8 Schluß zu ziehen und so kommt er bei der Kapitalsanlage, die er als dritte Möglichkeit hinstellt 1 ), dem Ausleihen auf Zins, in arge Schwierigkeiten; denn wie ist es zu erklären, daß jemand Zinsen ver langen kann für eine Geldsumme, die doch gar nicht imstande ist, diese Zinsen wieder einzubringen, da ihr ja jede Produktivität mangelt? Und diese unsere Spannung nach der Lösung des Rätsels wird ver mehrt, wenn wir lesen * 2 ): „Der Preis des Darlehns ist keineswegs, wie man sich wohl einbilden könnte, auf den Gewinn gegründet, den der Entleiher mit dem Kapital, dessen Benutzung er kauft, zu machen hat.“ Und nun kommt im § 74 die Antwort, die eigentlich gar keine Antwort ist: „Der Verleiher ist berechtigt den Darlehenszins zu fordern einzig aus dem Grunde, weil sein Geld ihm gehört. Er ist ja nicht verpflichtet es auszuleihen; tut er es dennoch, so kann er es unter den Bedingungen tun, die ihm passen.“ Die Unzulänglichkeit dieser Erklärung tritt sofort klar zutage, wenn wir die entsprechende Parallele beim Grund und Boden ziehen: der Verpächter von Grund und Boden wäre demnach berechtigt, doppelte Pacht zu fordern, erstens weil das verpachtete Grundstück Früchte bringt, zweitens weil es ihm gehört. Es müßte demnach die Anlage von Kapital in Grund und Boden rationeller sein, als die Anlage derselben Summe in gewerb lichen Unternehmungen, da letztere bloß den Zins bringen, der aus dem Eigentumsrechte entspringt, während ersterer außerdem noch die Bodenprodukte hervorbringt. Aber dem widerstreitet wieder das, was er in den §§ 84—86 ausführt, nämlich: daß es nur die verschieden große Summe von Arbeit, die die einzelnen Anlagen erfordern, und das ungleiche Risiko sind, die das angelegte Kapital je nachdem mehr oder weniger tragen lassen. Noch näher auf Turgots Lehren vom Kapital einzugehen, er übrigt sich, denn wie wir sehen, häuft sich schon in den grundlegen den Sätzen Widerspruch auf Widerspruch; und wenn die Grund lagen falsch sind, so ist das, was auf ihnen aufgebaut ist, erst recht unhaltbar. Interessant ist seine Wertlehre, auf die ich noch einen kurzen Blick werfen möchte. Wenn er auch noch keine reinliche Scheidung zwischen Wert und Preis trifft, so läßt sich doch erkennen, daß er die Dringlichkeit des Bedürfnisses als den Hauptfaktor ansieht 3 )? *) Turgot, a. a. 0., § 72 (S. 53). 2 ) Ders., a. a. 0., § 73. a ) Ders., a. a. 0., § 33 (S. 23).