37 IV. Reformvorschläge. Me bereits in einem früheren Kapitel ausgeführt wurde, ist bei der Taxation von Grundstücken durch einzelne Zachverständige, wie sie in Preußen meistens üblich ist, immerhin die Möglichkeit gege ben, dqß der Lchätzer beeinflußt wird, die Taxe nach einer be stimmten Richtung zurecht zu stutzen. Besonders naheliegt diese Gefahr bei solchen Schätzern, die wenig moralische Widerstandskraft haben. In der Tat sind denn auch manche Fälle bekannt geworden, in denen die Taxe einem bestimmten Zwecke angepaßt wurde und von dem Grundsätze, daß es sich bei ihr nur um eine glatte Schätzung des tatsächlichen Wertes handele, in mehr oder weniger großem Umfange abgewichen worden ist. Gbschon es sich hierbei, wie schon allein die Kaufpreisstatistik des Kaiserlichen Russichts- amts für Privatversicherung dartut, immer nur um eine Mehrzahl von mehr oder weniger Ausnahmen bildenden Einzelfällen handelt, hat dies selbstverständlich feine Wirkungen gehabt und so sehen wir denn, daß eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Reformie rung des Taxwesens in Preußen gemacht wurden. Leider läßt mancher dieser Vorschläge die notwendige Klarheit vermissen. Ruch die große Tagespresse hat, soweit sie sich überhaupt mitdersicher wichtigen Frage befaßt hat, bisher eine klare und konsequente Haltung nach der einen oder anderen Richtung nicht einzunehmen vermocht. Endlich lassen die Aeußerungen in den Parlamenten Klarheit vermissen, nicht nur hinsichtlich der gemachten Reform vorschläge, sondern auch bezüglich des Schätzungswesens überhaupt. Lin typisches Beispiel ist es z. 33., wenn Dr. Arendt in der Sitzung des preußischen Hauses der Abgeordneten vom 13. Dezember 1912 folgenden Gedanken aufstellte: „Die ganze Ausstellung des Wertes als Grundlage der Be leihung scheint mir nicht richtig zu sein. Gerade beim hausbe sitz kommt neben dem Werte an sich vor allen Dingen auch der Nutzungswert und die Verkäuflichkeit in Betracht." Wer unsere bisherigen Ausführungen gelesen hat, wird gesehen haben, daß der Nutzungswert und die Verkäuflichkeit die aus schlaggebenden Momente der Wertschätzung zu 'Beleihungszwecken sind, wie da etwas „nicht richtig zu sein scheint", ist uns uner findlich. Aehnlich ist die Stellungnahme anderer Stellen und nur in ganz bestimmten Fällen liegen präzise Reformvorschläge vor. Sie gehen meistens auf Taxämter, also aus Einrichtungen, wie wir