6 Eine neuere Zusammenstellung 1 ) vom Jahre 1908 für die an den schweizerischen Börsen notierten Wertpapiere nennt 16 Gesellschaften mit im ganzen etwa 160,000 Ge nussscheinen. Ihr Kurs schwankt zwischen Null und Fr. 4500. Die Zahl dieser Gesellschaften hat sich seither noch be deutend vermehrt. Eine ähnliche Arbeit 2 3 ) zählt für die Lausanner Börse elf Gesellschaften auf, die Genussscheine emittiert haben; zehn davon sind rein schweizerischen Ur sprungs, auch die elfte kam vorzugsweise mit Hülfe schwei zerischen Kapitals zustande. Die ausgiebigste Verwendung erfahren die Genuss scheine bei der Gründung 8 ) von Aktiengesellschaften, indem sie den Gründern der Gesellschaft verabreicht werden 4 ). Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert oft be deutende Vorarbeiten, grossen Aufwand an Zeit und Geld, wobei jene, Avelche sich damit befassen, das Risiko laufen, dass all ihre Mühen und Arbeiten vergeblich sind, wenn die Gesellschaft nicht zustande kommt. Die Gründer nehmen eine schwere Verantwortung auf sich. Sie wurden früher — da eine Entschädigung wohl angebracht ist — meistens mit Geld abgefunden; sofern man es nicht vorzog, ihnen anderweitige Vorteile einzuräumen, die allgemein Gründer rechte genannt werden, wie das Recht bei Neuemissionen von Aktien, diese zu einem besonders günstigen Kurse übernehmen zu können etc. Diese Gründerrechte werden stets lästig empfunden, ihre Ablösung ist aber nicht immer leicht. Ebenso bedeutet die Abfindung mit Geld für die Gesellschaft, besonders während der schwierigen Periode *) Chabloz, 1. c. *) Tisot, Monneron et Guye. Les valeurs de la bourse de Lausanne. 3 ) Daher auch in Frankreich die fast allgemein eingebürgerte Bezeichnung: parts de fondateur. In England benutzt man dazu mit Vorliebe die sogenannten founders-shares, eine Art Vorzugsaktien; auch Fuhrmann, 1. c., 58 und Schirrmeister. Die englische Aktien novelle 1901. 4 ) Z. B. bei der Schokoladenfabrik Hochdorf (Lucerna).