8 Pflicht nicht Platz griff. In ihren Bestrebungen kam den Gesellschaften die fortschreitende Industrialisierung des Wirtschaftslebens zu Hilfe, dessen Gefahr für Leib und Leben mit dem Eindringen der maschinellen Technik in die einzelnen Betriebe und dem gesteigerten Verkehr von Tag zu Tag auch für jene wuchs, die im Wirtschaftsleben eine mehr leitende oder beaufsichtigende Tätigkeit ausübten oder der vermittelnden des Handels nachgingen. Diesem Bedürfnisse verstanden es die Versieh er ungs- Gesellschaften sich anzupassen, indem sie ihre Versicherungsformen und ihre Werbetätigkeit darauf einrichteten. Die unmittelbare Folge war, daß das Versicherungsbedürfnis der breiten Massen durch die öffent lichen Einrichtungen als vollkommen befriedigt angesehen und die Tätigkeit in diesen Kreisen grundsätzlich als nicht lohnend gemieden wurde. Von welcher Gesellschaft man auch den Tarif zur Hand nehmen mag, es fehlt bei keiner der nachdrücklichste Hinweis an die Vertreter, ihre Kanditaten ja nur in den wirtschaftlich besser gestellten Kreisen der Bevölkerung zu suchen. Die dem Tarif beigegebene Gefahreneinteilung nach der Berufs tätigkeit klärt darüber auf, wer hierunter zu rechnen ist. Es sind dies neben den Angehörigen der freien Berufe die An gestellten im Staats- und Gemeindedienst, Handel und Industrie, sowie die selbständigen Kaufleute und Gewerbetreibenden mit den landwirtschaftlichen Unternehmern. Aber ein großer Teil der volkswirtschaftlich als Mittelstand bezeichneten Be völkerungsschicht scheidet auch hiervon aus, da die Mehrzahl der Gesellschaften unter den gemiedenen Risiken ausdrücklich die alleinarbeitenden Handwerksmeister und Landwirte auf führen. Zusammenfassend läßt sich der Personenkreis der regulären privaten Unfallversicherung als der berufsgenossen schaftlich nicht versicherungspflichtige bezw. versicherungs berechtigte Teil der erwerbstätigen Bevölkerungen mit Ausschluß der Frauen bezeichnen. Der demnach in ihr Arbeitsgebiet fallende Teil der Gesamtbevölkerung beträgt deshalb nur einen geringen Prozentsatz. Waren doch beispiels weise 1914 im Deutschen Reiche rund 28 Millionen Personen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage gegen Betriebsunfälle