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Der Weltverkehr und seine Mittel

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Bibliographic data

fullscreen: Der Weltverkehr und seine Mittel

Monograph

Identifikator:
100624364X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-33077
Document type:
Monograph
Author:
Merckel, Curt http://d-nb.info/gnd/1024684814
Title:
Der Weltverkehr und seine Mittel
Edition:
Zehnte, durch einen Nachtrag ergänzte Auflage, Sonderausgabe aus dem Buch der Erfindungen, Gewerbe und Industrien
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von Otto Spamer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (X, 981 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Die Weltwirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Weltverkehr und seine Mittel
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Die geschichtliche Entwicklung des Verkehrswesens
  • Landstraßen
  • Die Eisenbahnen
  • Brücken und Viadukte
  • Wasserstraßen
  • Schiffbau
  • Posten und Postwesen
  • Entwicklung der Welttelegraphie
  • Die Weltwirtschaft
  • Die Fortschritte des Weltverkehrs seit 1900
  • Index

Full text

876 
Die Weltwirtschaft. 
wirtschaften. Die Landbewohner bringen Lebensmittel und Rohstoffe in die Stadt 
und kaufen für den Erlös die gewerbliche Arbeit der Städter; zunächst in der Form 
des Lohnwerks, d. h. sie lassen ihre eigenen Rohstoffe durch den städtischen Gewerbs- 
mann zu Gebrauchsgegenständen für ihren eigenen Bedarf verarbeiten, so daß dieser nur 
seine Arbeitskraft und die notwendigen Werkzeuge beistellt. Dabei kommt der Gewerbe 
treibende entweder in das Haus des Landwirtes und erhält dort Wohnung, Kost und 
Tagelohn, bis die Arbeit vollendet ist (Störarbeit), oder er übernimmt den Rohstoff zur 
Bearbeitung in seiner eigenen Wohnung oder Betriebsstätte (Heimwerk); letzteres ist die 
Regel dort, wo stehende Betriebsmittel und Werksvorrichtungen notwendig sind, wie 
z. B. Mühlen, Walken, Feueressen. Beide Betriebsformen kommen auch schon bei der 
geschlossenen Hauswirtschaft vor, nur daß das Entgeltliche und Berufsmäßige der gewerb 
lichen Arbeit weniger hervortritt. Der Störarbeiter hat seinen Vorläufer in dem 
helfenden Nachbar, der Heimwerker in dem Besitzer einer Mühle, Walke oder ähnlichen 
Vorrichtung, der anfänglich nur die Benützung dieser Geräte dem Nachbar gestattet, 
dann die Überwachung und endlich auch die Leistung der Arbeit selbst übernimmt. Dem 
gemäß herrschte im Anfange der Städte in ihrem Gewerbebetriebe das Lohnwerk vor. 
Der zünftige Handwerkerstand des Mittelalters ist keineswegs das, was man sich heute 
unter Handwerkern vorstellt, das ist ein Stand kleiner Unternehmer, sondern vielmehr ein 
gewerblicher Arbeiterstand, der sich von dem heutigen nur dadurch unterscheidet, daß der 
einzelne Arbeiter für eine Mehrheit von Konsumenten, nicht aber für einen einzelnen 
Unternehmer arbeitet. Erst allmählich bürgert sich die Beistellung des Rohstoffes durch 
den Meister ein, anfänglich bloß für die ärmeren Kunden. Damit taucht eine neue Be 
triebsform auf: das Handwerk oder Preiswerk, das allerdings seinen Vorläufer 
ebenfalls schon in der überschüssigen Erzeugung von Produkten des bäuerlichen Haus 
fleißes (wie Leinwand, Wollenstoff, Holzwaren) für den Markt hat. Der Meister ist 
jetzt in dem Besitze sämtlicher Produktionsmittel, der Arbeitskraft, der Werkzeuge und 
des Rohstoffes, und in dem Preise, den er für das fertige Erzeugnis erhält, ist nicht 
nur die Vergütung für seine Arbeitsleistung wie beim Lohnwerker, sondern auch das 
Entgelt für den von ihm gelieferten Rohstoff enthalten. Doch ist sein Betrieb aus 
schließlich Kundenproduktiou. Der mittelalterliche Handwerker arbeitet immer für 
den unmittelbaren Absatz an den Verbraucher, hauptsächlich auf Bestellung. Was er 
auf Vorrat erzeugt, setzt er nicht an den Zwischenhändler, sondern auf offenen Märkten 
an den Verbraucher ab. 
Dies kommt auch in der städtischen Wirtschaftspolitik zum Ausdrucke. Der 
Konsument des Stadtgebietes soll für seinen Bedarf ein ausschließliches Kauf 
recht, der städtische Gewerbetreibende für seine Waren ein ausschließliches Ab 
satzrecht auf dem städtischen Markte haben. Daher wird Sorge getragen, daß wo möglich 
alles in der Stadt selbst erzeugt wird. Der Fremde wird auf dem Markte nur not 
gedrungen geduldet, und ist ein Gewerbe in der Stadt nicht vertreten, so sucht der Rat 
mit Opfern und Begünstigungen einen fremden Meister zur Ansiedelung zu bewegen. 
Dem gleichen Grundgedanken entspringt eine Reihe von Maßnahmen, welche 
regelnd in das Verhältnis zwischen Handwerkern und Kunden eingreifen und eine Aus 
beutung des Monopolsrechtes der ersteren zum Schaden der letzteren verhindern sollen: die 
obrigkeitliche Beschau und Prüfung der Waren auf ihre Güte, der Erlaß von Preistaxen für 
die verschiedenen Erzeugnisse und Arbeitsleistungen, die Festsetzung öffentlicher Verkaufs 
plätze, auf denen die Verkäufer derselben Ware nebeneinander im offenen Wettbewerb 
unter Überwachung des Marktmeisters feilhalten. Aus demselben Grunde mußte auch 
das übermäßige Wachstum eines einzelnen Betriebes unwillkommen erscheinen. Es er 
schien überflüssig, wenn man ausschließlich die Versorgung des Stadtgebietes ins Auge 
faßte, und gefährlich für die Aufrechthaltung des unmittelbaren Verkehrs zwischen Er 
zeugern und Verbrauchern, wie für die Sicherung des Fortkommens der übrigen Meister, 
ihrer „bürgerlichen Nahrung". Daher rühren die zahlreichen Verbote, mehr als eine 
bestimmte Zahl von Gesellen zu beschäftigen, was wieder zur Absplitterung immer neuer
	        

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Oeuvres Complètes. Guillaumin, 1847.
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