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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1011857022
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41419
Document type:
Monograph
Author:
Drahn, Ernst http://d-nb.info/gnd/116194588
Title:
Marx-Bibliographie
Place of publication:
Charlottenburg
Publisher:
Deutsche Verlagsgesellschaft für Politik und Geschichte m.b.H.
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (59 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
    Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

—2 
Nr. 2 — Tag der Ausgabe: Berlin, den 16. Januar 1923 21 
amter entgegen dieser Vorschrift eine Zahlung an 
oder trifft er eine Maßnahme, durch welche eine 
solche Zahlung notwendig wird, und erkennt er oder 
muß er erkennen, daß durch die Maßnahme oder 
Zahlung eine Überschreitung der zugewiesenen Mittel 
oder eine nachträgliche Bewilligung von Mitteln für 
die gleiche Zweckbestimmung später unvermeidlich 
wird, so haftet er für die von ihm veranlaßte Zahlung 
in gleicher Weise, wie wenn diese bereits eine Haus— 
haltsüberschreitung (8 33) darstellte. Dies gilt nicht, 
wenn die Zahlung oder Maßnahme nach Lage der 
Sache unbedingt erforderlich war. 
UÜber Ausgabebewilligungen, die der Haushalts— 
lan als künftig wegfallend bezeichnet, darf von dem 
Zeitpunkt an, mit dem die Voraussetzung für ihren 
Wegfall erfüllt ist, nicht mehr verfügt werden. Diese 
Voraussetzung soll bei der ersten Bewilligung künftig 
vegfallender Mittel im Haushaltsplan angegeben 
perden. 
833 
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige 
Ausgaben einschließlich der Mehrausgaben aus über— 
tragharen Mitteln (5330 Abs.2), desgleichen Maß— 
nahmen, durch welche für das Reich Verbindlichkeiten 
entstehen können, fuür die Mittel im Haushaltsplane 
nicht vorgesehen sind, bedürfen der vorherigen Zu— 
stimmung des Reichsministers der zyinangen. Sie 
darf nur ausnahmsweise im Falle eines unabweis— 
baren Bedürfnisses erteilt werden. 
Ausgabebewilligungen, die ohne nähere Angabe 
des Verwendungszwecks einer Stelle zur Verfügung 
gestellt find, ferner solche zu außerordentlichen Ver— 
gütungen und Unterfstützungen sowie Ausgabe— 
bewilligungen im außerordentlichen Haushalt dürfen 
nicht überschritten werden. 
Beamte, die schuldhaft entgegen den Vorschriften 
des Abs. 1 und 2 eine Maßnahme anordnen oder 
eine Zahlung anweisen, zu der das Reich nicht recht— 
lich verpflichtet ist, sind der Reichskasse zum 
Schadensersatze verpflichtet. Die Ersatzpflicht tritt 
nicht ein, wenn der Beamte zur Abwendung einer 
nicht vorhersehbaren, dem Reiche drohenden dringen— 
den Gefahr sofort handeln mußte und hierbei nicht 
über das durch die Notlage gebotene Maß hinaus— 
gegangen ist. Sie entfällt ferner, wenn dem Reichs— 
minister der Finanzen von der Maßnahme oder An— 
weisung unverzüglich Mitteilung gemacht wird und 
er daraufhin der Überschreitung zustimmt. 
Wenn im Haushaltsplane planmäßige Stellen 
ohne nähere Erläuterung als künftig wegfallend be— 
zeichnet sind, dürfen freiwerdende Stellen dieser Gat— 
rung nicht wieder besetzt werden. Der Vermerk 
»künftig wegfallend« ist so lange in den Haushalts— 
plan der folgenden Jahre zu übernehmen, bis die 
Stellen durch Freiwerden fortgefallen sind. 
Im Haushaltsplan ohne Zusatz als künftig weg— 
fallend bezeichnete sächliche oder vermischte Ausgaben 
dürfen in den Haushaltsplan des folgenden Jahres 
nicht wieder aufgenommen werden. Abweichungen 
sind in den Erläuterungen zu bearünden. 
8 36 
Besoldungen und andere Dienstbezüge dürfen nur 
nach Maßgabe der darüber bestimmenden Gesetze und 
nur, wenn der Haushaltsplan die Mittel dazu zur 
Verfügung stellt, bewilligt werden. 
Die im Haushaltsplane vorgesehenen Stellen 
dürfen, soweit das dienstliche Bedürfnis es zuläßt, 
auch mit Beamten einer niedrigeren Besoldungs— 
gruppe besetzt werden. In diesem Falle dürfen die 
dadurch ersparten Mittel nicht anderweit verausqabt 
werden (8 73 Abs.?). 
837 
Aus den Mitteln für Hilfsleistungen dürfen Be— 
amten desselben Verwaltungszweigs, die eine plan— 
mäßige Stelle bekleiden oder ständig beschäftigt sind 
und ihre Bezüge aus anderen Ausgabebewilligungen 
»rhalten, Verqütungen nicht gewährt werden. 
8 234 
Sind in der Zweckbestimmung oder in der Er— 
läuterung eines Titels bestimmte Maßnahmen mit 
den auf sie entfallenden Beträgen einzeln aufgeführt, 
so dürfen Beträge, die durch die Unterlassung oder 
planmaͤßige Einschränkung einer solchen Maßnahme 
erspart werden, nicht zu einer der anderen Maß— 
nahmen verwendet werden, sondern sind von der 
Ausgabebewilligung in Abgang zu stellen. 
838 
Außerordentliche Vergütungen und Unterstützungen 
dürfen Beamten nur aus den im Haushaltsplane 
dazu bestimmten Mitteln gewährt werden. 
Sind die Mittel nicht ausschließlich für außer— 
ordentliche Vergütungen oder Unterstüßungen an Be—
	        

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Die Textilindustrie Sämtlicher Staaten. Druck und Verlag von Fried. Vieweg & Sohn, 1917.
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