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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Buch. Die Begründer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

46 
Erstes Buch. Die Begründer. 
hin die Steuer abschafft, so würde er ihm ein ganz ungerechtfertigtes 
Geschenk yon 3000 Fr. Jahreseinkommen oder 60000 Fr. Kapital 
machen 1 ). 
Wenn nun auch dieser Gedankengang (der übrigens eine viel größere 
Tragweite hat, als die Physiokraten dachten, da er sich nicht nur 
auf die Steuer auf Grundbesitz, sondern auf jede Vermögens- und 
Kapitalbesteuerung bezieht) für die Eigentümer, die den Grund und 
Boden nach der Einführung dieser Steuer erwerben, ausgezeichnet 
ist, so ist er wenig reizvoll für die Grundbesitzer, die die Ehre haben 
würden, das physiokratische Heidi einzuweihen, und es ist klar, daß 
sie die ersten sind, die bekehrt werden müßten. 
Wie ersichtlich, beschränkt sich der Anteil des Herrschers auf 
ein wahres Miteigentum am gesamten Grundbesitz 2 * * * * * ). Dies stimmt 
auch durchaus mit der Vorstellung, die sich die Physiokraten vom 
Herrscher machen, überein. In Wirklichkeit bilden die Grundbesitzer 
und der Herrscher nur eine den Boden des Landes zusammen be 
sitzende Klasse, mit gleichen Hechten, gleichen Pflichten und gleichem 
Einkommen. Dadurch wird erreicht, daß der Vorteil des Herrschers 
vollständig mit dem des Landes verschmilzt 8 * * ). 
Ihrem fiskalischen System maßen die Physiokraten eine sehr 
große Bedeutung bei, in der Überzeugung, daß die Verteilung der 
Steuern die Grundursache der Not des Volks zu ihrer Zeit war, die 
eigentliche Verkörperung der Ungerechtigkeit, mit einem Wort: die 
damalige „soziale Frage!“ Wenn wir auch heute das Elend mehr 
der schlechten Güterverteilung als irgendeinem fiskalischen System 
zur Last legen, und diese Anschauung der Physiokraten uns über- 
1 ) Um den Grundbesitzern größtmögliche Sicherheit zu geben, wollten die 
Physiokraten, daß das Verhältnis, einmal festgelegt, so unveränderlich wie möglich 
sei. Baudbau jedoch gibt die Möglichkeit periodischer Schätzungen zu, „damit die 
Krone am Gewinn und Verlust der produktiven landwirtschaftlichen Klasse in stetiger 
und wirklicher Weise beteiligt sei“. Und er richtet folgende, weittragende Mahnung 
an die Grundbesitzer: „Redet euch nicht ein, daß ihr allein die Ursache des Steigen» 
eurer Einkünfte seid, denn das würde eine höchst ungerechtfertigte Undankbarkeit 
der Autorität gegenüber sein, die in stetigem Fortschritt ihre Hoheitsfuuktionen 
erfüllt“ (S. 708). 
2 ) „Ich bemerke nebenbei, daß ich nur mit Bedauern dem öffentlichen Einkomme 11 
den Namen Steuern beilege. Dieses Wort wird stets von der schlechten Seite aufgefaßt- 
Es bedeutet so eine schwere Last, von der jeder befreit sein möchte. — Das öffent' 
liehe Einkommen ist aber im Gegenteil für den Herrscher nur der Ertrag aus Grund' 
besitz, der nichts mit allem anderen Grundeigentum seiner Untertanen zu tun bat 
(Mercier de la RiviSbe, S. 451). 
s ) „Wenn der Herrscher . . ., der ständig als jährliches Einkommen einen b®' 
stimmten Prozentsatz des Reinertrages bezieht, der mit dem Reinertrag steigt un l 
mit ihm sinkt, so liegt hierin eine augenscheinliche und notwendige Übereinstimmung 
der Ziele und Interessen“ (Baudbaü, S. 769).
	        

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Mexico. Seidel, 1928.
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