161 dieser Aktie sind von der Gesellschaft mit dem Ausdruck Genussschein gemäss §11« der Statuten zu versehen. Die Übertragung der Rechte mehrerer Genussscheine auf eine Aktie ist unzulässig. Die zurückgegebenen Genussscheine bleiben im Gewahrsam der Gesellschaft. Mitte Februar 1905 waren nur noch 45 Stück unabgestempelter Genussscheine im Umlauf. 1. c., 32. 33. Aktiengesellschaft Bürgerliches Brauhaus Bonn. Art. 8. Für den Nominalbetrag von Mk. 300,000 werden 450 Stück Genussscheine ausgegeben, welche auf Namen lauten. Jeder Genussschein kann nur in Verbindung mit dem der Nummer nach zu ihm gehörigen Interimsscheine veräussert werden. Die Nominalbeträge dieser Genuss scheine reduzieren sich jedesmal und ohne weiteres um denjenigen Betrag, der seitens der Aktiengesellschaft auf die Interimsscheine eingefordert wird. Diese Genussscheine werden also wertlos und sind mit den Interimsscheinen an den Vorstand der Gesellschaft sofort abzuliefern, sobald auf die betreffenden Interimsscheine, zu dem sie gehören, die volle Einzahlung gefordert wird und die für die Voll zahlung festgesetzte Frist verstrichen ist. Bis dahin entfällt auf die Genussscheine der in § 28, Nr. 4 vorgesehene ver hältnismässige Gewinnanteil. 1. c., 33. 34. Basar-Aktiengesellschaft Berlin. § 6 der neuen Statuten. Das Grundkapital der Gesell schaft ist bei der Gründung der Gesellschaft auf 850,000 Taler = 2,550,000 Mark, zerfallend in 4250 Stück Aktien ä 200 Taler = 600 Mark, festgesetzt. Die seinerzeit auf die Aktien geleisteten Einzahlungen sind aber entsprechend den bisherigen statutarischen Bestimmungen vollständig aus dem Gewinn der Gesellschaft zurückbezahlt, und sind den Aktionären bei Rückgewähr ihrer Einzahlungen an Stelle der Aktien Genussscheine erteilt, welche dieselben Rechte gewähren wie die ursprünglichen Aktien. =*ä5*= li