- 15 - — Werte kann nach der Bebauung ein durchaus verschiedener Wert sich ergeben. Das eine Grundstück kann von einem „Baukünstler" das andere von einem „Stümper" bebaut sein. Ersterer hat in über legener Weise jedem Eckchen die besten Seiten abgewonnen, letzterer hat im Dunklen getappt. Das alles erfaßt der praktisch erfahrene Sachverständige viel umfassender und eingehender, sein Buge ist aus derartige Dinge eingestellt, er kennt den Geschmack der Mieter für gewisse Zimmeranordnungen, Zimmergrößen, und Zimmerein richtungen und kann so jeder Einzelheit ihre wirkliche Bedeutung abgewinnen. Offenbar aus diese Tatsachen ist es zurückzuführen, daß bei den Hypothekenbanken die Praktiker in hohem Ansehen stehen. So heißt es z. B. im § 3 der einer großen Hypothekenbank dienenden Allgemeinen Bestimmungen über die Wertermittelung fol gendermaßen : „Als Sachverständige gelten: für städtische Grundstücke Bau meister, Maurermeister, Zimmermeister, Architek ten, Gerichtsschössen, gerichtliche Sachverständige." Anderseits ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß die Einzel person gewissen von außen kommenden Einflüssen erliegen kann, hier zeigt sich ein Vorteil der Taxämter. Sie sind diesen Einflüssen mehr entrückt, da es praktisch wohl nur selten möglich ist, alle Mit glieder des Taxamts unbedingt nach einer bestimmten Richtung ab zudrängen. Die Beeinflussung des Linzeltaxators ist besonders dort naheliegend, wo der Auftraggeber der Taxe an dem Ausfall der selben nach einer bestimmten Richtung interessiert ist. Dann liegt es im Bereich der Möglichkeit, daß unrichtige Taxen zu Stande kommen — und zwar in der Regel zu hohe Taxen. So erklärte ein Redner auf dem dreizehnten ordentlichen Landesverbandstage des preußischen Landesverbandes der Haus- und Grundbesitzerver eine (Mitteilungen 58. heft) daß ein Taxator, der gerichtlicher Sachverständiger war, ein Grundstück zuerst auf 100 000 Mk.. 6 Wochen später aus 180 000 Mk. geschätzt habe; beide Taxen habe er gesehen; sie seien zu verschiedenen Zwecken gebraucht worden. Die Frage ist nun: Wie oft kommen denn derartige Beein flussungen vor? Nur dann nämlich, wenn sie in umfangreichem Maße konstatiert werden könnten, dürfte man aus ihrer Möglichkeit grund legende Schlüsse ableiten. Gelegentliche Beeinflussungen darf man aber der Gesamtheit nicht zur Last legen. Denn dann müßte schließlich auch die gesamte Menschheit ins Zuchthaus gesperrt werden, weil ein gewisser Prozentsatz derselben verbrecherisch tätig wird. Wie wir aber nun noch sehen werden, wird offenbar das Maß in welchem solche Beeinflussungen vorkommen, durchweg weit, weit übertrieben. Eine durch Sachkunde nicht getrübte, bestimmte Zwecke verfolgende Agitation besorgt das ihre, um aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Daneben kommt in Betracht, daß diese Beeinflussungen aber auch sonst, insbesondere auch bei Taxämtern, möglich sind, wenn