41 behandlung vorgesehenen Abzug von 10°/ 0 von seiten der Gesellschaft, der auf den Höchstbetrag von M. 20.— im Einzel fall begrenzt ist. Eine ganz besondere Bedeutung als Volks-Unfall versicherung kommt der Abonnentenversicherung aber dadurch zu, daß einzelne Verträge auch Ersatzleistung für vorüber gehende Unfallsfolgen vorsehen unter der Bezeichnung „Unfall krankengeld“. Dieses pflegt M. 0,50 oder M. 1,00 zu betragen und vom 15. bis äußerstens zum 45. Tag der ärztlichen Behandlung nach Eintritt eines Unfalles gezahlt zu werden. Hiermit ist der erste Versuch gemacht, die Regelleistungen der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung, die sich auf den Todesfall, den Fall dauernder, gänzlicher oder teil weiser Erwerbsunfähigkeit, sowie nur vorübergehender Arbeits unfähigkeit erstrecken, in einer Versicherungsform auch den breiten Volksmassen, wenigstens im beschränkten Umfang zugänglich zu machen. Die Prämie. Der ganze Schwerpunkt der' Abonnenten Versicherung liegt in der Möglichkeit billigster Prämienberechnung. Durch die Eigenart des Versicherungsbedürfnisses wird in allen einzelnen Versicherungsarten ein hoher Unkostensatz bedingt, von dem der Hauptanteil wieder auf die Ausgaben für die Anwerbung der Versicherung entfällt. Der Prozentsatz der Gesamtkosten pflegt um so größer zu sein, je mehr sich die Versicherungs einrichtung dem Charakter einer Volksversicherung zuneigt, also geringe Versicherungsleistung und niedrige Beitragshöhe aufweist. Die Abonnentenversicherung setzt, aber die bei ihr vorliegende Indienststellung der ausgebreiteten Organisation einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung in die Möglichkeit, diesen-Prozentsatz der Prämie nicht nur auf der Höhe der in der regulären Einzel-Unfallversicherung üblichen Beträge zu halten, sondern unter dieselben noch beträchtlich zu ermäßigen. Vielfach können die Gesellschaften einer eigent lichen Vermittelungstätigkeit vollkommen entraten. Der Verleger wird in seinem eigenen Erwerbsinteresse zur Ein führung der Abonnentenversicherung bei seinem Blatte vielfach