Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die deutsche Hausindustrie

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Hausindustrie

Monograph

Identifikator:
1003351123
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16006
Document type:
Monograph
Author:
Koch, Heinrich
Title:
Die deutsche Hausindustrie
Edition:
Zweite, bedeutend erweiterte Auflage
Place of publication:
M. Gladbach
Publisher:
Volksvereins-Verlag GmbH.
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (294 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Sechstes Kapitel. Staatshilfe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Hausindustrie
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Begriff und Einteilung der Hausindustrie
  • Zweites Kapitel. Die Entstehung der Hausindustrie
  • Drittes Kapitel. Umfang der Hausindustrie in Deutschland
  • Viertes Kapitel. Wirtschaftliche und soziale Zustände in er Hausindustrie
  • Fünftes Kapitel. Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der Hausindustrie
  • Sechstes Kapitel. Staatshilfe
  • Siebtes Kapitel. Selbsthilfe
  • Achtes Kapitel. Hilfe von aussenstehenden Kreisen
  • Index

Full text

176 
VI. Kap.: Staatshilfe 
infpektionsberichte heben jedoch demgegenüber hervor, daß in vielen Ge 
werben erhebliche Lohnverfchiedenheiten zu beobachten find. Es fcheint 
die anfänglich unternommene Ausgleichung der Löhne fich nicht bewährt 
zu haben. Die Unternehmer erkannten, daß fie durch kleine Lohnverfchieden 
heiten Strebfamkeit und Fleiß bei ihren Leuten anregen konnten, auf der 
andern Seite ihrer Konkurrenz befonders tüchtige Kräfte zu entziehen ver 
mochten. 
Eine andere, fchlimmere Gefahr droht beim Minimallohn den fch wa 
chen, ältern, überhaupt den weniger leiftungsfähigen 
Arbeitskräften, die gerade in der Hausinduftrie befonders zahlreich anzutreffen 
find. Muß der Unternehmer einen Mindeftlohn innehalten, fo wird er eine 
Anzahl von fchwächlichen, halbinvaliden Arbeitern entlaffen, deren Leiftung 
nach feinem Dafürhalten oder auch nach ganz objektiver Schätzung hinter 
dem Mindeftlohnfatz zurückbleibt. Daß folche Befürchtungen nicht grundlos 
find, hat die Arbeiterfchaft in Viktoria in den erften Jahren der neuen Ge- 
fetzgebung erfahren müffen. Die Arbeitgeber, denen erhöhte Löhne und be- 
fchränkte Arbeitsdauer zur Pflicht gemacht waren, fuchten nunmehr aus 
dem Arbeiter herauszuholen, was eben möglich war, und ftellten die höchften 
Anforderungen an ihn (task System). Bei diefem Syftem konnten die minder 
tauglichen Arbeiter nicht mehr beftehen, und eine Reihe von Entlaffungen 
war die Folge. Namentlich im Schuhmachergewerbe, wo zudem noch all 
gemein ein Übergang zu arbeitfparendem Mafchinenbetrieb ftattgefunden 
hatte, waren die Entlaffungen fehr zahlreich. Allmählich aber haben 
Arbeitgeber felbft das task System als unzweckmäßig wieder aufgegeben. 
Aber auch die Gefetzgebung wirkte der Gefahr weiterer Arbeiterentlaffungen 
entgegen. Ein Gefetz von 1900 ermächtigt den Cheffabrikinfpektor, alten 
oder gebrechlichen Arbeitern einzeln Bewilligungen zur Befchäf- 
tigung unter dem Mindeftlohn auszuftellen. Ein Gefetz von 
1903 dehnte diefe Ausnahme auf langfame Arbeiter aus und gab auch den 
Lohnämtern die Befugnis, für die drei genannten Spezies von Arbeitern Aus 
nahmen zu bewilligen. Für jeden Ausnahmefall mußte aber auch wieder 
ein Mindeftlohn feftgefetzt werden. Die Anzahl der Ausnahmebewilligungen 
hat im Laufe der Zeit zugenommen, ift aber im Verhältnis zur gefamten 
Arbeiterfchaft immer klein geblieben. Oktober 1907 galten 483 Bewilli 
gungen, d. h. 2 Prozent aller Mindeftlohnarbeiter konnten unter dem gewöhn 
lichen Lohnfatz befchäftigt werden. 
Ein fehr günftiges Urteil über den Wert diefer Ausnahmebewilligungen 
t<ibt der Cheffabrikinfpektor fchon in den erften Jahren diefer neuen Maß
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.