26 M. 1000.— beträgt sie wöchentlich M. 0.20; hiermit ist auch die Lebensversicherung gedeckt, die eine Mindestleistung in Höhe des Fünf hundertfachen eines Wochenbeitrages und höchstens Rückzahlung der insgesamt einbezahlten Beiträge gewährleistet. Unter Zugrundelegung der Allgemeinen Deutschen Sterbetafel für Männer und Frauen und eines Zinsfußes von 3 >/-, °/ 0 würde sich bei einer reinen T.odes- fallversicherung. wenn als durchschnittliches Beitrittsalter 30 Jahre angenommen ist, für die M. 0.20 Wochenbeitrag entsprechende Versicherungsleistung eine Netto- Wochen-Risiko- prämie von M. 0.0948 ergeben. Es verbleibt somit von den M. 0.20 ein Rest von M. 0.1052 zur Tragung des Unfallrisikos und der Verwaltungskosten bei der Versieheruugsart. Letztere werden in der Volks-Lebensversicherung durchschnittlich mit 4O°/ 0 der Bruttoprämie angenommen. Nehmen wir den gleichen Prozentsatz für die Volks-Unfallversicherung, so verbleibt zur Deckung des Unfallrisikos nur M. 0.0252, also jährlich M. 1.3104. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Inhaltlich und nach ihrem Aufbau stimmen die Bedingungen der kombinierten Unfall- und Sterbegeldversicherung der beiden Hamburger Gesellschaften „Albingia“ und „Hamburg- Mannheimer“ mit denen in der regulären Einzel-Unfall versicherung gebräuchlichen im allgemeinen überein. Es genügt deshab Hervorkehrung jener Punkte, in denen die aus der Besonderheit der Einrichtung sich erklärenden Ab weichungen zutage treten. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden den Rahmen für die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen. Sie enthalten insbesondere die Voraussetzungen, unter denen diese seitens der Gesellschaften eintritt. Eine Entschädigungs leistung ist an das Vorliegen eines Unfalls geknüpft, wobei die Begriffsbestimmung für Unfall mit der sich in der Praxis der gewöhnlichen Einzelunfallversicherung herausgebildeten übereinstimmt. Unfall ist jede unfreiwillig erlittene durch ein plötzlich von außen mechanisch wirkendes Ereignis hervorgerufene Körperverletzung, wozu in den ersten Be-