24 der rechte Arm oder die rechte Hand mit 50 °/ 0 , der linke Arm oder die linke Hand mit 35 °/ 0 , ein Bein oder ein Fuß mit 30°/,,, ein Äuge mit 25 °/ 0 - Ein Vergleich mit den Leistungen der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung zeigt, daß diese in zwei Punkten abweichen. Die reguläre Einzel-Unfall Versicherung hat nämlich für die Teilinvalidität höhere prozentuale Leistungen, indem zunächst jeder Grad der Invalidität in der tatsächlich vorliegenden Höhe entschädigt wird, und sodann insofern, als die Gliedertaxe höhere Beträge vorsieht. Der zweite und wichtigere Punkt betrifft die Tagesentschädigung. Diese fehlt bei der kombinierten Unfall- und Sterbegeld-Versicherung vollkommen, während sie, wie Höhe der anteiligen Prämie und Erfahrungen der Gesellschaften beweisen, in der gewöhn lichen Einzel-Unfallversicherung den wichtigsten Bestandteil des Vertrages darstellt. Ans ihre Mitversicherung entfällt 70 o/ 0 der Prämie. Dies allein beweist die Höhe des Risikos. Weit überwiegend die Mehrzahl der sämtlichen angemeldeten Schadenfälle betrifft auch allein eine vorübergehende Arbeits unfähigkeit, also die Tagesentschädigung. Es nimmt deshalb nicht wunder, wenn die Volks-Unfallversicherung von der Deckung dieses Risikos Abstand nahm. Sie kann dies umso mehr tun, als die ganze Durchführung der Versicherung von einer niedrigen Prämie abhängt und auch der öffentlich rechtliche Versicherungsschutz der Krankenkassen und Berufs genossenschaften die Hauptbürde der wirtschaftlichen Nachteile des Arbeiters bei einer Verunglückung tragen. Die Prämie. Der Einheitssumme entspricht die Einheitsprämie. Diese beträgt wöchentlich M. 0.10 für je M. 500.— Versicherungs summe, mindestens aber M. 0.20 und höchstens M. 2.—. Diese Prämie charakterisiert sich durch Besonderheiten, die der ganzen Einrichtung den Stempel einer Volksversicherung erst so recht aufdrücken. Sie ist einmal Einheitsprämie,