56 er schwerer werde, oder ihn in angefetteten Säcken zu ver kaufen. Jedes Quantum von Vs Pfund an soll im Kaufhaus gewogen werden, in Gegenwart derer, „die darüber gesetzt sind und Gewalt haben, den Safran zu wägen und zu be sehen“. Verfehlungen sollen mit einer Strafe von 1 Mark Silber geahndet werden. Schon 1419 war ein Safranfälscher bestraft worden. 1438 ist die Bestrafung von zwei Kölner Kaufleuten, Hans Golter und Jan van der Lippe, über liefert ‘). Hier wird es sich jedoch wohl um fremden Safran handeln. In der Verordnung von 1420 betont der Rat aus drücklich, daß es sich um einen Schutz der Kaufleute den Produzenten gegenüber handelt. Er legt anscheinend dem Anbau großen Wert bei und hofft, daß er es zu einer Han delsbedeutung bringen werde. Er hat auch das Bestreben, den Anbau auf die Baseler Gegend zu beschränken. 1421 wird die Bitte Ulms, das durch Hans Ehinger Safransamen gekauft hatte, um Ausfuhr abgeschlagen 1 2 3 ). Es kommt so gar zu einem ausdrücklichen Verbot der Samenausfuhr 8 ). Die Handhabung der Safran-Wageordnung ist von 1420 bis 1439 bezeugt. Die Einnahmen von der Wage steigen von 1420—1422 von 1 1. 3 s, 10 d. auf 6 1. 18 s. 10 d., dann halten sie sich in der durchschnittlichen Höhe von etwa 1 1 4 ). Seit 1425 untersteht die Wage einem besonderen Beamten, dem Safranmesser, der 1 1. jährlichen Lohn erhält. Auch diese Ausgabe verschwindet seit 1439 aus den Stadtbüchern 5 ). — Seit 1436 wird ein besonderer Safranzoll erhoben 6 ). Damit wird das Prinzip des Schutzes der Kaufleute verlassen, und Geering und Wackernagel vermuten in ihm einen Umstand, der zum Ausgang der Kultur beigetragen hat. Die größte Höhe erreicht er 1437—38 mit 27 1. 17 s. 7 d. In der Folge wird er meist mit dem Ziegelzoll zusammengerechnet, und 1) R. Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. I. Anm. S. 75. 2) Wackernagel a. a. O. Es muß sich hier wohl um Setzlinge handeln, da der Safrankrokus sich nicht durch Samen vermehrt. 3) Geering S. 239. 4) B. Harms : Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittel- alter. Tübingen 1909 f. I. Abt. 1. Bd.: Die Einnahmen. 5) Harms I. Abt. 2. Bd. : Die Ausgaben 1360—1490. 6) Geering 239. Wackernagel I. 452.