57 - ' Nicht viel anders ist es bei den Hypothekenban ken und versi cherung sunternehmen. Auch dort sind die Kaufpreise und Ergebnisse der staatlichen Veranlagung im weite st en Umfange dienstbar ge macht. vorbildlich geschehen ist dies bei den Hypothekenbanken. Dabei nehme man nicht an, daß diese ganz „systemlos" beleihen, sie haben wohl alle nur einen Kreis bestimmter Orte, an welchen sie tätig sind und besitzen mithin auch entsprechend umfangreiches Material über jeden dieser Orte. Sie würden sich übrigens, zpenn sie Mängel in ihrem Material entdeckt hätten, längst dazu ent schlossen haben, gemeinsame statistische Bureaus für die Verar beitung der Kaufpreise und ähnlicher Daten einzurichten. Nach dieser Sachlage ist es, selbst, wenn einmal ganz davon ab gesehen wird, daß die k ata st er statisti schen Arbeiten rein schematischer Natur sind, uner findlich, wo die Fruchtbarkeit der Katasterkontrol leure für das Schätzungswesen liegen sollte. viel Beachtung hat der in der Einleitung mitgeteilte Vor schlag von hartmann gefunden, wonach gewissermaßen der Ka- taslerkontrolleur, ein Bausachverständiger, ein Vertreter der All gemeinheit (Bäckermeister z. B.) und ein Vertreter der Bank- welt das Taxamt bilden sollen. Der ruhende pol in der Er scheinungen Flucht würde unzweifelhaft, wenigstens wenn wir die Großstadt zum Ausgangspunkt nehmen, der erstere, der — aller dings auch oft zur Versetzung gelangende — Katasterkontrolleur sein. Alle übrigen Personen würden kommen und gehen. Der Bausachverständige sowohl, wie das Laienelement, lvas der Vertre ter der Allgemeinheit in diesem Ouartett eigentlich soll, ist uns unerfindlich. Lr könnte bestenfalls über die Mieten Auskunft geben. Sn allen Fällen wird die aber weit zutreffender der Bau sachverständige, wenn es wirklich einer ist, zu Leben vermögen. Der „Banks a ch verst ändi ge" als Vertreter der Interessen der Bankinstitute ist einfach undenkbar. Wir kennen Gemeinden mit 20 bis 40 000 Einwohnern, in denen ein solcher Sachverständiger außer dem Sparkassenleiter nicht zu finden ist. Schließlich würde dieser Vertreter der Interessen der „Beleihungsinstitute" wahrschein lich aus seinem Herzen keine Mördergrube machen und die In teressen des Instituts, dem er nahe steht, besonders aufs Korn nehmen. Die ganze Einrichtung würde letzten Endes — abgesehen davon, daß sie allgemein gar nicht durch zuführen ist — nur eine Konzession an das „Beam tentum" sein. Tin Heer neuer Beamten wäre not wendig, um die aus den Katasterämtern zusammen drängenden Arbeiten zu erledigen, während ander seits eine Taxe trotz größter Dringlichkeit vielleicht nach mehreren Monaten noch nicht zu haben wäre, weil sie noch nicht den ganzen „Instanzenweg" ge gangen wäre. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob nun