: 29 . Der Abzug von in der Hegel mindestens 15 pwz. des Rohertrages nimmt auch nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht, viel fach ist ein geringerer, oft aber auch ein höherer Abzug am Platze. Eben auch hier zeigt sich die Redeutung der von einer einzelnen Person aufgenommenen Schätzung. Rach eingehender Be sichtigung des zu schätzenden Gbjekt's vermag der einzelne Sach verständige die beste Horm anzulegen, nicht früher. Bei den Taxamtsschätzungen, die das Objekt unter dem Gesichtspunkte des grünen Tisches behandeln, besteht durchweg eine solche Möglich keit nicht, hier droht darum unzweifelhaft eine Versteinerung der Hörnten, umsomehr als eine eingehende Untersuchung des Schätz ungsobjekts wohl meistens nur von einer Person wahrgenommen werden kann, Wenn wir hiernach einerseits für eine Beweglich keit der Taxnormen eintreten, so halten wir es anderseits für trotzdem unbedingt angebracht, daß diese Hörnten in der Schätzung selbst angegeben und begründet werden, wie dies in den meisten Taxen privater Sachverständiger der Fall ist. Die Angabe dieser Hörnten und ihre Begründung fehlt in den meisten Tax amtsschätzungen. Im Großherzogtum Hessen wird z. B. nur das Grundstück bezeichnet und dessen Wert vermerkt. Müßte jedes Taxamt auch die Hörnten angeben, unter welchen seine Schätzung zu Stande gekommen ist, so würde sich vielleicht längst schon auf diesem Wege der Un wert der Taxamtsschätzungen herausgestellt haben, so daß es der vorher hier angestellten statistischen Untersuchung gar nicht mehr bedurft hätte.