wurde, und auch die nötigen Mittel zu seiner Befriedigung vorausgesetzt werden konnten. Die Gründe für den Fehl - schlag der „Securitas“ waren erkannt worden. Es mußten ganz neue Wege beschritten werden. Den ersten Anlauf hierzu unternahmen zwei Hamburger Versicherungs-Aktien gesellschaften, nämlich die „Albingia“ und die „Hamburg- Mannheimer“, die dem Kaiserlichen Aufsichtsamt den Geschäfts plan für die kombinierte Unfall- und Sterbegeldversicherung vorlegten und unterm 12. März 1913 die Genehmigung erhielten. Dieses Jahr stellt somit das eigentliche Geburtsdatum der neu zeitlichen Volks-Unfallversicherung in Einzel Verträgen dar. Die Versicherungsleistungen. Als Versicherungsleistung bei der Volks-Unfallversicherung kommt eine feste Einheitssumme oder ihr Vielfaches in Frage. Diese ist für den Todesfall, herbeigeführt durch Unfall, sowie den Fall der Invalidität, je M. 1000.— ; eine Person kann gleichzeitig Höchstversicherungen in zehnfacher Höhe der Einheitssumme laufen, haben. Sowohl die Abgrenzung nach unten wie nach oben entspricht dem Charakter der Volks-Unfallversicherung. Bei der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung pflegen M. 2000. — für den Todesfall und M. 2000.— bis M. 4000. — für den In validitätsfall, sowie Mitversicherung einer Tagesentschädigung von mindestens M. 2.— die praktisch niedrigst vorkommenden Versicherungssummen zu sein, während der Durchschnitt weit über diesen Leistungen liegt. Nach oben hin ist eine Grenze bei der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung nur unter dem Gesichtspunkt festgelegt, daß die versicherte Tages entschädigung die bei Eintritt eines Unfalles zu erwartenden wirtschaftlichen Schädigungen an Kosten der Wiederherstellung und den Erwerbsverlust nicht übersteigt. Mit der Versicherungssumme von M. 1000.— ist eine dem Bedürfnis des arbeitenden Volkes angepaßte Mindestsumme gewählt, während die Begrenzung nach oben hin eine zu starke Belastung der Gefahrengemeinschaft durch ein einzelnes Risiko vermeiden will. Aus diesem gleichen Gesichtspunkt heraus ist die in der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung