“*»■ 64 den Konvent zu Königsberg alljährlich zu liefern: 130 Pf. Pfeffer, 30 Pf. Ingwer, 12 Pf. Zimt, 10 Pf. Paradieskörner, nur 5 Pf. „Safferan Tuschkan“ '). Das ein so kostbares Produkt als Geschenk Verwen dung finden konnte, bewies die politische Geschichte Tos kanas im 13. Jahrhundert. Auch der reiche Safranhändler Rudolf Mötteli pflegte den Ratsgliedern von Luzern Safran zu Neujahr zu schenken 1 2 ). Große Sorgfalt wird der Verpackung und dem Trans port zugewendet, damit die teuere Ware keinen Schaden erleidet. Wiederholt ergeht in den Ravensburger Korre spondenzen die Mahnung, man solle ihn nicht zu fest ein packen 3 ), z. B. heißt es: „Stibierend nit zuo hart, so backt aer nit so fast inn einander.“ Auch wird geraten, man solle beim Packen die Stricke nicht zu fest zusammenziehen, da mit er nicht zerbräche. Ein Beweis der Kostbarkeit sind endlich die bei keinem Gewürz so zahlreichen Verschlechterungs- und Fälschungs versuche und die vielen Vorkehrungen, die man treffen muß, um sich ihrer zu erwehren. An vielen Orten muß der Safran einem Schauamt vorgelegt werden, so in Venedig, Mont pellier, Lucca, Pisa, Nürnberg und Basel. In Straßburg wird- die Prüfung besorgt durch die von Laden zu Laden gehenden Schauer. Manchmal ist auch eine Abschätzung, ein „Sti- mieren“ oder „Stimmen“ der Ware erforderlich, so in Ve nedig und Nürnberg. In den Abruzzen scheint eine solche Abschätzung schon auf den ländlichen Märkten vor sich zu gehen. Darauf deutet der Name der Sorte „Stima“, die Steinhüsler dort einkauft. In Nürnberg ist mit dem Schau amt auch eine Garbelur, d. h. eine Aussonderung der fremden Bestandteile verbunden. Gehackte Feminelli und schäd liches Pulver, heißt es in der Polizeiordnung, sollen auf des Verkäufers Kosten ausgeklaubt werden. Eine Garbelur ist 1) C. Sattler: Handelsrechnungen des deutschen Ordens. Leip zig 1887. 2) Der Geschichtsfreund. Bd. 48. 1893 S. 129. 3) Rav. Pap. 10, 8, 66.