18 Wettrennen jeder Art, Jagden zu Pferde und Schnitzeljagden, an Kampfspielen. Damit wurde aber der Charakter der Einrichtung als Yolksversicherung in keiner Weise berührt, da die ausgeschlossenen Gefahrumstände nicht als für die breite Masse gegeben erachtet werden können und Ausnahme fälle darstellen. Anders ist dies aber mit der Bestimmung, daß Unfälle in Bergwerken unter Tag, in Schächten und Gruben, durch Explosionen in Fabriken mit Sprengstoffen und Geschossen, beim Herstellen und Abbrennen von Feuerwerks körpern, bei Taucherarbeiten und beim Baden, bei Arbeiten auf Dächern und Gerüsten oder bei Sprengungen in Stein brüchen, ferner Unfälle als Seiltänzer, Akrobaten, Luftschiffer, Tierbändiger, Fischer und Seeleute, nicht entschädigungs pflichtig waren. Besonders durch den Ausschluß der Unfälle der Bergarbeiter, die diese unter Tag erleiden, bekanntlich eines der schwersten Unfallrisiken, und der Unfälle bei Arbeiten auf Dächern und Gerüsten, sowie der Unfälle der Fischer und Seeleute, wurde der Gebrauch der Einrichtung einem großen Teil der Bevölkerung von vornherein versperrt und zwar einem Teile, in dem das Bedürfnis nach dem Versicherungs schutz besonders lebhaft zutage tritt. Eine Entschädigungsleistung war nur für den Todesfall, wenn dieser innerhalb 90 Tagen nach dem Unfall eintrat, vorgesehen und zwar mit der Einheitssumme von M. 1000.—, wobei von einer Person mehrere Versicherungen bis zur Höhe des 50 fachen Betrages genommen werden konnten. Von den bei der gewöhnlichen Einzel - Unfallversicherung üblichen Entschädigungsformen, die den Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen des Todes, der dauernden oder vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit, bezw. ihrer Beschränkung zum Gegenstand haben und allein in dieser Verbindung einen vollwertigen Versicherungsschutz darstellen, ist also nur ein Teil und zwar der kleinste Teil, auf den nur i/,o des durch die Prämie ausgedrückten Gesamtrisikos entfällt, bei dieser Volks-Unfall versicherung gedeckt gewesen. Der Versicherungsleistung in Höhe der Einheitssumme entsprach eine einmalige Einheitsprämie für den auf Jahres dauer erfolgenden Abschluß.