40 folgen unter den Versicherungsschutz, die einen Verlust oder eine Verringerung der Erwerbsfähigkeit zur Folge haben. Ursprünglich nur auf den Fall der Ganzinvalidität, wie sie ohne weiteres bei Verlust der Sehkraft beider Augen, Verlust beider Füße oder Hände, bezw. eines Fußes und einer Hand vorliegend erachtet wird, beschränkt, wird auch heute dauernde Teilinvalidität entschädigt. In der Hauptsache ist hierbei die Entschädigung für den Verlust oder die Gebrauchs behinderung gewisser Körperteile, vor allem der Gliedmaßen, sowie des Gesichts und Gehörs ins Auge gefaßt. Es kommen aber auch Verträge vor, die jeden die Halbinvalidität über steigenden Invaliditätsgrad entschädigen und zwar ohne Rücksicht auf deren tatsächliche Höhe mit einer bestimmten Versicherungssumme, beispielsweise M. 250.—. Im ersteren Falle, dem der Entschädigung bestimmter Arten von Teil- invalidität, sind durch eine Gliedertaxe diese nach ihrer Höhe in den Bedingungen ausdrücklich bewertet. Für die Versicherungsleistung ist eine weitere in den Bedingungen vorgesehene Bestimmung von Belang, nämlich daß bleibende Arbeitsunfähigkeit im Anschluß an einen Unfall nur mit der Hälfte entschädigt wird, wenn sie durch Nerven krankheiten bedingt ist, was auch noch heute üblichen Fassungen der Einzel-Unfall Versicherungs-Bedingungen ent spricht. Die Beurteilung der Frage, welcher Invaliditätsgrad vor liegt, richtet sich nach der Möglichkeit, auf irgend einem Gebiete des wirtschaftlichen Arbeitsmarktes eine den Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit auszuüben, die dem Verletzten unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufes zugemutet werden kann. Für bestimmte Berufstätige, die Katastrophen, also , gemeinsamer gleichzeitiger Verunglückung, besonders aus gesetzt sind, wie vor allem unter Tag arbeitende Bergleute, ist von größter Bedeutung eine Bestimmung der Bedingungen, die in- einem solchen Fall die Gesamtentschädigungsleistungen auf in der Regel das Fünffache der Einheitsleistung zu beschränken pflegt. Eine Reduzierung erfährt die Auszahlung der Versicherungsleistung auch durch den für die Schaden-