19 Die Prämie war also zunächst eine einmalige Prämie und in voller Höhe bei Abschluß der Versicherung zahlbar. Das andere Merkmal der Prämie war ihre Einheitlichkeit für sämtliche nach den Bedingungen für die Versicherung in Betracht kommenden Personen. Der Versicherungs-Abschluß erfolgte, wenn auch nicht in Form, so doch nach den Grundsätzen der Coupon-Police. Der Vertreter wurde mit den fertigen Scheinen ausgerüstet und verkaufte diese gegen die Grundprämie von M. 1.—. Der Versicherte hatte sodann seinen Namen auf den Schein ein zutragen, sowie Stand, Geburtsort und Tag, Eine Postkarte mit gleichlautenden Angaben war an die Direktion der „Securitas“ zu senden, um dort von dem Abschluß Kenntnis zu erhalten. Der Versicherungsschutz trat mit dem Tage in Kraft, der auf den Eingang der Postkarte bei der Direktion folgte, und zwar Jeweils auf die Dauer eines Jahres. Eine still schweigende Verlängerung erfolgte nicht. Es war also bei Ablauf neuerdings eine Werbetätigkeit vorzunehmen, um die Geschäftsverbindung aufrecht zu erhalten. Irgendeine Gebühr, die die Unkosten der Gesellschaft zum Teil ersetzt hätte, wurde nicht erhoben. Einen Einfluß auf die Auswahl der Risiken konnte die Gesellschaft bei dieser Antragsstellung nicht ausüben. Für die Zusammensetzung der Wagnisse war also der in den Bedingungen festgelegte Rahmen maßgebend;. daneben konnten nur Hinweise an die Vertreter in Betracht kommen, bestimmte Berufsgruppen zu meiden. Der praktische Wert solcher Maßnahmen ist aber nicht zu hoch anzuschlagen, da das Verdienstinteresse des Vermittlers einer strengen Beachtung im Wege steht. Nach kaum zweijährigem Bestehen mußte die „Securitas“ die Volks-Unfallversicherung wieder aufgeben. Eine Verwirk lichung des Grundsatzes, „die Unfallversicherung muß populär werden“, war nicht erreicht. Kleeberg schätzt die Zahl der insgesamt abgeschlossenen Volks-Unfallversicherungen für einen Zeitraum von 2'/ 4 Jahren auf etwa 8600 Verträge. Als Gründe des Mißerfolges wird von der „Securitas“ in ihrem 9*