" 46 — sein, an dem die Bodenreformer und alles, was mit ihnen zusammengeht, ihre Freude erleben werden. Was sie durch ihre Steuerpropaganda n.icht erreicht haben, nämlich, daß der Grund und Loden sich auf Rosten desjenigen, der ihn unter der Zusicherung der Unverletzlichkeit des Eigentums besitzt oder gut gläubig erworben hat, verbillige, das wird jetzt in Erfüllung gehen. Denn durch das massenhafte UnLebot und die zahl reichen Zwangsversteigerungen werden jetzt die Preise fallen. Uber ^uch aus anderen Momenten heraus, wird ein allge meiner Preissturz auf dem preußischen Grundstücksmarkte eintreten. Dis niedrigen Schätzungen der Taxämter werden schon an sich die Wertmeinung erheblich beeinflussen, so daß selbst dort, wo nicht aus Not verkauft wird, ein allgemeiner Preisrückgang eintreten wird. Denn der Raufliebhaber wird für ein Grundstück, das auf 90 geschätzt ist, keine lOO geben wollen. Wie eine aus diese Nrt herbeigeführte Preisminderung mit der gewährleisteten Unverletzlichkeit des Eigentums vereinbar sein soll, ist uns unerfindlich. Nun find wir damit aber noch nicht am Ende. Die Preisminderung wird sich fortsetzen. Denn die niedrigen Raufpreise, die in dem ersten Jahrzehnt nach Einführung der Schätzungsämter erzielt werden, wird man den Schätzungen der nach folgenden Jahre zu Grunde legen, so daß also tatsächlich die zunächst in Szene gesetzte Preisminderung die Quelle weiterer Preismin derung sein wird. von Rechts wegen müßte der Staat alle auf djese Weise ein tretenden Schäden ersetzen. Denn im Nllgem. Landrecht für die preußischen Staaten heißt es in dem heute noch zu Recht bestehenden Z 75 der Einleitung, daß der Staat denjenigen zu entschädigen ver pflichtet sei, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern g e n ö t i g t wird. Wie wir schon bereits betonten, wird durch die Einführung der Schätzungsämter unbedingt ein stark gesteigertes Grundstücksangebot eintreten. Dies wird nicht aus sich entstehen, sondern hervorgerufen werden durch die niedrigeren Beleihungen, die die Holge der nie drigen Schätzungen der Schätzungsämter sein werden. Daneben werden aber auch alle die Haus- und Grundbesitzer getroffen werden, denen es gelingt, für den Betrag, um welchen sich die erste Hypothek vermindert, eine Nachhypothek zu erhalten. Denn daß sie diese nur unter höheren Nuswendungen erlangen, liegt doch auf der Hand. Betrachten wir nun aber einmal auch die Lage des preußischen Baugewerbes unter der Nera der Tax- ümter. Es wird genau so schwer getroffen, wie der