— 3(3 — als Besiegelung der Lebensfähigkeit dieser Idee angesehen werden, nämlich den breiten Volksmassen in Ergänzung des öffentlich rechtlichen Versicherungsschutzes eine private Unfallversicherung in Kombinierung mit ' einer Lebens versicherung zu bieten. 2. Volks-Unfallversicherung in Form von Kollektiv-Verträgen. Die zweite große Gruppe der Einrichtungen bei den privaten Gesellschaften zur Gewährung eines Unfall- versicherungsschutzes an die breiten Volksmassen charakte risiert sich als Kollektiv-Verträge. In ihrer Gesamtheit lassen sie sich als Kunden-Unfallversicherung bezeichnen, womit auch ihr Wesen schon zum Ausdruck gebracht ist. In ihrer reinsten Form ist es eine Nebenleistung beim Verkauf irgend welcher Ware mit der Absicht, den Anreiz zu deren Erwerb zu erhöhen. Bildet diese Absicht den Ausgangspunkt der Idee und erscheint somit der Versicherungsvertrag als Neben abrede, so hat sich in der Abonnentenversicherung aus der Allgemeinen Kunden-Unfallversicherung in kurzer Zeit eine Spezialform herauskristallisiert, die sich als für die Praxis, besonders geeignet erwies. In ihr hat sich das Verhältnis zwischen der ursprünglichen und der Nebenleistung nach der wirtschaftlichen Bedeutung immer mehr zugunsten der letzteren verschoben, und in Einzelfällen den Versicherungs vertrag derart in den Vordergrund gerückt, daß der Vertrag auf Lieferung der Zeitung als das Untergeordnete und Neben sächliche erscheint. a) Wesen, Entstehung und Entwicklung der Abonnenten- Unfaliversicherung. Das Wesea der Abonnentenversicherung besteht in der Verbindung eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung mit einem Vertrag auf den Bezug einer Tageszeitung oder periodischen Zeitschrift. Die Versicherungsleistung selbst kann mannigfacher Art sein und die Bedarfsdeckung bei den verschiedensten Anlässen des menschlichen Lebens bezwecken, wie beispielsweise bei Eintritt des natürlichen Todes, bei