17 sichten eines Einzelnen berühr, es sei denn, das Taxamt würde sich aus durchaus gleich sachverständigen Personen zusammensetzen. Der erheblichste Umstand, der die Taxation der Taxämter be einflußt, ist aber der, daß sie sich Aenderungen nie schnell an passen können, daß die Ansichten über gewisse Werteinheiten und Wertbildungsmomente erst nach einer gewissen Zeit zur Reise ge langen. Diesen Mangel des Taxamts darf man auf keinen Fall über sehen. Daher warnte auch ein Redner aus dem 13. Verbands tage des „preußischen Landesverbandes der Haus- und Grund- besitzervereine*) vor solchen Aemtern, weil in Preußen, speziell im rheinisch-westfälischen Industriegebiet sehr große Wertverschiebungen vorkommen. Wörtlich sagte er: „Sie entstehen mitunter in so kurzer Zeitspanne, daß man eine Taxe, die heute ein vereidigter Taxator ausgestellt hat, in 3—4 Iahren kaum noch als zutreffend anerken nen kann. Namentlich entstehen große Wertverschiebungen in den Großstädten, wie Düsseldorf, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen usw." Einzelne wunde Punkte öffentlicher Taxämter berührt auch Dr. Fritz Dannenbaum in seinem großen Werke „Deutsche Hypothe kenbanken", wenn er folgendes sagt: „Die Nachteile öffentlicher Taxierung liegen auf der Hand. Der Staat oder die Kommune gibt Brief und Siegel für die Richtig keit einer Sache, die schlechthin in gewissen Grenzen vom Be lieben der Taxatoren abhängt, und übernimmt damit dem Publi kum gegenüber eine gewisse Verantwortlichkeit, die sich schwer rechtfertigen läßt. Ferner wird der staatliche Leamtenapparat ohne Not vermehrt ." Ein weiterer wunder Punkt der öffentlichen Taxämter ist aber wohl unzweifelhaft die Furcht, „verantwortlich" ge macht zu werden, für die Taxe einstehen zu müssen, sei es «direkt oder indirekt. Nicht zuletzt kommt bei den bisher bekannten Taxämtrrn der große Einfluß der „Rommunalverwaltung" als wertminderndes Moment in Betracht. Daneben ist von entscheidender Bedeutung noch der Umstand, daß in den bestehenden Taxämtern das Laienelement einen viel zu großen Einfluß hat. Darin liegt die ungeheure Gefahr der Schablonisierung und Verflachung. Die größte Unge heuerlichkeit der Taxamtsschätzungen besteht aber wohl in der geradezu erdrückenden Erschwerung der Richtigstellung einer falsch abgegebenen, z. B. einer zu niedrig bemessenen Taxe, denn ein Tax amt wird sich wohl selten selbst desavouieren wollen. So hängt denn dem Besitzer die Taxamtsschätzung wie ein ewiges Unheil an. Mit Recht hat man darum diese Schätzungen unter gewissen Vor aussetzungen mit „vollstreckbaren Urteilen" verglichen. Man kann nun allerdings daran denken, eine Berufungs instanz, etwa ein Zentraltaxamt oder eine andere zentrale Tax- behörde zur Erledigung etwaiger Widersprüche gegen Taxamts- ') Mitteilungen, fjeft 58.