Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks

Monograph

Identifikator:
1011249006
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-31942
Document type:
Monograph
Author:
Wilden, Josef http://d-nb.info/gnd/117380016
Title:
Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
Place of publication:
Crefeld
Publisher:
Wilhelm Greven Buchdruckerei
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (67 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Gefängnisarbeit
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks
  • Title page
  • Contents
  • Zahl der Handwerker
  • Die Bildungseinrichtungen
  • Das Prüfungswesen
  • Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten
  • Lehrstellen-Vermittlung
  • Die Organisation des Handwerks
  • Kommunale Handwerksförderung
  • Förderungen des Handwerks auf dem Lande
  • Das Verbindungswesen
  • Gemeinsame Geschäftsbetriebe und Arbeitsvereinigungen
  • Vergebung von Arbeiten an Handwerkervereinigungen
  • Preisregelung im Handwerk
  • Kapitalbeschaffung für Handwerker
  • Die Förderung des Genossenschaftswesens
  • Maschinenvermittlung
  • Werkstättenhäuser
  • Ausstellungswesen
  • Zollpolitik und Handelsverträge
  • Förderung des Bauhandwerks
  • Förderung des Elektro-Installationsgewerbes
  • Konsumvereinswesen
  • Versteigerungswesen
  • Abzahlungsgeschäfte
  • Wanderlagerwesen
  • Ausverkaufswesen
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Gefängnisarbeit
  • Wettbewerb staatlicher und städtischer Betriebe
  • Leihhäuser
  • Nahrungsmittelkontrolle
  • Offenbarungseidverfahren
  • Bekämpfung des Borgunwesens
  • Die Wohlfahrtseinrichtungen der Kammer
  • Arbeitstarifverträge
  • Arbeitslosen-Versicherung
  • Kinder- und Arbeiterschutz

Full text

55 
Es ist an dem in § 22 der Grundsätze des 
Bundesrats aufgestellten Grundsätze festzuhalten, 
daß die Verdingung der Arbeitskraft der Gefangenen 
an Unternehmer tunlichst einzuschränken, und der 
Arbeitsbetrieb ist mehr noch als bisher auszudehnen, 
und es ist soweit möglich, zu erstreben, daß der 
Unternehmerbetrieb ganz ausgeschaltet wird. Ins 
besondere ist dahin zu streben, daß alle Bedürfnisse 
der Gefängnisverwaltung durch Gefangene her 
gestellt werden. 
Weiter ist für jede Provinz ein Beirat gebildet 
worden, der vom Dberpräsidenten nach Benehmen 
mit dem Oberstaatsanwalt zu berufen ist. Der 
Beirat besteht aus je einem Vertreter der Land- 
wirtfchafts-, der Handels- und der Handwerks 
kammer und soll Vorschläge machen, welche Ar 
beiten, insbesondere Handwerksarbeiten, in den 
Gefangenenanstalten gemacht werden sollen oder 
auszuschließen sind. 
Die Kammer darf dies mit als einen Erfolg 
ihrer jahrelangen Bemühungen für die Ein 
schränkung der Gefängnisarbeit buchen. 
Wettbewerb staatlicher und 
städtischer Betriebe. 
Die Bekämpfung der Auswüchse des Wettbewerbs 
staatlicher und städtischer Betriebe hat die 
Kammer von jeher als eine ihrer ersten wirt 
schaftlichen Aufgaben angesehen, vor allem hat 
das Klempner- und Installateurgewerbe unter 
diesem Wettbewerb zu leiden. Besonders gegen 
den manchmal sehr ausgedehnten Wettbewerb der 
gemeindlichen Werkstätten und Verkaufsläger bei 
der Privatkundschaft wenden sich die Hand- 
werker mit aller Entschiedenheit. Er geschieht 
durch Zeitungsangebote, durch Hinweis bei der 
Anmeldung von Anlagen, außerdem aber durch 
den Erlaß weitschichtiger Vorschriften über die 
Ausführung von Installationsarbeiten, die den 
Eindruck erwecken, als ob die selbständigen In 
stallateure gar nicht in der Lage wären, ihnen 
nachzukommen. In sehr vielen Fällen hat die 
Handwerkskammer sich dieserhalb mit Erfolg an 
die Behörden gewandt und durch rasches Zugreifen 
manchmal das Übel noch rechtzeitig verhindern 
können. 
Die Kammer übersandte im Jahre 1909 an 
die Klempner- und Iustallateur-Innungen sowie 
an die gemischten Innungen und gewerblichen 
Vereinigungen des Bezirks einen Fragebogen der 
einwandfreies Material darüber forderte, inwie 
weit den selbständigen Installateuren durch städ 
tische Betriebe Konkurrenz gemacht wird. Das 
Material hat die Kammer dem deutschen Hand- 
werks- und Gewerbekammertage übersandt, der 
sich mit der Frage der Konkurrenz staatlicher und 
städtischer Betriebe auf dem 10. Deutschen Hand 
werks- und Gewerbekammertage zu Königsberg im 
Jahre 1909 beschäftigte und folgende Resolution 
annahm: 
I. Der 10. Deutsche Handwerks- und Gewerbe 
tag weist nachdrücklich darauf hin, daß die 
Staats- und Kommunalbehörden ein großes 
Interesse an einem leistungsfähigen Hand 
werkerstand haben und deshalb an der Förder 
ung und wirtschaftlichen Hebung desselben 
mitzuwirken berufen sind. 
Eine solche Förderung ist nach Ansicht 
des Kammertages in möglichster Einschrän 
kung der Regiebetriebe und weitgehendster 
Zuweisung von Lieferungen und Leistungen 
an selbständige Handwerker zu erblicken. 
Es ist tiefbedauerlich, daß ein großer 
Teil der Staats- und Kommunalbehörden 
diese wichtige Aufgabe nicht erfüllt. 
II. Der 10. Deutsche Handwerks- und Gewerbe 
kammertag ist der Ansicht, daß es nicht Auf 
gabe der Staats- und Kommunalbehörden 
fein kann, handwerkliche Arbeiten in eigener 
Regie auszuführen. Er fordert, daß diese 
Arbeiten dem freien Wettbewerbe überlassen 
bleiben. Der Einwand, daß zur Errichtung 
einer größeren Betriebssicherheit die Aus 
führung bestimmter Arbeiten, z. B. Installa 
tionsarbeiten, in eigener Regie notwendig 
fei, hat sich durch die Praxis als hinfällig 
erwiesen. 
Nicht minder hart trifft das Schreiner-, Schlosser-, 
Schuhmacher- und Schneider-Handwerk auch der 
Wettbewerb der Fürsorge- und Erziehungsanstalten, 
wiederholt hat die Kammer sich dieserhalb an 
den Landeshauptmann beschwerdeführend gewandt; 
aber nur zum Teil Berücksichtigung seiner wünsche 
gefunden.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zur Wirtschaftlichen Förderung Des Handwerks. Wilhelm Greven Buchdruckerei, 1914.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.