— 33 -»■ des nördlichen Spaniens nachweisen lassen, vom Zweck des Safraneinkaufs hierher geführt worden sind. Besonders zwei Quellen werfen im 15. Jahrhundert auf die deutsch-spanischen Handelsbeziehungen helleres Licht: das Zollbuch von Bar celona über die Ausfuhr der Savoyer und Deutschen 1425 bis 1440 ') und Geschäftspapiere der Ravensburger Gesellschaft aus den Jahren 1476—1523. Aus ihnen und vereinzelten anderen Nachrichten lassen sich einzelne Gruppen von deut schen Kaufleuten erkennen, die im spanischen Safranhandel von Bedeutung sind. Eine führende Stelle nehmen die Bodenseestädte ein und die diese repräsentierende Ravens burger Gesellschaft. Seit 1383 finden wir vereinzelte Kaufleute vom Boden see in Spanien 5 ), darunter 1408 und 1410 Lutfried Muntprat und die im Steinhaus von Konstanz a ), die späteren Teil haber der Ravensburger Gesellschaft, inmitten einer Gruppe von anderen Konstanzern. Ausdrücklich als Safranhändler erscheinen im Zollbuch von Barcelona 1428 ein Johan de Rafons (Ravensburg?) 4 ) und 1427 ein Anrich de Con- stanza 5 ). Auch die Späteli kann man dieser Gruppe zu rechnen; denn ein Glied der Familie erscheint zuerst als Faktor der Ravensburger Gesellschaft. Später schließen sie Safrangeschäfte auf eigene Rechnung ab 6 ). Der Geschäftsumfang aller deutschen und savoyischen Firmen, für die das Zollbuch von Barcelona angelegt ist, wird übertroffen von dem der Ravensburger Gesellschaft. Ihr Ge samtumsatz in der Zeit von 1426—1440 beläuft sich auf Waren im Wert von ca. 130590 1. 7 ), davon entfällt rund 58602 1. auf die Ausfuhr. An Safran führen sie in den 15 Jahren 34 000 Pfd. Gewicht aus. Rechnen wir dies in das Ende des 15. Jahrhunderts übliche Gewicht von Zentnern a 360 Pfd. um, so ergeben sich 94 4 / 9 Ztr. Auf das Jahr ent fiele ein Durchschnitt von 6V3 Ztr. Für die Organisation des spanischen Safranhandels der Ravensburger Gesellschaft ist 1) Herausgegeben von Häbler, Würtb. Vierteljahrshefte. N. F. X. XI. 2) Häbler X. 114. 3) Häbler X. 118. 4) Häbler XI. 366. 5) Häbler XI. 363. 6) Häbler XI. 369, 374, 382. 7) Häbler X. 141, XI. 388. 3