BG zelheiten zu beachten. Mas hier mangelt, ist nur eine indivi duelle Taxe. Ls verbleiben damit nur noch die außerhalb des Ga rantiebezirks und seiner angrenzenden Gebiete erfolgenden Ausleihun gen. Auch hinsichtlich dieser Ausleihungen stehen den Sparkassen die Kaufpreise und die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveran lagung zur Verfügung, allerdings sind sie hier von nur geringer Bedeutung, weil diese Unterlagen in nur schwacher Anzahl.fließen, fjicr muß dann eben verdoppelte Vorsicht einsetzen, wenn die Spar kassen nicht vorziehen, von den Beleihungen, zu denen sie nicht gezwungen sind, ganz abzusehen.Das letztere wird ihnen ja mehr oder weniger auch stark empfohlen. So läßt z. ö. die dem herren- hause vorgelegte Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend die Anlegung von Sparkassenbeständen in Inhaberpapie ren keinen Zweifel darüber, .daß die Staatsregierung auf diesem Standpunkt steht. In dem der 22. ordentlichen Verbandsversammlung des Uhei- nisch-lvestfälischen Sparkassen-Verbandes (1912) vorgelegten Aus zug aus den Ergebnissen der fachmännischen Kassenrevisionen des Sparkassenverbandes im Iahre 1911 heißt es: „Ausleihungen in Bezirken, die von der Sparkasse weit ent fernt liegen, sind unter Umständen bedenklich, da es für die Spar kassen mit erheblichen Schwierigkeiten verknüpft ist, die Sicher heit dieser Forderungen dauernd zu überwachen." Und gewissermaßen wie ein Echo klingt es, wenn wir noch hören, was das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung über den Unterschied zwischen örtlicher und auswärtiger Beleihung sagt. In dem Geschäftsbericht dieses Amtes für 1907 finden wir folgende Aus führungen : „Das Aufsichtsamt hat beobachtet, daß Unternehmungen, welche die Beleihungen auf ihr heimatgebiet beschränken, fast durchweg günstige Grgebnissezuverzeichnenhaben. Die ihnen hierbei zugute kommenden genauen Kenntnisse der ört lichen Verhältnisse, der Schätzer, Baustoffe, Arbeitspreise, die Mög lichkeit ständiger 'Besichtigung und Ueberwachung gewähren wohl zu beachtende Vorteile." „Einige Anstalten, die in der Heimat durchaus einwandfreie Beleihungen vornahmen, wurden an entfernteren Orten von ge ringerem Erfolge begleitet. Daß andere Unternehmen aber auch in entfernteren Gebieten gute Ergebnisse zu erzielen vermögen, ist ihrer vorzüglichen Organisation und der Sachkenntnis ihrer 'Leiter zu danken." Alles in Allem ergibt sich hieraus, daßfürbald neun Zehntel ihrer Be leih u n g s g es ch äste den Spar kassen genau dasselbe, oft besseres Material, wie den Katasterkontrolleuren zur Verfügung st eh t, — das übrige Zehntel ist umstrittenes Gebiet, betreten die Spar kassen es, dann darf man ihnen nicht auch noch die Verantwortung abnehmen.