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Kaufmanns Herrschgewalt

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Bibliographic data

fullscreen: Kaufmanns Herrschgewalt

Monograph

Identifikator:
101034126X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20183
Document type:
Monograph
Author:
Arndt, Adolf http://d-nb.info/gnd/117662690
Title:
Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit
Edition:
Zweite verbesserte und vermehrte Auflage
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
J. Bielefelds Verlag
Year of publication:
1916
Scope:
1 Online-Ressource (288 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Bergregal und Bergbaufreiheit im Griechischen und Römischen Rechte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges
  • Title page
  • Contents

Full text

72 
ist in keiner anderen Krankenkasse Deutschlands anzutreffen. 
Der Bochumer Verein will nur kerngesunde Leute als Mitglieder 
haben. Wie hoch er seine Ansprüche schraubt, hat sich gerade 
jetzt durch den Krieg besonders kratz herausgestellt. Viele von 
den aus der Krankenkasse Herausgeworfenen sind jetzt ein 
berufen. Wären sie wirklich so krank, wie sie der Bochumer 
Verein zum Zwecke des Herauswurfs hinstellte, dann müßten sic 
schon längst als halbtot wieder zurückgekommen sein. Aber weit 
gefehlt. Viele von ihnen sind von den Militärärzten für 
felddienstfähig erklärt und liegen in den Schützengräben. In den 
Akten der Bochumer Knappschaft aber stehen diese Leute immer 
noch als „nicht aufnahmefähig zur Krankenkasse" verzeichnet. 
Der Knappschaftsarzt fand bei ihnen bei der Aufnahme der berg 
männischen Tätigkeit oder in den ersten fünf Jahren der Aus 
übung derselben irgend einen kleinen körperlichen Mangel, der 
sie „leicht zu Krankheiten geneigt" mache, und darum suchte man 
sie aus der Kasse los zu werden. Gelegenheit zum Streichen aus 
der Kasse bietet sich besonders dann, wenn der Bergmann in den 
ersten fünf Jahren, wo er als Mitglied der Pensianskasse ein 
geschrieben ist, einen Krankenschein nimmt. In diesem Falle 
kann er gegen seinen Willen spielend leicht Berginvalide werden, 
aber — Invalide ohne Pension. Er kann das in dieser Zeit 
leichter werden, weil der Verein im Falle der Jnvaliditäts- 
erklärung nicht nur den „zu Krankheiten neigenden Mann" los 
wird, sondern auch noch dessen eingezahlte Pensionskassenbeiträge 
behalten kann. 
Bei Schaffung der Reichsversicherungsordnung wurde uns 
vorgehalten, daß die neuen Bestimmungen ein Fortschritt und 
nach ihnen das Hinauswerfen aus den Knappschaftskrankenkassen 
.erschwert sei. Wir haben das bestritten und leider Recht be 
halten. Obschon die neuen Bestimmungen ihre Entstehung in 
erster Linie der Praxis des Bochumer Vereins verdanken, ist 
durch sie doch nicht das Geringste geändert worden. Im Gegen 
teil. die Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht haben 
in dieseni Verein eher zu- als abgenommen. 
In Friedenszeiten sind die nicht der Krankenkasse angehö 
renden Bergleute recht häufig der Armenkasse zur Last gefallen. 
Jetzt in der Kriegszeit hat der Verein durch seine Praxis auch 
die Krieger und deren Familien geschädigt. Es gibt für die von 
der Krankenversicherungspflicht befreiten Kriegsteilnehmer im 
Falle der Verwundung oder des Todes weder Kranken- noch 
Sterbegeld und für die Frau keine Wöchnerinnenunterstützung. 
Hoffentlich veranlassen die jetzigen Erscheinungen die Be 
hörde zum Eingreifen. Nach unserer Meinung hätten felddienst 
fähige Leute der Krankenkasse als Mitglied anzugehören.
	        

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Die Zucker-Industrie Auf Cuba. Kayssler, 1887.
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