leben  kein  Vermögen,  als  auf  Kosten  andrer  erworben
werden  kann,  •—  ..  —  ..  —  so  geht  es  auch  mit  dem  Handel ­
  gegen  das  Ausland«. 5 )  Demnach  kann  also  kein  Staat
etwas  gewinnen,  ohne  dass  der  andere  etwas  verliert.  So
ist  denn  auch  leicht  zu  verstehen,  warum  unser  Verfasser
von  der  Privation  oder  dem  Privativhandel  und  den  privativen ­
  Gewinnen,  ja  sogar  von  der  sog.  »Produktion«  des
Raubes  oder  der  Gewalt  spricht.  Der  Binnenhandel  fügt
na ch  Kankrin  dem  Nationalreichtum  nichts  hinzu;  er  ist
deshalb  in  dieser  Hinsicht  unproduktiv.  Nur  der  Aussenbandel
  vermehrt  den  Nationalreichtum  und  wirft  ihm  privative ­
  Gewinne  ab.

b  Weltr.  28.  —  2 )  Ök.  11;  Weltr.  28,  117.  —  *)  Weltr.  30.  —
4 )  Onck.  I.  152.  --  6 )  Weltr.  119/20.  Vgl.  auch  Ök.  23:  »Gewinn
ai *f  Kosten  anderer  liegt  —  .  .  —  .  .  —  in  der  Natur  der  menschlichen
Gesellschaft.«
        <pb n="49" />
        38

Der  auf  die  hier  gekennzeichnete  verschiedenartige
Weise  entstehende  Anteil  des  Nationalreichtums  am  Weltreichtum ­
  kann  selbstverständlich  »bald  grösser,  bald  kleiner
sein« 1 )  und  muß  offenbar,  um  uns  merkantilistich  auszudrücken, ­
  in  einer  günstigen  oder  ungünstigen  Handelsbilanz ­
  seinen  Ausdruck  finden.
Doch  ist  zu  bemerken,  dass  Kankrin  wohl  den  Ausdruck ­
  »Handelsbilanz«  schon  im  »Weltreichtum«  hie  und
da  gebraucht,  aber  eine  weitere  Erklärung  dieses  Zentralbegriffes ­
  des  Merkantilismus  nicht  gibt.  Überall  da,  wo
vom  Anteil  am  Weltreichtum  gesprochen  wird,  scheint  der
Begriff  der  Handelsbilanz  immer  vorausgesetzt  zu  sein,  als
bedürfte  er  keiner  näheren  Erörterung.  Erst  in  der  »Ökonomie« ­
  wird  die  Handelsbilanz  besonders  behandelt.  »Die
Handelsbilanz  —  heisst  es  da  —  ist  dasjenige  Verhältnis,
wenn  aus  der  Vergleichung  aller  ausgeführten  und  eingeführten ­
  Werte,  nach  Ablauf  des  Jahres,  für  eine  Nation  ein
plus  oder  minus  herauskommt,  also  eine  günstige  oder
ungünstige  Handelsbilanz.« 2 )
»Eine  günstige  Handelsbilanz  vermehrt  das  Kapital
der  Nation«,  sagt  Kankrin 3 ),  und  deshalb  sei  sie  besonders
jungen  Nationen  sehr  notwendig.  Eine  ungünstige  Bilanz
dagegen  sei  sehr  zu  meiden,  da  sie  das  Kapital  des  Landes
vermindere  und  mit  edlen  Metallen  oder  Geld  ausgeglichen
werden  müsse.  Hier  warnt  aber  Kankrin  davor,  bei  der
Herausrechnung  der  Handelsbilanz  in  einen  Irrtum  zu  verfallen, ­
  denn  »edle  Metalle,  ja  gemünztes  Gold  .  —  .  —  .
sind  nicht  selten  Ware,  weil  die  Nation  sie  über  Bedarf
produziert« 4 ).  Es  sei  deshalb  »nicht  immer  leicht  zu  entscheiden, ­
  wie  viel  davon  Ware  oder  Saldo  für  eine  ungünstige ­
  Bilanz«  sei.
Immerhin  müsse  jeder  Staat  stets  nach  einer  günstigen
Bilanz  streben  und  sie  durch  verschiedene  Maßregeln  besser
»)  Weltr.  2-  —  2 )  Ök.  246.  —  Ök.  248.  —  4 )  Ök.  248-
        <pb n="50" />
        —  39

zu  stellen,  insbesondere  aber  »die  Produktivität  der  Nation
zu  heben  suchen«,  besonders  durch  Zollgesetze. 1 )
Als  Zweck  wirtschaftlicher  Tätigkeit  einer  Nation  erachtet ­
  Kankrin  jedoch  nicht  »die  höchstmögliche  Erzielung
des  reinen  Ertrages«,  sondern  »das  allgemeine,  wenn  auch
mittlere  Wohlsein  der  meisten«. 2 )  Denn,  wie  er  noch  sagt,
je  »weniger  der  Arbeiter  verzehrte,  das  heißt,  je  elender  er
wäre,  desto  größer  würde  der  reine  Ertrag  sein«. 3 )  Dies
würde  aber  die  Ruhe,  Sicherheit  und  unabhängige  Existenz
des  Staates  sehr  gefährden.  »Um  einen  Staat  von  außen
möglichst  zu  befestigen,  ist  vorerst  nötig,  daß  er  eine  seiner
Größe  angemessene  Bevölkerung  besitze,  und  die  weit
überwiegende  Mehrheit  dieser  Bevölkerung  durch  Eigentum,
gesicherte  Existenz,  persönliche  Freiheit  und  einen  billigen,
wenn  auch  sehr  verschieden  ausgemessenen  Anteil  an  dem
Nationaleinkommen,  zugleich  aber  durch  Moralität  und  zufriedenen ­
  Sinn  fest  an  den  Staat  gebunden  sei,  sich  also
för  seine  Existenz  lebhaft  interessiere,  mithin  Kraft  gegen
außen  und  Ruhe  im  Innern  gewonnen  werde.  Allein  diesem
muß  der  höchste  reine  Ertrag  untergeordnet  werden«. 4 )
Die  Stellung  Kankrins  zu  den  weiteren  verschiedenen
Fragen  der  volkswirtschaftlichen  Theorie  und  Praxis  werden
wir  noch  des  näheren  in  folgenden  Kapiteln  dieser  Arbeit
kennen  lernen.  Aus  dem,  was  wir  bisher  zur  Klarlegung
des  Standpunktes  Kankrins  vorgeführt  haben,  geht  jedoch
schon  deutlich  hervor,  daß  unser  Autor  als  unleugbarer
Vertreter  der  Theorie  von  der  Handelsbilanz,  also  als  ein
Merkantilist  und  zwar  als  Anhänger  der  Mittelstandspolitik
z u  bezeichnen  ist.
Desgleichen  haben  wir  in  dem  Vorhergehenden  konstatieren ­
  können,  daß  Kankrin  im  »Weltreichtum«,  namentlich
der  Produktivitätsfrage,  stark  von  der  physiokratischen
Lehre  beeinflußt  war.  Wenn  er  dann  in  der  »Ökonomie«
seine  Auffassung  von  der  Produktivität  auch  stark  im  mer-■)
  Ök.  249.  —  a )  Ök.  35,  97.  —  3 )  Ök.  97.  -  *)  Weltr.  102.
        <pb n="51" />
        -  40

kantilistischen  Sinne  verändert  hat,  so  blieb  er  doch  auch
dort  derselben  Meinung  mit  Bezug  auf  die  Naturkräfte  als
»erste  Grundquelle  der  Produktion« 1 ).
Weiter  werden  wir  sehen,  daß  unser  Autor,  wie  wir
das  schon  im  letzten  Kapitel  betont  haben,  auch  von  A.  Smith
direkt  oder  indirekt  beeinflußt  ist.
Diese  Tatsachen  zeigen,  daß  Kankrin,  trotz  seiner  ausgesprochen ­
  merkantilistischen  Ansicht,  auch  gewisse  fremde
eklektische  Züge  in  seiner  Lehre  aufweist.

III.  Kapitel.
Hauptpunkte  der  nationalökonomischen
Lehre  von  G.  Kankrin.
G.  Kankrin  geht  in  seiner  nationalökonomischen  Lehre
von  der  Voraussetzung  aus,  daß  die  Erde  hinsichtlich  ihrer
Güter  nur  als  ein  Ganzes  und  das  menschliche  Geschlecht
nur  als  eine  Familie  zu  betrachten  sei,  denn  alle  Völker  seien
durch  ihre  mannigfaltigen  Wechselbeziehungen  fest  aneinander
gekettet. 2 )  Deshalb  sei  es  notwendig,  bei  der  Besprechung
des  Nationalreichtums  immer  auch  »das  Ganze  des  Weltreichtums« ­
  im  Auge  zu  behalten.
Das  Verhältnis  zwischen  Weltreichtum  und  Nationalreichtum ­
  haben  wir  schon  im  vorhergehenden  Kapitel  besprochen. ­
  ■  Dort  haben  wir  auch  gesehen,  daß  eben  der  Gedanke ­
  vom  Weltreichtum  und  Nationalreichtum  es  ist,  mit
dem  Kankrin  sich  besonders  gegen  A.  Smith  rühmen  zu
können  und  die  nationalökonomische  Wissenschaft  bereichert
zu  haben  glaubt.  Es  muß  aber  dem  entgegengehalten  werden,
daß  der  Gedanke  selbst  eigentlich  nicht  gar  so  neu  ist,  denn
insbesondere  A.  Smith,  gegen  den  hier  die  Spitze  gewendet  i)

i)  Ök.  5.  —  2 )  Weltr.  1.
        <pb n="52" />
        —  41

ist,  spricht  ausdrücklich,  wie  auch  Kankrin  selbst  zugibt, 1 )
in  seinem  Hauptwerke  von  dem  Reichtum  der  Nationen,
worin  im  Grunde  genommen  auch  die  Begriffe  vom  Weltund
  Nationalreichtum  schon  enthalten  sind.  Neu  ist  dabei
wohl,  soweit  wir  zu  übersehen  vermögen,  nur  die  bewußte
Auseinanderhaltung  des  Nationalreichtums  und  des  Weltreichtums, ­
  die  Kankrin  dann  als  Ausgangspunkt  zur  Erklärung ­
  der  Handelsbilanz,  wie  schon  gesagt,  ihre  Dienste
geleistet  hat.  So  ist  denn  auch  der  Hinweis  Kankrins  auf
den  Unterschied  zwischen  ihm  und  A.  Smith  in  dieser
Hinsicht  wohl  begründet.  Während  nämlich  bei  Kankrin
der  Nationalreichtum  zum  Weltreichtum  in  einem  gegensätzlichen ­
  Verhältnis  steht:  Nationalreichtum  vermehrt  sich
nur  aus  dem  Weltreichtum,  —  ist  bei  A.  Smith  die  Sache
anders;  hier  gleichen  sich  die  Nationalreichtümer  in  ihrem
wechselseitigen  Verhältnis  aus. 2 )
Im  »Weltreichtum«  teilt  Kankrin  die  zum  Leben  der
Menschen  notwendigen  Güter  in  drei  Gattungen,  nämlich
in  diejenigen  des  Notwendigen,  in  die  des  Angenehmen
und  die  des  Luxuriösen  (oder  »der  hohen  Verfeinerung«),
Nur  sei  diese  Einteilung  nicht  absolut,  sondern  bloß  relativ
zu  nehmen,  d.  h.  jeweils  nach  Zeit,  Ort  und  Kultur  eines
gegebenen  Volkes  abgestuft. 3 )  In  der  »Ökonomie«,  wo  die
Summe  aller  verbrauchbaren  Güter  als  Reichtum  bezeichnet
wird, 4 )  teilt  Kankrin  den  letzteren  seinerseits  ein:  in  den
•"einen  Natur-Reichtum  und  den  erzeugten  Reichtum.
Von  dem  reinen  Natur-Reichtum  unterscheidet  Kankrin  noch
e inen  allgemeinen,  wie:  Luft,  Licht,  Wärme,  Wasser  etc.&amp;gt;
und  einen  speziellen,  unter  welchem  er  die  Güter  versteht,
Welche  »die  Natur  von  selbst  hervorbringt  und  die  von
seiten  des  Menschen  nur  die  Mühwaltung  fordern,  sie  zum
Genuß  zu  bringen«,  wie  z.  B.:  Lrüchte,  Kräuter  etc. 5 )
b  Weltr.  1/2.  —  2 )  Vgl.  A.  Sm.  II.  277.  —  »)  Weltr.  3.  —
4 )  Ök.  3.  -  b  ök.  4.
        <pb n="53" />
        —  42  -
Von  größerer  Bedeutung  für  den  Standpunkt  unseres
Autors  sind  die  Äußerungen,  welche  er  über  sogenannte
Urquellen  der  Produktion  macht.
Die  Kräfte  der  Natur  sind  danach  »die  erste  Quelle
der  Produktion«,  nicht  aber  die  Arbeit. 1 )  »Wie  hat  man
wohl  die  Arbeit  zu  beinahe  ausschließlicher  Quelle  der
Produktion  machen  können«  sagt  G.  Kankrin  ganz  wie
ein  Physiokrat.  »Bringt  der  Mensch  denn  wohl  eine  Ähre
hervor?  Und  wie  hat  man  die  plastische  Kraft  der  Natur
so  hintansetzen  können,  als  ob  sie  höchstens  eine  Nebenbedingung ­
  der  Arbeit  wäre,  da  doch  die  Arbeit  in  den
meisten  Fällen  nur  als  Entwickelung,  der  Naturkraft  untergeordnet, ­
  dient«? 2 )
Kankrin  unterscheidet  im  »Weltreichtum«  zweierlei
Arten  von  Naturkräften:  erstens,  diejenigen,  die  sich  in  den
»längst  vorhandenen  Schätzen«,  wie  in  Metallen,  Edelsteinen ­
  etc.,  finden;  zweitens,  diejenigen,  die  sich  im  »tierischorganischen ­
  und  vegetabilischen  Leben«  äußern. 8 )  Dagegen
werden  in  der  »Ökonomie«  beide  hier  genannten  Arten  zu
der  direkten  Naturkraft  gezählt,  während  zu  der  i  n  -
direkten  solche  Naturkräfte  gehören,  die  »der  Mensch
sich  dienstbar  macht  und  die  ohne  seine  Arbeit  wirkungslos ­
  bleiben  würden«,  und  zwar  in  erster  Reihe:  Feuer,
Wind,  Magnetismus  etc.,  in  zweiter  aber  auch:  Flüsse,
Seen  etc.,  als  »Medium  der  Schiffahrt  und  des  Fischfanges«. 4 )
Die  Einteilung  der  organisch-physischen  Kräfte  der
Menschen  und  der  Tiere,  die  nach  den  Naturkräften  als  die
zweite  Hauptquelle  der  Produktion  zu  betrachten  sind,  stellt
Kankrin  nach  folgendem  Schema  zusammen:  organischphysische ­
  Kräfte  der  Menschen  und  der  Tiere,  welche  die
Kräfte  der  Natur  zur  Wirkung  bringen,  finden  ihren  Ausdruck ­
  in  der  Arbeit.  Auf  einer  niedereren  Stufe  derselben
wirkt  nur  »gemeine  Intelligenz«  (auch  bei  Tieren)  mit;  auf
der  höheren  macht  die  Intelligenz  die  Arbeit  durch  Teilung
i)  Weltr.  5;  Ök.  5.  —  2)  Weltr.  5.  —  3 )  Weltr.  5/6.  p  Ök  5-
        <pb n="54" />
        —  43  —

derselben,  durch  Entdeckungen,  durch  Maschinenwesen
fruchtbarer;  die  höchste  Stufe  der  Arbeit  ist  die  des  Genies. 1 )
Die  hier  hervorgehobene  Arbeitsteilung,  sowie  das  Maschinenwesen ­
  und  die  Erfindungen,  welche  Umstände  für
die  Entwickelung  der  Produktion  von  größter  Bedeutung
sind,  tragen  zweifelsohne  den  Stempel  der  A.  Smith’schen
Lehre  über  die  Teilung  der  Arbeit. 2 )
In  der  »Ökonomie«  nimmt  Kankrin  nur  noch  Bezug
auf  die  Menschenkräfte,  die  dort  in  physische,  intellektuelle
und  moralische  eingeteilt  werden. 8 )
Diese  beiden  Arten  von  Kräften,  die  als  Quellen  der
Produktion  gelten:  Naturkräfte  als  auch  Tier-  und  Menschenkräfte ­
  äußern  sich  nicht  in  gleicher  Weise,  sind  auch  nicht
in  gleichem  Masse  produktiv.  Je  nach  Ortslage,  Rasse,
Religion,  Staatsverfassung  und  Kultur  ist  die  Wirkung  beider
Kräfte  verschieden. 1 )
In  Bezug  auf  die  Produktivitätsfrage  der  Arbeit  ist  die
Meinung  unseres  Autors  in  seinen  beiden  Hauptwerken
verschieden.
Im  »Weltreichtum«  unterscheidet  Kankrin,  abgesehen
von  der  zerstörenden  Arbeit,  dreierlei  Stufen:  produktive,
reproduktive  und  bedingt  produktive  Arbeit.
Von  den  tierischen  und  physisch-menschlichen  Kräften
meint  Kankrin,  daß  sie  »als  bloß  entwickelnd  und  verändernd
an  sich  nur  den  Wert  dessen  hervorbringen,  was  sie  verzehren ­
  und  was  zu  ihrer  Erhaltung  und  (ihrem)  Nachwuchs
erforderlich  ist,  das  heißt,  sie  sind  bloß  reproduktiv«. 5 )  Als
bloß  reproduktiv  betrachtet  Kankrin:  »Handel,  Fabriken,  und
die  mittelbar  auf  die  Produktion  wirkenden  intelligenten  Beschäftigungen: ­
  die  gewöhnliche  Gelehrsamkeit,  den  Staatsdienst, ­
  insofern  sie  sich  mit  Anlernung,  Vervollkommnung
°der  Schutz  der  Kräfte  beschäftigen«. 6 )
b  Weltr.  6/7.  —  2 )  A.  Sm.  I.  11.  —  3)  Ök.  7.  Vgl.  Storch  Hdb.  I,
50 /5l.  -  &amp;lt;)  Weltr.  11  16;  Ök.  13.  —  5 )  Weltr  25  ö )  Weltr.  26
        <pb n="55" />
        -  44  —

Damit  die  reproduktive  Arbeit  einen  Überschuß  abwerfe, ­
  —  denn  produktiv  kann  nach  dem  »Weltreichtum«
»nur  die  Arbeit  genannt  werden,  welche  mehr  hervorbringt,
als  sie,  alles  in  Rechnung  gebracht,  verzehrt« 1 )  —  sei  noch
eine  »unabhängig-schaffende  Kraft«  nötig,  welche  sich  in
Form  von  Natur-  oder  Genie-Kraft  äußert.  So  sei  z.  B.
rein  produktiv  der  Ackerbau,  die  Vieh-  und  Wildzucht. 2 )
Die  Produktivität  des  Genies  trete  hauptsächlich  in  Kunstwerken ­
  und  Entdeckungen  zutage. 2 )
Bedingt  produktiv  nennt  Kankrin  endlich  die  Arbeit,
bei  der  »zwar  die  Naturkraft  mitwirkt,  dem  Mißlingen  und
Zufall  aber  Raum  gegeben  ist,«  z.  B.  bei  der  Jagd,  dem  Bergbau ­
  etc. 3 )
Die  hier  gekennzeichnete  und  von  Kankrin  im  »Weltreichtum« ­
  entwickelte  Produktivitätslehre  läßt  einen  wenn  auch
ziemlich  entfernten  Einfluß  des  Physiokratismus  vermuten,
da  Kankrin  ebenso  wie  die  Physiokraten  die  Produktivität
nur  der  ländlichen  Arbeit  zuschreibt,  während  er  diese  dem
Gewerbe  und  dem  Handel  abspricht.  Im  übrigen  aber,  was
die  Produktivität  des  Genies  etc.  betrifft,  entfernt  sich  Kankrin
weit  von  den  Physiokraten,  die  er  zudem  nur  aus  den
mangelhaften  deutschen  Quellen  (vgl.  »Biogr.  Skizze«  oben)
kennen  gelernt  und  mißverstanden  zu  haben  scheint.
Daß  diese  im  »Weltreichtum«  entwickelte  Lehre  von
der  Produktivität  nicht  recht  für  den  merkantilistischen  Standpunkt ­
  paßt,  scheint  auch  Kankrin  selbst  gemerkt  zu  haben,
da  er  seine  Zuflucht  zu  der  von  ihm  sogenannten  »Produktion« ­
  des  Genies,  von  der  oben  schon  die  Rede  war,
dann  zu  der  Privation,  der  Übervorteilung  (»Vervorteilung«)
und  des  Raubes  nimmt.  Diese  »Produktions«-Arten,  welche
wir  ausführlicher  schon  in  dem  vorhergehenden  Kapitel  behandelt ­
  haben  und  welche  in  der  Kankrinschen  Lehre  für
den  Nationalreichtum  von  größter  Bedeutung  sind, 4 )  bewirken ­
  nach  Kankrin,  daß  das  an  sich  reproduktive  Gewerbe
i)  Weltr  24.  -  2 )  Weltr.  26.  —  3 )  Weltr.  25.  —  *)  Weltr.  28.
        <pb n="56" />
        l )  Weltr  34.  -  2 )  Ök.  8/9  -  8 )  A.  Sm.  II.  77.  -  *)  Ök-  23.  -
ö )  Ök.  9.  _  6)  Weltr.  17.  -  7 )  Ök.  14.

45  —

(»durch  Einwirkung  des  Genies  oder  der  Privation«)  und
der  unproduktive  Handel  (»durch  privative  Gewinne«)  produktiv ­
  werden. 1 )
ln  der  »Ökonomie«  nennt  Kankrin  produktiv  schon
»alle  Arbeit,  die  etwas  zum  Genuß  direkt  oder  indirekt,  kurz
etwas  Nützliches  hervorbringt,« 2 )  wobei  er  die  Begriffe  der
Produktivität  und  der  Nützlichkeit  zu  vermengen  scheint.
An  einer  anderen  Stelle  meint  Kankrin  übrigens,  ganz  im
Sinne  von  A.  Smith, 3 )  ausdrücklich,  daß  schon  die  Arbeit
produktiv  sei,  welche  einen  »neuen  Wert  schafft.« 4 )  Direkt
produktiv  ist  nach  der  »Ökonomie«  jede  Arbeit,  die  unmittelbar ­
  »einen  Gegenstand  des  Genußes«  hervorbringt.
Zu  der  indirekt  produktiven  Beschäftigung  aber  solle  jede
gehören,  welche  mittelbar  die  Produktion  begünstigt.  In
erster  Linie  zählt  Kankrin  dazu  die  Beschäftigungen,  welche
den  Staat  und  die  Kirche  zum  Gegenstand  haben. 5 )
Die  Naturkräfte  in  erster  Linie  und  dann  die  tierischen
und  physisch  intellektuellen  Kräfte,  oder  die  Arbeit,  sind  also
nach  Kankrin  die  Quellen  der  Produktion.  Diese  Quellen
werden  im  »Weltreichtum«  auch  Bedingungen  der  Produktion
genannt, 0 )  währenddessen  in  der  »Ökonomie«  unter  Bedingungen ­
  der  Produktion  etwas  ganz  anderes  verstanden
wird.  Als  Bedingungen,  ohne  welche  die  produzierenden
Kräfte  »wirkungslos  oder  wenig  wirkend  bleiben  würden«,
werden  da  nämlich  bezeichnet,  erstens:  staatliche  Organisation,
Welche  Ruhe  und  Ordnung  sichert;  zweitens,  das  Eigentum,
und  drittens,  das  Kapital. 7 )  Von  den  Bedingungen  der  Produktion ­
  in  diesem  Sinne  ist  nur  in  der  »Ökonomie«  die
Rede.
Da  wir  die  Äußerungen  Kankrins  über  die  staatliche
Organisation  im  Zusammenhang  mit  seiner  Volkswirtschafts-Politik,
  welcher  wir  weiter  ein  besonderes  Kapitel  widmen,
211  besprechen  haben,  so  wenden  wir  uns  nun  direkt  zu
        <pb n="57" />
        —  46  —

seinen  Äußerungen  über  das  Eigentum  und  zu  seiner  Lehre
vom  Kapital.
Neben  der  Ruhe  und  Ordnung  im  Staate  fordert
Kankrin  als  zweite  Bedingung  für  die  Produktion  die
Erblichkeit  des  Eigentums.  Diese  Erblichkeit  des  Eigentums ­
  könne  zwar  weder  aus  dem  Naturrecht  noch  aus
einem  positiven  Rechte  deduziert  werden,  denn  im  letzteren
Falle  »müßte  man  es  ändern  können«,  sie  sei  jedoch  »eine
unvermeidliche,  naturnotwendige  Folge  der  Gesellschaft,  der
sich  der  Mensch  unterwerfen  muß,  besitze  er  oder  nicht«. 1 )
Im  »Weltreichtum«  wie  auch  in  der  »Ökonomie«  tritt  Kankrin
auch  den  kommunistischen  Ideen  vom  Gemeineigentum
entgegen  und  bestreitet  die  Nützlichkeit  und  die  Möglichkeit
ihrer  Durchführung. 2 )
Das  Kapital  ist  nach  der  Kankrinschen  Definition
schlechtweg  »der  Vorrat  an  Hilfsmitteln  und  Bedürfnissen.« 8 )
Die  Entstehung  des  Kapitals  sei  »aus  einem  ursprünglichen
Naturreichtum,  einer  Ersparung  und  einem  Plus  der  Produktion ­
  herzuleiten«. 4 )  Das  Kapital  bestehe  ursprünglich
aus  den  Produkten  oder  Sachen  als  Sachkapital,  um
dann  erst  durch  Entwickelung  des  Tausches  zum  Geldkapital
  zu  werden. 5 )
Was  nun  die  nähere  Einteilung  des  Kapitals  betrifft,
so  ist  sie  nicht  nur  in  beiden  Werken  verschieden,  sondern
auch  in  der  »Ökonomie«  allein.  Hier  wird  diese  Einteilung ­
  an  zwei  Stellen  vorgenommen,  und  jedes  Mal  in
anderer  Weise.  Aus  den  verschiedenen  Einteilungen  des
Kapitals 6 )  ist  zu  ersehen,  daß  bei  Kankrin  der  Begriff  des
Kapitals  mit  demjenigen  des  Reichtums  schlechthin  zusammenfällt. ­
  Das  zeigt  sich  auch  deutlich  aus  seiner  »allgemeinen ­
  Einteilung  des  Reichtums  überhaupt«,  die  er  im
Anschluß  an  seine  Kapitalslehre  in  der  »Ökonomie«  gibt.
Der  ganze  Reichtum,  sowohl  derjenige  der  Welt,  als  auch  V

V  Ök  15  -  2 )  Ök.  16;  Weltr.  8/9;  Rtgb.  II.  167/8.  -  3 )  Weltr.  18;
Ök.  17.  -  4 )  Weltr.  20;  Ök.  97.  -  Weltr.  19,  20;  Ök.  18,98-101-
        <pb n="58" />
        —  47  —

der  einer  Nation,  ist  folgender:  1)  der  angelegte  Reichtum
an  Land,  Gebäuden  etc.;  2)  der  Geldreichtum,  zu
dem  »kursierende  einen  inneren  Wert  habende  (besitzende)
Wertzeichen«  gehören;  3)  der  schwebende  Reichtum,
welcher  »alle  verzehrbaren  Dinge«  in  sich  schließt,  und  der
wieder:  a)  der  selbsterworbene  eines  Volkes  und  b)  der
»des  Raubes  und  der  Vervorteilung«  (Übervorteilung)  ist,  —
nur  von  diesem  schwebenden  Reichtum  rühre  das
Nationaleinkommen  her;  4)  der  tote  Reichtum:  Kostbarkeiten ­
  etc. 1 )
Der  ganz  primitive  Charakter  des  Begriffes  vom  Kapital,
wie  auch  seine  verschiedenartigen  und  verworrenen  Einteilungen, ­
  bei  denen  der  nationalökonomische  Gesichtspunkt
fast  völlig  außer  acht  gelassen  ist,  sind  bei  Kankrin  desto
merkwürdiger,  als  er  in  dieser  Hinsicht  einen  so  vortrefflichen
Vorläufer  in  A.  Smith  gehabt  hatte.
Viel  einheitlicher  und  konsequenter,  als  die  Lehre  vom
Kapital,  hat  Kankrin  die  Lehre  vom  Gelde  dargelegt,  welche
wir  jedoch,  wie  schon  einleitend  gesagt  wurde,  in  einem
besonderen  Kapitel  ausführlicher  behandeln.
Im  nahen  Zusammenhang  mit  der  Geldlehre  steht
Q-  Kankrins  Wert-  und  Preislehre,  die  er  an  jene  anschließt.
Wir  geben  die  Wert-  und  Preislehre  im  folgenden  kurz
wieder.
Im  Naturzustand  gab  es  nur  Gebrauchswerte.  Im
Laufe  der  Zeit,  mit  dem  Fortschreiten  der  Kultur,  sind  dann
Tauschwerte  entstanden,  zuletzt  aber  auch  Geldwerte. 2 )
Der  Wert  der  Dinge  wird  von  Kankrin  in  den  Grundwert, ­
  in  den  Konsumtibilienwert  und  in  den  Wert  der
Arbeit  eingeteilt.
Unter  Grundwert  versteht  Kankrin  den  Wert  der  unbeweglichen ­
  »natürlichen  Gegenstände,  die  die  Basis  der
Produktion«  bilden,  wie  Land  und  Wasser.  Dieser  Wert
wird  durch  den  Preis  der  Arbeit  bestimmt,  die  »zur  Urbar-')
  Ök.  20.  -  2 )  Weltr.  79.
        <pb n="59" />
        —  48

machung  und  Zubereitung,  wo  sie  stattfindet,  gehört;  und
(durch)  das,  was  für  die  ausschließliche  Benutzung  der  in
ihm  steckenden  Naturkraft  gegeben  wird  (das  Hauptsächlichste) ­
  nach  Abzug  eines  Kapitals,  dessen  Zinsen  der
jährlichen  Remonte  und  den  öffentlichen  Abgaben  gleich
sind«.')  Je  nachdem  die  Abgaben  in  einem  Lande  höher
oder  niedriger  sind,  steige  oder  falle  auch  der  Wert  der
Ländereien  dieses  Landes.  Und  deshalb  sei  der  Wert  eines
Grundeigentums  einem  Kapital  zu  vergleichen,  dessen  reiner
Ertrag  »die  verhältnismäßig  bald  höheren,  bald  geringeren
Prozente  ausmacht«. 2 )
Der  Wert  der  Konsumtibilien  bestimmt  sich  einesteils
nach  dem  »darauf  fallenden  Anteil  an  Prozenten  vom  Kapital
des  Grundwertes,  welches  die  reine  Einnahme  gibt,  andernteils
  nach  der  Zeit,  die  ihre  Hervorbringung  oder  Aufsuchung, ­
  und  weiterhin  ihre  Umfabrikation  gekostet  hat,
und  was  also  dabei  hat  verzehrt  werden  müssen«. 2 )
Der  Wert  der  Arbeit,  endlich,  setzt  sich  nach  Kankrin
aus  folgenden  Teilen  zusammen:  1)  aus  den  Ausgaben,  die
»zur  Entstehung,  Erziehung  und  Geschicktmachung  der
Kräfte  verwendet  worden«,  wie  z.  B.  Kindererziehungs-  und
Anlernungskosten;  2)  aus  den  Kosten  der  »laufenden  Verzehrung ­
  während  der  Arbeit«;  3)  aus  »der  vorausbezahlten
Hilfe  fürs  Alter,  wenn  die  Kraft  sich  nicht  mehr  selbst
erhalten  kann«,  und  4)  aus  einem  in  der  »laufenden  Verzehrung« ­
  schon  enthaltenen  »akzessorischen  Plus  zur  Ergötzlichkeit
  oder  auch  zur  Ersparung«. 2 )
Das  sind  Kankrins  Hauptklassen  des  Wertes,  der  im
»Weltreichtum«  Normalpreis  und  in  der  »Ökonomie«  natürlicher ­
  Preis  genannt  wird.  Dieser  Normalpreis  einer  Ware
bildet  sich,  wie  noch  im  »Weltreichtum«  angegeben  wird,
allgemein  aus  folgenden  Bestandteilen,  nämlich:  1)  aus  »den
Kosten  der  Produktion  und  Reproduktion  zur  weiteren  Vervollkommnung, ­
  mit  allem,  was  sie  in  sich  schließen«,  und

i)  Weltr.  79.  -  2 )  Weltr.  80.
        <pb n="60" />
        —  49  —

6  ..  *)  Weltr.  88.  —  2 )  Weltr.  85.  —  3 )  Weltr.  84.  —  4 )  Weltr.  91.  —
°)  Ök.  160.  —  «)  Ök.  163—5.  —  7 )  Ök.  165.

2)  aus  den  Erhaltungskosten  von  der  Zeit  der  beendigten
Produktion  bis  zum  Verbrauch,  nämlich  Zinsen  vom  Kapital,
das  in  der  Sache  steckt,  Verwahrungskosten,  Abgaben,  Abgang ­
  und  Gefahr. 1 )
Die  Normalpreise  bleiben  nun  aber  nicht  immer  die
gleichen;  sie  schwanken.  Es  gibt  verschiedene  Ursachen,
die  diese  Schwankungen  hervorrufen.  Gibt  es  z.  B.  zu
wenig  Edelmetalle,  so  entsteht  die  Wohlfeilheit.  Das  Umgekehrte ­
  ist  der  Fall,  wenn  zuviel  Geld  da  ist. 2 )  Überhaupt
entstehe  im  Laufe  der  Zeit  eine  allgemeine  Steigerung  der
Preise  »durch  die  Vermehrung  der  Silbermassen  in  den
kommunikabeln  Ländern  der  Welt«. 3 )
Doch  können  die  Preise  auch  infolge  des  Wettbewerbes
steigen  oder  fallen.  Es  ist  aber  naturgemäß  nicht  möglich,
daß  Unterpreise  für  längere  Zeit  bestehen  bleiben,  da  jede
Konkurrenz  ihre  Grenzen,  über  die  sie  nicht  hinauskommen
kann,  haben  muß.  Die  Konkurrenz  rufe  jedoch  nicht  immer
die  Wohlfeilheit  hervor,  vielmehr  wecke  sie  »beim  Verkauf
aus  der  zweiten  und  dritten  Hand  zuweilen  einen  Hang
z ur  Teuerung«. 4 )  Vermehrt  sich  z.  B.  »in  einer  großen
Stadt  zu  schnell  die  Zahl  der  Läden,  so  wird  alles  teurer,
statt  wohlfeiler,  weil  die  allgemeine  Tendenz  zu  leben  und
nicht  mit  Schaden  zu  verkaufen  es  so  mit  sich  bringt«. 4 )
Im  allgemeinen  aber,  meint  Kankrin,  führe  die  Konkurrenz
die  Preise  auf  »ein  billiges  Medium«,  d.  h.  auf  einen  Mittel-Preis
  zurück,  und  zwar  nicht  nur  von  Ort  zu  Ort,  wie
2 -  B.  in  größeren  Städten,  sondern  auch  in  ganzen  Ländlichen. ­
 5 )  Eine  Ausnahme  davon  machen  Getreidepreise,
w °  spezielle  Ursachen  hinzukommen,  die  das  Steigen  und
fallen  der  Preise  von  Jahr  zu  Jahr  beeinflussen. 6 )  Endlich
S| nd  zu  erwähnen  sogenannte  Spezialpreise,  die  hoch  und
niedrig  sein  können:  z.  B.  Getreidepreise  in  Kriegszeiten,
die  Preise  bei  Auktionen,  beim  Ausverkauf  u.  s.  w. 7 )  Außer-
        <pb n="61" />
        —  50  —

dem  können  künstliche  Preise  durch  Einfuhrverbote,  durch
Staatsmonopole,  aber  auch  durch  Handelsunternehmungen:
durch  monopolistische  Tendenzen,  durch  Spekulationen  etc.
hervorgerufen  werden. 1 )
Was  die  Quellen  des  Einkommens  betrifft,  so  muß  man,
ebenso  wie  bei  der  Produktivitätsfrage,  zwei  Entwickelungsphasen ­
  bei  Kankrin  unterscheiden,  deren  erstere  im  »Weltreichtum« ­
  und  die  andere  in  der  »Ökonomie«  ihren  Ausdruck ­
  findet.
Wir  wissen  schon,  daß  Kankrin  im  »Weltreichtum«,
in  Anlehnung  an  die  Physiokraten,  »reine«  Produktivität
nur  den  Naturkräften  zuschreiben  will,  daß  er  aber  daneben
auch  die  Produktivität  des  Genies,  der  Privation  und  des
Raubes  anerkennt  und  dadurch  nicht  nur  den  Ackerbau,
wie  bei  den  Physiokraten,  sondern  auch  Industrie  und
Handel  produktiv  gelten  läßt. i)  2 )
Der  reine  Ertrag  (oder  das  Plus),  welcher  bei  Kankrin
den  Überschuß  der  Produktion  über  den  Verbrauch  darstellt ­
 3 ),  kommt  nach  den  Ausführungen  des  »Weltreichtums«
direkt  nur  dem  Ackerbau  und  erst  durch  Einwirkung  des
Genies  und  der  Privation  auch  der  Industrie  und  dem
Handel  zu. 4 )
In  der  »Ökonomie«  wird  die  Sache  dadurch  einfacher,
daß  hier  auch  die  Produktivitätsfrage  sich  vereinfacht.  Hier
ist  nämlich  jede  Arbeit  produktiv,  die  irgend  einen  Genuß
schafft. 5 )  Dem  Handel  jedoch  wird  auch  hier  die  Produktivität ­
  nur  insofern  zugesprochen,  als  der  Gewinn  vom
Ausland  herrührt. 8 )
Der  reine  Ertrag  wird  sowohl  im  »Weltreichtum«,  als
auch  in  der  »Ökonomie«  auf  dieselbe  Weise  verteilt,  nämlich:
auf  die  Rente  (»Weltr.«)  oder  die  Landrente  (»Ök.«),  auf  den
»billigen  Gewinn«  des  Pächters,  auf  den  Kapitalzins  und
auf  den  Arbeitslohn.  In  der  »Ökonomie«  ist  anstatt  des
i)  Weltr.  93.  —  2 )  Weltr.  33.  —  3 )  Vgl.  Weltr  25,  31,  32;  Ök.  97.
■i)  Weltr.  34.  -  6 )  Ök.  8.  -  «)  Ök.  23.
        <pb n="62" />
        —  51

»billigen  Gewinnes«  des  Pächters  von  dem  Unternehmergewinn ­
  die  Rede. 1 )
Die  Rente  oder  die  Landrente  kommt  dem  Bodenbesitzer ­
  zugute  als  »Vergütung  für  die  direkt  produzierende
Naturkraft«. 2 )  Diese  Natur-  oder  Bodenkräfte  können  durch
Verbesserungen  sehr  gesteigert  werden,  doch  müsse  man
zugeben,  »daß  bei  fortgehend  gesteigertem  Aufwand  von
Arbeit  und  Kapital  diese  zwar  vergütet  werden«,  doch  nicht
in  entsprechendem  Verhältnis. 2 )  Falls  der  Bodenbesitzer
die  Arbeit  selbst  ausführt  oder  die  Verwaltung  selber  besorgt, ­
  so  gehört  ihm  auch  der  entsprechende  Lohn. 2 )
Die  Landrente  selbst  diene  in  der  Form  von  Abgaben
zur  Erhaltung  der  nicht  direkt  produzierenden  Bevölkerung,
wie  z.  B.  der  Staatsdiener,  in  freiem  Gebrauch  aber  zur
Erhaltung  ähnlicher,  nur  außer  dem  Staatsdienst  stehender
Personen,  wie  z.  B.  der  Gelehrten,  Künstler,  ferner  zur  Erhaltung ­
  der  bloß  verbrauchenden  Klasse;  des  müßigen
Adels  und  der  Reichen,  —  und  endlich:  zur  Restitution
des  Grund  und  Bodens  und  zur  Bildung  des  überschüssigen
Kapitals. 3 )
Der  sogenannte  »billige  Gewinn«  des  Pächters  schließt
'n  sich  auch  »einen  Anteil«  an  der  Rente,  ohne  »den  sich
nicht  leicht  jemand  verstehen  würde,  fremde  Grundkapitale
zu  bearbeiten«. 4 )
Dem  Unternehmer,  als  »einem  Arbeiter  besonderer
Art«  komme  außer  der  Belohnung  für  seine  Arbeit  und  den
Zinsen  seines  Kapitals  noch  ein  Gewinn  zu. 6 )
Die  Zinsen,  welche  »für  den  Gebrauch  eines  freien
Kapitals«  gegeben  werden,  sind  »ein  unveränderliches,  gesellschaftliches ­
  Übereinkommen« 0 )  Die  Höhe  der  Zinsen,
Sa gt  Kankrin,  »hängt  vom  Nutzen  ab,  der  von  einem  Kapital
211  ziehen  ist,  von  der  Menge  oder  Beschränktheit  der
Kapitalien,  und  bei  Darlehen  vom  Risiko«. 7 )  Kankrin  ist
b  Vergl.  Weltr.  31;  Ök.  23.  -  2 )  Ök.  21.  —  8 )  Weltr.  31,  33.  —
J )  Weltr.  33.  —  «)  Ök.  23.  -  6 )  Weltr.  32,  33.  b  Ök.  103-
        <pb n="63" />
        —  52  —

nicht  der  Meinung,  daß  die  Zinsen  von  dem  Gesetze  zu
sehr  eingeschränkt  werden  sollten,  vielmehr  wäre  es  am
besten  außer  den  gesetzlichen  Zinsen  »für  die  Fälle,  wo
nichts  darüber  abgemacht  ist,  noch  einige  Prozente  zu  erlauben«. ­
 1 )  Nur  gegen  Wucherzinsen  sollte  eingeschritten
werden.  Die  Zinsen,  welche  der  Bodenbesitzer  für  sein
aufgewendetes  Kapital  bezieht,  stecken  in  der  Landrente. 2 )
Den  Arbeitslohn  haben  wir  in  diesem  Kapitel  schon
früher  erwähnt,  als  wir  den  Wert  der  Arbeit  behandelten.
Allerdings  entspricht  dieser  theoretisch  festgestellte  Arbeitslohn, ­
  wie  Kankrin  selbst  bemerkt,  bei  weitem  nicht  den
wirklichen  Verhältnissen. 8 )
Die  Verteilung  des  Nationaleinkommens  unter  die
Gesellschaftsklassen  ist  nicht  gleich.  Diese  Ungleichheit
werde  mit  dem  Fortschreiten  der  Zivilisation  noch  immer
größer.  Dem  aber  sollte  nicht  so  sein:  »alle  sollten  das
haben,  was  der  wahre  Lohn  Ihrer  Arbeit  ist.« 4 )  Besonders
könne  gar  nicht  gleichgültig  sein,  in  »welchen  Händen  sich
die  großen  Reichtümer  befinden:  der  Bankier,  der  Kaufmann,
der  Gewerbetreibende  macht  sie  gelten,  der  große  Landbesitzer ­
  verzehrt  sie  bloß  nutzlos,  wenn  er  nicht  nebenbei
dem  Staate  dient«. 5 )  In  den  besten  Händen  sei  ein  mäßiger
Reichtum  bei  dem  Mittelstände. 5 )
Der  Ungleichheit  des  Reichtums  sollen  der  Staat  und
die  Wohlhabenden  wenigstens  dadurch  abzuhelfen  suchen,
daß  sie  für  die  Armen  sorgen. 6 )
Die  Konsumtion  der  Güter,  gleichviel:  ob  privater  oder
öffentlicher,  kann  dreierlei  Art  sein:  eine  produktive,  unproduktive ­
  und  eine  zerstörende.  Produktiv  sei  die  Konsumtion, ­
  wenn  sie  das  Verbrauchte  »durch  ein  anderes  mit
Gewinn  ersetzt  oder  überhaupt  als  Mittel  zur  Produktion
dient«,  wie  z.  B.  Familienindustrie;  unproduktiv,  wenn  bei
der  Konsumtion  nur  ein  Äquivalent  ohne  Gewinn  heraus-&amp;gt;)
  Ök.  104.  —  2 )  Ök.  24,  38.  —  2 )  Ök.  22;  Wehr  17.  -  4 )  Ök.  197.  -
5)  Ök.  198.  -  6 )  Ök.  198/9.
        <pb n="64" />
        —  53  —

kommt,  und  endlich  zerstörend,  wenn  nicht  nur  kein  Gewinn,
sondern  auch  kein  Äquivalent  herauskommt. 1 )
»In  einer  wohlbehaltenen  (wohlgeordneten  G.  Sch  )Volksgesellschaft
  —  sagt  Kankrin  —  sollte  alles  Produzierte  in  einem
verhältnismäßigen  Zeitraum  verzehrt  werden  und  nur  immer
das  übrig  bleiben,  was  bei  jeder  Sache  zum  unentbehrlichen
Vorrat  nötig  ist.« 2 )  Aber  bei  dem  jetzigen  hochzivilisierten
Gesellschaftszustand  und  bei  der  technisch  fortgeschrittenen
Industrie  kommen  sehr  oft  Überproduktionserscheinungen
und  Stockungen  vor.  »Mit  vermehrter  Bevölkerung,  vergrößertem ­
  Kapital,  erhöhter  Zivilisation,  ausgebildeterer  Industrie ­
  entsteht  in  einem  Lande  notwendig  die  Tendenz
immer  mehr  zu  produzieren,  und  zugleich  führt  die  Industrie
zur  Sparsamkeit.« 3 )  Das  Übel  vermehre  sich  besonders
dadurch  noch  mehr,  daß  »ein  Teil  der  arbeitenden  Klasse
für  das  Ausland«  produziere  und  »mit  schwerer  Konkurrenz
zu  kämpfen«  habe. 3 )
Dazu  trete,  namentlich  in  neuerer  Zeit,  noch  »die
Tendenz  des  Thesaurierens«  hinzu.  »Man  verzehrt  —  sagt
Kankrin  —  seine  Zinsen  nicht,  legt  einen  Teil  wieder  an,
vermehrt  so  viel  als  möglich  die  Produktion,  gibt  sparsam
aus,  und  daher  das  drohende  Mißverhältnis  der  Produktion
gegen  die  Verzehrung,  daher  die  beinahe  unglaubliche  Anhäufung ­
  von  Kapitalien,  die  Leichtigkeit  der  Staatsschulden
und  großer  Unternehmungen;  daher  aber  auch  die  allzu
große  Ungleichheit  in  der  Verteilung  des  Kapitals,  seine
Überschwenglichkeit,  der  unverhältnismäßige  Anteil  der
großen  Massen  an  den  verzehrbaren  Dingen«. 4 )
Diesem  hier  gekennzeichneten  Standpunkte  Kankrins,
dem  Standpunkte  nämlich  eines  Mittelstandspolitikers,  entbricht ­
  auch  sein  Verhalten  zu  der  Bevölkerungsfrage.
Kankrin  ist  kein  Freund  der  zu  großen  Vermehrung
der  Bevölkerung.  Er  meint,  es  gebe  »eine  Grenze  der  Bevölkerung, ­
  jenseits  derer  ihre  Vermehrung  mehr  Übel  als
&amp;gt;)  ök.  202.  -  2 )  Ök.  31.  8 )  Ök.  32.  -  4 )  Ök.  33.
        <pb n="65" />
        —  54  —

Gutes«  bringe,  die  jedoch  »theoretisch  ermessen«,  faktisch
aber  nicht  festgestellt  werden  könne. 1 )
Die  Bevölkerung  habe  »eine  natürliche  Tendenz«  sich
zu  vermehren,  insbesondere  in  ihren  unteren  Klassen.  Daß
dabei  aber  die  Bevölkerung  die  »Tendenz  die  Subsistenzmittel ­
  zu  überschreiten«  hätte,  wie  das  Malthus  behauptet,
könne  Kankrin  nicht  zugeben.
Die  Not  unter  den  ärmeren  Klassen  sei  zwar  sehr
groß,  aber  diese  Klassen  suchen  nicht  selten  dem  Übel  eben
durch  die  Vermehrung  ihrer  Familienmitglieder  abzuhelfen,
»denn  ein  Verheirateter,  wo  Frau  und  Kinder  mitarbeiten,
schlägt  sich  oft  noch  eher  durch.« 2 )  Übrigens  sagt  unser
Autor  noch  ganz  treffend:  »Wo  hätte  man  im  kultivierten
Zustand  Mangel  an  Lebensmitteln  selbst  bemerkt,  wenn
auch  die  Mittel  sie  zu  kaufen  fehlen.« 2 )  Lebensmittel  sind
also  durchaus  vorhanden,  nur  haben  die  ärmeren  Klassen
keine  Mittel  sie  zu  kaufen.
Mit  dieser  Bemerkung  war  Kankrin  an  den  Kern  der
Sache  angelangt,  leider  verstand  er  es  nicht,  daraus  die
richtigen  Schlüsse  zu  ziehen.

IV.  Kapitel.
Kankrins  Geldlehre.
^)er  Geldlehre  wendet  Kankrin  seine  besondere  Aufmerksamkeit ­
  zu.  Vor  allem  berücksichtigt  er  im  »Weltreichtum« ­
  das  Papiergeldwesen,  wozu  er  durch  die  Verhältnisse ­
  veranlaßt  sein  mochte,  welche  in  der  damaligen
Finanzwirtschaft  Rußlands  herrschten  und  welche  zu  verbessern ­
  er  bald  als  Finanzminister  berufen  werden  sollte.
Auf  die  reformatorische  Tätigkeit  Kankrins  auf  diesem  Gebiet
werden  wir  bei  der  Betrachtung  seiner  finanzwirtschaftlichen
        <pb n="66" />
        —  55  —

Leistungen  noch  zu  sprechen  kommen.  Hier  wollen  wir
vorläufig  nur  seine  Anschauungen  über  das  Geldwesen
näher  kennen  lernen.
Über  den  Begriff  des  Geldes  gibt  Kankrin  sehr  unbestimmte ­
  Erklärungen.  Im  »Weltreichtum«  heißt  es  zuerst,  daß
das  Geld  ein  Wertmaßstab  und  ein  Wertzeichen 1 )  oder,  wie
es  noch  an  einer  anderen  Stelle  heißt,  ein  »allgemeines«  vorstehendes ­
  Zeichen  der  Werte«  sei. 2 )  Weiter  aber  wird  das
Geld  auch  »ein  wahrer  Reichtum«  genannt.  So  heißt  es:
»Jede  Nation  wendet  das  überschießende  Produktenkapital
ursprünglich  dazu  an,  sich  ein  Geldkapital  zu  schaffen,
und  erst  nachdem  dieses  geschehen,  fängt  die  eigentliche
Epoche  der  Erwerbung  eines  wahrhaften  überschießenden
Kapitals  an,  das  aus  Produkten  gewöhnlich  in  Geld  übergesetzt ­
  wird.  Geld  ist  also  wahrer  Reichtum,
denn  sonst  wären  auch  Produkte  keiner,  aber  an  sich  bloß
ein  statistischer;  denn  um  ein  weltreichtümlicher,  sich  immer
erneuender  zu  werden,  bedarf  es  der  Anwendung  durch
Arbeit«. 8 )  Ein  Nationalreichtum  könne  das  Geld  ausnahmsweise, ­
  z.  B.  in  einer  isolierten  Handelsstadt  sein,  welche  ihre
Existenz  auf  Handelsspekulationen  gründet.  Ja,  da  könne
es  sogar  einziger  Reichtum  sein.  Abgesehen  von
diesen  Ausnahmefällen,  sei  das  Geld,  wenn  auch  nicht  der
einzige  Reichtum,  so  »doch  ein  Teil  desselben,  und  selbst
als  Ware  genommen,  der  bequemste  von  allen«. 4 )  Ähnliche
Gedanken  sind  auch  in  der  »Ökonomie«  vertreten.  Da  heißt
es  auch,  daß  das  Geld  ein  repräsentatives  Wertzeichen  sei,
das  »einen  allgemeinen  Tauschwert  für  alles  Kaufbare«  habe/’)
Dem  gegenüber  lautet  es  aber  wieder:  »Das  Metallgeld  ist,
man  mag  sagen,  was  man  will,  ein  wahrer  Reichtum,  also
auch  ein  wahres  Kapital.« 6 )  Dieses  Zitat  zeigt  nebenbei,
worauf  wir  schon  hingewiesen  haben,  daß  Kankrin  den
Reichtum  mit  dem  Kapital  identifiziert,  was  übrigens  auch
i)  Weltr.  35/6.  -  2 )  Weltr.  83.  -  s )  Weltr.  42.  -  *)  Weltr.  42/43.  -
6 )  Ök.  17.  -  6 )  Ök.  126.
        <pb n="67" />
        56  —

an  anderen  Stellen  der  »Ökonomie« 1 )  geschieht.  Seine  Behauptung ­
  vom  Metallgeld  als  wahrem  Reichtum,  stützt
Kankrin  folgendermaßen:  »Entweder  ist  das  Metall  aus
eigenen  Bergwerken  ausgebeutet,  und  hätte,  brauchte  man
es  nicht  zu  Geld,  im  Ausland  gegen  Waren  ausgetauscht
werden  können,  oder  es  ist  vom  Ausland  gegen  Waren
eingetauscht,  die  man  hätte  verzehren  können.« 2 )
Man  würde  aber  einen  groben  Irrtum  begehen,  wollte
man  nun  aus  den  oben  zitierten  Äußerungen  Kankrins  über
das  Geld  als  »wahren  Reichtum«  den  Schluß  ziehen,  er  habe
das  Geld  dem  Reichtum  gleichgesetzt,  d.  h.  er  sei  des  Vorwurfes ­
  schuldig  geworden,  welcher  von  A.  Smith 8 )  den
Merkantilisten  gemacht  worden  ist,  nämlich,  daß  die  letzteren
das  Geld  mit  Reichtum  verwechselt  hätten.  Tatsächlich
hat  G.  Kankrin  an  verschiedenen  Stellen  des  »Weltreichtums« ­
  und  der  »Ökonomie«  das  Geld  als  Wertmaßstab
und  Wertzeichen  angesehen,  •  ja  das  Geld  wird  von  ihm
an  einer  schon  zitierten  Stelle  des  »Weltreichtums«  als
»nicht  der  einzige  Reichtum« 4 )  bezeichnet  und  unter  den
verschiedenen  Arten  des  Reichtums  wird  der  Geldreichtum
»das  kursierende,  einen  inneren  Wert  habende  Wertzeichen«
geheißen. 5 )  Daraus  folgt,  daß  das  Geld  bei  Kankrin  doch
als  ein  Wertzeichen,  d.  h.  als  Repräsentant  von  Waren  gilt, 6 )
und,  indem  es  »einen  inneren  Wert«  hat,  d.  h.  Naturalstoff
in  sich  schliest,  als  Kategorie  des  Reichtums  hingestellt
werden  kann.  Somit  ist  der  Begriff  des  Geldes,  wenn  auch
nicht  völlig  klar  und  präzise,  so  doch  ganz  im  Sinne  des
Merkantilismus  von  Kankrin  gefaßt  worden.
Es  entspricht  auch  durchaus  der  oben  gekennzeichneten
Auffassung  vom  Gelde,  wenn  es  im  »Weltreichtum«  unter
anderem  heißt:  »Das  Geld  —  wird  durch  eigene
Produktion  oder  durch  Eintauschen  gegen  Erzeugnisse  erhalten. ­
  In  beiden  Fällen  entsteht  es  wie  das  Sachenkapital,
Ö  Vgl.  Ök.  20  u.  98.  —  *)  Ök.  126.  -  “)  Vgl.  A.  Sm.  II.  195  u.  ff.  -
*)  Weltr.  42.  —  5 )  Ök.  20.  -  «j  Vgl.  Weltr.  45.
        <pb n="68" />
        und  keine  Art  des  Anschaffens  hat  vor  der  andern  an  sich
Vorzüge,  weil  die  Kräfte,  welche  Bergwerke  bearbeiten,  was
anders  hätten  leisten  können«. 1 )  Es  wäre,  so  bemerkt
Kankrin  am  anderen  Orte,  auch  irrig,  dem  Bergbau  mehr
Wert  als  dem  Ackerbau  beizulegen. 2 )  Nur  aus  Rücksichten
der  Unabhängigkeit  und  der  Zweckmäßigkeit  sei  es  besser,
soweit  tunlich,  das  Edelmetall  aus  eigenen  Erzgebirgen  zu
beziehen. 3 )  Jedes  Verbot  der  Geldausfuhr  aber  sei  unzweckmäßig, ­
  denn  es  müsse  und  könne  nicht  gehindert  werden,
daß  das  Geld  nach  dem  Auslande  gehe.  Nur  »der  Geist
der  Industrie«  könne  hier  Rat  schaffen.
Der  Bedarf  des  Geldes  ist  nach  Kankrin  bestimmt:  »auf
der  einen  Seite,  durch  die  Masse  der  verkaufbaren  und
wiederverkaufbaren  Produkte  und  Kräfte  und  Kapitalumschläge, ­
  auf  der  anderen  durch  die  Quantität  der  vorhandenen
Münzen  in  ihren  verschiedenen  Unterabteilungen:  Handelsmünze, ­
  Zahlmünze  und  Scheidemünze,  mit  der  Zahl  ihrer
Umläufe  multipliziert«. 1 )  Ist  mehr  Geld  vorhanden,  als  nach
diesem  Prinzip  nötig  ist,  so  »wird  das  Geld  wohlfeiler  und
die  Ware  teuerer  werden«. 5 )  Das  Geld  muß  dann  entweder
aus  der  Zirkulation  treten  oder  es  muß  »in  neuen  Gewerbsz
 weigen  oder  Handelsspekulationen  für  andre«  angelegt
Werden,  von  der  einfachen  Verschwendung  nicht  zu  reden,")
Welche  jedoch  nicht  immer  zu  verurteilen  sei,  ja  »einige
Verschwendung  sei  sogar  notwendig«,  um  nicht  zuviel
Kapital  anzuhäufen,  was  »einstweilige  Stockungen  hervordringen ­
  könnte«. 7 )
In  der  Währungsfrage  neigt  Kankrin  mehr  zur  Silber-Währung.
  Das  Silber  befinde  sich  überall  in  großen  Massen
und  die  öffentliche  Meinung  habe  ihm  »einen  festen,  gleichdleibenden
  Wert  in  allen  leicht  zugänglichen  Ländern  beigelegt.«
 8 )  Das  Gold,  das  transportabler  ist,  sei  dagegen  im
Werte  häufigeren  Veränderungen  unterworfen  und  deswegen
*)  Weltr.  39.  -  2 )  Ök.  91.  -  3 )  Weltr.  40.  —  4 )  Weltr.  38.  -
5 )  Weltr.  40.  —  6 )  Weltr.  41.  —  7 )  Weltr.  43.  —  «)  Ök.  107.
        <pb n="69" />
        -  58  —

nicht  zum  »Normalwertzeichen«  geeignet,  obschon  es  als
Geld  sehr  bequem  und  deshalb  auch  notwendig  sei. 1 )
Was  die  Prägung  anbelangt,  so  sei  es  notwendig,
»das  Geld  nach  richtigen  Grundsätzen  zu  prägen  und  seine
Existenz  durch  einen  verhältnismäßigen  Schlagschatz  zu
sichern«. a )
Neben  dem  Metallgelde  will  Kankrin  noch  das  sogen.
Kreditgeld  wissen,  welches  als  Repräsentant  des  Metallgeldes ­
  zu  betrachten  sei,  ebenso  wie  das  letztere  die  Sachen
repräsentieren  solle.  Die  Klassifizierung  dieses  Kreditgeldes
ist  in  beiden  Hauptwerken  Kankrins  verschieden.  Während
wir  im  »Weltreichtum«  drei  Arten  desselben  vorfinden:
das  Cessions-  oder  Obligationsgeld,  welches  aus  verschiedenen ­
  verzinslichen  Schuldverschreibungen,  mancherlei
Aktien  etc.  besteht,  dann  eigentliches  Kreditgeld,  zu  dem
insbesondere  Wechsel  und  Bankobligationen  zugezählt
werden,  und,  drittens,  Papiergeld 3 ),  so  werden  in  der  »Ökonomie« ­
  neben  dem  Papiergelde  nur  noch  Effekten-  und
Obligationswerte  genannt.  Zu  den  Effekten  gehören  die
Staats-  oder  Städteanleihen,  Aktien,  Billete  öffentlicher
Depositenbanken,  landwirtschaftlicher  Vereine  u.  s.  w.  Obligationswerte ­
  werden  solche  Werte  genannt,  welche  bloß
auf  Privatkredit  beruhen,  wie  z.  B.  Wechsel,  Schuldverschreibungen ­
  u.  s.  w. 4 )
Alle  diese  Wertpapiere  ersetzen  nach  Kankrin  zuweilen
das  Geld,  eine  eigentliche  »Geldnatur«  hätten  sie  aber  nicht.
Diese  wäre  nur  dem  Metall-  und  Papiergeld  eigen. 5 )
Was  speziell  das  Papiergeld  anbelangt,  so  hat  dasselbe
nach  Kankrin,  soweit  es  auf  bestimmte  Hypotheken  (z.  B.
die  Lawschen  Noten!)  gegründet  wird,  auch  noch  nicht  die
volle  Eigenschaft  des  Geldes,  es  ist  vielmehr  nur  Cessionsoder
  Kreditgeld.  »Die  wahre  Geldnatur  ist  bloß  den  eigentlichen ­
  Banknoten  Vorbehalten,  deren  Kennzeichen  Unver-1)
  Ök.  108.  —  2 )  Weltr.  43;  Ök.  108.  —  3 )  Weltr.  45—49.  -
4 )  Ök.  113-124.  —  5 )  Ök.  122.
        <pb n="70" />
        -  59  -

zinslichkeit,  Zerstückelung  und  unmittelbare  nützliche  Auswechselung ­
  sind. 1 )  Um  die  Auswechselung  des  Papiergeldes ­
  sicherzustellen,  muß  man  eine  Bardeckung  in  Metallgeld ­
  haben,  die  etwa  V»  bis  Vs  der  Papiergeldmasse  betragen
solle. 2 )  Etwaige  Beschränkung  der  Auswechslung  sei  zwar
an  sich  nicht,  wie  es  das  Beispiel  Englands  zeige,  so  schädlich,
könne  aber  bei  zu  großer  Vermehrung  des  Papiers  folgenschwer ­
  werden. 3 )
»Das  Papiergeld  —  sagt  Kankrin 4 )  —  muß  im  Verhältnis ­
  zum  Bedarf  an  zirkulierenden  Mitteln,  das  Metallgeld
eingeschlossen,  stehen.«  Ist  Mangel  an  Papiergeld,  so  kann
sogar  a  g  i  o  zum  Vorschein  treten,  gibt  es  aber  dessen  zik
viel,  so  fängt  es  an  im  Preise  zu  sinken.  Bei  zu  starker
Vermehrung  des  Papiergeldes,  also  bei  dessen  Sinken  im
Preise,  verschwindet  das  bare  Geld.  »Weil  das  Papier  für
Fremde  keinen  Wert  hat,  —  sagt  Kankrin  im  »Weltreichtum« ­
  —  so  entsteht  die  Tendenz,  das  bare  Geld  immer
mehr  an  Fremde  loszuwerden  und  es  durch  Papier  zu
ersetzen.« 5 )  Dieses  hier  von  Kankrin  ausgesprochene  bekannte ­
  Gresham’sche  Gesetz  findet  aber  später  in  der  »Ökonomie« ­
  nicht  mehr  volle  Anerkennung.  »Es  ist  dies  —  .  .
—  .  .  nur  in  einigem  Maße  der  Fall«  —  sagt  er  dort. 5 )  Das
Geld  verstecke  sich  bloß  im  Lande.  Der  Autor  kenne  »die
Zeit,  wo  man  im  Innern  von  Rußland  hätte  verhungern
können,  wenn  man  bloß  Silbergeld  bei  sich  gehabt  hätte«. 7 )
s&amp;gt; Als  aber  die  Emanationen  von  Papier  eingestellt  waren,
kam  das  Silber  wieder  in  Gebrauch,  nahm  bald  die  ganze
kleine  Zirkulation  ein  und  es  zeigten  sich  die  großen  Massen
von  Gold-  und  Silbermünzen  im  Lande.«')  Diese  von  ihm
a ngeblich  beobachtete  Tatsache  veranlaßt  Kankrin  zu  der
Bemerkung,  daß  es  mit  dem  Geldwesen  überhaupt  »ein
e 'genes  Ding«  sei,  da  »sich  trotz  aller  Theorie  nicht  vorauss
 ehen  läßt,  wie  sich  die  Sache  genau  stellen  wird,  und  zwar
*)  Weltr.  48.  —  2 )  Ök.  115.  —  3 )  Weltr.  52.  —  4 )  Ök.  117.  —
Weltr.  59.  -  °)  Ök.  127.  -  7 )  Ök.  128.
        <pb n="71" />
        —  60  —

deswegen,  weil  sich  die  richtigen  und  falschen  Ansichten
des  Publikums  mischen  und  es  darauf  ankommt,  welche  die
.  Oberhand  behalten  oder  die  Mittelmeinung  herauskommt«. 1 )
Diese  Äußerung,  welche  ökonomische  Erscheinungen  in
solchem  Grade  von  richtigen  oder  falschen  »Ansichten  des
Publikums«  abhängen  läßt,  ist  nicht  gerade  eine  Empfehlung
für  unseren  Autor  als  Nationalökonomen.
Das  Papiergeldwesen  hat  überhaupt  seine  Vorteile  und
seine  Nachteile.  Zu  den  Vorteilen  ist  nach  Kankrin  zuerst
die  künstliche  Vermehrung  des  Geldkapitals  zu  zählen,
welches  zu  verschiedenen  neuen  Unternehmungen  benutzt
werden  kann.  Dazu  kommt  noch  die  Ersparung  der  Kosten
der  Remonte  des  Metallgeldes.  Endlich  werden  »die  Geldkommunikationen ­
  ..  —  ..  im  Innern  ungemein  erleichtert,
unendlich  besser,  als  es  in  vielen  Fällen  durch  Wechsel
geschehen  kann«. 2 )  Wiederum  hat  das  Papiergeld  auch  sehr
viele  Nachteile.  Zuerst  sei  es*  schwer,  das  Verhältnis  der
auszugebenden  Masse  des  Papiers  praktisch  zu  bestimmen
und  dessen  Kredit  zu  halten,  denn  »das  Papiergeld  führt
schon  an  sich  die  Tendenz  einer  Überfüllung  mit  sich«. 3 )
Diese  Überfüllung  aber  bewirkt,  daß  das  Metallgeld  aus
der  Zirkulation  verschwindet  und  das  Papiergeld  selbst  im
Preise  zu  schwanken,  evtl,  zu  sinken  beginnt.  Es  entsteht
die  Teurung  und  nicht  weniger  die  Verwirrung  auf  dem
Markte.  »Die  Folgen  dieses  Zustandes  sind:  einzelne
Klassen  verarmen,  der  Handel  stockt,  die  Gewerbe  leiden,
alle  Schuldverhältnisse  fallen  in  ein  Chaos,  der  Wert  der
liegenden  Güter  schwankt« 4 )  usw.  Dazu  kommen  noch  verschiedene ­
  Mißgriffe  der  Regierungen  in  Bezug  auf  das
Papiergeld.  Kankrin  führt  mehrere  Beispiele  an.  So  sei  es
falsch,  wenn  man  bei  der  Vermehrung  des  Papiergeldes
verlangt,  daß  alle  Abgaben  damit  bezahlt  würden,  oder  umgekehrt ­
  bei  der  Wiedereinführung  des  Metallgeldes  nur
dieses  in  Zahlung  nimmt. 5 )  Dann  seien  auch  besonders  i)
i)  Ök.  128.  -  2 )  Weltr.  54.  —  3)  Weltr  57.  -  J )  Weltr.61.  -  ä )  Weltr.  74
        <pb n="72" />
        —  61  —

»unzeitige  Aufrichtigkeit  und  vorfrühe  Maßregeln«  schädlich. 1 )
»Der  Staat  soll  nie  etwas  Falsches  sagen,  —  meint  weiter
Kankrin  —  aber  er  braucht  manches  nicht  zu  berühren,
und  volle  Aufrichtigkeit  ist  erst  dann  nötig,  wenn  Volk
und  Sache  reif  sind«. a )  Dann  müsse  aber  »die  Aufrichtigkeit
ohne  allen  Rückhalt  dokumentiert  und  garantiert  sein«. 3 )
Zuletzt  müsse  noch  zu  den  Mißgriffen  auch  das  zweideutige ­
  Verhalten  der  Regierungen  gezählt  werden.  »Man
machte  Operationen,  das  Papiergeld  zu  verbessern,  um  darunter ­
  nur  neue  Emanationen  zu  verstecken,  hoffend  zugleich
das  Papiergeld  durch  Täuschung  doch  etwas  zu  halten«. 3 )
Das  habe  aber  nur  geschadet.
Wenn  man  all  die  Nachteile  und  Mißgriffe  bedenkt,
welche  als  Begleiterscheinungen  des  Papiergeldes  zu  bezeichnen ­
  sind,  so  ist  die  Frage  berechtigt:  ist  denn  überhaupt ­
  das  Papiergeld  nötig?  Auf  diese  Frage  antwortet
Kankrin  positiv.  Der  Bedarf  an  vorstehenden  Wertzeichen
sei  so  groß  und  wachse  beständig,  so  daß  immer  die  Notwendigkeit ­
  vorhanden  sei,  einen  Teil  des  Metallgeldes  durch
Papiergeld  zu  ersetzen.  Noch  mehr!  Es  ist  »nicht  unwahrscheinlich, ­
  —  sagt  Kankrin  —  daß  in  Zukunft  der  Wert
der  edeln  Metalle  steigen  müsse,  da  das  Bergwesen  doch
an  sich  mehr  beschränkt  ist,  als  andre  Zweige  der  Produktion,
und  der  Bedarf  an  Gold  und  Silber  im  Gebrauch,  Verbrauch
und  Geld  immer  steigt.  Ja,  es  läßt  sich  —  fährt  er  fort  —
nach  Jahrtausenden  vielleicht,  wenn  Amerika,  Asien  und
Afrika  verhältnismäßig  wie  Europa  angebaut  wären,  eine  Art
Weltpapiergeld  notwendig  denken,  wenn  die  Metalle  so  im
Wert  steigen  sollten,  daß  sie  unbequem  würden,  oder  man
die  Kostbarkeit  dieses  Zirkulationsmittels  zum  Teil  vermeiden
wollte.« 4 )
Wie  dem  auch  sei,  mit  dem  Papiergelde  müsse  man
sehr  vorsichtig  sein.  »Es  ist  ebenso  wenig  einem  Staate
ß  Weltr.  76.  —  2 )  Weltr.  77.  -  3)  Weltr.  77.  —  *)  Weltr.  66.
        <pb n="73" />
        —  62  —

zli  raten,  zu  Papiergeld  zu  schreiten,  als  einem  Jüngling,  ins
Spielhaus  zu  gehen.« 1 )
Wenn  man  sich  an  damalige  russische  Finanzverhältnisse
erinnert,  in  denen  es  Kankrin  zu  wirken  beschieden  war,
wird  man  diesen  Ausspruch  wohl  verstehen.
Indessen  sind  die  Schäden,  welche  die  Papiergeldkrisen
angerichtet  haben,  nicht  derart,  daß  man  nicht  wieder  in  der
|^Jot  zu  diesem  Zirkulationsmittel  greifen  dürfte.  Nur  müsse
man  mit  größter  Vorsicht  dazu  schreiten  und  bestimmte
Regeln  beobachten.  Vor  allem  müsse  die  Einführung  des
Papiergeldes  nur  allmählich  geschehen,  es  solle  nur  »eine
Succursale  für  das  Metallgeld  sein«  und  durch  einen  Auswechslungsfonds ­
  gesichert  sein«. 2 )  Eine  verantwortliche
Landesstelle  müsse  das  Papiergeld  verwalten  und  keine  geheimen ­
  »Emanationen«  zulassen.  Neue  Ausgaben  (»Emanationen«) ­
  müßten  unter  »genauer  Beobachtung  ihrer  Wirkung
geschehen,  damit  man  bei  Zeiten  einhalten  könne«. 8 )  Auch
sollten  neue  Ausgaben  nicht  »zur  Deckung  eines  Defizits
in  den  gewöhnlichen  Staatsausgaben,  sondern  zu  öffentlichen
Unternehmungen«  verwendet  werden,  welche  den  Nationalreichtum ­
  vermehren. 3 )  In  einem  Kriegsfälle  müsse  man  sich
zuerst  durch  Anleihen,  Schatzkammerscheine  und  Kriegssteuern ­
  helfen  und  dann  erst  zum  Papiergelde  greifen.  Und
zwar  müsse  man  in  diesem  Falle  öffentlich,  durch  einen
Aufruf  an  die  Nation,  Vorgehen. 4 )
Ist  nun  aber  durch  Überfüllung  des  Papiergeldes  eine
Krise  eingetreten,  müsse  man  vorerst  zu  der  Fixierung  und
dann  auch  zu  der  Vernichtung  des  Papiers  schreiten.  Die
Vernichtung  oder  Verminderung  der  Papiermassen  aber
können  nur  mit  Hilfe  von  Ersparnissen  oder  besonderen
Auflagen,  nicht  aber  durch  Anleihen  geschehen. 5 )
Neben  den  hier  besprochenen  Momenten,  welche  beim
Papiergeld  in  Frage  kommen,  will  Kankrin  auch  andere
1)  Weltr.  62.  -  2 )  Ök.  130.  —  «)  Ök.  131.  —  *)  Ök.  132.  —
5 1  Weltr.  64—65.
        <pb n="74" />
        63  —

berücksichtigt  wissen.  So  z.  B.,  je  mehr  ein  Land  isoliert
sei,  desto  bessere  Garantie  biete  es  der  Existenz  des  Papiergeldes. ­
  Auch  könne  sich  das  Papiergeld  viel  länger  halten,
wo  eine  kulturelle  Rückständigkeit  mit  dem  Zutrauen  auf
die  Regierung  verbunden  sei.  Die  politische  Lage,  der
Stand  der  materiellen  Kultur  eines  Landes,  die  Moralität,
die  Verfassung  etc.  beeinflussen  in  hohem  Maße  auch  das
Papiergeldwesen.

V.  Kapitel.
Kankrins  Finanzlehre.
»Ü)ie  Staatswirtschaft  —  so  beginnt  Kankrin  den  dem
Einanzwesen  gewidmeten  Teil  seines  »Weltreichtums«  —
ist  gewöhnlich  der  Hauptantagonist  einer  wohlgeordneten
Nationalökonomie,  weil  die  Bedürfnisse  des  Staates  schon
an  sich  den  freien  Gebrauch  der  echten  Grundsätze  hemmen
und  gemeiniglich  noch  alte  böse  Einrichtungen  vorhanden
sind,  die  schwer  ausrottbar,  ihn  noch  mehr  einengen.« 1 )  Und
allgemein  seien  die  Ausgaben  der  meisten  Staaten  sehr  groß,
ja  so  groß,  daß  man  froh  sei,  wenn  »man  das  Budget  decken
kann.« 2 )  Die  Ursache  aber  dieser  Überladung  des  Budgets
mit  den  Ausgaben  sei  in  dem  »bewaffneten  Zustande
Europas«  zu  suchen. 2 )
Man  habe  »den  gefährlichen  Grundsatz  aufgestellt,  eine
Nation  müsse  das  aufbringen,  was  der  Staat  bedürfe«.  Das
sei  aber  ein  Mißverständnis,  »denn  es  kommt  darauf  an,
Was  der  Staat,  nach  den  Kräften  der  Nation  abgemessen,
wirklich  bedarf«. 2 )
Danach  teilt  Kankrin  die  Ausgaben  eines  Landes  in
drei  Teile:  1)  in  die  streng  notwendigen  Ausgaben,  welche
keiner  Verminderung  unterliegen,  2)  in  die  zu  ermäßigenden
Ö  Weltr.  129.  —  8 )  Ök.  272.
        <pb n="75" />
        64  -

Ausgaben,  die,  zwar  an  sicli  nicht  verwerflich,  »doch  mit
den  Kräften  der  Nation  nicht  in  Übereinstimmung  stehen« 1 )
und  deshalb  vermindert  oder  verkürzt  werden  können,  —
und  3)  in  die  »einem  billigen  Luxus  angehörigen  und  überflüssigen« ­
  Ausgaben,  denen  »keine  wesentliche  Notwendigkeit ­
  oder  kein  adäquater  Nutzen  zugrunde  liegt,  besonders
Baulichkeiten«. 2 )
Die  notwendigsten  Ausgaben  eines  Landes  verursachen
nach  Kankrin  die  Zinsen  der  Staatsschulden,  die  Armee,  die
Flotte  und  die  Zivilverwaltung. 2 )
Zur  Deckung  nun  all  dieser  Ausgaben  sind  Staatseinnahmen ­
  nötig,  die  sich  aus  ordentlichen  und  außerordentlichen ­
  Quellen  zusammensetzen.  Die  ersteren  bestehen  aus
Abgaben  und  Staatsvermögen,  und  die  letzteren  —  aus  Anleihen ­
  und  Kontributionen. 8 )  Zu  den  außerordentlichen
Quellen  der  Staatseinnahmen  zählt  Kankrin  noch  »freiwillige
Einschüsse«  aus  Sammellisten  und  dergl.,  besonders  in
Kriegszeiten. 4 )
Die  Staatseinnahmen,  welche  das  Staatsvermögen  zu
ihrer  Quelle  haben,  setzen  sich  zusammen  aus  dem  reinen
Ertrage  der  Staatsgüter  einerseits,  und  aus  den  Einkünften
der  staatlichen  Erwerbsanstalten  andrerseits.
Zu  den  Staatsgütern  zählt  Kankrin  neben  den  Landgütern ­
  und  Forsten  auch  Berg  und-  Salzwerke,  Marmorund
  Steinbrüche,  einträgliche  Gebäude,  Mühlen  etc. 5 )
In  Betreff  der  Regie  dieser  Staatsgüter  meint  Kankrin,
daß  sie  je  nach  der  Art  und  dem  Zwecke,  welchem  sie
dienen,  entweder  vom  Staate  selbst  verwaltet,  oder  Privatpersonen ­
  in  Pacht  abgegeben  werden  müssen.  So  werden
z.  B.  Landgüter,  Mühlen  etc.  besser  verpachtet,  als  von
Staatsdienern  verwaltet. 0 )  Ebenso  eigene  sich  der  Bergbau
mehr  für  die  private  Unternehmung;  allein  höhere  Staatszwecke ­
  der  Unabhängigkeit  und  Sicherheit  können  den

6  Ök.  272.  —  2 )  Ök.  274.  —  3,  Weltr.  131 .  ök.  2 16  und  261/2.  -
*)  Vgl.  Ök.  216  und  262.  —  5 )  Weltr.  162/3;  Ök.  217.  —  °)  Weltr.  165.
        <pb n="76" />
        —  65  —

Staat  zwingen  denselben  sogar  mit  eigenem,  materiellem
Schaden  zu  kultivieren  und  zu  pflegen.  Salzwerke  dagegen,
die  eines  reinen  Einkommens  sicher  seien  und  daher  verpachtungsfähig, ­
  gehören  nicht  zur  Staatsregie. 1 )  Doch  werden
in  der  »Ökonomie«  Salzwerke  zum  Staatsmonopol  gezählt,
welche  den  Privaten  zum  Betriebe  nur  unter  einer  starken
staatlichen  Kontrolle  überlassen  werden  können. 2 )
Neben  den  hier  angeführten  Momenten  in  der  Regiefrage, ­
  namentlich  dem  des  höchsten  Gewinnes,  sowie  der
Unabhängigkeit  und  Sicherheit,  kommen  auch  andere  Momente ­
  und  zwar  »vormundschaftliche  Rücksichten«  in  Betracht. ­
  Dazu  gehören  die  Regeln  über  den  Fischfang  und  die
Jagd,  insbesondere  die  staatliche  Fürsorge  beim  Forstwesen. 3 )
Bezüglich  desjenigen  Teiles  der  Staatseinnahmen,  der
aus  den  staatlichen  Erwerbsquellen  fließt,  müssen  wir  bemerken, ­
  daß  von  den  staatlichen  Erwerbsanstalten  nur  im
»Weltreichtum«  die  Rede  ist.  In  der  »Ökonomie«  kennt
Kankrin  dieselben  als  besondere  Quelle  der  Staatseinnahmen
nicht  mehr.  Zu  diesen  staatlichen  Erwerbsanstalten  rechnet
Kankrin  im  »Weltreichtum«:  Monopole,  staatliche  Fabriken,
staatliche  Handelsunternehmungen,  Lotterien  etc.  und  endlich
die  Staatsbanken.
Was  Kankrin  über  Monopole,  staatliche  Fabriken,
Handelsunternehmungen  und  Banken  als  Quellen  der  Staatseinnahmen ­
  sagt,  ist  kurz  zusammengefaßt  folgendes:
Monopole  sind  nur  als  Notbehelf  wegen  vorhandener
allgemeiner  Unkultur  (»Mittel  der  Unkultur«)  zu  betrachten,
und  »im  ganzen  sollte  es  Haupttendenz  sein,  von  allen
eigentlichen  Monopolen  immer  mehr  zurückzukommen«. 4 )
Wegen  der  Mangelhaftigkeit  der  Abgabensysteme  aber  sei
es  »nicht  immer  leicht  und  bald  zu  tun«:  jeder  Staat  habe
»in  jeder  Epoche  seines  Lebens  immer  irgend  eine  Finanzkrankheit«. ­
 4 )  In  solchen  Monopolen,  die  beseitigt  werden
müßten,  rechnet  Kankrin  unter  anderm,  z.  B.:  das  Monopol  i)
i)  Weltr.  164.  —  2 )  Ök.  254.  —  »)  Weltr.  167.  —  •*)  Weltr.  171.
        <pb n="77" />
        -  66  —

des  Branntwein-  und  Bierverkaufs,  das  Tabakmonopol  und
drgl.  Dagegen  befürwortet  er  Monopole  der  öffentlichen
Verkehrsanstalten.
Staatliche  Fabriken  sind  nach  Kankrin  zu  staatlichen
Erwerbszwecken  »ganz  und  gar  nicht  geeignet«. 1 )  Doch
seien  sie  aus  gewissen  Rücksichten  zulässig.  So  könne  sich
der  Staat  z.  B.,  bei  Mangel  an  Initiative  seitens  der  Privaten
verpflichtet  fühlen,  sogar  »mit  Schaden  gewisse  Zweige  der
Fabrikation  emporzubringen,« 1 )  die  dann  später  in  Privathände ­
  übergehen  könne.  Auch  aus  Rücksichten  der  Unabhängigkeit ­
  dürfe  der  Staat  manche  Fabriken  für  Militärzwecke ­
  gründen.  »Bei  einer  hohen  Fabrikkultur  wird  es
aber  besser  sein,  sich  auf  die  Privatbetriebsamkeit  zu  verlassen.«*) ­

Mit  Bezug  auf  die  staatlichen  Handelsunternehmungen
heißt  es,  sie  seien  »als  Finanzquelle  noch  weniger  passend
als  Fabriken,  da  sie  noch  mehr  Fleiß  und  Spekulation  fordern
und  zugleich  Wagnisse  verlangen.« 3 )  Die  staatlichen  Handelsunternehmungen ­
  sind  deshalb  nur  als  Handelsmonopole
diskutabel,  aber  auch  diese  bringen  dem  Nationalreichtum
großen  Schaden.  Priviligierte  Handelsgesellschaften  zum
Handel  mit  den  Kolonien  seien  zuerst  vielleicht  »als  Erziehungsmittel ­
  unentbehrlich  gewesen,«  aber  es  scheine
immer  besser,  »die  Kolonien  und  Nebenländer  zu  Händen
des  Staates  zu  nehmen  und  den  Privativgewinn  bloß  durch
Ausschließung  fremder  Konkurrenten  und  durch  andere
Mittel,  nicht  aber  durch  das  Monopol  einer  Gesellschaft  zu
suchen.« 4 )  Indem  er  das  spricht,  wendet  sich  Kankrin  ganz
im  Sinne  von  A.  Smith  speziell  gegen  die  Ostindische
Kompagnie.
Was  die  Banken  anbelangt,  so  kommen  hier  natürlich
nur  die  Zettelbanken  in  Betracht.  Kankrin  stellt  sich  in
dieser  Hinsicht  auf  die  Seite  der  staatlichen  Zettelbanken.
Die  privaten  Zettelbanken  sollten  »vielleicht  gar  nicht  gei)

  Weltr.  172.  -  a )  Weltr.  173.  -  «)  Weltr.  174.  -  *)  Weltr.  175.
        <pb n="78" />
        67  —

duldet  werden  —  sagt  er  —  mit  eben  dem  Recht,  wie  man
Charletans,  Universalarzneien  und  andere  Künste,  die  auf
die  Leichtgläubigkeit  des  Publikums  spekulieren,  nicht
duldet.« 1 )  ln  der  »Ökonomie«  kommt  Kankrin  jedoch  zum
Schlüsse,  daß  »in  alten  vorgerückten,  festgeschichteten
Ländern,«  wo  bei  der  ausgedehnten  Industrie  der  Handel
»eine  sehr  hohe  Bedeutung  hat,«  auch  eine  Bank,  wie  die
von  England,  als  Muster  dienen  könne. 2 )  Ja,  er  findet  dort
sogar  private  Zettelbanken  zulässig,  und  zwar  »in  einem
werdenden  neuen  Lande,  wie  die  Nordamerikanischen  Freistaaten,« ­
  wo  der  Bedarf  an  Kapital  sehr  groß  und  die  Staatsregierung ­
  schwach  sei.« 2 )  Da  müsse  man  »die  Sache  nehmen,
wie  sie  sein  könne,  und  »die  angeblich  wohlfeilen  Regierungen ­
  nicht  zu  sehr  loben.« 3 )
Neben  den  Erwerbseinkünften  bilden  nun  die  Abgaben
den  letzten  und  wohl  den  wichtigsten  Teil  der  ordentlichen
Staatseinnahmen.  Von  den  Abgaben  meint  Kankrin,  daß  sie
überhaupt  »nicht  in  der  Natur  der  menschlichen  Gesellschaft
selbst«  liegen; 4 )  sie  seien  nur  »ein  notwendiges  Übel«.  Es
gebe  überhaupt  keine  ganz  guten  Abgaben.  »Die  jetzt  bestehenden ­
  Abgabensysteme  sind  ...  —  ..  meist  kein  Werk
eines  überdachten  Hauptplanes,  sondern  der  Zeit  und  Notwendigkeit.« ­
 6 )  Aber  es  fragt  sich,  »ob  man  keine  allgemeine
theoretische  Aufstellung  der  als  gut  und  richtig  anzunehmenden ­
  Abgaben  entwerfen  könne«. 6 )  Und  er  antwortet  auf
diese  Frage  negativ.  »Es  geht  dieses  ...  nicht  an,  da  hier
lediglich  von  praktischen  Anordnungen  die  Rede  ist,  die
zwar  historisch  -  statistisch  aufgestellt,  nach  allgemeinen
Grundsätzen  geprüft,  nicht  aber  a  priori  selbst  deduziert
werden  können.« 6 )  Die  Physiokraten  haben  zwar  versucht
aus  bloßen  theoretischen  Erwägungen  heraus  ihr  Abgabensystem ­
  zu  deduzieren,  indem  sie  mit  ihrem  impöt  unique
den  Ackerbau,  als  »Urquelle  alles  Einkommens« 7 ),  belegen
L  Weltr.  217.  —  2 )  Ök.  154.  -  3)  ök.  155.  -  4 )  Weltr.  154.  -
6 )  Ök.  266  —  «)  Weltr.  144.  —  7 )  Ök.  224.
        <pb n="79" />
        —  68  —

wollten.  Dieser  Versuch  aber  müsse  —  »wie  sogleich  dem
praktischen  Menschenverstand  einleuchtend« 1 )  —  als  ganz
mißlungen  bezeichnet  werden.  Denn  wenn  dieser  i  m  p  6  t
u  n  i  q  u  e  vom  Landmann  erhoben  werden  sollte,  so  entstünde ­
  die  wohlberechtigte  Frage:  »woher  sollte  diese  wenig
kapitalistische  Klasse  von  Staatsbürgern  die  Barschaft  zum
Vorschuß  nehmen?«  Es  würde  zugleich  »die  ungeheure,
auf  einem  Punkt  fühlbare  Abgabe  schon  an  sich  unendlich
größeren  Einfluß  auf  die  Preise  haben  und  fortdauernd  ausüben, ­
  als  dieselbe  Abgabe  durch  mancherlei  Umwege  erhoben,
weil  dort  die  Tendenz  zur  Preiserhöhung  durch  nichts  beinahe ­
  balanciert  würde  —  und  die  beunruhigenden  Sorgen
des  Landmanns  auf  die  Preise  noch  besonders  wirken
müßten«. 2 )  Es  sei  dehalb  vollständig  richtig,  daß  die  Verbraucher ­
  mit  mehr  Abgaben  als  die  Erzeuger  belegt  werden.
»Der  schicklichste  Einschaltungsplatz  der  Steuer«  findet  sich
»gewöhnlich  im  kleinen  bei  dem  Marktverkauf,  im  großen
bei  dem  Handelskapital,  wo  es  nie  am  Vorschuß  fehlen  kann
und  welches  seiner  Natur  nach  zum  Vorschuß  bestimmt
ist«. 3 )  Aber  auch  diese  Abgabenquellen  dürften  nicht  ausschließlich ­
  benutzt  werden,  woraus  für  Kankrin  der  Satz
folgt,  »daß  Orundabgaben  und  sogenannte  indirekte  in  einer
schicklichen  Mischung  immer  zu  einem  Finanzsystem  notwendig ­
  gehören«. 8 )  Und  »das  beste  Abgabensystem  für
jeden  Staat«  entstehe  »nur  durch  eine  nach  den  Umständen
weise  gewählte  Mannigfaltigkeit  an  sich  mäßiger  Abgaben«. 4 )
Nur  müsse  das  Extreme  sowohl  der  Zentralisierung  als  auch
der  Pluralisierung  der  Abgaben  vermieden  werden.
Welche  Anforderungen  können  nun  an  solch  ein  gemischtes, ­
  gutes  Abgabensystem  gestellt  werden?  Zuerst
dürfen  die  Abgaben  »nur  das  reine  Einkommen,  keineswegs
das  Kapital  treffen«;  sie  sollen  dann  mäßig  sein  und
möglichst  im  Verhältnis  auf  allen  gleich  lasten. 5 )  Weiter:
ß  Weltr.  147.  —  2 )  Weltr.  146.  —  3 )  Weltr.  147.  -  4 )  Weltr.  159.
»)  Ök.  220.
        <pb n="80" />
        —  69  —

!)  Weltr.  148.  —  2 )  Weltr.  150.  -  3 )  Ök.  233.  —  4 )  Rtgb.  1.  63.  -
5 )  Ök.  235.  —  6 )  Weltr.  151.

»man  müsse  bei  der  Besteuerung  die  Gegenstände  nach
ihrer  mehr  (größeren)  oder  mindern  Unentbehrlichkeit  graduieren« ­
  und  Bedürfnisse  der  ersten  Notwendigkeit  möglichst
schonen. 1 )  Endlich  müssen  die  Abgaben  »gegen  Auswärtige
berechnet  sein«,  damit  das  Inland  seine  Machtstellung
gegenüber  dem  Auslande  behaupten  könne.  »So  ist  es  gut
aufkeimende  und,  wohl  verstanden,  nötige  Erwerbszweige
durch  mäßige  Zollbelastung  fremder  Produkte  zu  erleichtern,
bis  sie  zu  Kräften  gekommen  sind«. 2 )  Mit  der  letzten
Äußerung  Kankrins  ist  auch  seine  Stellung  in  der  Zollfrage
klar  angedeutet.  »Freier  Handel  —  sagt  er  —  ist  ein
großes  klangvolles  Wort,  aber  (es  gibt)  auch  Mißverstand
dabei«. 3 )  Kankrin  geht  von  der  Tatsache  aus,  daß  die
Schutzsysteme  schon  überall  existieren,  und  »sie  abändern
hieße  eine  alte  blühende  Stadt  niederreißen,  um  eine  neue
zu  bauen«. 8 )  Da  nun  aber  »die  Zollsätze  auf  den  Konsumenten ­
  fallen,  so  müssen  —  nach  Kankrin  —-  nur  solche
Zweige  der  Industrie  besonders  geschützt  werden,  die  einen
ausgedehnten  Nahrungszweig  für  das  Innere  und  am  Ende
Selbständigkeit  versprechen,  nicht  aber  solche,  die  erkünstelt
werden  müssen,  oder  (die)  nur  eine  kleine  Zahl  durch  die
ihr  zu  Nutzen  kommenden  Zollsätze  auf  Kosten  der  Nation
begünstigen«. 4 )  Daß  es  sich  dabei  nicht  um  die  Prohibition
handelt,  hebt  Kankrin  besonders  hervor, 5 )  denn  diese  würde
nicht  nur  den  Konsumenten  wegen  der  eingetretenen  ungeheuren ­
  Teurung,  sondern  auch  der  Industrie  selbst  durch
Erschlaffung  der  Energie  Schaden  stiften. 6 )
Hiermit  haben  wir  verschiedene  Quellen  der  ordentlichen ­
  Staatseinnahmen  besprochen  und  die  Stellung  Kankrins
in  den  diesbezüglichen  Fragen  gekennzeichnet;  es  bleibt  uns
nur  noch  übrig,  die  Äußerungen  unseres  Autors  über  Beziehungen ­
  zwischen  den  Staatseinnahmen  und  Staatsaus-
        <pb n="81" />
        —  70  —

gaben  und  diejenigen  über  das  Schuldwesen  kurz  zusammenzufassen. ­

Die  Ausgaben,  meint  Kankrin,  müßten  sich,  soweit  es
möglich  ist,  immer  nach  den  Einnahmen  richten  und  nicht
umgekehrt. 1 )  Da  aber  »ein  Steigen  der  Ausgaben  im  gewöhnlichen ­
  Gang  der  Gesellschaft«  liege,  so  sei  es  die
Pflicht  des  Finanzministers  »die  Einnahmen  zu  vermehren.«
Und  zwar  »vorerst  durch  innere  Verbesserungen,  Abwendung ­
  der  Mißbräuche,  bessere  Kontrolle,  doch  nur  wenn
es  unentbehrlich  ist  durch  Erhöhung  der  Abgabensätze,  nur
bei  gebietender  Notwendigkeit  durch  neue  Auflagen,  die  dabei ­
  wohl  durchdacht,  möglichst  speziell  ausgearbeitet  sein
müssen  und  mit  Festigkeit  durchzusetzen  sind.« 2 )  Einnahmen
und  Ausgaben  sollen  »in  der  Regel  so  im  Gleichgewicht
stehen,  daß  nicht  bloß  die  natürlichen  Einnahmen  die  Ausgaben ­
  decken,  sondern  (daß)  ein  Bedeutendes  (auch)  für
Ausfälle  von  ersteren  abgezogen  wird,  eine  ansehnliche
Summe  zu  unvorhergesehenen  Ausgaben  übrig  bleibt  und
eine  wenn  auch  mäßige  Summe  zur  Bildung  eines  Schatzes
zurückgelegt  werden  kann.« 3 )
ln  außerordentlichen  Fällen  jedoch,  wann  mit  den
ordentlichen  Staatseinnahmen  nicht  mehr  auszukommen  ist,
muß  der  Staat  zu  den  außerordentlichen  Hilfsmitteln  der
Staatswirtschaft,  und  zwar  zu  den  Staatsschulden  greifen.
Die  Staatsschulden  hält  Kankrin  für  eine  »unselige
epidemische  Finanzkrankheit  unserer  Zeiten« 4 )  und  fragt  sich,
inwiefern  sie  überhaupt  gerecht  seien.  Streng  genommen
sind  sie  es  »nur  dann,  wenn  die  Schuld  dazu  gemacht
wird,  um  den  gefährdeten  Staat  zu  erhalten  und  die  lebende
Generation  es  nicht  aufbringen  kann,  oder  wenn  die  Schulden
zu  allgemeinen  nützlichen  Unternehmungen  kontrahiert
werden,  die  zum  Besten  des  Nationalreichtums  nicht  bloß
Zinsen  tragen,  sondern  auch  eine  Amortisation  mit  sich
führen,  denn  die  Nachkommen  erhalten  dann  das  Äqui-1)

  Ök.  272.  -  2 )  Ök.  343.  —  a )  Ök.  275.  —  4 )  Wehr.  182.
        <pb n="82" />
        i)  Ök.  285  -  -)  Rtgb.  1.  51.  —  8 )  Ök.  303.  -  «)  Weltr.  196.  -
5 )  Weltr.  197.

—  71

valent«. 1 )  Die  Schulden  sind  —  sagt  Kankrin  an  einem
anderen  Orte  noch  —  ein  Unglück,  wenn  wirkliche  Not  sie
fordert  ohne  daß  Aussicht  vorhanden  ist,  »das  Kapital  oder
wenigstens  die  Zinsen  durch  eine  kräftige  Erhöhung  der
Produktion  zu  decken,«  und  —  »eine  Narrheit  und  (ein)
Verbrechen,  wenn  man  sie  ohne  Not  und  gar  ohne  obige
Aussichten  macht.« 2 )  Trotzdem  sei  die  Unvermeidlichkeit
der  Schulden  für  das  Staatsleben  nicht  zu  verkennen,  doch
müsse  der  Kredit  des  Staates  »auf  das  sorgfältigste  erhalten
werden,  und  zwar  durch  regelmäßige  Auszahlung  der  Zinsen
in  Frieden  und  Krieg  und  durch  eine  nicht  billige  Behandlung
der  Gläubiger,  wenn  man  zu  den  Reduktionen  schreitet.« 3 )
Im  »Weltreichtum«  finden  wir  Kankrin  zwei  Systeme
des  Schuldenmachens  seitens  des  Staates  unterscheiden:
das  sog.  Papiersystem,  das  im  Papiergeld  seinen  Ausdruck
findet,  und  das  Schuldensystem.  Das  erstere  gleiche  »dem
Überfall  eines  Räubers,«  das  letztere  —  »einem  schleichenden
Gift.« 4 )  Im  ganzen  und  großen  findet  dort  Kankrin,  daß
das  Schuldensystem  mit  den  Tilgungsfonds  nur  scheinbar,
aber  nicht  wirklich  besser  sei,  als  das  Papiersystem,  denn
es  führe  »zu  nicht  minder  schweren  Katastrophen.«  Es
könne  nur  gerechtfertigt  sein,  wo  »schon  große  Schulden
da  sind,«  doch  sollte  alles  »dahin  arbeiten,  sich  davon  zu
befreien.«  Es  sei  übrigens  »ein  gewöhnlich  angenommener
Grundsatz,  daß  ein  festes  Schuldensystem  nur  in  konstitutionellen ­
  Reichen  bei  ständischen  Verfassungen  fußen  könne.« 4 )
Und  in  dieser  Hinsicht  muß  unser  Autor  trotz  seiner  monarchistischen ­
  Überzeugung  das  Ständewesen  als  ein  »in
gewissen  Lagen  notwendiges  Übel«  anerkennen. 5 )
In  der  »Ökonomie«  finden  wir  Kankrin  nur  noch  von
dem  Schuldensystem  mit  dem  Tilgungsfonds  reden.  Die
beste  Form  der  Tilgung  von  Schulden  sieht  er  dort  in  den
Tilgungszinsen,  die  »an  die  Gläubiger  selbst  mit  den  ge-
        <pb n="83" />
        —  72  —

wohnlichen  Zinsen  bezahlt  würden,  so  daß  das  Kapital  in
einer  bestimmten  Zeit  zurückgezahlt  wäre.« 1 )  Diese  Form
habe  aber  »keine  Gunst  im  Publikum.«  Es  bleibe  infolgedessen ­
  die  Amortisation  der  Schulden  mit  Hilfe  des  Tilgungsfonds, ­
  nur  müsse  sie  nicht  zu  sehr  und  nicht  mit  großen
Verlusten  in  Friedenszeiten  beschleunigt  werden. 2 )
Was  endlich  die  anderen  Mittel,  die  Schulden  los  zu
werden,  besonders  die  Reduktion  und  Konversion  betrifft,  so
scheint  Kankrin  ihnen  gegenüber  nicht  abgeneigt  zu  sein, 3 )
nur  nützen  diese  beiden  Mittel  seiner  Meinung  nach  der
Nachkommenschaft  wenig,  denn  »es  werden  unterdessen
neue  Schulden  gemacht,«  es  sei  denn,  daß  dadurch  der
Zinsfuß  des  Landes  mit  herabgesetzt  werde. 4 )

VI.  Kapitel.
Kankrins  Volkswirtschaftspolitik.
«(Dasjenige,  was  wir  heutzutage  unter  Volkswirtschaftspolitik ­
  verstehen,  entspricht  bei  Kankrin  etwa  dem,  was  er
»Nationalökonomie«  nennt,  welche  sich  im  Gegensatz  zu
einer  politischen  oder  Weltökonomie,  der  die  Lehre  vom
Weltreichtum  im  allgemeinen  gewidmet  ist,  mit  der  Anwendung ­
  dieser  letzteren  auf  den  Nationalreichtum  eines
bestimmten  Volkes  befassen  soll.  Im  »Weltreichtum«  finden
wir  auch  wirklich  diese  »Nationalökonomie«  in  der  II.  Abteilung, ­
  sofort  nach  der  Lehre  vom  Weltreichtum,  besonders
behandelt.  In  der  »Ökonomie«  dagegen,  obwohl  auch  dort
beide  Begriffe  von  der  Welt-  und  Nationalökonomie  in  der
oben  erwähnten  Auffassung  theoretisch  auseinandergehalten
werden,  ist  das  nicht  mehr  der  Fall.  Dort  finden  wir  vielmehr ­
  den  Grundsatz  aufgestellt,  daß  »kein  Unterschied
zwischen  Theorie  und  Praxis  übrig  bleiben  darf,  daß  also  i)
i)  Ök.  287.  —  2 )  Ök.  292.  —  3 )  Ök.  299.  —  4 )  Ök.  303.
        <pb n="84" />
        —  73  -
mit  der  Aufstellung  allgemeiner  Grundsätze  sogleich  die  in
der  Wirklichkeit  eintretenden  Modifikationen  anzugeben
sind«. 1 )  Danach  verfährt  denn  Kankrin  auch  wirklich  in
seinen  »Speziellen  Erläuterungen«,  die  den  2.  Teil  der  »Ökonomie« ­
  bilden,  wo  theoretische  und  praktische  Fragen  der
Volkswirtschaft  eine  zusammenhängende  Besprechung  finden.
Die  Grundsätze  der  Kankrinschen  Volkswirtschaftspolitik ­
  bestehen  nun  wesentlich  im  folgenden.
Es  ist  ein  Naturgesetz,  führt  Kankrin  aus,  daß  der
Mensch  in  Gesellschaft  leben  muß,  da  er  sonst  »die  Zwecke
seines  Daseins  nicht  erreichen,  ja  vielmehr  gar  nicht
existieren«  könnte.  Die  menschliche  Gesellschaft  aber  spaltet
sich  ihrerseits  in  einzelne  Völker  oder  Volksvereine.  »Jede
Menschenrasse  muß  in  ihren  Unterabteilungen,  jede  als
unabhängiges  selbständiges  Volk,  eigentümlich,  nach  allen
seinen  Eigenheiten  und  Bedürfnissen  regiert  und  ausgebildet
werden«. 2 )  Der  Hauptzweck  eines  Volkes  ist  demnach  der,
sich  eine  unabhängige,  gesicherte  Existenz  zu  schaffen.
Für  das  Leben  eines  Volkes,  sowiefür  seine  Produktionstätigkeit ­
  und  seine  materielle  und  geistige  Entwicklung  ist
die  Staats  Verfassung,  welche  es  besitzt,  von  großer  Wichtigkeit. ­
  Kankrin  meint,  es  sei  »die  erbliche  Monarchie  die  beste,
oder  vielmehr  im  großen  die  einzig  gute  Regierungsform.« 3 )
Übrigens  ist  er  der  Ansicht,  daß  die  Verfassungsform  immer
von  der  Kulturstufe  der  betreffenden  Nation  abhänge. 1 )  Zugleich ­
  wird  aber  behauptet,  daß  die  konstitutionelle  Staatsverfassung, ­
  z.  B.,  bloß  einen  sicheren  Kredit  biete  und  sonst
»nichts  Erleichterndes«  verspreche.  Was  die  republikanische
Staatsform  betrifft,  so  habe  sie  »ein  zu  zerstreutes  Lebensprinzip,« ­
  der  Mangel  des  Wirtes  sei  zu  fühlbar  bei  ihr,  als
daß  sie  auf  ein  langes  Leben  rechnen  könnte;  sie  passe
auch  mehr  für  »angehende  Gesellschaften«  und  verwandle
sich  zuletzt  in  eine  Despotie  oder  konstitutionelle  Monarchie. 5 )
1)  Ök.  35.  —  2 )  Weltr.  101.  —  3 )  Weltr.  198.  —  4 )  Weltr.  200.
5 )  Weltr.  201.
        <pb n="85" />
        —  74

Für  die  Produktion  sei  die  Staatsverfassung  stets  vortrefflich,
welche  Form  sie  auch  immer  habe:  »die  väterliche  oder  rechtliche«, ­
  allein  »die  militärisch-hausherrliche«  ausgenommen,
wenn  nur  »Freiheit  der  Gewerbe,  gute  Gerechtigkeitspflege«
gewährleistet  sei,  nicht  zu  viel,  nicht  zu  wenig  regiert  werde,
persönliche  Freiheit,  ein  den  Verhältnissen  entsprechendes
stehendes  Fleer,  ein  »passendes  Geld-  und  ein  erträgliches
Finanzsystem«  vorhanden  seien. 1 )
Aus  dem  letzten  Zitat  ist  wohl  zu  ersehen,  daß  Kankrin
von  der  politischen  Freiheit  als  einer  der  notwendigsten
Bedingungen  der  Produktionsentwicklung  kaum  eine  Ahnung
hat.  Er  ist  auch  wirklich  der  Meinung,  daß  nicht  die  politische ­
  Freiheit,  sondern  »die  individuelle,  seine  Kräfte  zu
entwickeln,  zu  brauchen  und  ihre  Früchte  zu  genießen«
eben  das  sei,  was  die  Produktion  fördere,  und  diese
Freiheit,  —  bemerkt  er  mit  Nachdruck  —  kann  auch  bei  der
Alleinherrschaft  so  gut  bestehen  wie  in  der  Republik.« i)  2 )
Daß  Kankrin  Geschworenengerichte  nicht  dulden
konnte, 3 )  daß  er  nichts  von  der  Preßfreiheit 4 )  wissen  und
die  Körperstrafe  in  gewissen  Fällen  beibehalten 5 )  wollte  u.
a.  m.,  —  all  das  sind  nur  sehr  charakteristische  Momente
für  seinen  politischen  Standpunkt.  Demgegenüber  muß
allerdings  konstatiert  werden,  daß  Kankrin  ein  entschiedener
Gegner  der  Leibeigenschaft  ist,  was  ja  seiner  Forderungpersönlicher
  Freiheit  vollkommen  entspricht.  Auch  ist  er
dafür,  daß  der  Bauer  bei  der  Emanzipation  eigenes  Land
oder  wenigstens  Land  zu  erblichem  Nießbrauch  bekomme,
denn  die  Erfahrung  habe  gelehrt,  daß  die  Emanzipation
ohne  Besitz  mit  dem  Recht  auf  nur  kurze  Zeitpacht  schlimmer
sei  als  die  Leibeigenschaft. 6 )  Daß  er  aber  bei  der  Aufhebung ­
  der  Leibeigenschaft  nur  ein  langsames  Tempo  für
ratsam  hält,  ist  für  Kankrin  wohl  selbstverständlich.  So  hat

i)  Weltr.  16.  -  2 )  Ök.  15.  —  3)  Rtgb.  II.  161/2.  —  4 )  Rtgb.  I,
235/6.  -  5 )  Rtgb.  11.  88.  —  »)  Ök.  75/6.
        <pb n="86" />
        —  75  —

i)  Weltr.  106.  -  2 )  Weltr  102.  -  8)  Weltr.  9.  -  J )  Weltr.  102.

er,  z.  B.,  in  seinem  von  ihm  in  »Recherches  sur  l’origine  et
l’abolition  du  vasselage«  dem  Kaiser  Alexander  I,  entworfenen ­
  Plan  für  die  allmähliche  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  in  Rußland  einen  Zeitraum  von  vollen  60  Jahren
(1819—1880)  vorgesehen.
Was  die  Volkswirtschaftspolitik  selber  betrifft,  so  glaubt
Kankrin  folgende  Ziele,  nach  welchen  eine  Nation  zu  streben
habe,  aufstellen  zu  müssen:  1)  »im  Innern:  Streben  nach
dem  höchst  möglichen  reinen  Ertrag«,  und  2)  nach  außen:
»höchst  möglichen  Anteil  am  Weltreichtum«.  Nur  mit  der
Beschränkung:  »Beides,  insofern  es  den  Grundzwecken
der  Volksexistenz  nicht  widerspricht.« 1 )  Diese  »Grundzwecke«
  einer  Nation  bestehen  aber,  wie  wir  schon  gesehen
haben  darin,  sich  Unabhängigkeit  und  Sicherheit  der  Existenz
zu  schaffen,  was  auf  der  nötigen  Kraft  nach  außen  und
auf  der  Garantie  gegen  innere  Unruhen  beruht,  abgesehen
von  einer  gewissen  wirtschaftlichen  Unabhängigkeit  dem
Auslande  gegenüber.  Dazu  ist  jedoch  nötig  eine  der  Größe
des  Staates  angemessene  Bevölkerung,  welche  durch  gesicherte ­
  Existenz,  Moralität  und  zufriedenen  Sinn  »fest  an
den  Staat  gebunden«  ist  und  wodurch  eben  Kraft  nach
außen  und  Ruhe  im  Innern  gewonnen  wird. 2 )  Daraus  ergibt ­
  sich  notwendigerweise  die  Forderung  der  Volkswirtschaftspolitik, ­
  mehr  nach  »einer  mäßigen  und  möglichst
gleichförmigen,  wohlhabenden  Bevölkerung«  zu  streben,
als  nach  »einem  höchstmöglichen  reinen  Ertrag  zu  jagen,
wo  am  Ende  durch  die  allzuungleiche  Verteilung  der  Güter
das  halbe  Volk  am  Bettelstab  gehen  müßte«. 3 )  Darauf
muß  also  immer  Rücksicht  genommen  und  all  dem  »muß
der  höchste  reine  Ertrag  untergeordnet  werden«. 4 )
Es  sei  zwar  richtig,  daß  der  Landbau,  z.  B.,  auf  den
bedeutenden  und  doch  nicht  übergroßen  Pachtgütern  betrieben, ­
  einen  größeren  reinen  Ertrag  abwerfe,  als  wenn
dasselbe  Land  von  den  Bauern  familienweise  bewirtschaftet
        <pb n="87" />
        i)  Weltr.  103.  —  2 )  Weltr.  104.  —  3)  Weltr.  104,  105.

—  76  —
würde,  wie  es  auch  richtig  sei,  daß  kleine  Bauerngüter,
mit  »großer  Tendenz  zur  Steigerung  der  Pachtsummen  in
Pacht  gegeben«,  einen  größeren  Reinertrag  ergeben,  als
wenn  dieselben  Bodenstücke  als  Eigentum  von  den  Bauernfamilien ­
  bebaut  würden. 1 )  Dasselbe  sei  auch  der  Fall,
wenn  eine  Nation,  nachdem  sie  im  Ackerbau  auf  die  oben
bezeichnete  Weise  den  höchstmöglichen  Reinertrag  zu  erzielen ­
  begann,  den  letzteren  nun  dazu  verwendet,  »eine
möglichst  zahlreiche  Fabrikpopulation«  zu  unterhalten,  also
Industrie  zu  treiben.  Die  Vorteile  im  letzteren  Falle  seien
noch  merkbarer  bei  einer  übermäßigen  Fabrikbevölkerung,
wobei  man  »aus  seinem  Lande  sozusagen  die  Stadt  andrer
Länder  macht.« 2 )  Allein  alle  Bestrebungen  nach  dem  höchstmöglichen ­
  Reinertrag  seien  verderblich,  weil  »die  Sicherheit  des
Staates  durch  die  übergroße  Menge  von  taglöhnerischem
Pöbel,  bedrückten  Kleinpächtern«  und  zu  zahlreichen  Fabrikarbeitern ­
  »mehr  gefährdet  wird,  als  der  Nutzen  eines
größeren  reinen  Ertrags  beträgt.« 3 )
Man  müsse  sich  aber  wegen  der  Furcht  vor  der  Übervölkerung ­
  mit  Fabrikarbeitern  vor  einem  anderen  Extrem
sehr  hüten,  wonach  besser  sei,  fremde  Fabrikate  wohlfeiler
einzukaufen,  als  selbst  teurer  zu  produzieren,  denn  eine
unabhängige  Nationalexistenz  erfordere  es,  daß  der  Staat
»dringendste«  Bedürfnisse  selbst  befriedige. 8 )
Wie  nun  aber  auf  diesen  Irrwegen  der  Volkswirtschaftspolitik ­
  »die  rechten  Mittelwege,  die  richtigen  Auskünfte,  die
wirksamen  Arzneimittel  zu  treffen«  wären,  darüber  lassen
sich  nach  Kankrin  keine  allgemeinen  Regeln  aufstellen,  denn
das  sei  schon  die  Sache  der  Staatsweisheit,  die  »auf  angeborenem ­
  Grund  erworben  wird  und  keineswegs  als  eins
mit  der  Wissenschaft  betrachtet  werden  kann«.  Auch
lassen  sich  »keine  Lehren  für  die  Staatsweisheit  geben,  wie
für  jede  Weisheit  überhaupt,  da  alles  von  den  Umständen
        <pb n="88" />
        77  —

und  dem  angeborenen  durch  Theorie  und  Erfahrung  geschärften ­
  Takte  abhängt«. 1 )
Diesen  nunmehr  gekennzeichneten  allgemeinen  Ansichten ­
  Kankrins  entspricht  auch  seine  Stellung  zu  den
einzelnen  Fragen  der  Volkswirtschaftspolitik.
Was  zunächst  den  Landbau  betrifft,  so  teilt  Kankrin
den  Landbesitz  in  vier  Gruppen:  in  den  großen,  den
mittleren,  den  Hofbesitz  und  den  kleinen  oder  kleinsten
Landbesitz.
Dem  großen  Besitz  ist  die  große  Kultur  eigen,  er
kann  aber  auch  unter  Kleinpächter,  wie  z.  B.  in  Irland,  zerstückelt ­
  werden.  Diese  Art  des  Bodenbesitzes  bringt  den
größten  reinen  Ertrag,  aber  sie  kann  auch  leichter  vernachlässigt ­
  werden,  denn  es  ist  sehr  schwer  hier  Übersicht  zu
gewinnen.
Den  mittleren  Besitz  nennt  Kankrin  denjenigen,  dessen
»Eigentümer  nicht  selbst  mitarbeitet  und  der  wenigstens
einige  bedeutende  Pachthöfe  in  sich  schließt.«^)  Diese  Art
des  Besitzes  habe  große  Vorzüge.  Auch  sei  hier  große
Kultur  nicht  ausgeschlossen.
Unter  dem  Hofbesitz  versteht  Kankrin  das  Bauerngut,
auf  dem  »wenigstens  ein  Pferd  oder  ein  paar  Ochsen  zur
Feldarbeit  gehalten  werden.« 3 )  Diesem  Besitz  ist  kleine
Kultur  eigen.
Endlich  ist  unter  dem  kleinen  oder  kleinsten  Besitz
etwa  »ein  Häuschen,  ein  Gärtchen,  ein  Feldchen«  zu  verstehen, ­
  die  »mit  der  Schaufel  oder  Hacke  bearbeitet  werden
müssen,  wo  nicht  einmal  eine  Kuh  gehalten  werden  kann«. 3 )
Hier  eignet  sich  kleine  spezielle  Kultur:  für  Gemüse,
Kartoffeln,  zum  Teil  »Handelsgewächse«  etc.
Nun  fragt  sich,  welche  Art  des  Bodenbesitzes  zu  bevorzugen ­
  wäre.  Kankrin  antwortet  darauf:  »Das  Wohl  der
Gesellschaft  fordert  ..  .  die  Konkurrenz  aller  Arten  von  Besitz. ­
  Gäbe  es  keinen  großen  und  mittleren  (Besitz),  so
»)  Weltr.  127.  -  s )  Ök.  72.  —  3 )  Ök.  73.
        <pb n="89" />
        —  78  —

würden  die  kleinen  Besitzer,  die  den  Verkauf  nicht  abwarten
können,  die  Preise  der  Dinge  so  heruntersclilagen,  daß  sie
verarmen  müßten;  fehlte  es  an  kleineren  Eigentümern,  so
könnten  die  großen  die  Preise  zu  sehr  halten  und  steigern;
gäbe  es  keine  sehr  kleinen  Besitzer,  so  würde  es  an  manchen
Konsumtibilien  fehlen,  welche  die  andern  nicht  bauen  würden,
weil  sie  ihre  Kraft  besser  verwenden  können.  Auch  ist  die
größere  Kultur  zur  Versorgung  der  Städte  unentbehrlich«. 1 )
In  Bezug  auf  die  staatliche  Politik  dem  Ackerbau
gegenüber  ist  Kankrin  prinzipiell  für  die  Freiheit  der  Einund
  Ausfuhr  des  Getreides. i)  2 )  Wegen  der  hohen  Abgaben
bei  den  schon  eingeführten  Schutzsystemen  glaubt  er  jedoch
auch  dem  Ackerbau  »ein  Recht  auf  mäßigen  Schutz«  gönnen
zu  müssen.  Nur  da,  wo  noch  kein  Getreideschutzzoll
existiert,  würde  er  sich  »schwerlich  entschließen,  seine  Einführung ­
  anzuraten.« 8 )
t
Für  die  Freiheit  des  Gewerbes  tritt  Kankrin  nur  bedingungsweise ­
  ein.  Es  könne  zwar  »nicht  die  Frage  sein,
zu  den  alten  Zwangseinrichtungen  zurückzukehren,  doch
dürften  die  Korporationen,  wo  sie  noch  bestehen,  nicht
aufgehoben«,  sondern  nur  der  Eintritt  in  dieselben  erleichtert
werden. 4 )  Er  ist  auch  ein  ausgesprochener  Anhänger  des
Schutzsystems, 5 )  verwahrt  siph  aber,  wie  wir  in  diesem
Kapitel  bereits  dargetan  haben,  entschieden  dagegen,  daß
die  Industrie  »aufs  höchste« 8 )  getrieben  werde.  Und  hier
zeigt  sich  uns  Kankrin  als  ausgesprochener  Mittelstandspolitiker, ­
  der  zudem  große  Furcht  vor  der  Übervölkerung
an  Fabrikarbeitern  hat,  weil  diese  durch  »gefährliche  Unruhen ­
  und  Spannungen«  im  stände  sind,  dem  Staate  große
Sorgen  zu  verursachen. 7 )  Dieselben  Rücksichten  veranlassen
Kankrin  auch,  den  Arbeitern  das  Koalitionsrecht  im  Kampfe
mit  den  Unternehmern  abzusprechen,  obwohl  er  »das

i)  Ök.  73.  —  2 )  Vgl.  Weltr  99  ;  Ök.  184.  —  s )  Ök.  185.  —  4 )  Ök.  212.  —
■&amp;gt;)  Ök.  233.  6 )  Weltr.  9.  ")  Weltr.  105.
        <pb n="90" />
        f

—  79  —
Unrechtmäßige  solcher  Koalitionen  an  sich  (allerdings)  nicht
einsehen«  könne. 1 )
Dem  Handel  gegenüber  ist  die  Stellung  Kankrins  eine
sehr  wohlwollende.  »Es  wäre  vergeblich  —  sagt  er  —
Ackerbau  und  Industrie  zu  ermutigen,  da  wo  der  Absatz
nicht  wächst;  und  die  Sorgsamkeit  der  Regierungen  wendet
sich  mit  Recht  auf  diesen  oder  jenen  Handel,  weil  das
andere  von  selbst  nachkommt.« i)  2  * )  Der  Handel  müsse  allerdings ­
  nicht  über  jedes  »Verhältnis  mit  der  Primärproduktion,
dem  Ackerbau,  und  der  sekundären,  der  Industrie«,  hinaus
begünstigt  werden.“)
Zu  einem  der  wichtigsten  Förderungsmittel  des  Handels
zählt  Kankrin  neben  den  Banken,  Börsen,  der  guten  Handelsgesetzgebung, ­
  den  Handelsgerichten  etc.,  die  Besserung
und  Erleichterung  des  Transportwesens.  Desto  merkwürdiger ­
  ist  nun  aber  die  Stellung  Kankrins  den  Eisenbahnen ­
  gegenüber,  welche  er  als  »eine  wahre  Krankheit
der  Zeit«  bezeichnet  und  für  einen  Luxus  hält,  da  sie  ja
angeblich  nicht  für  den  Warentransport,  sondern  mehr  für
denjenigen  von  Personen  taugen.  Nur  einen  Vorteil  sieht
er  daraus:  »es  werden  ungeheure  Kapitalien  totgeschlagen,
in  die  unteren  Klassen  verteilt«  und  somit  »die  große  Ungleichheit ­
  des  Reichtums  .  .  .  etwas  nivelliert.« 4  * )
Für  diese  »Ungleichheit  des  Reichtums«  nun  und  besonders ­
  für  die  Armut  der  arbeitenden  Klasse  hat  Kankrin
wirklich  immer  ein  mitfühlendes  Herz.  Er  legt  davon  mehrfach ­
  in  seinen  Werken  Zeugnis  ab.  »Der  Reichtum  wuchert
überall  auf  Kosten  der  am  wenigsten  Habenden« 6 )  —  sagt
er  einmal  in  seinen  Tagebüchern.  Nur  über  Klagen  und
i)  Ök.  93.  —  2 )  ök.  174.  —  3)  Ök.  178.
4 )  Ök.  95—97.  —  Bezeichnend  ist  auch  die  pessimistische  Stellung
Kankrins  den  Banken  gegenüber,  von  denen  er  meint,  daß  »es  vielleicht
gut  gewesen  wäre,  dergleichen  nie  einzurichten  (Ök.  152).  Übrigens
findet  er,  daß  schon  »in  der  jetzigen  Lage  der  kultivierten  Welt  solche
Anstalten  nötig  geworden  sind  (Ök  153).  —  6 )  Rtgb.  1.  44.
        <pb n="91" />
        —  80  —

Wohltätigkeits-Ratschläge  für  »die  Regierungen  und  die
Wohlhabenden« 1 )  hinaus  weiß  Kankrin  keinen  Rat  mehr,
wessen  er  sich  übrigens  auch  bewußt  ist.
Wie  wir  schon  gesehen  haben,  ist  Kankrin  mit  Malthus
nicht  einverstanden,  daß  die  Bevölkerung  die  Tendenz  habe,
»Subsistenzmittel  zu  überschreiten,« i)  2 )  er  ist  vielmehr  der
Meinung,  daß  diese  »in  zivilisierten  Ländern  mit  der  Bevölkerung« ­
  wachsen.  Und  er  hat  auf  die  Ursache  von
Hungersnöten  nicht  unzutreffend  hingewiesen,  wenn  er  sagte,
daß  dann  nicht  die  Lebensmittel  selber  fehlen,  sondern  nur
die  Geldmittel  sie  zu  kaufen. 3 )  Aber  richtige  Konsequenzen
aus  dieser  Tatsache  zu  ziehen  vermag  Kankrin  leider  nicht.
Dem  Programm  einer  konservativen  Mittelstandspolitik  bleibt
er  treu,  gleichviel  wovon  er  spricht:  ob  von  dem  Volksunterricht, ­
  daß  die  Leute  »nicht  überzivilisiert«  würden  und
sich  »mit  Katechismus,  Lesen,  Schreiben  begnügen«
müßten; 4 )  ob  von  dem  Luxus,  daß  erzwar  schreiende  Kontraste ­
  schaffe,  jedoch  auch  »nicht  außer  dem  Interesse  des
Armen  sein  könne,«  u.  s.  w.  In  allen  Unzuträglichkeiten
gesellschaftlicher  Verhältnisse  sieht  er  nur  ein  betrübendes
»Gebrechen  der  menschlichen  Dinge.« 5 )

i)  Ök.  198—200.  —  2)  Ök  67.  —  3)  Ök.  68.  —  “)  Ök.  210.
5)  Ök.  16.
        <pb n="92" />
        II.  Abschnitt.

Finanzwirtschaftl.  Tätigkeit
G.  Kankrins.

I.  Kapitel.
Rußland  am  Anfang  des  XIX  .Jahrhunderts.
j^evor  wir  auf  die  Tätigkeit  Kankrins  im  Amte  eines
russischen  Finanzministers,  das  er  volle  21  Jahre  (vom  22.
April  1823  bis  zum  1.  Mai  1844)  inne  hatte,  zu  sprechen
kommen,  wollen  wir  zuerst  einen  wenn  auch  flüchtigen  Blick
werfen  auf  die  damals  herrschenden  politischen  und  ökonomischen ­
  Zustände  Rußlands,  deren  Kenntnis  wir  zum
besseren  Verständnis  der  Kankrinschen  Tätigkeit  für  durchaus ­
  notwendig  halten.
Nach  der  Ermordung  des  Kaisers  Paul  I.  begann  mit
der  Thronbesteigung  Kaiser  Alexanders  I.  in  Rußland  zunächst ­
  eine  liberale  Ära.  Alexander  I.  war  unter  dem  Einfluß ­
  seines  Erziehers  A.  E.  Laharpe,  eines  jakobinistisch
gesinnten  Schweizers,  selbst  freiheitlich  gestimmt  und  hat
gleich  nach  seinem  Regierungsantritt  ein  geheimes  »Comite
du  salut  public«  eingesetzt,  welches  aus  seinen  Vertrauensmännern ­
  bestand  und  welches  über  die  in  Rußland  einzuführende ­
  Verfassungsform,  wie  auch  über  die  Abschaffung
der  Leibeigenschaft  zu  beraten  hatte.
        <pb n="93" />
        —  82  —
Es  muß  hier  hervorgehoben  werden,  daß  die  oberste
Schicht  der  russischen  Intelligenz,  welche  teils  im  Ausland,  teils
zu  Hause  von  ausländischen  Erziehern  oder  in  den  von  den
Ausländern  gegründeten  inländischen  Pensionaten  eine  für
die  damalige  Zeit  ziemlich  gute  Bildung  genoß,  schon  seit
Ende  des  XVIII.  Jh.  unter  dem  mächtigen  Einfluß  der  Aufklärung ­
  und  später  unter  dem  der  Revolutionsideen  stand.
Der  Einfluß  der  europäischen  Kultur  wurde  noch  stärker,
als  diese  Intelligenz  nun  im  Kriege  von  1812  in  unmittelbare ­
  Berührung  mit  dieser  Kultur  selbst  kam  und  Vergleiche
der  Einrichtungen  des  eigenen  Vaterlandes  mit  denjenigen
in  Westeuropa  anstellen  konnte.  Es  begann  denn  auch
gleich  nach  der  Beendigung  des  französischen  Krieges  eine
freiheitliche  Bewegung,  welche  allerdings  nur  auf  höhere
Kreise  und  besonders  auf  die  Offizierskreise  der  Armee
beschränkt  blieb  und  welche  dann  in  der  bekannten  Dekabristen-Revolte
  von  14.  Dez.  1825  gelegentlich  des  Thronwechsels ­
  ihren  Ausdruck  pnd  vorläufigen  Abschluss  fand.
Als  nun  die  Regierung  Kaiser  Alexanders  I.  unter  dem
Einfluß  der  freiheitlichen  Ideen  begann,  tauchten  im  Kreise
des  genannten  Komitees  verschiedene  Reformprojekte  auf.
Es  wurde  hin  und  her  beraten,  der  Kaiser  selbst  konnte
sich  jedoch  nicht  entschließen,  etwas  Bestimmtes  vorzunehmen. ­
  Zwar  wurde  im  Jahre  1803  der  sog.  Ukas  von
»den  freien  Bauern«  erlassen,  nach  dem  es  den  Gutsbesitzern ­
  unter  bestimmten  Bedingungen  erlaubt  war,  die
Leibeigenen  in  Freiheit  zu  setzen,  der  Erfolg  aber  dieses
Erlasses  blieb  recht  gering,  denn  bis  zum  J.  1855  haben  nur
384  Gutsbesitzer  von  dieser  Erlaubnis  Gebrauch  gemacht
und  nur  115734  Personen  beiderlei  Geschlechts  haben  ihre
Freiheit  erhalten. 1 )
Selbstverständlich  fehlte  es  seitens  der  Hochbureaukratie
und  des  Hochadels  nicht  an  der  Gegenwirkung  und  Reaktion
gegen  das  freiheitliche  Treiben  der  höheren  Kreise  der  In-*)

  Burz.  II.  3.  Vgl.  Sem.  171.
        <pb n="94" />
        83  —

telligenz  und  des  »Comite  du  salut  public.«  Und  so  bemerken ­
  wir  bald  ein  Schwanken  und  Wanken  in  den
Handlungen  des  Kaisers.  Zwar  bemerken  wir  am  Anfang
seiner  Regierung  solche  Tatsachen,  die  entschieden  seinen
Willen  zum  Vorwärtsstreben  kundtun,  wie  z.  B.:  einerseits,
das  Verbot  des  Buches  von  Sternberg,  welcher  in  demselben
als  Verteidiger  der  Leibeigenschaft  auftritt, 1 )  und  andererseits, ­
  finanzielle  Unterstützung  der  Ausgaben  solcher  Werke,
wie  »Wealth  of  nations«  von  A.  Smith,  »Esprit  des  lois«  von
Montesquieu  u.  a.  m.  in  russischer  Sprache  (im  J.  1803),  dann
1805  die  Erlaubnis,  daß  die  Freimauerei  ihre  Logen  wieder
gründen  dürfe,  die  durch  Paul  I.  aufgehoben  worden  waren.
Aber  die  Tatsachen,  wie  z.  B.:  1804  Verbot  des  Buches  von  Pnin,
das  gegen  die  Leibeigenschaft  gerichtet  war,  weiter  die  Verfolgung ­
  von  Leuten  wie  Jarosinski  wegen  ihrer  liberalen
Überzeugung 2 )  und  dann  endlich  im  Jahre  1812  die  Verbannung
des  nächsten  Beraters  des  Kaisers,  nämlich  Speransky’s,  des
Autors  der  finnländischen  Konstitution  und  verschiedener
Projekte  der  Staatsreformen,  —  alle  diese  und  mehrere  andere
Tatsachen  zeigen  zur  Genüge,  wie  unstet  und  widerspruchsvoll ­
  die  Handlungen  Alexanders  I.  von  Anfang  an  waren.
Nach  der  Beendigung  des  Krieges  von  1812  und  besonders ­
  nachdem  die  sog.  »heilige  Allianz«  gestiftet  war,
gewann  die  Reaktion  in  Rußland  völlig  die  Oberherrschaft.
Daß  aber  sogar  in  dieser  Zeit  politische  Reformgedanken
Alexander  I.  vorgeschwebt  haben,  bezeugen  seine  Rede  bei
der  Eröffnung  des  polnischen  Landtages  am  15.  März  1818,
sowie  das  auf  seinen  Befehl  in  demselben  Jahre  von
Nowosilzew  ausgearbeitete  Projekt  einer  russischen  Konstitution. ­
 3 )  In  diese  Zeit  fällt  auch  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  in  Est-  und  Kurland  (1816  und  1818).  Dabei
verstanden  es  aber  die  deutschen  Barone,  den  bäuerlichen
Grund  und  Boden  für  sich  zu  behalten,  wodurch  die  ökonomische ­
  Lage  der  Bauern  in  diesen  Ländern  mancherorts

»)  Burz.  11.  3.  -  2 )  Burz.  II.  4.  -  8)  Burz.  jj  6 / 7 .
        <pb n="95" />
        —  84  —

noch  schlimmer  wurde,  als  bei  der  Leibeigenschaft.  Es
fehlte  auch  nicht  an  Projekten  für  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  im  ganzen  Reiche.  Bekannt  ist  die  Denkschrift,
die  Kankrin  im  J.  1818  Alexander  I.  unterbreitet  hatte
(»Recherches  sur  l’origine  et  I’abolition  du  vasselage  ou  de
la  feodalite  des  cultivateurs,  surtout  en  Russie«)  und  in  der
er  seinen  Plan  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  darstellt.
Er  tritt  da  entschieden  gegen  die  Befreiung  der  Bauern,  bei
welcher  dieselben  ohne  jeden  Landbesitz  blieben,  auf.  Solch
eine  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  fand,  wie  gesagt,  in  den
baltischen  Provinzen  statt  und  wurde  auch  von  Alexander  1.
gebilligt.  Kankrins  eigener  Plan  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  aber,  wenn  auch  konsequent  durchdacht,  war
doch  für  eine  zulange  Zeitperiode,  nämlich  für  ganze
60  Jahre  (1819—1880),  zugeschnitten.  Es  braucht  kaum
gesagt  zu  werden,  daß  der  Kankrinsche  Aufhebungsplan
der  Leibeigenschaft  unbeachtet  blieb.
Die  Furcht,  es  könne  den  Gutsbesitzern  durch  die
Bauernreform  ein  großer  Schaden  zugefügt  werden,  sowie
die  allgemeine  Opposition  gegen  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft ­
  seitens  der  Adligen,  —  haben  zusammengewirkt,
daß  man  den  Gedanken  der  Freilassung  der  Bauern  schließlich ­
  fallen  ließ  und  sich  nur  mit  einigen  oben  teilweise  erwähnten ­
  Palliativmaßregeln,  wenn  wir  von  den  Ostsee-Provinzen ­
  absehen,  begnügte.
Die  Lage  der  Leibeigenen  hat  sich  während  der  Regierungszeit ­
  Alexander  I.  nicht  nur  nicht  gebessert,  sondern
vielmehr  verschlimmert. 1 )  Die  Willkür  der  Adligen  und  die
Mißhandlung  der  Leibeigenen  dauerte  fort.  Die  Fälle,  wo
die  Schuldigen  wegen  der  menschenunwürdigsten  Behandlung ­
  ihrer  Leibeigenen  bestraft  wurden,  sind  sehr  selten,
unter  Alexander  1.  seltener  sogar  als  unter  Katharina  II. 2 )
Und  das  ist  nicht  zu  verwundern,  denn  die  Fronherren
hatten  immer  ihre  Beschützer  unter  den  Regierungsvertretern,
0  Sem-  199.  —  2 )  Sem.  200.
        <pb n="96" />
        —  85  —

welche  sich  doch  selber  fast  ausschließlich  aus  der  Mitte
derselben  Fronherren  rekrutierten.  Außerdem  hat  unter
Alexander  I.  eine  für  die  Leibeigenen  verhängnisvolle  Gepflogenheit ­
  Platz  gegriffen.  Sie  wurden  nämlich  wie  Sachen
an  die  Unternehmer  verschiedener  Arbeiten  oder  an  die
Fabriken  pachtweise  abgegeben.  Die  Lage  dieser  Leibeigenen, ­
  die  das  Los  von  Sklaven  trugen,  war  geradezu
beklagenswert  und  menschenunwürdig. 1 )
Wie  gestalteten  sich  die  übrigen  Seiten  des  ökonomischen ­
  Lebens  in  Rußland  in  der  uns  interessierenden
Zeitperiode?
Mit  Bezug  auf  die  Industrie  muß  zunächt  konstatiert
werden,  daß  sie  um  jene  Zeit  tatsächlich  schon  einige  Fortschritte ­
  gemacht  hatte.  Allerdings  waren  dieselben  nicht  beträchtlich. ­
  Indessen  war  auch  hier  eine  Situation  geschaffen,
die  gebieterisch  eine  Änderung  der  socialen  Verhältnisse
forderte.
Bekanntlich  ist  die  russische  Industrie  auf  Peter  den
Großen  zurückzuführen,  der  zuerst  Manufakturfabriken  in
seinem  Lande  gegründet  hat.  Um  jene  Zeit,  d.  h.  im  XVIII.
Jh.,  lagen  die  sozialen  Verhältnisse  in  Rußland  so,  daß  die
Fabriken  ohne  fronpflichtige  Arbeit  nicht  hätten  bestehen
können.  Es  gab  nämlich  noch  keine  freien  Arbeiter.  Auch
war  die  fronpflichtige  Arbeit  wegen  der  niedrigen  Stufe  der
damaligen  Technik  viel  lohnender  als  jede  andere.  So  kam
es  denn,  daß  alle  Industriezweige  mit  der  herrschenden  fronpflichtigen ­
  Arbeit  gegen  Ende  des  XVIII.  Jh.  nicht  nur  den
inländischen  Markt  versorgen,  sondern  auch  nach  dem  Ausland ­
  exportieren  konnten. 3 )
Die  Lage  wurde  aber  eine  ganz  andere  im  XIX.  Jh.,
als  die  Technik  es  ermöglichte  die  Ffandarbeit  durch  die
Maschine  zu  ersetzen.
Die  fronpflichtige  Arbeit  ließ  sich  nur  sehr  schwer
einer  Produktionsweise  anpassen,  die  mit  technisch  vollb

  Vgl.  Sem.  195—7.  —  2 )  T.-Bar.  I.  81-82.
        <pb n="97" />
        —  86

kommeneren  Mitteln  arbeitete,  und  wurde  darum  zum  hemmenden ­
  Faktor  des  industriellen  Fortschrittes.  Es  hörte  die
Entwickelung  der  Industriezweige  mit  fronpflichtiger  Arbeit
nun  auch  wirklich  auf.  Da  entstanden  neue,  nämlich  die
bäuerlichen  Fabriken  neben  den  fronpflichtig  bedienten,
welche  vorwiegend  auf  die  Befriedigung  des  Bedarfs  der
staatlichen  Verwaltung  berechnet  waren.
Schon  in  der  zweiten  Hälfte  des  XV11I.  Jh.  war  das
Hausgewerbe  in  Rußland  unter  den  Bauern  zu  einiger  Blüte
gelangt.  Die  weitere  Entwickelung  des  bäuerlichen  Gewerbes
wurde  nun  sowohl  seitens  der  Regierung,  als  auch  seitens
der  Fronherren  begünstigt.  Das  lag  in  beider  eigenstem ­
  Interesse.  Und  so  konnten  denn  am  Anfang  des
XIX.  Jh.  bereits  bäuerliche  Fabrikanten  tätig  sein.  Aber  auch
noch  etwas  anderes  wurde  von  wesentlicher  Bedeutung  für
die  Entwickelung  der  russischen  Industrie.  Mit  der  Zunahme
der  städtischen  Bevölkerung  und  mit  der  teilweisen  Ablösung
des  Frondienstes  der  Bauern  durch  Fronabgaben,  besonders
in  den  Industrie-Gegenden,  stieg  auch  die  Zahl  der  freien
Arbeiter  in  den  Fabriken.  So  betrug  ihre  Zahl  am  Anfang
des  XIX.  Jh.  insgesamt  schon  48  %  aller  Fabrikarbeiter.
Diese  Zahl  wuchs  fortgesetzt,  wenn  auch  nur  sehr  langsam.
Um  diesen  Prozeß  zu  verdeutlichen,  geben  wir  hier  zwei
statistische  Daten  wieder. 1 )

Jahreszahl

Zahl  der

Gesamtzahl

Davon  freie

Prozentsatz  der

Fabriken

der  Arbeiter

Lohnarbeiter

freien  Lohnarbeiter

1804

2  423

95  202

45  625

48%

1825

5  261

210  568

114  515

54%

Die  Fabriken,  die  mit  staatlicher  Unterstützung  entstanden ­
  waren  und  die  für  den  Staat  arbeiteten,  gehörten
zu  den  privilegierten  Etablissements  und  bedienten  sich  fast
ausschließlich  fronpflichtiger  Arbeit.  Sie  befanden  sich

i)  Vgl.  T.-Bar  I.  85  u.  89.
        <pb n="98" />
        —  87  —  •

hauptsächlich  in  den  Händen  des  Hochadels.  Nur  ein  Teil
von  ihnen  gehörte  Großkaufleuten.  Die  Fabriken  mit  der
freien  Lohnarbeit  zählten  zu  den  kleineren  Etablissements.
Sie  produzierten  für  den  Bedarf  der  breiten  Volksschichten.
In  dieser  Weise  arbeitete  vor  allem  die  Baumwoll-Textilindustrie,
  die  sich  im  XIX.  Jh.  mächtig  entwickelte.  Sie
befand  sich  zum  großen  Teile  in  den  Händen  von  Fabrikanten, ­
  die  sich  aus  der  Mitte  der  Leibeigenen  emporgearbeitet ­
  hatten.
So  gibt  es  denn  am  Anfang  des  XIX.  Jh.  in  Rußland
die  alte  fronpflichtig  bediente  Fabrik,  die  in  ihrer  Entwickelung
infolge  der  Anwendung  der  unfreien  Arbeit  gehemmt  wird,
und  trotz  ungünstiger  Verhältnisse  auch  die  neue,  moderne
Fabrik,  die  auf  kapitalistischer  Basis  fußt.
Diese  neuzeitliche  Fabrik,  die  ohne  unmittelbare  Unterstützung ­
  seitens  der  Regierung  blieb  und  die  nur  auf
Massenkonsumtion  angewiesen  war,  hätte  selbstverständlich
die  englische  Konkurrenz  nicht  aushalten  können,  wenn  ihr
nicht  die  staatliche  Protektionspolitik  zu  Hilfe  gekommen  wäre.
Und  hier  ist  der  Ort  von  der  damals  besonders  in
Deutschland  sehr  berüchtigten  protektionistischen  Politik  der
russischen  Regierung  zu  sprechen.  Kein  geringerer  unter
den  Deutschen  als  Friedrich  List  fühlte  sich  berufen  seine
bekannte  Meinung  darüber  zugunsten  Rußlands  abzugeben.
»Es  ist  Torheit,  —  sagt  er  in  seinem  »Nationalen  System«  —
wenn  man  diese  Fortschritte  (d.  h.  diejenigen  der  russischen
Produktion  und  des  russischen  Handels)  verkleinern  will
und  sich  in  Klagen  über  die  Nachteile  gefällt,  welche  dadurch
den  nord-östlichen  Provinzen  Deutschlands  verursacht  worden
sind.  Jede  Nation  wie  jedes  Individuum  ist  sich  selbst  am
nächsten.  Rußland  hat  nicht  für  die  Wohlfahrt  Deutschlands
zu  sorgen.  Deutschland  sorge  für  Deutschland,  wie  Rußland
für  Rußland  sorgt.« 1 )  Und  Rußland  hat  zum  Schutze  seiner
Industrie  von  jeher  seine  Protektions-  bezw.  Prohibitions-  i)

i)  List  177/8.  —
        <pb n="99" />
        •  —  88  —

Politik  getrieben.  Diese  schutzzöllnerische  Politik  wurde
auch  später  fortgesetzt.  Nur  eine  kurze  Zeit,  und  zwar  unter
Alexander  I.,  war  man  zum  Freihandel  übergegangen.  Es  ist
die  Rede  von  dem  sog.  liberalen  Tarif,  der  von  1819  bis  1822
in  Kraft  war.  Kankrin  schreibt  ihn  dem  Wiener  Kongreß  zu,
dessen  Beschlüsse  den  Artikel  über  freien  Handel  enthielten. 1 )
Das  mag  gewiß  die  nächste  Ursache  des  neuen  Tarifs  von
1819  gewesen  sein.  Man  muß  aber  auch  nicht  die  Stimmung
außer  acht  lassen,  welche  damals  in  Rußland  vorherrschend
war.  Die  Preissteigerung  der  Manufakturprodukte,  bewirkt
durch  die  protektionistische  Politik  Katharinens  II.  (der  Tarif
von  1793)  und  ihres  Nachfolgers  Paul  I.,  hatte  nämlich  eine
starke  Opposition  seitens  der  Agrarier  hervorgerufen.  Diese
Opposition  wurde  noch  stärker,  als  die  liberale  Ära  unter
Alexander  I.  eintrat  und  A.  Smith  durch  eine  russische
Ausgabe  seines  Hauptwerkes  mächtigen  Einfluß  auf  die
Geister  ausübte.  Es  begann  eine  starke  freihändlerische
Bewegung,  welche  auch  in  der  damaligen  russischen  Literatur
ihren  Ausdruck  fand.  In  den  Regierungskreisen  bildeten
sich  zwei  Parteien:  eine  agrar-freihändlerische  und  eine
andere  protektionistische,  die  durch  die  Vertreter  der  industriellen ­
  Interessen  unterstützt  wurde.  Zuerst  hat  sich
jedoch  Alexander  I.  trotz  seiner  freihändlerischen  Sympathien
genötigt  gesehen,  als  er  sich  dem  Kontinentalsystem  anschließen ­
  mußte,  den  streng  prohibitiven  Tarif  im  J.  1811
zu  erlassen.  Dieser  Tarif  galt  bis  1816.  Der  neue  Tarif
vom  31.  März  1816  trug  schon  einen  milderen  Charakter,
bis  endlich  im  ].  1819  der  berühmt  gewordene  sog.  liberale
Tarif  in  Kraft  trat.  Die  Freihändler  konnten  sich  aber  nicht
lange  ihres  Sieges  freuen,  denn  1822  ist  man  wieder  zum
alten  protektionistisch-prohibitiven  System  zurückgekehrt.
Sementkowsky  meint  in  seiner  Arbeit  über  G.  Kankrin,  daß
dieser  Tarif  wenn  nicht  ganz  Kankrins  Werk,  so  doch  nicht
ohne  seinen  Einfluß  entstanden  sei. 2 )  (Kankrin  war  um
1)  Vgl.  Ök.  242.  -  2)  Semtk.  38.
        <pb n="100" />
        80  —

diese  Zeit  Mitglied  des  Staatsrats  für  das  Departement  der
Reichs-Ökonomie.)
Der  liberale  Tarif  war  von  zu  kurzer  Dauer,  als  daß
man  irgendwelche  Folgerungen  daraus  ziehen  könnte.  Eines
zeigte  er  nur,  daß  nämlich  die  russische  Industrie,  durch
Schutzzölle  gefördert  und  erhalten,  nicht  imstande  war,  die
ausländische  Konkurrenz  zu  bestehen.
Folgende  Tabelle,  die  uns  ziffermäßig  Auskunft  über
die  Einfuhr  ausländischer  Waren  in  den  Jahren  1816—1822
gibt,  mag  das  veranschaulichen.

Einfuhr  in  Rubeln.

Jahre

Insgesamt

Über  die  europäische
Grenze

1816

129  801  061

100  921  632

1817

167  543  327

146  332  362

1818

188  581  417

165  778  870

1819

185  320  236

155  454  992

1820

254  416  116

227  349  564

1821

218  623  870

196  162  343

1822

158  010  698

141  656  669

(Bl.  1.  117.)

Graf  Nesselrode,  so  erzählt  uns  Fr.  List  in  seinem
»Nat.  System«,  »erklärte  in  einem  offiziellen  Zirkular  von  1821,
Rußland  sehe  sich  durch  die  Umstände  genötigt,  ein  unabhängiges ­
  Flandelssystem  zu  ergreifen:  die  Produkte  des
Reichs  fänden  auswärts  keinen  Absatz,  die  inneren  Fabriken
seien  ruiniert  oder  auf  dem  Punkt  ruiniert  zu  werden,  alle
Barschaften  des  Reichs  strömten  nach  dem  Ausland,  und
die  solidesten  Handelshäuser  seien  dem  Einsturz  nahe.« 1 )
Zudem  war  die  Lage  der  Staatsfinanzen  besonders
kritisch.  Die  Hauptquelle  der  Einnahmen  bildeten  die  Steuern,
mit  welchen  die  niederen  Schichten  des  Volkes  hauptsächlich

&amp;gt;)  List  177.
        <pb n="101" />
        -  90  —

und  immer  mehr  belastet  wurden.  Von  diesen  niedereren
Volksklassen  aber  wurden  außer  Geldabgaben  auch  noch
Naturalabgaben  erhoben.  So  wurde  die  Zahlungsfähigkeit
dieser  Volksklassen  immer  geringer.  Was  aber  besonders
nachteilig  auf  die  ganze  Finanzlage  des  Staates  wirkte,  das
war  die  Geldmißwirtschaft,  besonders  das  sog.  Assignatenwesen, ­
  das  sich  schließlich  zu  einer  Volkskalamität  steigerte.
Die  Assignaten  wurden  zuerst  im  Jahre  1769  von
Katharina  II.  ausgegeben,  und  zwar  in  der  Summe  von
40  Mill.  Rubel.  Es  hatte  zwar  Katharina  II.  noch  im  Manifest
vom  28.  Juni  1786  im  eigenen,  wie  im  Namen  ihrer  Nachfolger ­
  heilig  versprochen,  daß  die  Assignaten  nie  die  Summe
von  100  Mill.  Rubel  überschreiten  würden;  aber  bald,
nämlich  4  Jahre  nach  diesem  Manifest,  betrug  die  Zahl  der
Assignatenrubel  schon  die  Summe  von  111  Mill.,  und  nach
5  weiteren  Jahren  150  Mill.  Gleichzeitig  mit  dem  Wachsen
der  Zahl  der  Assignaten  fiel  aber  auch  ihr  Preis.  Und  wenn
die  Zahl  der  Assignatenrubel  unter  Alexander  I.  bis  über
800  Mill.  anwuchs,  so  fiel  auch  der  Preis  des  Assignatenrubels ­
  bis  auf  24V 5  Kop. 1 )
Folgende  Tabelle  veranschaulicht  uns  das  Verhältnis
des  Preises  der  Assignaten  zu  ihrer  Menge.

Jahreszahl

Menge  der  Assignaten
in  Rubeln

Preis  eines  Silberrubels
in  Assignaten

Januar  1797

157  703  640

123  Kop.

1801

212  689  335

151  „

1810

533  201  300

251  „

V

1811

579  373  880

400  „

1816

825  826  700

493  „

Juli

1817

836  000  000

383  „
(Krz.  Übers.  109.)

Durch  das  Manifest  vom  16.  April  1817  wurde  die
Ausgabe  neuer  Assignaten  eingestellt.  In  demselben  Jahre

•)  Dr.  Schm.  65
        <pb n="102" />
        —  91

wurden  auf  Antrag  des  damaligen  Finanzministers  Gurjew
die  Maßregln  getroffen,  wonach  jährlich  30  Mill.  Rubi,  zur
Einlösung  der  Assignaten  verwendet  werden  sollten.  In
5  Jahren  hat  man  denn  auf  diese  Weise  240  223  690  Assignatenrubel ­
  eingelöst,  der  Preis  aber  des  Assignatenrubels
blieb  fast  unverändert,  wie  uns  folgende  Tabelle  zeigt.

Jahreszahl

Menge  der  Assignaten
in  Rubeln

Preis  eines  Silberrubels
in  Assignaten

Januar  1821

685  172  545

373  Kop.

„  1823

595  776  310

372  „

(Krz.  Übers.  110.)

Zwecks  Durchführung  dieser  Maßregel  hat  man  zwei
6 n /o  Anleihen  gemacht  und  auf  diese  Weise  das  Budget
mit  über  100  Mill.  Rub.  Schulden  belastet,  aber  dadurch  zur
Verbesserung  der  Finanzlage  nichts  beigetragen.
Der  damalige  Finanzminister  Gurjew  wußte  keine
Mittel,  um  diese  überaus  kritische  Finanzlage  zu  bessern. 1 )
Und  so  mußte  er  denn  im  J.  1823  den  Platz  räumen  und
ihn  Kankrin  überlassen.  Die  Lage,  welche  Kankrin  gefunden
hatte,  schildert  er  selbst  in  einer  Übersicht  seiner  Tätigkeit
folgendermaßen:  »Der  Stand  der  Finanzen  war  1823  nach
mehreren  Seiten  hin  ungünstig  und  selbst  der  innere  Wohlstand ­
  des  Reiches  schwankte.  Die  Wunden  vom  Jahre  1812
waren  noch  nicht  alle  geheilt.  Der  sogenannte  liberale  Tarif  i)
i)  Es  sei  hier  jedoch  bemerkt,  daß  J.  Kaufmann  in  seiner  Arbeit: ­
  »Aus  der  Geschichte  des  Papiergeldwesens  in  Rußland«  (in
russischer  Sprache)  einer  anderen  Meinung  über  Gurjew  Ausdruck  gibt.
Er  behauptet,  daß  Gurjew  sich  schon  mit  dem  Gedanken  einer  durchgreifenden ­
  Geldreform  getragen  habe,  welche  nach  dem  von  Alexandre
Grant  (»Observations  sur  le  papier  monnoie  de  la  Russie.«  Londres
1823)  entworfenen  Plane  vollzogen  werden  sollte.  (Vgl.  J.  Kaufman  n
»Aus  der  Gesch.  d  Pap.  in  Rußland«.  St.  Petersburg  1909.  S.  53—55).
Diese  Behauptung  erscheint  mir  aber  kaum  glaubhaft.  Ich  fand  sie
auch  nirgends  mehr  bestätigt.
        <pb n="103" />
        92

von  1819  hatte  viele  Fabriken  vernichtet,  die  später,  von
1822  an,  sich  wieder  allmählich  beleben  konnten;  das  Geld
hatte  einen  trägen  Umsatz;  das  Getreide  fiel  stark
im  Preise;  die  Abgabenzahlung  war  schwach;  die  Regierungsbehörden ­
  fanden  beim  Publikum  wenig  Vertrauen,  teils
wegen  der  Ungenauigkeit  in  den  Zahlungen,  teils  wegen  der
Strenge  der  gegen  Privatleute  ergriffenen  Maßregeln,  besonders ­
  im  Finanzministerium.« 1 )

II.  Kapitel.
G.  Kankrins  Wirken.
Jn  der  ersten  Hälfte  des  XIX.  Jh.  war  es  in  Rußland
meistens  so,  daß  die  Leitung  der  Staatsgeschäfte  sich  in
den  Händen  einer  ganzen  Klasse  erblicher  Karrieristen
befand,  was  auch  noch  heute  nicht  ohne  weiteres  verneint
werden  kann.  Das  Recht  zu  jeder  wichtigeren  Stellung
wurde  ausschließlich  durch  Beziehungen  und  Blutsverwandtschaft ­
  erworben.  Sicherte  eine  Stellung  stetige  und  hohe
Einnahmen  zu,  so  gab  man  dieselbe  ganz  bestimmt  nahen
Verwandten  zur  Besserung  ihrer  materiellen  Verhältnisse,
oder  Sprößlingen  irgendwelcher  einflußreichen,  aber  ruinierten
Familien.  Begünstigung  ohne  jegliche  Kontrolle,  das  war
das  charakteristische  Merkmal  des  damaligen  bureaukratischen
Regierungssystems  in  Rußland. 2 )
Und  deshalb  war  man  in  bureaukratischen  Kreisen
sehr  erstaunt,  als  nun  nach  dem  Sturze  Gurjews  am
22.  April  1823  Kankrin  ans  Ruder  des  Finanzministeriums  kam.
Die  erste  Sorge  Kankrins  nach  seinem  Amtsantritt  war
die  Säuberung  und  Ordnung  des  Ministeriums,  in  dem  bisher ­
  Chaos  und  Mißwirtschaft  geherrscht  hatte.  In  dieser
Hinsicht  hat  Kankrin  alle  seine  Tatkraft  entfaltet,  so  daß  er

B  Übers.  66/7.'—  2 )  Vgl.  BI.  [.  132.
        <pb n="104" />
        -  93  —

nach  dem  Thronwechsel  schon  im  Jahre  1826  sein  Programm
Nikolaus  I.  unterbreiten  konnte.
»Das  ganze  jetzt  angenommene  Finanzsystem  —  hieß
es  in  diesem  Programm  —  stützt  sich  auf  den  einfachen
Grundsatz,  daß  das  Volk  verpflichtet  ist,  jährlich  den  zum
Unterhalt  des  Staates  nötigen  Fonds  zusammenzubringen.
Aber  die  Bedürfnisse  des  Staates  müssen  ihrerseits  auf
solche  Weise  in  Maß  gehalten  werden,  daß  deren  Deckung
nicht  eine  zu  große  Belastung  und  noch  weniger  eine  Verarmung ­
  der  Bevölkerung  hervorrufe.« 1 )  Aus  diesem  allgemeinen ­
  Grundsatz  heraus  fließen  nun  im  weiteren  die  besonderen ­
  Regeln,  welche  Kankrin  in  seinem  Programm  aufstellt. ­
  Die  wichtigeren  von  ihnen  sind  folgende:
1.  Man  solle  sich  mit  den  tatsächlichen  Einnahmen
des  Staates  begnügen,  also  neue  Anleihen  vermeiden,  besonders ­
  ausländische,  und  vor  allem  solle  man  sich  noch
mehr  als  vor  Anleihen  hüten  Assignaten  neu  herauszugeben.
Ebenso  sollen  neue  Abgaben  möglichst  vermieden  werden.
Man  müsse  auch  immer  den  Staatskredit  im  Auge  behalten,
um  ihn  zu  erhalten  und  zu  schonen,  ohne  aber  zu  große
Opfer  in  dieser  Hinsicht  zu  bringen.
2.  Man  solle  den  Belasteten  möglichst  Erleichterungen
verschaffen,  schon  existierende  Einnahmequellen  zu  erhöhen
suchen  und  andere  nicht  versiegen  lassen.
3.  Man  solle  auf  alle  mögliche  Weise  den  Handel,  sowohl ­
  den  inländischen  als  auch  den  auswärtigen,  zu  beleben
suchen,  ebenso  die  Entwickelung  der  Fabriken  und  aller
Zweige  der  nationalen  Produktion  überhaupt  fördern,  insoweit ­
  hier  der  Einfluß  des  Finanzministeriums  reicht.
4.  Man  solle  überall,  wo  es  nur  angängig  ist,  Mißbräuchen ­
  vorzubeugen  suchen;  überhaupt  solle  der  Geschäftsgang ­
  des  Ministeriums  verbessert  werden.

h  Bl.  1.  128
        <pb n="105" />
        -  04  —

5.  Es  müsse  ein  Reservekapital  zu  Kriegszwecken
gebildet  werden,  um  in  der  Not  die  Neuausgaben  der
Assignaten  zu  vermeiden.
6.  Es  solle  die  Lage  der  Kronbauern  verbessert  werden.
7.  Der  Bergbau  und  das  Forstwesen  sollen  gefördert
werden.  Usw.’)
Es  ist  zu  bemerken,  daß  in  dem  hier  angeführten
Programm  die  Geldreform  noch  gar  nicht  erwähnt  ist,  welche
in  den  Jahren  1839—1843  durchgeführt  wurde  und  welche
in  Rußland  auf  immer  mit  Kankrins  Namen  verknüpft
bleiben  wird.
Die  zwei  letzten  Regierungsjahre  Alexanders  I.  ausgenommen, ­
  fällt  die  ganze  Tätigkeit  Kankrins  in  die  Regierungszeit ­
  Nikolaus  I.
Nach  der  Dekabristen-Revolte  wurde  die  schon  unter
Alexander  I.  begonnene  Reaktion  unter  Nikolaus  1.  noch
stärker,  besonders  in  der  Armee.  Die  Bauernfrage,  mit
welcher  sich  Nikolaus  I.  in  den  ersten  Jahren  seiner  Regierung ­
  gleich  Alexander  I.  zu  befassen  für  nötig  hielt,
wurde  bald  gänzlich  vergessen.  Währenddes  verschlimmerte
sich  die  Lage  der  Leibeigenen  immer  mehr,  so  daß  ihre
Unzufriedenheit  während  der  Regierungszeit  Nikolaus  I.  je
weiter  desto  häufiger  sich  in  offenen  Aufständen  kundgab. 2 )
Als  ausgesprochener  Autokrat  in  seinem  Lande  hatte
Nikolaus  I.  es  sich  zur  Aufgabe  gemacht,  auch  nach  außen
seinen  Einfluß  zwecks  Wahrung  der  monarchistisch-konservativen ­
  Prinzipien  auszudehnen.  Wohl  mit  aus  diesem
Grunde  unterstützte  er  den  Sultan  gegen  Mehemed-Ali  im
J.  1832,  was  Rußland  allein  5  Mill.  Rub.  gekostet  hat.
Duldete  nun  aber  Nikolaus  I.  fast  keinen  Widerspruch
seitens  seiner  Minister  und  unterwarf  er  sich  vielleicht  nur
in  technischen  Verwaltungsfragen  der  Meinung  der  Fachmänner, ­
  so  war  sein  Verhältnis  zu  Kankrin  ganz  anders.
Der  letztere,  obschon  vom  Kaiser  persönlich  gar  nicht  ge-1)

  Bl.  1.  128  130.  -  2)  Sem.  242—292.
        <pb n="106" />
        —  95  —

liebt,  hat  sehr  oft  den  liebsten  Plänen  des  Kaisers  widersprochen ­
  und  ist  meistens  mit  seiner  Ansicht  gegen  die  des
Kaisers  durchgedrungen.  Das  ist  aber  nur  dadurch  erklärlich, ­
  daß  neben  dem  Vertrauen,  welches  der  Kaiser
Kankrin  in  Fachsachen  entgegenbrachte,  beide,  trotz  der
Verschiedenheit  der  Ansichten  im  einzelnen,  doch  in  dem
Grundprinzip  übereinstimmten,  daß  nämlich  an  dem  status
quo  des  Monarchismus  nicht  gerüttelt  werden  darf,  will
man  nicht  die  Revolution  heraufbeschwören. 1 )
Der  Ausspruch  von  Baron  Louis:  »Faites-moi  de  la
bonne  politique  et  je  vous  ferai  de  bonnes  finances«  gewinnt
bei  der  Besprechung  der  finanzwirtschaftlichen  Tätigkeit
Kankrins  mehr  als  irgendwo  seine  Berechtigung.  Es  ist
nicht  nur  schwer,  mit  schlechten  Finanzen  gute  Politik  zu
machen,  sondern  auch  bei  schlecht  getriebener  Politik  eine
gute  Finanzlage  zu  schaffen,  ja  das  ist  kaum  möglich,  denn
Politik  und  Finanzen  stehen  in  dem  engen  Zusammenhang
von  Ursache  und  Wirkung.
Wenn  man  dies  immer  bei  der  Beurteilung  der  finanzwirtschaftlichen ­
  Tätigkeit  nach  ihren  Erfolgen  hin  im  Auge
behalten  muß,  so  ist  hier  noch  vor  allem  wichtig  die  besonderen ­
  Begleiterscheinungen  nicht  außer  acht  zu  lassen,
welche  die  reaktionäre  Politik  Nikolaus  I.  kennzeichnen  und
welche  auch  nicht  ohne  Einwirkung  auf  die  Staatswirtschaft
bleiben  konnten.  Mehrere  Kriege  während  dieser  Periode,
welche  in  den  Jahren  1827—1832  allein  an  außerordentlichen
Ausgaben  396  298  270  Ass.  Rub.  verschlangen,  dann  Missernten, ­
  die  gegen  100  Mill.  Rub.  Ausgaben  aus  den  Staatskassen ­
  erforderten,  Choleraepidemien  und  andere  Begleiterscheinungen ­
  der  traurigen  russischen  Zustände  —  all  das
war  wahrlich  nicht  dazu  angetan,  Kankrin  die  finanzwirtschaftliche ­
  Arbeit  zu  erleichtern.
Daß  aber  Kankrin  trotzdem  vieles  und  wertvolles
während  seiner  ganzen  Tätigkeit  geleistet  hat,  das  muß  man
')  Vgl.  Gegenwart  11.  296;  310/11.

1
        <pb n="107" />
        —  96  —

vollauf  anerkennen  und  seiner  Ausdauer,  seiner  Planmäßigkeit ­
  und  seiner  Tatkraft,  mit  welcher  er  zu  Werke  ging,
zuschreiben.
Die  allgemeine  wirtschaftliche  Lage,  welche  wir  oben
kennen  gelernt  haben  und  welche  Kankrin  nun  beim  Amtsantritt ­
  vorfand,  war  in  vieler  Hinsicht  kritisch.  Besonders
schlecht  war  die  Lage  der  Staatsfinanzen,  welche  Gurjew
hinterlassen  hatte.  Das  Budget  der  letzten  Jahre  arbeitete
mit  beständigen  Defiziten  —  und  der  Staatsbankrott  stand
unmittelbar  bevor.  Kankrin  setzte  vor  allem  hier  alle  seine
Tatkraft  ein.
Zuerst  wandte  sich  Kankrin  gegen  das  von  Gurjew
angenommene  System,  wonach  jährlich  30  Mill.  Rub.  zur
Einlösung  der  Assignaten  bestimmt  waren,  und  schaffte  es
ab.  Seitdem  blieb  die  Assignatenmasse,  die  am  1.  Januar  1824
eine  Summe  von  595  776  310  Rub.  betrug,  konstant  bis  zum
Jahre  1843,  worauf  sie  durch  Kredit-Billete  ersetzt  wurde.')
Gleichzeitig  wurden  durch  diese  Veränderung  in  Wegfall ­
  gekommene  Geldsummen  und  durch  eine  5%  Rotschildsche
  Anleihe  angesammelte  Summen  zur  Bildung
eines  Reserve-Kapitals  für  Kriegszwecke  verwendet,  um
ungünstigen  Verhältnissen  und  besonders  neuen  Ausgaben
der  Assignaten  vorzubeugen. 2 )
Was  die  Schuldentilgung  anbelangt,  so  hat  Kankrin
von  Anfang  an  den  Grundsatz  ausgesprochen  und  festgehalten, ­
  daß  »eine  maßlos  forcierte  Verwendung  des  Kapitals
zur  Einlösung  den  erwarteten  Erfog  nicht  haben  kann,  da
die  guten  Bedingungen  beim  Abschluß  einer  Anleihe  von
den  derzeitigen  Konjunkturen  abhängen,  nicht  aber  von
einem  vorherigen  Hinauftreiben  der  Fonds.« 8 )
Staatssschulden,  zu  welchen  auch  Kankrin  nicht  bloß
ein  Mal  seine  Zuflucht  suchen  mußte,  und  Militärausgaben
bildeten  die  Hauptlast  der  Budgets,  welche  ins  Gleichgewicht
zu  setzen  nun  die  erste  Aufgabe  seines  Bemühens  war.
i)  Bl.  1.  120.  -  2 )  Übers.  59;  Semtk.  42.  —  8 )  Übers.  59/60.
        <pb n="108" />
        —  97  -

Zu  diesem  Zwecke  suchte  Kankrin  zuerst  nach  Möglichkeit ­
  die  Ausgaben  zu  vermindern.  »Diese  Verminderung  —
sagt  er  in  seiner  »Übersicht« 1 )  traf  besonders  das  Finanzministerium, ­
  außerdem  aber  auch  in  erheblicher  Weise  die
Ausgaben  für  das  Kriegsministerium,  da  der  Finanzminister
nach  genauer  Kenntnisnahme  der  Details  der  Proviant-  und
Kommissariatverwaltung  die  Möglichkeit  einer  bedeutenden
Verkürzung  der  Anschlagssummen  dieser  Ressorts  nachwies.«
Außerdem  wurde  noch  für  1824  und  für  das  folgende  Jahr
beschlossen,  5000  Rekrutenquittungen,  jede  zum  Preise  von
2000  Rub.  Banco,  auszugeben.  Diese  letztere  Maßregel,  wie
auch  Kankrin  selbst  betont,  wurde  stark  getadelt. 2 )  Auf
diese  Weise  wurde  es  denn  möglich,  daß  schon  im  Jahre
1825  »die  natürliche  Balance  des  Staats-Budgets  —  wie  dieselbe ­
  »Übersicht«  besagt’)  —  wieder  hergestellt«  wurde.
Das  Verdienst  Kankrins  hinsichtlich  der  Verminderung
des  Militärbudgets  ist  nicht  zu  verkennen,  wenn  man  bedenkt, ­
  daß  er  in  den  ersten  12  Jahren  die  Militärausgaben,
trotz  dreier  großer  Kriege,  von  187  Milk  bis  151  Milk  herabgesetzt ­
  hat.  Nur  in  den  letzten  Jahren  seiner  Ministerzeit
waren  diese  Ausgaben  wieder  bis  169  Milk  gestiegen,  diese
Summe  blieb  aber  immerhin  noch  um  20  Milk  geringer  als
diejenige,  welche  er  bei  seinem  Amtsantritt  vorgefunden  hatte.
Außer  der  Verminderung  der  Ausgaben  traf  Kankrin
zur  Besserstellung  des  Budgets  auch  andere  finanzwirtschaftliche ­
  Maßnahmen.  In  erster  Reihe  ist  hier  die  Getränkeregie ­
  zu  erwähnen.
Die  Erhebung  der  Getränke-Steuer  wurde  im  Jahre  1781
geregelt  und  erfolgte  seitdem  bis  zum  Jahre  1819  durch
Verpachtung.  Im  Jahre  1819  wurde  auf  Grund  des  Manifestes ­
  vom  2.  April  1817  eine  Staatsverwaltung  der  Getränke-Steuer
  eingeführt,  wobei  die  Absicht,  die  »Staatseinnahmen
durch  Zuschlag  des  ganzen  Pächtergewinnes  zu  vergrößern«, 4 )
nicht  die  letzte  Rolle  gespielt  haben  mag.  Darin  hat  man

*)  Übers.  68.  —  2 )  Übers.  69.  —  3 )  Übers.  69.  —  4 )  Übers.  67.
        <pb n="109" />
        —  98  —

sich  jedoch  getäuscht.  Infolge  unredlicher  Handlungen  der
Beamten  fielen  die  Einnahmen  von  Jahr  zu  Jahr.  Im  Jahre
1826  hat  man  deshalb  die  Frage  der  Getränkeregie  von
neuem  erörtert.  Von  allen  Vorschlägen  kamen  nur  zwei
in  Betracht,  und  zwar:  Pacht  und  Akzise.  Kankrin  war  der
Anhänger  der  Getränkepacht,  und  er  ist  schließlich  mit  seiner
Meinung  gegen  die  der  Opposition  durchgedrungen 1 ).  Die
Getränkepacht  wurde  denn  auch  am  1.  Januar  1827  wieder
eingeführt.  Das  muß  jedoch  als  ein  großer  Mißgriff  Kankrins
bezeichnet  werden.  Doch  hat  er  in  seiner  irrtümlichen  Ansicht ­
  bezüglich  dieser  Pacht  seine  ganze  Ministerzeit  hindurch ­
  hartnäckig  festgehalten.  Eine  Abweichung  davon
bildet  nur  die  Getränke-Akzise,  welche  vom  11.  November
1834  ab  in  Transkaukasien  erhoben  wurde. 2 )
Zwecks  Vermehrung  der  Einnahmen  ist  im  Jahre  1838
die  Tabak-Akzise  eingeführt  worden. 8 )  Das  ist  auch  die
einzige  neue  Auflage,  welche  Kankrin  überhaupt  bewirkt
hat,  da  neue  Auflagen  seiner  Meinung  nach  möglichst  vermieden ­
  werden  sollten.
Trotz  aller  der  oben  erwähnten  Maßnahmen  hat  Kankrin
jedoch  nicht  vermocht,  das  Budget  vor  Störungen  zu  bewahren. ­
  Infolge  von  Mißernten  und  Kriegen,  doch  »auch
--  wie  er  selbst  sagt  —  weil  die  gespannte  Finanzlage  nicht
erlaubte,  in  guten  Jahren  Reservefonds  für  ungünstige  Jahre
zu  bilden«  (ein  Umstand,  auf  den  er  wiederholt  hingewiesen
hat),  traten  in  einigen  Jahren,  so  besonders  1834,  1835,  1841
und  1842,  Defizite  zutage,  welche  durch  verschiedene  Anleihen ­
  gedeckt  werden  mußten. 4 )
Vergleicht  man  aber  die  Budgets  z.  B.  von  1827  und
von  1843,  so  bemerkt  man  immerhin,  daß  die  Einnahmen
von  1843  im  Vergleich  mit  1827  ziemlich  gestiegen  sind.
So  beträgt  der  Zuwachs  im  Jahre  1843  gegen  1827  (in
runden  Zahlen):  i)
i)  Bl.  I.  143/4.  —  2)  Bl.  I.  171/2.  —  «)  Bl.  I.  192.  —  &amp;lt;)  Übers.  69-72.
        <pb n="110" />
        —  99  —

der  direkten  Steuern  10  Mill.  Rb.
der  Zolleinnahmen  13  „  „
der  Getränkesteuer  23  „  „
der  neuen  Tabak-Akzise  800  000  Rb.
der  übrigen  Rubriken  zusammen  .  .  12  Mill.  Rb.
(Übers.  72.)
Diesen  unleugbaren  Tatsachen  müssen  jedenfalls  auch
andere  gegenübergestellt  werden,  und  zwar  der  Zuwachs
der  Staatsschulden,  welche  am  1.  Januar  1834  die  ansehnliche ­
  Summe  von  933  871  673  Ass.  Rub. 1 )  betrug  gegenüber
350  650  000  Ass.  Rub.  vom  1.  Januar  1826. 2 )  Dann  ist  es
auch  nötig  die  Zunahme  der  Bevölkerung  zu  berücksichtigen. ­

Dessenungeachtet  kann  und  soll  der  Fortschritt,  welcher
uns  auch  äußerlich  in  den  Budgets  entgegentritt  und
welcher  von  Kankrin  auf  bestimmten  Gebieten  erzielt
worden  ist,  nicht  geleugnet  werden.
R.  J.  Sementkowsky  hat  in  seiner  Arbeit  über  Kankrin
ihn  als  russischen  Colbert  bezeichnet. 3 )  Und  zwar  nicht
ganz  mit  Unrecht.
Wie  Colbert,  so  war  auch  Kankrin  zielbewußter  Merkantilist. ­
  Sein  Augenmerk  hatte  er  immer  auf  die  Industrie
und  den  Handel  als  sicherste  Quellen  des  Volkswohlstandes
gerichtet.  Der  Ackerbau,  meinte  er,  werde  sich  dadurch
schon  von  selbst  heben.
Kankrin  war  aber  bekanntlich,  wie  wir  schon  aus  dem
ersten  Abschnitt  unserer  Arbeit  wissen,  nicht  der  Freund
der  Großindustrie,  da  diese  »die  Sicherheit  des  Staates  durch
die  übergroße  Menge  von  taglöhnerischem  Pöbel«  sehr  gefährdet. ­
 4 )  Dieselben  Ansichten  teilte  man  damals  auch  in
höheren  Kreisen  der  russischen  offiziellen  Welt.  Mit  Vorliebe ­
  neigte  man  sich  der  kleineren  sog.  »nationalen  Industrie«
zu,  unter  welchem  Namen  man  die  in  Entwickelung  be-  i)
i)  Bl.  I.  155.  —  2 )  Bl.  I.  121.  —  3 )  Semtk.  51.  —  4 )  Weltr.  104.

I
        <pb n="111" />
        —  100  —

griffene  russische  Hausindustrie  verstand. 1 )  Trotz  alledem
aber  hat  Kankrin  und  die  russische  Regierung  für  die  Entwickelung ­
  der  Hausindustrie  unmittelbar  nichts  getan,  dagegen ­
  alles,  um  dem  russischen  Fabrikwesen  und  damit
auch  dem  gefürchteten  »Fabrikpöbel«  zum  Fortschritt  zu  verhelfen. ­
  So  müssen  persönliche  oder  ständische  Sympathien
oder  Antipathien  auf  die  Seite  geschoben  werden,  wenn  die
Logik  der  realen  Verhältnisse  es  fordert.  Die  Interessen
der  russischen  Staatskasse  waren  es,  die  die  Regierung
trotz  aller  Antipathie  gezwungen  haben,  seit  jeher  das
russische  Fabrikwesen  zum  Gegenstände  ihrer  besonderen
Fürsorge  zu  machen.
Zur  Unterstützung  der  Fabriken  hat  die  russische
Regierung  immer  große  Summen  ausgegeben.  Kankrin  sah
die  üblen  Folgen  einer  solchen  Bevormundung  der  heimischen
Industrie  ein;  und  die  sogenannten  Industrie-Darlehen  wurden
schließlich  aufgegeben.  »Im  Jahre  1823  und  in  den  folgenden
Jahren  —  so  berichtet  Kankrin,  selbst  in  seiner  »Übersicht«
—  stellte  sich  heraus,  daß  die  Fortsetzung  des
Systems  großer  Gelddarlehne  nicht  nur  für  die  Krone  nachteilig, ­
  sondern  auch  für  diejenigen  Fabrikanten,  die  mit  eigenen
Kapitalien  arbeiteten,  schädlich  war,  woher  im  Laufe  der
20  Jahre  nur  in  besonderen  Fällen  unbedeutende  Unterstützungen ­
  gewährt  und  außerdem  diejenigen  Etablissements
aufrecht  erhalten  wurden,  die  der  Krone  schuldeten.« 2 )  »Dagegen ­
  —  lesen  wir  weiter  in  derselben  »Übersicht« 2 )  —  erschien ­
  es  notwendig,  Maßregeln  anderer  Art  teils  zu  treffen,
teils  fortzusetzen.  Hierher  gehören:  das  Festhalten  am
Schutzzollsystem,  die  Verstärkung  des  Kapitals  an  Kenntnissen ­
  und  technischer  Kunst,  die  Begünstigung  der  Einwanderung ­
  nützlicher  Ausländer,  Maßregeln,  die  einen  allgemeinen ­
  günstigen  Eindruck  auf  die  industriellen  Klassen
ausüben  können,  wie  z.  B.  äußere  Auszeichnung  für  solche,
die  sich  hauptsächlich  hervorgetan,  ferner  die  Herstellung  i)

i)  T.-Bar.  I.  300.  -  a )  Übers.  93.
        <pb n="112" />
        —  101  —
einer  näheren  Verbindung  in  dem  Fabrikwesen  überhaupt,
die  Annäherung  unserer  Kaufmannschaft  zur  europäischen
Richtung,  und  andere  nicht  weniger  wichtige  Maßnahmen.«
Zu  demselben  Zwecke  der  Förderung  der  Industrie
wurden  im  Auslande  Agenten  und  Korrespondenten  gehalten,
die  über  alle  neuen  Erfindungen  und  Verbesserungen  auf
den  betreffenden  Gebieten  zu  berichten  hatten,  es  wurden
dann  Fachzeitschriften  und  Bücher  herausgegeben,  Ausstellungen ­
  veranstaltet  u.  a.  m.  Von  besonderer  Wichtigkeit
in  dieser  Hinsicht  ist  auch  das  Technologische  Institut,  das
in  den  Jahren  1825—1828  gegründet  wurde,  und  dann  auch
eine  ganze  Reihe  von  verschiedenen  technischen  Schulen,
die  zur  Hebung  der  technischen  Kenntnisse  und  somit  auch
zur  Förderung  der  Industrie  viel  beigetragen  haben.
Den  Gegenstand  besonderer  Fürsorge  Kankrins  bildete
auch  das  Bergwesen.  War  doch  das  Eisen  für  den  Staat
eines  der  unentbehrlichsten  Produkte.  Und  die  Berghüttenbesitzer ­
  wurden  auf  alle  mögliche  Weise  unterstützt:  mit
Geld,  mit  Land  und  mit  fronpflichtigen  Arbeitern.  Außerdem ­
  wurden  bergtechnische  Schulen  gegründet,  fachtechnische ­
  Zeitschriften  und  Bücher  herausgegeben.  Daneben
wurden  wissenschaftliche  Reisen  von  ausländischen  Gelehrten
begünstigt.  Besonders  ist  die  Forschungsreise  von  A.  Humboldt ­
  zu  erwähnen,  die  auf  Anregung  Kankrins  wegen  der
damals  in  Frage  gestellten  Platinmünze  auf  Staatskosten
unternommen  wurde.  Es  braucht  wohl  kaum  noch  gesagt
zu  werden,  daß  man  auch  durch  den  Grenzzoll  das  Bergwesen ­
  kräftig  unterstützte.  Selbst  der  liberale  Tarif  von
1819  enthielt  so  hohen  Zollsatz  auf  Eisen,  daß  er  einem
Einfuhrverbote  gleichkam.')  Aber  trotz  alledem,  oder  besser
gesagt,  wegen  aller  dieser  reichlichen  Unterstützungen  seitens
der  Regierung  und  besonders  wegen  der  ausschließlich  in
Anspruch  genommenen  fronpflichtigen  Arbeit  wollte  das
Bergwesen  nicht  gedeihen.  So  sank  z.  B.  der  jährliche

h  T.-Bar.  I.  78.
        <pb n="113" />
        102  —

Export  des  Eisens  von  fast  3  Miil.  Pud  in  den  Jahren  1793
bis  95  auf  747  000  Pud  in  den  Jahren  1851—60,  und  während ­
  der  Preis  des  englischen  Eisens  in  der  Periode  von
1824—1850  auf  60  %  gefallen  war,  ist  der  Preis  des
russischen  Eisens  in  derselben  Periode  sogar  um  1  Kop.
für  den  Pud  in  die  Höhe  gestiegen. 1 )  Diese  Tatsachen
zeigen,  daß  die  Eisengewinnung  in  Rußland  wegen  der
zurückgebliebenen  Technik  in  der  oben  bezeichneten  Periode
sogar  einen  Rückstand  zu  verzeichnen  hat.
Durch  die  Reisebriefe  A.  Humboldts  veranlaßt,  hat
Kankrin  dem  Übel  abhelfen  wollen,  indem  er  im  Jahre  1829
den  Gesetzentwurf  über  freie  Arbeiter  für  die  Berghütten
verfaßt  hat.  Der  ganze  Entwurf  aber  fand  keine  Zustimmung
bei  den  Bergbehörden. 2 )
Besser  stand  es  indessen  mit  der  Gewinnung  der
edlen  Metalle.  So  ist  z.  B.  die  Gewinnung  des  Goldes
von  25  Pfund  im  Jahre  1823  auf  ;über  50  000  Pfund  im
J.  1843  gestiegen. 8 )  Besonders  sei  hier  noch  des  Platins
erwähnt,  welches  im  Jahre  1822  am  Ural  entdeckt  wurde.
Die  Ausbeutung  dieses  Metalls  ist  von  11  Pud  im  J.  1827 *  4 )
bis  auf  210  Pud  im  J.  1843  gestiegen. 5 )
Schon  im  vorhergehenden  Kapitel  haben  wir  konstatiert,
daß  im  Anfang  des  XIX.  Jh.  eine  neue  Art  der  Fabrik,
nämlich  die  bäuerliche  mit  freien  taglöhnernden  Arbeitern
entstanden  war.  Neben  dieser  Erscheinung  ist  nun  auch
ein  neuer  Entwicklungsprozeß  zu  verzeichnen,  der  sich  in
der  ersten  Hälfte  des  XIX.  Jh.  allmählich  innerhalb  der
alten  Fakrik  selbst  vollzog.
Es  gab  nämlich  seit  dem  J.  1721  zwei  Arten  von  Fabriken
in  Rußland:  erstens,  fronherrliche  Fabriken,  in  welchen  fronpflichtige ­
  Arbeit  geleistet  wurde,  und  zweitens  die  Fabriken
mit  angesiedeltem  Landbesitz.  Zu  der  letzteren  Art  gehörten
die  Fabriken,  welche  von  der  Regierung  mit  Geld  und  bel
 )  T.-Bar.  I.  78  u.  80.  —  2 )  Anh.  z.  Briefw.  148.  —  8 )  Ök.  90.  —
4 )  Anh.  z.  Briefw.  137.  —  5)  Anh.  z.  Briefw.  137.
        <pb n="114" />
        103  —

siedeltem  Boden  unterstützt  wurden  oder  (welche  die  Erlaubnis ­
  erhielten,  die  Bauern  anzukaufen,  falls  die  Fabrikbesitzer ­
  keine  Standesrechte  dazu  besassen.  Die  rechtliche
Lage  der  Arbeiter  der  Fabrik  der  zweiten  Art  war  von  derjenigen ­
  der  Arbeiter  der  fronherrlichen  Fabrik  dadurch  verschieden, ­
  daß  die  Macht  des  Fabrikbesitzers  über  seine
Arbeiter  im  Gegensatz  zu  den  fronherrlichen  Fabrikanten  eine
beschränkte  war.  Das  Verhältnis  des  Fabrikanten  zu  den
Arbeitern  konnte  hier  von  der  Regierung  geregelt  werden.
Die  Arbeiter  und  die  Fabrik  wurden  als  ein  Ganzes  betrachtet. ­
  Der  Besitzer  einer  solchen  Fabrik  hatte  nicht  das
Recht,  die  Arbeiter  anderswo  zu  veräußern  oder  sie  zu  einer
anderen  Arbeit  als  zu  derjenigen  der  Fabrik  zu  verwenden. 1 )
Doch  ist  übrigens  zu  bemerken,  daß  der  Ankauf  der  Leibeigenen ­
  zu  solchen  Fabriken  schon  im  J.  1816  ganz  verboten ­
  war. 2 )  Dann  war  der  Besitzer  einer  solchen  Fabrik
auch  dadurch  gebunden,  daß  er  nicht  berechtigt  war  ohne
besondere  Erlaubnis  der  Regierung  den  Charakter  seiner
Produktion  zu  ändern  oder  diese  Produktion  zu  schmälern 3 )
War  ein  dermaßen  gebundener  Charakter  der  Produktion
noch  im  XVIII.  Jh.  erträglich,  so  wurde  er  im  XIX.  Jh.
schließlich  infolge  der  Entwickelung  der  Technik  und  des
Fallens  oder  Steigens  der  Nachfrage  unmöglich.  Die  fronpflichtige ­
  Arbeit  entsprach  ebenfalls  nicht  mehr  den  Voraussetzungen ­
  einer  fortgeschrittenen  Technik  und  wurde  ein
Hindernis  der  industriellen  Entwickelung.  Und  so  sehen
wir,  daß  die  Regierung  Nikolaus  I.,  anfänglich  bemüht,  durch
manche  Reformen  dem  bemerkten  Übel  abzuhelfen, 4 )  schließlich ­
  dazu  kam,  daß  sie  auf  Kankrins  Antrag  die  sog.  Fabriken
mit  angesiedeltem  Boden  im  J.  1840  den  Fabrikanten  zum
vollen  Besitz  mit  der  Erlaubnis  überließ,  die  fronpflichtigen
Arbeiter  unter  bestimmten  Bedingungen  in  Freiheit  zu
setzen. 5 )
!)  T.-Bar.  I.  114-115.  —  2 )  T.-Bar.  I.  120.  —  «)  T.-Bar.  I.  115.  —
4 )  T.-Bar.  1  127.  -  6 )  T.-Bar.  I.  130.
        <pb n="115" />
        —  104

Bemerkenswert  ist,  daß  dieses  Gesetz  von  1840  nicht
veröffentlicht  wurde,  wohl  aus  Furcht  vor  Unruhen  der
Arbeiter. 1 )  Trotzdem  dieses  Gesetz  keine  bindende  Kraft
besaß  und  den  Fabrikanten  freie  Hand  ließ,  wurden  die
meisten  fronpflichtigen  Fabrikarbeiter  in  Freiheit  gesetzt,  da
die  Interessen  der  Fabrik  selbst  keine  unfreien  Arbeiter
mehr  forderten.
Für  die  Interessen  der  Fabrikanten  zeigte  Kankrin  stets
bereitwilliges  Entgegenkommen.  Demgegenüber  muß  konstatiert ­
  werden,  daß  er  die  Forderungen  der  Arbeiter  fast
immer  ablehnte.  Handelte  es  sich  um  die  Lohnbewegung
oder  um  die  Klagen  der  Arbeiter  wegen  der  Grausamkeit
der  Fabrikanten,  stets  stellte  sich  Kankrin  auf  die  Seite  der
letzteren. i)  2 )  Ja  er  schreckte  sogar  nicht  vor  Repressalien  den
Arbeitern  gegenüber  zurück. 8 )
Was  die  Protektionspolitik  betrifft,  so  suchte  Kankrin
wie  er  selbst  sagt,  den  Tarif  von  1822  »sukzessiv  zu  verbessern ­
  und  zu  vervollständigen«.  Es  wurden  —  sagt  er  —
»viele  Prohibitionen  aufgehoben,  manche  Zollsätze  erniedrigt,
viele  des  Einkommens  oder  nicht  hinreichenden  Schutzes
wegen  erhöht,  die  Zollgesetze  in  einigem  verändert«. 4 )  Die
protektionistische  Politik  Kankrins  war  viel  getadelt  worden,
besonders  von  den  davon  am  nächsten  betroffenen  Deutschen.
Wie  dem  auch  sei,  man  muß  zugeben,  daß  alle  unter
Kankrin  erlassenen  Tarife,  so  z.  B.  die  von  1826,  1833  und
zuletzt  von  1841,  wenn  auch  keine  direkten  Verbote  enthielten, ­
  so  doch  in  vieler  Hinsicht  prohibitiver  Natur  waren/’)
Selbstverständlich  wurden  nicht  nur  der  Schutz  der  Industrie,
sondern  auch  rein  fiskalische  Ziele  durch  die  Tarife  verfolgt. ­
  Von  dem  letzten  Tarif  von  1841  mit  erhöhten  Zollsätzen ­
  sagt  Kankrin  selbst  in  seiner  »Übersicht«:  Alle  diese
Zuschläge  zu  den  Zollgebühren  sind  zum  größten  Teil
weniger  infolge  der  Notwendigkeit  eines  größeren  Schutzes
i)  T.-Bar.  1.  130.  —  ä)  T.-Bar.  I.  157/8,  160  u.  ff.  —  3 )  T.-Bar.  I.
165/6.  -  4 )  Ök.  243.  -  5 )  Vgl.  Bl.  1.  142,  170  u.  199.
        <pb n="116" />
        —  105

unserer  Manufakturindustrie,  als  vielmehr  zur  notwendigen
Erhöhung  der  Staatseinnahmen  angeordnet  worden.« 1 )  Und
die  Zolleinnahmen  waren  wirklich  im  Jahre  1842  gegen
das  Jahr  1823  um  60  Mill.  Rub.  Banco  oder  17  Mill.  Rub.
Silber  gewachsen. 2 )
Der  Handel  hat  während  der  Ministerzeit  Kankrins
wegen  der  Mißernten,  der  Kriege,  sowie  wegen  der  Veränderungen ­
  der  Tarife  stark  gelitten,  wie  das  Kankrin  selbst
zugibt 3 ),  obschon  zu  seinem  Gedeihen  auch  manches  getan
wurde.  Doch  hat  man  hinsichtlich  des  Handels  Kankrin
auch  schwere,  teils  ganz  berechtigte  Vorwürfe  gemacht.
Besonders  in  betreif  des  Kreditwesens.  Bekanntlich  stiegen
die  Zinsen  im  Handelsverkehr  in  Rußland  um  die  Zeit
Kankrins  sogar  bis  auf  12  und  13  7"  und  hypothezierte
Darlehen  im  Privatverkehr  bis  auf  10—12’/o.  »Diese  ungeheure ­
  Höhe  des  Zinsfußes  im  Privatverkehr  —  so  lesen
wir  in  einer  Arbeit,  die  die  diesbezügliche  Frage  erörtert  —
bedingt  sich  nun,  wie  die  Einlagen  bei  den  Kreditbanken
beweisen,  nicht  etwa  im  wirklichen  Mangel  an  Kapitalien,
sondern  im  gänzlich  unzureichenden  Schutze,  welchen  die
Hypothekengesetzgebung  dem  Privatgläubiger  gewährt.
Solche  Schutzlosigkeit  der  Privatgläubiger  steht  indessen,
wie  bei  genauerer  Betrachtung  des  Kankrinschen  Finanzsystems ­
  erhellt,  keineswegs  isoliert.  Sie  beruht  vielmehr
auf  dem  durchgeführten  Grundsätze,  den  Privatkredit  zu
gunsten  des  Staatskredits  aufs  äußerste  zu  schwächen.  Es
wurden  damit  zwei  Zielpunkte  der  russischen  Regierungsmaximen ­
  gleichzeitig  erstrebt,  einerseits  die  Füllung  der
öffentlichen  Kassen,  aus  denen  der  Staat  nach  Umständen
zu  schöpfen  vermag,  andererseits  die  immer  unmittelbare
Abhängigkeit  der  Verkehrswelt  von  der  Regierung«. 4 )  Hiermit ­
  ist  wohl  das  Hauptmerkmal  der  merkantilistischen,  somit ­
  auch  Kankrinschen  Finanzpolitik  hinsichtlich  der  In-■)
  Übers.  104.  -  7  Übers.  72.  -  3)  Übers.  96;  102.  —  4 )  R.  u.
Geg.  175/6.
        <pb n="117" />
        106  —

dustrie  und  des  Handels,  die  nur  Mittel  der  Staatspolitik
waren,  richtig  gekennzeichnet.
Was  die  Bankprozente  betrifft,  so  hat  Kankrin  sie  am
1.  Januar  1830  von  6%  auf  5%  herabgesetzt.  Daneben
wurden  auch  Darlehen  gegen  Verpfändung  besiedelten  Landbesitzes ­
  mit  Tilgungsprozenten  eingeführt. 1 )
Am  wenigsten  hat  Kankrin  für  die  Hebung  des  Ackerbaues ­
  etwas  direkt  getan.  Doch  wie  auf  dem  Gebiete  der
Industrie  und  des  Handels  hat  er  auch  hier  durch  eine
Fachzeitung  zu  wirken  gesucht.  Außerdem  wurde  die  noch
jetzt  existierende  landwirtschaftliche  Schule  zu  Gorki  gegründet, ­
  sowie  Lugan’sche  Musterfarme.
Dem  Forstwesen  wollte  Kankrin  besonders  durch  die
Neuerrichtung  des  Forstinstitutes  helfen.
Überhaupt  gilt  es  das  große  Verdienst  Kankrins  um
die  Gründung  verschiedenartiger,  namentlich  technischer
Schulen  hier  besonders  hervorzuheben.
Es  bleibt  uns  noch  übrig,  eine  und  letzte  Seite  der
Kankrinschen  Tätigkeit  auf  dem  finanzwirtschaftlichen  Gebiete ­
  zu  besprechen,  nämlich  seine  berühmte  Geldreform.
Wir  haben  schon  oben  erwähnt,  daß  Kankrin  gleich
nach  seinem  Amtsantritt  die  Maßnahme  getroffen  hat,
das  von  Gurjew  eingeführte  System,  wonach  die  Assignaten
in  eine  verzinsliche  Schuld  umgewandelt  wurden,  abzuschaffen ­
  und  die  Neuausgabe  der  Assignaten  einzustellen.
Die  Assignaten-Masse  blieb  fortan  konstant,  und  ihr  Kurs
besserte  sich  von  372 52 /ioo  Kop.  Ass.  im  Jahre  1823  bis  auf
354 90 /ioo  Kop.  Ass.  im  Jahre  1837  für  einen  Silberrubel. 2 )
Das  beseitigte  aber  das  Übel  nicht.  Es  fehlte  im  Verkehr
an  einer  festen  Münzeinheit.  Zwar  galt  offiziell  als  solche
der  Assignatenrubel.  Das  Manifest  vom  9.  April  1812  hatte
geradezu  bestimmt,  daß  alle  Abgabenzahlungen,  von  wenigen
unbedeutenden  Ausnahmen  abgesehen,  fortan  in  Assignaten
erfolgen  sollen. 3 )  Dadurch  wurde  eine  Münzeinheit  zum

l )  Übers.  63.  —  2 )  Krz.  Übers.  111.  —  3 )  BI.  I.  104.
        <pb n="118" />
        Maßstab  erhoben,  welche  beständig  in  ihrem  Werte  schwankte.
Es  entwickelten  sich  verschiedenartige  Kurse  der  Assignaten:
Abgaben-,  Zollabgaben-,  Börsen-  und  Volkskurse,  die  nicht
nur  nach  der  Zeit,  sondern  auch  nach  dem  Orte  sehr  verschieden ­
  waren  und  beständig  wechselten.  So  zahlte  man
z.  B.  im  Jahre  1837  für  einen  Silberrubel  nach  dem  Börsenkurs ­
  in  Petersburg  354,  in  Pskow  362  und  in  N.-Nowgorod
356  Kop.  Ass.  Nach  dem  Volkskurs  zahlte  man  in  demselben ­
  Jahre  für  Silberrubel  in  Moskau  420,  in  Wjatka  400,
in  Pskow  380  und  in  Petersburg  375  Kop.  Ass. 1 )  Daraus
ist  schon  zu  ersehen,  wie  launisch  diese  Kurse  waren. 2 )
Am  meisten  litt  darunter  selbstverständlich  der  gemeine
Mann.  Die  Regierung  verhielt  sich  dieser  Agiotage  gegenüber ­
  ganz  passiv,  ja  sie  hat  sogar,  trotz  der  nachdrücklichsten
Gegenvorstellungen  seitens  Kankrins,  im  Jahre  1826  dieses
Agiotreiben  legalisiert. 3 )
Man  bedurfte  zur  Beseitigung  des  Übelstandes  einer
gründlichen  Reform.  Kankrin  fühlte  sich  jedoch  nicht  stark
genug,  gleich  am  Anfang  diese  Reform  durchzuführen,  denn
dazu  war  eine  gute  Vorbereitung  nötig.  So  sehen  wir  ihn
denn  zuerst  sich  mit  der  Ordnung  der  Finanzen,  mit  der
Hebung  der  Volkswirtschaft  beschäftigen.  Diese  Arbeit
nahm  ihn  volle  20  Jahre  in  Anspruch.
Unterdessen  begann  das  Volk  sich  selbst  zu  helfen.
Allmählich  sammelten  sich  nämlich  im  Verkehr  große
Mengen  fremder  Münzen,  deren  das  Volk  sich  gerne  bediente. ­
  Diese  Erscheinung  ist  wohl  dem  Mangel  an  einer
festen  Münzeinheit  zuzuschreiben,  nicht  aber  dem  Mangel
an  Geld  überhaupt,  weil  es  Assignaten  genug  gab.
Der  Zufluß  fremder  Münzen  kam  auch  der  Regierung
durchaus  zustatten,  denn  sie  konnte  bei  der  künftigen  Geldreform ­
  sehr  guten  Gebrauch  davon  machen.  Ein  anderer
günstiger  Umstand  für  die  künftige  Geldreform  war  auch
der,  daß  die  Menge  der  ausgebeuteten  edlen  Metalle  immer

0  Semtk.  73/4.  -  2 )  Vgl.  Dr.  Schm  115-138.  -  3 )  Übers.  60.
        <pb n="119" />
        —  108  —

mehr  wuchs.  So  berichtet  Kankrin  selbst,  daß  z.  B.  im
Jahre  1823  nur  25  Pfund  Gold,  im  Jahre  1843  aber  schon
über  50  000  Pfund  gewonnen  wurden. 1 )  Diese  beiden
Umstände  waren  es  hauptsächlich,  die  Kankrin  ermunterten,
nunmehr  an  die  Reform  zu  gehen. 1  2 )  Der  erste  Schritt  dazu
war  das  Manifest  vom  1.  Juni  1839,  das  folgendes  bestimmte: ­
  1.  es  wird  die  Silberwährung  eingeführt  und
der  Silberrubel  zur  gesetzlichen  Münzeinheit  erhoben;
2.  Assignaten  werden  Hilfswertzeichen,  und  zwar  zum  festen
Kurse  von  350  Kop.  Ass.  für  1  Silberrubel. 3 )
Ein  halbes  Jahr  darauf  wurde  eine  Depositen-Kasse
gegründet,  deren  Aufgabe  darin  bestand,  »gegen  eingezahlte
silberne  Rubel  Depositen-Billete,  die  nach  Belieben  wieder
gegen  Metall  gewechselt  werden«  konnten,  auszugeben. 4 )
Diese  Depositen-Kasse  hatte  gegen  alles  Erwarten  einen
kolossalen  Erfolg.
»Mit  der  Fixierung  des  Kurses  der  Banknoten  —  sagt
Kankrin  —  und  durch  die  besonderen  Maßregeln,  die  das
Finanzministerium  getroffen  hatte,  um  diesen  Kurs  so  rasch
wie  möglich  unter  den  niederen  Volksschichten  bekannt  zu
machen,  ist  das  willkürliche  Agio  fast  augenblicklich  verschwunden.« ­
 4 )  Während  der  dreizehn  Monate  floß  in  diese
Depositen-Kasse  eine  Summe  von  26  666  808  Rub.  Silb.  zusammen ­
  und  zurückverlangt  wurden  in  derselben  Zeit  nur
1  536  475  Rub.  Silb.  Im  folgenden  Jahre  wuchs  diese  Summe
noch  um  12  780  144  Rub.,  da  es  erlaubt  wurde,  Gold-  und
Silberbarren  zu  deponieren. 5 )

1 )  Ök.  90;  vgl.  Boscherjanow  211.
2 )  Es  muß  betont  werden,  daß  die  aktiv-treibende  Kraft  in  der
ganzen  Geldreform  von  1839  1843  nicht  eigentlich  G.  Kankrin,  sondern
der  Kaiser  Nikolaus  I.  war.  G.  Kankrin  verhielt  sich  verschiedenen
Fragen  der  Geldreform  gegenüber  oft  passiv  und  manchmal  sogar
oppositionell.  Er  schien  überhaupt  schon  lebensmüde  zu  sein.  Die
praktische  Durchführung  der  Reform  ist  allerdings  G.  Kankrins  Werk.
8)  Bl  1.  195/6.  —  4 )  Übers.  61.  —  &amp;lt;5  Semtk.  78.
        <pb n="120" />
        —  109  —

Durch  alle  diese  Maßnahmen  war  der  Boden  genug
vorbereitet,  um  endlich  den  letzten  Schritt  zu  tun.  Am  1.
Juni  1843  wurde  das  berühmte  Manifest  erlassen,  wonach
alle  Assignaten  und  Depositen-Billete  allmählich  durch
Kredit-Billete,  die  nach  Belieben  gegen  Metall  gewechselt
werden  können,  ersetzt  werden  sollten. 1 )  Die  durch  dieses
Manifest  vollendete  Geldreform  hatte  vollen  Erfolg.  Zur
Zeit  Kankrins  belief  sich  die  Menge  der  ausgegebenen  Kredit-Billete
  auf  200  Mill.  Rub.  und  sie  war  mit  Metall  voll  gedeckt. 2 )
Da  die  im  Umlaufe  befindlichen  Assignaten  eine  Summe
von  etwa  596  Mill.  Rub.  bildeten,  welche  nach  dem  festgesetzten ­
  Kurse  in  Silber  der  Summe  von  170  Mill.  gleich
war,  so  gewann  die  Staatskasse  bei  der  Devalvations-Operation
  die  schöne  Summe  von  426  Mill.  Rub. 8 )
Mit  Bezug  auf  die  Kupfermünze  war  im  Manifest  von
1839  nichts  über  eine  Neuprägung  derselben  gesagt,  sondern
nur  bestimmt,  daß  3’/ 2  Kop.  Kupfer  gleich  1  Kop.  Silber
gerechnet  werden  sollten.  Die  Rechnung  mit  den  Bruchteilen ­
  war  im  alltäglichen  Verkehr  sehr  schwierig,  besonders
für  das  gemeine  Volk.  Und  so  wurde  1842  befohlen,  obschon ­
  Kankrin  auch  dagegen  war,  der  Kupfermünze  einen
auf  Silber  lautenden  Nennwert  beizulegen. 4 )
Der  von  Kankrin  im  Jahre  1827  angeregte  Gedanke,
das  im  J.  1822  am  Ural  entdeckte  und  seitdem  reichlich  ausgebeutete
  Platina  zur  Prägung  von  Münzen  zu  benutzen,
mißlang  völlig.  Zwar  wurden  in  der  Periode  von  1828  bis
1845  für  über  4  Mill.  Rub.  Platinmünzen  emittiert,  diese
wurden  aber  1845  wieder  zurückgezogen. 5 )  Die  Hauptschwierigkeit: ­
  die  Feststellung  des  Miinzwertes  bei  der
völligen  Unsicherheit  des  Platinpreises  im  Handel,  auf  welche
schon  früher  AI.  v.  Humboldt  hingewiesen  hatte,  der  von
Kankrin  in  dieser  Frage  zu  Rate  gezogen,  war  nicht  zu
überwinden.  *  *
*
l )  Bl.  I.  206.  —  2 )  Semtk.  79.  —  3)  B |.  y.  206  —  4 )  Dr.  Sclini-39—41,
  231.  —  5 )  Anh.  z.  Briefw.  141.
        <pb n="121" />
        —  iio  —

Als  Kankrin  am  1.  Mai  1844  von  der  Leitung  des
Finanzministeriums  zurücktrat,  konnte  er  mit  Recht  auf  große
Veränderungen  und  Besserungen,  die  er  hinterließ,  hinweisen.
Man  braucht  nicht  alles  zu  loben,  was  und  wie  er
sein  Werk  getan.  Wir  haben  auf  den  betreffenden  Stellen
in  diesem  Kapitel  darauf  hingewiesen,  wo  die  Maßnahmen
Kankrins  unserer  Meinung  nach  zu  bemängeln  sind.  Aber
man  kann  Kankrin  wie  jeden  anderen  nicht  anders  beurteilen
als  nur  aus  den  Verhältnissen  seiner  Zeit  heraus,  in  denen
er  lebte  und  wirkte.  Und  diese  waren,  wie  wir  gesehen
haben,  gar  nicht  günstig.
Es  ist  ja  ganz  recht,  wenn  J.  Bloch  das  Kankrinsche
Finanzsystem  konservativ,  in  sich  geschlossen  und  träge
nennt 1 )  und  wenn  N.  Bunge 2 )  ihm  vorwirft,  daß  sein  Augenmerk ­
  zu  sehr  auf  das  Gegenwärtige  gerichtet  war  und  eine
große  Verantwortlichkeit  von  der  Zukunft  forderte.  Man
muß  aber  trotzdem  offen  eingestehen,  daß  er  vieles  und
großes  für  die  Besserung  der  russischen  Finanzen  und  für
die  Fixierung  der  Wertzeichen  mit  seiner  Geldreform  geleistet ­
  hat.  Hierin  liegt  eben  die  große  Bedeutung  Kankrins
auf  dem  finanzwirtschaftlichen  Gebiete.  »Er  hob  den  Reichskredit ­
  —  wenn  wir  uns  erlauben,  mit  Schipows  Worten  zu
sprechen  —  auf  die  höchste  Stufe  des  Ansehens  an  allen
europäischen  Börsen,  und  der  Reichtum  Rußlands  stieg  bedeutend ­
  unter  seinem  Ministerium  trotz  der  großen  Kriege,
des  polnischen  Aufstandes,  der  europäischen  Krisen,  der
Überschwemmung,  des  Wütens  der  Cholera:  Begebenheiten,
die  seiner  Verwaltung  nicht  geringe  Schwierigkeiten  bereitet ­
  haben  «. a )
Das  von  Kankrin  mit  solcher  Mühe  und  Ausdauer
geschaffene  Finanzsystem  mußte  aber  bald  einen  jähen
Zusammenbruch  erfahren.  Den  stärksten  Stoß  dazu  erteilte
ihm  der  Krim-Krieg.  Derselbe  zeigte  zugleich  am  deut-')

  Bl.  1.  126/7.  —  2 )  Bunge,  363.  —  3 )  Keys.  31.
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        lichsten,  auf  wie  schwachen  und  morschen  Füßen  der
ganze  russische  Staatskoloß,  somit  auch  das  Kankrinsche
Finanzsystem  aufgebaut  war.  Auch  die  Regierung  mußte
schließlich  einsehen,  daß  der  Staat  ohne  durchgreifende
Reformen  auf  dem  politischen  wie  auf  dem  ökonomischen
Gebiete  nicht  mehr  zu  halten  ist.  Und  es  kam  denn  auch
die  große  und  berühmte  Reform-Periode  Alexanders  II.
        <pb n="123" />
        Schlußwort.

j^jachdem  wir  in  den  vorhergehenden  Abschnitten  sowohl ­
  die  Lehre  als  auch  die  finanzwirtschaftliche  Tätigkeit
Kankrins  kennen  gelernt  haben,  wollen  wir  im  Schlußwort
noch  die  Ergebnisse  unserer  Untersuchung  kurz  zusammenfassen. ­

Was  zuerst  seine  Lehre  anbelangt,  so  vermag  sich
Kankrin  darin  weder  als  origineller  noch  irgendwie  als  ein
hervorragender  Mann  auszuweisen.
Schon  in  der  biographischen  Skizze  haben  wir  zu
zeigen  versucht,  welcher  Geist  zu  der  Zeit,  als  Kankrin
seinen  Universitätsstudien  oblag,  in  der  deutschen  nationalökonomischen ­
  Literatur  herrschte.  Die  vorwiegend  merkantilistische
  Richtung,  die  den  Spuren  v.  Justis  und  v.  Sonnenfels’
folgte,  wies  schon  sichtliche  Zeichen  des  Niederganges  und
Verfalls  auf  und  war  durchweg  von  eklektischem  Geist  durchdrungen. ­
  Speziell  an  den  Gießener  und  Marburger  Hochschulen, ­
  an  welchen  Kankrin  1790—1794  studierte,  lehrten
das  nationalökonomische  Fach  Leute  wie  A.  Fr.  W.  Crome
und  H.  Jung,  beide  Merkantilisten  aber  als  Eklektiker.  Es
ist  denn  ganz  natürlich,  wenn  Kankrin,  dem  Geiste  seiner
Zeit  und  seiner  Lehrer  folgend,  von  demselben  Geiste  erfüllt ­
  war  und  in  seinen  Schriften,  wie  wir  gesehen  haben,
nicht  nur  als  Merkantilist,  sondern  auch  als  eklektischer
Merkantilist  hervortrat.
Dem  eklektischen  Geiste  entsprechend  trägt  auch  der
Merkantilismus  Kankrins  schon  einen  milderen  Charakter.
So  tritt  z.  B.  Kankrin  zwar  noch  gegen  die  völlige  Gewerbefreiheit ­
  auf,  ist  aber  schon  dafür,  daß  die  Zwangseinrich-
        <pb n="124" />
        —  113  —

tungen  der  Zunftverfassung  erleichtert  würden,  damit  »der
Eintritt  fähigen  und  ehrbaren  Personen  nicht  zu  schwer«
werde. 1 )  Ganz  in  Übereinstimmung  mit  A.  Smith  ist  er  auch
gegen  Handelsmonopole. 3 )  Daneben  wirkt  es  jedoch  ganz
befremdend,  wenn  Kankrin  den  völligen  Mangel  an  Verständnis ­
  für  die  Eisenbahnen  zeigt,  gegen  welche  er  eifert,
und  wenn  er  sich  über  die  Banken  äußert:  sie  wären  lieber
gar  nicht  eingerichtet  worden. 3 )
Wie  bei  den  Merkantilisten  überhaupt,  so  ist  übrigens
auch  bei  Kankrin  der  Schwerpunkt  nicht  im  Theoretischen,
sondern  hauptsächlich  auf  dem  Gebiete  der  praktischen
N.-Okonomie  zu  suchen,  wo  er  sich,  wie  wir  in  dem  Vorhergehenden ­
  konstatiert  haben,  als  ein  Anhänger  der  konservativen ­
  Mittelstandspolitik  erweist.
Selten  wird  einem  Schriftsteller  die  Möglichkeit  gegeben, ­
  seine  Ideen  zu  verwirklichen.  Diese  Möglichkeit
wurde  aber  Kankrin  wie  selten  einem  geboten,  als  er  zum
Finanzminister  ernannt  wurde.  Und  die  Bedeutung  Kankrins
überhaupt  liegt  nicht  sowohl  in  seiner  schriftstellerischen
Tätigkeit,  als  vielmehr,  ja  fast  ganz  auf  dem  Gebiete  der
Staatswirtschaft.  Man  kann  sogar  ohne  Übertreibung  sagen,
daß  seine  nationalökonomischen  Schriften  eben  durch  sein
finanzwirtschaftliches  Wirken  an  Interesse  gewinnen,  denn
sonst  kommt-  ihnen  als  solchen  keine  nennenswerte  Bedeutung ­
  zu.
Auf  dem  finanzwirtschaftlichen  Gebiete  aber  leistete
Kankrin  wirklich  große  Dienste.  In  das  von  ihm  geleitete
Finanzministerium  brachte  er,  was  diesem  bisher  durchaus
gefehlt  hatte,  nämlich  Ordnung  und  System,  aber  dann  auch
die  nicht  zu  gering  zu  schätzende  persönliche  Ehrlichkeit.
Die  finanzwirtschaftliche  Tätigkeit  Kankrins  ist,  wie
wir  gesehen  haben,  nicht  ohne  Mängel  und  sogar  nicht
ohne  bedeutende  Fehler,  wie,  um  hier  nur  ein  Beispiel  hervorzuheben, ­
  die  von  ihm  im  »Weltreichtum«  getadelte  und

i)  Ök.  212.  —  2 )  Weltr.  175.  —  3 )  Ök.  152.
        <pb n="125" />
        114  —

doch  von  ihm  selbst  dann  der  fiskalischen  Zwecke  halber
eingeführte  Branntweinpacht.
Es  widersprach  auch  seinem  prinzipiellen  Standpunkte
des  Mittelstandspolitikers,  wenn  er  als  Finanzminister  eine
großindustrielle  Politik  zu  treiben  genötigt  war.
Aber  ganz  im  Geiste  seiner  Auffassung  von  den  Zielen
der  Volkswirtschaftspolitik  war  es,  wenn  Kankrin  immer  die
Interessen  der  Privaten  denjenigen  der  Staatsregierung  unterzuordnen ­
  suchte  und  wenn  er  die  Industrie  und  die  Kreditanstalten ­
  überhaupt  als  fiskalische  Mittel  in  den  Händen  der
Regierung  betrachtete.
Die  Bemühungen  Kankrins  im  Amte  des  Finanzministers
waren  hauptsächlich  auf  die  Beseitigung  der  Defizite  und
die  Hebung  der  Staatseinnahmen  gerichtet,  sowie  auf  die
Reform  des  Geldwesens.  Hier  hat  Kankrin  tatsächlich  große
Verdienste  aufzuweisen  und  hier  liegt  die  größte  Bedeutung
Kankrins  als  eines  Staatsmannes.
Daß  er  es  nicht  verstand  durch  tiefergreifende  innere
Reformen,  besonders  in  dem  Abgabenwesen,  sein  Werk  auf
eine  festere  Basis  zu  stellen,  und  daß  dann  sein  ganzes
Werk  in  Brüche  ging,  daran  hat  Kankrin  wahrlich  nicht
allein  schuld.  Denn  zugestanden,  daß  auch  innere  Mängel
des  Kankrinschen  Finanzsystems  bei  seinem  Zusammenbruche ­
  das  ihrige  beigetragen  haben,  so  kann  man  jedoch
unmöglich  leugnen,  daß  die  größte  Schuld  dabei  dem  Staatsregime ­
  zugemessen  werden  muß,  was  ja  der  Krim-Krieg
auch  äußerlich  am  deutlichsten  bezeugte.
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        o

95  —

J  o

CD  I

bei

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wa

3ft  den  liebsten  Plänen  des  Kaisers  wideret ­
  meistens  mit  seiner  Ansicht  gegen  die  des
]:  sdrungen.  Das  ist  aber  nur  dadurch  ersf
  eben  dem  Vertrauen,  welches  der  Kaiser
hsachen  entgegenbrachte,  beide,  trotz  der
der  Ansichten  im  einzelnen,  doch  in  dem
lereinstimmten,  daß  nämlich  an  dem  status
-„chismus  nicht  gerüttelt  werden  darf,  will
|  Revolution  heraufbeschwören. 3 )
iruch  von  Baron  Louis:  »Faites-moi  de  la
et  je  vous  ferai  de  bonnes  finances«  gewinnt
chung  der  finanzwirtschaftlichen  Tätigkeit
*|  als  irgendwo  seine  Berechtigung.  Es  ist
br,  mit  schlechten  Finanzen  gute  Politik  zu
1  auch  bei  schlecht  getriebener  Politik  eine
zu  schaffen,  ja  das  ist  kaum  möglich,  denn
nzen  stehen  in  dem  engen  Zusammenhang
d  Wirkung.
_  dies  immer  bei  der  Beurteilung  der  finanz-Tätigkeit
  nach  ihren  Erfolgen  hin  im  Auge
&amp;gt;o  ist  hier  noch  vor  allem  wichtig  die  beierscheinungen
  nicht  außer  acht  zu  lassen,
ionäre  Politik  Nikolaus  I.  kennzeichnen  und
it  ohne  Einwirkung  auf  die  Staatswirtschaft
6  Mehrere  Kriege  während  dieser  Periode,
§|  nren  1827—1832  allein  an  außerordentlichen
?8  270  Ass.  Rub.  verschlangen,  dann  Missn
  100  Mill.  Rub.  Ausgaben  aus  den  Staatssn,
  Choleraepidemien  und  andere  Begleitertraurigen ­
  russischen  Zustände  —  all  das
cht  dazu  angetan,  Kankrin  die  finanzwirtt
  zu  erleichtern.
Kankrin  trotzdem  vieles  und  wertvolles
:■  [anzen  Tätigkeit  geleistet  hat,  das  muß  man

nwart  11.  296;  310/11.
        <pb n="127" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
