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Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Monograph

Identifikator:
1014011027
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25942
Document type:
Monograph
Author:
Prion, Willi http://d-nb.info/gnd/101278861
Title:
Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1936
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 240 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
A. Die Grundlagen
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)
  • Title page
  • Contents
  • A. Die Grundlagen
  • B. Die Menschen im Betrieb
  • C. Die Organisation
  • D. Die Wirtschaftlichkeit
  • Index

Full text

6 
Die Grundlagen. 
bis herunter zu Einzelheiten kaufmännischer Arbeit werden umgestaltet. Die Aus 
schaltung des Verlustrisikos, wie sie als Übertreibung des von allen vorsichtigen 
Wirtschaftern gehegten Wunsches der Risikobeschränkung in den meisten Markt 
verbänden erstrebt wird, verführt leicht zum Rentnerstandpunkt und zerstört 
so die eigentlich unternehmerischen Vorzüge der leichten und schnellen Anpas 
sungsfähigkeit an gegebene Tatsachen und Entwicklungen. Ferner werden be 
stimmte unternehmerische Tätigkeiten aus ihrem unmittelbaren Wirkungsbereich 
herausgenommen und auf Verbandsstellen übertragen, so etwa bei Syndikaten der 
Absatz, bei Einkaufsgemeinschaften die Beschaffung und bei sonstigen Gemein 
schaftsstellen die Buchführung, die Materialprüfung, die Normung und Typisie 
rung, die Spezialisierung, die Schaffung von Einheitsmarken oder Durchführung 
gemeinsamer Werbung u. ä. Das sind erhebliche Beschränkungen in der techni 
schen und kaufmännischen Entschlußfreiheit, ganz abgesehen von den Umstellun 
gen im Herstellungsgang (etwa bei der Spezialisierung) und in der kaufmännischen 
Geschäftsführung überhaupt. 
Endlich wird die Rechnungslegung beeinflußt: Die Zahl der Konten verringert 
sich, da statt mit den vielen Einzelkunden nur mit der Verbandsverkaufsstelle ab 
gerechnet wird. Eine Trennung in verbandsfremde und Verbandsgeschäfte wird 
nötig, die Vertreter fallen ganz oder teilweise weg, Kontrollen werden eingerichtet 
und unter Umständen wieder besondere Maßnahmen zu ihrer Umgehung getroffen. 
Die Unmöglichkeit, auf dem Markt durch billige Preise oder bessere Erzeugnisse 
vorwärts zu kommen, läßt das Augenmerk auf die Erzielung von Vorteilen inner 
halb des Kartells gerichtet sein: Der Wirtschafter wird zum Verbandspolitiker, 
der alle Schwächen, Unklarheiten und Unvollständigkeiten juristischer Abmachun 
gen zu erkennen und auszunutzen trachtet. Andererseits geht der gemeinsame 
Absatz durch das Verbandsbüro durchaus nicht immer nach kaufmännischen Ge 
sichtspunkten vor sich; der Verkauf verfilzt, bürokratisiert, da ja ein Aufspüren 
und Werben nur noch Sinn hat, um solche Kunden zu erhalten, die sich vorher in 
anderen Geschäftszweigen eindeckten oder überhaupt noch nicht, mangels wirklich 
oder vermeintlich zu geringer Kaufkraft, zu den Abnehmern zählten. 
Neuerdings sind, durch besondere Notumstände hervorgerufen, scharfe Staatseingriffe 
notwendig geworden, die sich zum Teil auf freiwilligen Maßnahmen der Kartelle aufbauen. So 
sind etwa Neubauverbote, wie sie jetzt in vielen Geschäftszweigen erlassen werden, schon 
früher zur Bekämpfung der Übererzeugung von einzelnen Verbänden erlassen worden. Die 
Überwachung der Rohstoffeinkäufe, soweit sie aus dem Auslande erfolgen, wie auch die völlige 
Umstellung der Zahlungstechnik durch die Devisengesetzgebung, die Verwendungsbeschrän 
kungen für bestimmte Rohstoffe und Fertigerzeugnisse wie auch der Zwang zur gemeinsamen 
Aufnahme neuer Erzeugungen (Pflichtgemeinschaft des Braunkohlenbergbaus zur Herstellung 
synthetischen Benzins) sind Beispiele für Einflüsse auf die Leistungsdarbietung, wie sie durch 
besondere Marktumstände notwendig geworden sind. 
4. Die gesetzlichen Eingriffe. Neben den vorerwähnten Einflüssen, die sich aus 
der Lage und Verfassung des Marktes für die Einstellung und Darbietung der 
betrieblichen Leistungen ergeben, greifen nun noch als oberste Stellen die ge 
setzgebenden Körperschaften ein. Durch Erlaß von Gesetzen, deren Auslegung 
nach der Verkehrsauffassung oder sonstigen zeitgemäßen Meinungsströmungen 
durch oberste richterliche Stellen, wie Reichsgericht, Reichsfinanzhof, Reichs 
oberhandelsgericht, Kartellgericht u. a. erfolgt, durch Verordnungen der staat 
lichen Organe und der Sicherheitsbehörden, durch Verfügungen und Entschei 
dungen der Staats- und Gemeindeverwaltungen wird die staatliche Willensbildung 
auf die Betriebe übertragen. 
Die Art und Häufigkeit ist naturgemäß abhängig von der jeweils herrschenden 
Staatsauffassung (autoritär oder liberal), von der Staatsform (Demokratie, Mo 
narchie), der Finanzlage (Steuern und Abgaben) und der weltwirtschaftlichen und
	        

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Der Wirtschaftsbetrieb Als Betrieb (Arbeit). Verlag von Julius Springer, 1936.
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