the scale towards I o CO O ->j GD ->l > ->1 O 00 CD 00 > CO O CD DD CD § 33. Der Antrag aus Eröffnung der Voruntersuchung kann von dem igerichte sowohl aus rechtlichen'als aus tatsächlichen Gründen ehnt werden. Gegen den ablehnenden Beschluß steht der Staats- ltschaft die sofortige Beschwerde zu. Degen den die Voruntersuchung eröffnenden Beschluß steht Angeschuldigten die Beschwerde nur wegen Unzuständigkeit des Gerichtes zu. 8 34. Vas Ehrengericht kann beschließen, daß ohne Voruntersuchung hauptversahren zu eröffnen sei. Beschwerde findet nicht statt. § 35. THt der Führung der Voruntersuchung wird ein Richter durch Präsidenten des Gberlandesgerichts resp. Landgerichts beauf- Vie Verhaftung und vorläufige Festnahme sowie die vorfüh- des Angeschuldigten ist unzulässig. l 8 36. ' )ie Beeidigung von Zeugen und Lachverständigen Kann in der ltersuchung erfolgen, auch wenn die Voraussetzungen des 8 65 2 und des § 222 der Ltrafprozeßordnung nicht vorliegen. 8 37. leantragt die Staatsanwaltschaft eine Ergänzung der vor- uchung, so hat der Untersuchungsrichter wenn er dem Antrage stattgeben will, die Entscheidung des Ehrengerichts einzuholen. 8 38. lach geschlossener Voruntersuchung sind dem Angeschuldigten aus Antrag die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens mitzuteilen. 8 39. )ie Anklageschrift hat die dem Angeschuldigten zur Last ge- pflichtverletzung durch Angabe der sie begründenden Tatsachen zeichnen, und, soweit in der Hauptverhandlung Beweise er werben sollen, die Beweismittel anzugeben. 8 40. ft der Angeschuldigte außer Verfolgung gesetzt, so kann die nur während eines Zeitraumes von 5 bahren vom Tage des : jiffcs av und nur auf Grunö neuer Tatsachen oder Beweis- - wieder aufgenommen werden. 8 41. : n dem Beschlusse, durch welchen das hauptverfahren eröffnet ist die dem Angeklagten zur Last gelegte Pflichtverletzung Angabe der sie begründenden Tatsachen zu bezeichnen. 8 42. le Mitteilung der Anklageschrift erfolgt mit der Ladung zur Verhandlung.