Sonderstellung einzelner Gläubiger. 73 verhältnismäßige Befriedigung verlangen, zu welchem er auf ab gesonderte Befriedigung verzichtet oder mit welchem er bei der letzteren ausgefallen ist." Beispiel: Lin Gläubiger schreibt dem Konkursverwalter, daß er für seine hvpothekforderung nebst den rückständigen und laufenden Zinsen und den Kosten abgesonderte Befriedigung aus dem belasteten Grundbesitz beansprucht. Behufs Einleitung der Zwangsversteigerung des Grundbesitzes läßt sich der Gläubiger eine Vollstreckungsklausel zu der Kotariatsurkunde erteilen, in welcher der Schuldner die Hypothek bestellt und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Viesen Vollstreckungstitel läßt der hypothekgläubiger behufs Einleitung der Zwangsver steigerung dem Konkursverwalter zustellen, gleichzeitig oder jeden falls rechtzeitig vor dem Prüfungstermin richtet er an das Kon kursgericht folgende Forderungsanmeldung: Leipzig, 20. März l9l4. Bismarckstr. 20. Zum Königlichen Amtsgerichte Gantheim. Laut Urkunde des Kgl. Notars Mayer in Gantheim vom l. Februar 1905 habe ich 2000 M Darlehen nebst 61.11 M, d. i. 5o/o Zinsen aus 2000 M seit 1. Hugujt 1913 bis 10. März 1914 als dem Tage der Konkurs eröffnung sowie 16.40 M bisherige vollstrek- kungskosten laut anliegender Aufstellung zu fordern. Für dieses Guthaben, sowie in erster Linie für die weiter erwachsenden Kosten der Zwangsvollstreckung und die seit Konkurser öffnung laufenden Zinsen, beanspruche ich Dek- kung aus dem für meine Hypothek haftenden Grundstück,' vorsorglich melde ich anmit das vorbezeichnete Guthaben für den seinerzeitigen Ausfall- oder verzichtbetrag als einfache Kon kursforderung an. Der Gläubiger: Ludwig Schmitt. 3. Aufrechnung. Ein Gläubiger des Gemeinschuldners, der zugleich diesem eine Leistung schuldet, braucht nicht seinerseits voll zu erfüllen, also beispielsweise den von ihm geschuldeten Geldbetrag zur Konkurs masse einzuzahlen und sich gleichzeitig mit seinen Gegenansprüchen auf die vielleicht recht schmale Konkursdividende verweisen zu lassen. Eine solche Stellungnahme des Gesetzgebers wäre Un stern, Das Konkursverfahren. 6