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Finanzwissenschaft

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Bibliographic data

Contents: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1015073387
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-25611
Document type:
Monograph
Author:
Schmalenbach, Eugen http://d-nb.info/gnd/118608452
Title:
Selbstkostenrechnung und Preispolitik
Edition:
6., erweiterte Auflage
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
G.A. Gloeckner, Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1934
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 300 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Business and Management Classics
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Index

Document type:
Monograph
Structure type:
Index
Collection:
Business and Management Classics

Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

9% 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Steuerfuß fallen alle Einkommen von einer gewissen Höhe unter 
den gleichen, unveränderlichen Steuerfuß, während die unter dieser 
Höhe bleibenden Einkommen mit einem nach unten degressiven 
Steuerfuß besteuert werden. Von prinzipieller Bedeutung ist, daß 
der degressive Steuerfuß dem Anwachsen des Steuerfußes eine 
Grenze setzt, wodurch einer der schwersten Einwände gegen den 
progressiven Steuerfuß wegfällt. 
Noch sprechen einzelne Schriftsteller vom regressiven 
Steuerfuße (Stein), wenn mit der Höhe des Einkommens der 
Steuerfuß abnimmt. Natürlich ist dies ein höchst ungerechtes 
Vorgehen, trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, daß gewisse Steuern, 
z. B. Verzehrungssteuern, nach unten progressiv wirken, was aber 
nicht Folge des Steuerfußes ist. Ein regressiver Steuerfuß hat 
auch die ganz merkwürdige Motivierung gefunden, daß eigentlich 
für ein kleines Einkommen jeder Teil einen größeren Wert, Grenz- 
wert vertritt. Einen interessanten Fall des regressiven Steuerfußes 
finden wir in der Stadt Augsburg.) Ebenso begegnen wir in 
älterer Zeit in Schweden Luxussteuern, welche um so höher waren, 
je geringer das Einkommen war. Dies sollte also eigentlich eine 
Strafe sein, was ja nicht so ganz unbegründet war. 
4. Argumente für die Proportionalität. Es unter- 
liegt keinem Zweifel, daß das System des proportionalen Steuer- 
fußes auf fester Basis ruht. Krstens steht es ganz nahe zu jener 
Auffassung, die sich durch die ganze Steuertheorie hindurch geltend 
macht, daß nämlich weder der Staat sein Einkommen auf das Prinzip 
basieren kann, wonach er von Jenen Leistungen verlangt, die hin- 
wieder seine Leistungen in Anspruch nehmen, noch der Kinzelne 
seine Leistungen von diesem Gesichtspunkte betrachten darf. Der 
Staat ist für das Ganze, der Einzelne wieder hat für das Ganze so 
viel zu leisten als er vermag. Aber innerhalb der Grenze seiner 
Bedürfnisse mißt der Staat die Staatsbürger mit demselben Maße 
und wie er bei Erfüllung der Militärpflicht vom Reichen kein größeres 
Opfer verlangt als vom Armen, da bei Erfüllung einer physischen 
Pflicht, das Individuum bloß auf Grund der physischen Kraft ge- 
messen werden darf, so muß bei den pekuniären Leistungen das 
Individuum im Verhältnis seiner pekuniären Fähigkeit gemessen 
werden, so daß z. B. wer zehnmal reicher ist, zehnmal mehr zu 
leisten hat. Der proportionale Steuerfuß hat ferner den Vorteil, 
daß er die Möglichkeit divergierender Ansichten ausschließt, ebenso 
die differente Beurteilung der Einkommen. Es ist eine schwierigere, 
1) Hartung, Die Belastung des augsburgischen Großkapitals (Schmoller 
Jahrbuch 1895). 
"90
	        

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Das Geldwesen Frankreichs Zur Zeit Der Ersten Revolution Bis Zum Ende Der Papiergeldwährung. Verlag von Karl J. Trübner, 1914.
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